Flat hat geschrieben:(26 Mar 2016, 16:25)
Moin,
um das zu beurteilen, müsste ich wissen, wie diese
schwere Beleidigung, um die es geht, juristisch definiert ist.
Du scheinst das ja zu wissen.
Kannst Du das bitte mal mit Quellen erläutern. Dann könnten wir alle hier konkret weiter diskutieren.
Ist im Gesetzentwurf wohlweislich nicht weiter definiert, weswegen anzunehmen ist dass die gleichen Definitionen gelten wie die "schwere Beleidigung" beim minderschweren Fall des Totschlages (siehe §213 StGB). Die Formulierungen sind jedenfalls deckungsgleich.
Beispielhaft sei ein Urteil des BGH genannt, der die Anwürfe einer Ehefrau ihr Ehemann sei ein "Versager in allen Lebensbereichen" als schwere (affektauslösende) Beleidigung würdigte.
Der Typ hatte sie damals anschließend -laut Urteil im Affekt- totgeprügelt und wurde (nur!) nach §213 StGB verurteilt.
Hätte der Mann sie hingegen später im Schlaf erwürgt, wäre es glasklar Mord gewesen und er hätte zwingend lebenslänglich bekommen müssen.
Soweit die bisher gültige Rechtslage.
Geht es aber nach Maas neuem Änderungsvorschlag hätte der Mörder jetzt ebenfalls die Voraussetzung für eine Strafminderung erfüllt.
Er dürfte sich dann bei guter Führung nach lediglich drei Jahren wieder in Freiheit befinden und wieder auf Brautschau machen können.
Ich halte das für unsäglich!
Abgesehen davon dass ich fünf Jahre Haft als Strafe für die absichtliche Tötung eines Menschen
immer für unangemessen wenig halte.
Egal ob sich ein Mörder durch irgendwas "schwer beleidigt" fühlte oder nicht.
Und die Formulierung der Mörder sei quasi zu belohnen wenn er der Ansicht ist er habe mit der Tat "sich aus oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage befreit" klingt nach einem Freibrief.
Darunter fiele ja u.a. auch der Mord zur Verdeckung einer Straftat. (Bsp.: ein Vergewaltigungsopfer könnte nach der Tat den Täter anzeigen? ->Täter sieht sich in auswegloser Konfliktlage! -> Täter bringt Opfer um.)
Oder sog. "Ehren"morde. Die merkwürdige Formulierung der "ihm nahestehende Menschen" wird nicht zufällig so gewählt sein dass sie den Freibrief auch für Cousins und Onkels erweitert.
Mag ja sein, dass dem Maas menschliches Leben so wenig bedeutet.
Aber so jemand hat auf dem Posten des Justizministers nichts verloren!