Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 16:50 Da hätte das Bundesverfassungsgericht etwas dagegen.
Das war aber nicht die Frage. Die Frage war:

Inwiefern würde es dann an Informationen zur politischen Meinungsbildung fehlen, wenn es ARD und ZDF nicht mehr gäbe?

Die Vorstellung, nur der Staat könnte für ausreichende politische Informationen sorgen, erscheint für mich sehr fraglich.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 16:30 Inwiefern würde es dann an Informationen zur politischen Meinungsbildung fehlen, wenn es ARD und ZDF nicht mehr gäbe? Wir haben einen Markt mit einem riesigen Angebot an politischen Medien. Wir können aus vielen privaten Fernsehsendern mit Nachrichten, politischen Diskussion und Dokumentationen aus dem In- und Ausland wählen. Diese Medien stehen in Konkurrenz zueinander und müssen daher auf die Qualität ihres Angebotes achten. Durch das Internet wird die Breite des Angebotes noch auf ein ganz anderes Niveau gesetzt. Zudem haben wir einen Zeitschriften und Zeitungsmarkt, der komplett vom ÖR verschont geblieben ist und rein privat organisiert ist. Auch hier gibt es für jede politische Richtung ein oder mehrere Erzeugnisse.
Die dritten Programme bieten eine regionale Bandbreite der Berichterstattung, die private Medien nicht abbilden können. Das regionale Zeitungssterben wird durch die Digitalisierung beschleunigt. Es gibt da bisher kein zukunftsfähiges neues Geschäftsmodell. Der Staat muss daher die Grundversorgung garantieren, damit alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen Deutschlands sich in der Berichterstattung widergespiegelt sehen, um an der politischen Meinungsbildung supranational, national, regional und kommunal teilnehmen zu können. Quotenfernsehen und den Durchschnitt abbildende Textminig-Algorithmen, wie zum Beispiel Google News, sind der falsche Weg. Meine Wahrnehmung ist da anscheinend eine ganze andere, als Deine.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:27 Die dritten Programme bieten eine regionale Bandbreite der Berichterstattung, die private Medien nicht abbilden können.
Warum sollten sie das nicht können? Ich fühle mich durch die privaten Fernsehsender FRF (Friesischer Rundfunk), oeins (Oldenburger Lokalsender) und ems.TV (Emsland) hervorragend und kleinteilig informiert.
Das regionale Zeitungssterben wird durch die Digitalisierung beschleunigt. Es gibt da bisher kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell.
Das mag sein. Aber es zeigt, dass ein Medienmarkt auch ohne staatlichen Eingriff sehr vielfältig sein kann.
Der Staat muss daher die Grundversorgung garantieren, damit alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen Deutschlands sich in der Berichterstattung widergespiegelt sehen, um an der politischen Meinungsbildung supranational, national, regional und kommunal teilnehmen zu können.
Erklär doch mal bitte, was du unter "Grundversorgung" verstehst und warum die Menschen diese Grundversorgung nicht bei den privaten Sendern erhalten?!
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:09 Das war aber nicht die Frage. Die Frage war:

Inwiefern würde es dann an Informationen zur politischen Meinungsbildung fehlen, wenn es ARD und ZDF nicht mehr gäbe?
Es würde nicht unbedingt an Informationen zur politischen Meinungsbildung fehlen, sondern an einer unkontrolliert vorherrschenden Meinungsmacht und das ist es, was das Bundesverfassungsgericht verhindern will. Deshalb hat es diesen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber vorgegeben.Das steht allen in meinem Link.
Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:09 Die Vorstellung, nur der Staat könnte für ausreichende politische Informationen sorgen, erscheint für mich sehr fraglich.
Das ist nicht der Staat, sondern die öffentlich-rechtlichen Medien. Wir haben keinen Staatsfunk, wie hier vielfach behauptet wird. Höcke will lediglich einen von ihm kontrollierten Rundfunk in Thüringen installieren.
Auch der Gesetzgeber ist nicht der Staat, denn die Gesetze müssen verfassungskonform sein, sonst sind sie anfechtbar, das hat man schon oft erlebt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:51 Es würde nicht unbedingt an Informationen zur politischen Meinungsbildung fehlen, sondern an einer unkontrolliert vorherrschenden Meinungsmacht und das ist es, was das Bundesverfassungsgericht verhindern will.
Es geht also nicht um die Grundversorgung der Bürger mit politischer Bildung, denn die ist längst gewährleistet. Dann hätten wir das auch geklärt.

Dann wirft das natürlich die Frage auf, warum man mit dem ÖR die Bürger mit seichter Unterhaltung grundversorgen muss. Da gibt es ebenfalls keinen Mangel und in seichter Unterhaltung sind die Privaten den Öffentlichen um Längen überlegen.
Das ist nicht der Staat, sondern die öffentlich-rechtlichen Medien.
Der Staat hat doch dem ÖR in den Staatsverträgen diesen Auftrag gegeben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 08:23 Es geht also nicht um die Grundversorgung der Bürger mit politischer Bildung, denn die ist längst gewährleistet. Dann hätten wir das auch geklärt.
Mit dem Thema Grundversorgung hat sich das Bundesverfassungsgericht zuletzt 1986 befasst und es ging damals um die terrestrisch bundesweite Reichweite der öffentlich-rechtlichen Sender als Gegengewicht zu den Privatsendern, die damals im Entstehen waren. Heute gibt es ganz andere Möglichkeiten, was die Reichweite angeht.
Es geht um die Verhinderung einer Übermacht der Meinungsbildung durch Medien, die evtl. die Demokratie gefährden könnten. Die Axel Springer SE hat beispielsweise inzwischen eine bedenkliche Meinungsbildungsmacht in Deutschland.
Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 08:23 Dann wirft das natürlich die Frage auf, warum man mit dem ÖR die Bürger mit seichter Unterhaltung grundversorgen muss. Da gibt es ebenfalls keinen Mangel und in seichter Unterhaltung sind die Privaten den Öffentlichen um Längen überlegen.
Es gibt nun mal Bevölkerungsgruppen, die mit seichter Unterhaltung zufrieden sind, und wenn die Öffentlich-Rechtlichen sie nicht mehr erreichen, dann flüchten sie zu den Privaten und dadurch der Meinungsbildung der Privaten ausgeliefert.
Es gibt auch Bevölkerungsgruppen, die sich ausschließlich über Boulevardmedien und dubiose Internetkanäle informieren und das Ergebnis sehen wir auch hier.
Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 08:23 Der Staat hat doch dem ÖR in den Staatsverträgen diesen Auftrag gegeben.
Lies mal selbst, dann brauche ich es nicht zu erläutern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 10:48 Es geht um die Verhinderung einer Übermacht der Meinungsbildung durch Medien, die evtl. die Demokratie gefährden könnten.
Das bedeutet, der ÖR will weiterhin die Macht haben, die Meinungen der Bürger zu bilden. So richtig?
Es gibt nun mal Bevölkerungsgruppen, die mit seichter Unterhaltung zufrieden sind, und wenn die Öffentlich-Rechtlichen sie nicht mehr erreichen, dann flüchten sie zu den Privaten und dadurch der Meinungsbildung der Privaten ausgeliefert.
Es wird also vermutet, dass die seichte Unterhaltung der Privaten die Zuschauer zu Undemokraten macht, während sie beim ZDF-Fernsehgarten und bei Florian Silbereisen dem demokratischen Spektrum treu bleiben. Ist das irgendwie begründbar?
Lies mal selbst, dann brauche ich es nicht zu erläutern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
Ja, das hat der Staat in Staatsverträgen geregelt. Hatte ich bereits geschrieben.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Xexes »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 10:48 [...]
Es geht um die Verhinderung einer Übermacht der Meinungsbildung durch Medien, die evtl. die Demokratie gefährden könnten. Die Axel Springer SE hat beispielsweise inzwischen eine bedenkliche Meinungsbildungsmacht in Deutschland.

Es gibt nun mal Bevölkerungsgruppen, die mit seichter Unterhaltung zufrieden sind, und wenn die Öffentlich-Rechtlichen sie nicht mehr erreichen, dann flüchten sie zu den Privaten und dadurch der Meinungsbildung der Privaten ausgeliefert.
Es gibt auch Bevölkerungsgruppen, die sich ausschließlich über Boulevardmedien und dubiose Internetkanäle informieren und das Ergebnis sehen wir auch hier.
Das Problem ist aber gerade dass viele mit Absicht dem ÖR den Rücken kehren, weil sie entschieden habe für ihre Meinungsbildung ihrer Ansicht nach bessere Informationskanäle zu verwenden. Was in einer Demokratie Standard sein sollte. Dann aber diese Menschen zu zwingen etwas für sie unerwünschtes zu finanzieren auf das sie keinen Einfluss haben ist schwer zu vermitteln, insb. wenn die Begründung ist, weil die ÖR doch objektiv so viel besser sind. Das impliziert gerade zu dass der zu Zahlende entweder zu dumm ist, deren Qualität zu erkennen, oder seine Meinung noch nicht genügend angepasst wurde.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Die Kenntnis, dass der Öffentliche Rundfunk nicht objektiv berichtet, ist keine Erfindung der AfD oder von Neurechten:

Bereits 1978 hatte Schleswig-Holsteins damaliger Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg den alten Staatsvertrag gekündigt, weil er die politische Berichterstattung des NDR mißbilligte.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... e3044.html

Der NDR war schon immer als Linksfunk bekannt. Ende vom Lied war, dass man sich noch einmal zusammengesetzt hat und neu verhandelt hat.

Das zeigt nicht nur, dass konservative Wählerschichten das Programm des NDR alles andere als objektiv empfanden, sondern auch, dass der Staat durchaus Einfluss auf Inhalt und Programm hat. Diese Neuausrichtung wurde gezielt durch die schleswig-holsteinische Landregierung erzwungen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:34 Warum sollten sie das nicht können? Ich fühle mich durch die privaten Fernsehsender FRF (Friesischer Rundfunk), oeins (Oldenburger Lokalsender) und ems.TV (Emsland) hervorragend und kleinteilig informiert.
Das mag sein. Aber es zeigt, dass ein Medienmarkt auch ohne staatlichen Eingriff sehr vielfältig sein kann.
Erklär doch mal bitte, was du unter "Grundversorgung" verstehst und warum die Menschen diese Grundversorgung nicht bei den privaten Sendern erhalten?!
Private Rundfunksender haben keinen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag für die Grundversorgung. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender müssen alle relevanten Bevölkerungsgruppen widerspiegeln. Die Programme der privaten Rundfunksender müssen sich aus wirtschaftlichen Gründen an den Einschaltquoten ausrichten. Sie machen kein Programm für Minderheiten.
https://www.bpb.de/themen/medien-journa ... -rundfunk/
siehe auch: Kapitel Programme
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/a ... -rundfunk/
siehe auch: Urteil Bundesverfassungsgericht 1986
https://www.deutschlandfunk.de/grundsta ... g-100.html
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 14:14 Private Rundfunksender haben keinen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag für die Grundversorgung. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender müssen alle relevanten Bevölkerungsgruppen widerspiegeln. Die Programme der privaten Rundfunksender müssen sich aus wirtschaftlichen Gründen an den Einschaltquoten ausrichten. Sie machen kein Programm für Minderheiten.
Bei oeins und ems.TV werden Stadtratssitzungen übertragen. Das sind politische Informationen, die sehr nah am Alltag der Menschen sind. Bei der "Grundversorgung" der ÖR vermisse ich so etwas. Die bieten mir ein solches Angebot erst gar nicht. Das Regionalfernsehen wurde erst auf staatlichen Druck auf das Fernsehprogramm eingeführt.

Da stellt sich die Frage, warum private Lokalsender Grundversorgung anbieten, die von den ÖR nicht geleistet werden können. Und die machen das auch noch, ohne mir dabei einzureden, was ich zu denken habe.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 14:30 Da stellt sich die Frage, warum private Lokalsender Grundversorgung anbieten, die von den ÖR nicht geleistet werden können. Und die machen das auch noch, ohne mir dabei einzureden, was ich zu denken habe.
Die breite Palette der Grundversorgung sollte von den Rundfunkräten des NDR überwacht werden.
Die Übertragung einer Stadtratssitzung kann sicherlich durch entsprechende Nachrichtensendungen substituiert werden. Kommt also auf die Palette und die verschiedenen Formate an.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:16 Die Übertragung einer Stadtratssitzung kann sicherlich durch entsprechende Nachrichtensendungen substituiert werden.
Klar kann das. Wird aber nicht gemacht.

Die ÖR kümmern sich einen Dreck darum. Die Privaten sorgen für eine Grundversorgung, zu dem der ÖR nicht in der Lage ist.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:31 Die ÖR kümmern sich einen Dreck darum. Die Privaten sorgen für eine Grundversorgung, zu dem der ÖR nicht in der Lage ist.
Für diese Behauptung hätte ich gerne empirisch valide Belege. Es reicht da nicht, sich einen Punkt aus der Palette einer Grundversorgung herauszupicken.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:34 Für diese Behauptung hätte ich gerne empirisch valide Belege.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass Stadtratssitzungen nicht von den ÖR übertragen werden, sondern lediglich von Lokalsendern. Ebenso übertragen diese Lokalsender kleinteilige Informationen aus der Region, die direkt den Alltag der Bürger tangieren. Sie berichten über die Verkehrslage und über Straßensperrungen und generell über zukünftige Straßenmodernisierungen. Sie durchleuchten kommunalpolitische Entscheidungen und berichten über die Wirtschaft in der Stadt.

Öffentlich-rechtlichen Sendern ist das offensichtlich zu viel Arbeit. Es kümmert sie nicht. Das kann man ihnen noch nicht einmal übel nehmen, denn das Geld kommt eben auch ohne diese Berichterstattung. Private haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass ihnen viele Menschen zuschauen. Entsprechend müssen sie ihr Programm gestalten. Bei den ÖR fällt das weg.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Zunächst einmal: Entweder die ÖR, also die Öffentlich-Rechtlichen, oder der ÖRR, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Seine Gegner verkürzen ihn auf ÖR, weil sie vermutlich einen öffentlichen Rundfunk meinen, ihm also seine rechtliche Eigenschaft absprechen. Du wirst dich doch nicht zu ihnen zählen wollen?
Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 11:03 Ja, das hat der Staat in Staatsverträgen geregelt. Hatte ich bereits geschrieben.
Also gut, dann lassen wir das.
Du willst nicht diskutieren, sondern provozieren, stimmt`s? Ich diskutiere nur so lange, solange es noch Sinn macht.

(Ich hatte einen langen Text geschrieben, aber als ich beim letzten Satz landete, habe ich ihn gelöscht.)
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:53 Also gut, dann lassen wir das.
Du willst nicht diskutieren, sondern provozieren, stimmt`s? Ich diskutiere nur so lange, solange es noch Sinn macht.
Okay! Dann beantworte die Frage doch selbst: Wer ist in der Lage dem ÖR einen Bildungsauftrag zu erteilen?

[ ] Der Staat
[ ] Private Unternehmen
[ ] Die ÖR selbst
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:53 Zunächst einmal: Entweder die ÖR, also die Öffentlich-Rechtlichen, oder der ÖRR, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Seine Gegner verkürzen ihn auf ÖR, weil sie vermutlich einen öffentlichen Rundfunk meinen, ihm also seine rechtliche Eigenschaft absprechen. Du wirst dich doch nicht zu ihnen zählen wollen?
Zur besseren Kommunikation:
Wenn ich "ÖR" schreibe, meine ich damit die "Öffentlich-Rechtlichen" wie auch den "Öffentlich-rechtlichen Rundfunk"

Ich hoffe, das ist für dich in Ordnung.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Xexes »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 14:14 Private Rundfunksender haben keinen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag für die Grundversorgung.
Interessant: in dem Artikel hier steht:
Auch der private Rundfunk ist zur Sicherung und Förderung der Meinungsvielfalt aufgerufen. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es dazu im dritten Abschnitt § 25 Satz 1: "Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen." Und weiter in Satz 2: "Ein einzelnes Programm darf die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig beeinflussen."

https://www.bpb.de/themen/medien-journa ... nt-title-1
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:57 Okay! Dann beantworte die Frage doch selbst: Wer ist in der Lage dem ÖR einen Bildungsauftrag zu erteilen?

[ ] Der Staat
[ ] Private Unternehmen
[ ] Die ÖR selbst
Die Antwort ist ganz einfach und trifft trotzdem nichts davon zu: das Grundgesetz. Und das Bundesverfassungsgericht hat es mehrfach präzisiert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:34 Für diese Behauptung hätte ich gerne empirisch valide Belege. Es reicht da nicht, sich einen Punkt aus der Palette einer Grundversorgung herauszupicken.
Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 15:53 Öffentlich-rechtlichen Sendern ist das offensichtlich zu viel Arbeit. Es kümmert sie nicht. Das kann man ihnen noch nicht einmal übel nehmen, denn das Geld kommt eben auch ohne diese Berichterstattung. Private haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass ihnen viele Menschen zuschauen. Entsprechend müssen sie ihr Programm gestalten. Bei den ÖR fällt das weg.
Das ist Deine Meinung aber kein empirisch valider Beleg. Damit ist das für mich abgehakt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 16:10 Die Antwort ist ganz einfach und trifft trotzdem nichts davon zu: das Grundgesetz. Und das Bundesverfassungsgericht hat es mehrfach präzisiert.
Und das Grundgesetz ist vom Himmel gefallen, oder was?

Das wurde vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 16:13 Das ist Deine Meinung aber kein empirisch valider Beleg. Damit ist das für mich abgehakt.
Was hättest du denn gerne hören wollen? Du hast nach empirischen (aus der Erfahrung heraus) Belegen gefragt. Ich habe dir von meinen Erfahrungen berichtet. Sag einfach, was du willst!
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Donnerstag 25. Juli 2024, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Xexes hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 16:07 Interessant: in dem Artikel hier steht:
Auch der private Rundfunk ist zur Sicherung und Förderung der Meinungsvielfalt aufgerufen. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es dazu im dritten Abschnitt § 25 Satz 1: "Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen." Und weiter in Satz 2: "Ein einzelnes Programm darf die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig beeinflussen."
https://www.bpb.de/themen/medien-journa ... nt-title-1
Grundstandard contra Grundversorgung Deutschlandfunk 5. November 2011
https://www.deutschlandfunk.de/grundsta ... g-100.html
"Dazu der Mainzer Medienrechtler Professor Matthias Cornils:
„Grundversorgung meint danach, dazu äußert sich das Urteil aber nur ganz knapp, eine umfassende Versorgung, mit vielfältigen Meinungen, Strömungen, thematisch ganz unterschiedlicher, insbesondere Information, Bildung Unterhaltung, auch kultureller Auftrag muss erfüllt werden. In der vollen Breite.“...
Auch wenn in den 90er-Jahren der Begriff der Grundversorgung durch den Terminus des Programmauftrags ersetzt wird, bleibt die Kontinuität in dieser Frage gewahrt."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 16:14 Und das Grundgesetz ist vom Himmel gefallen, oder was?

Das wurde vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt.
Es gab damals nicht einmal einen deutschen Staat:
Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und genehmigte es. Es wurde von allen deutschen Landtagen in den drei Westzonen mit Ausnahme des bayerischen angenommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgese ... eutschland
Mit dem Ergebnis, dass wir heute eine bessere Demokratie haben als diese drei Besatzungsmächte und dazu hat auch der ÖRR maßgeblich beigetragen.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 16:43 Es gab damals nicht einmal einen deutschen Staat:
Ändert nichts daran, dass das deutsche Grundgesetz vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Länderparlamente sind staatliche Organe.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 17:11 Ändert nichts daran, dass das deutsche Grundgesetz vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Länderparlamente sind staatliche Organe.
Was willst du eigentlich jetzt damit beweisen? Dass wir einen Staatsfunk haben?
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Tom Bombadil »

Was tut man nicht alles zur Rettung der Demokratie: https://www.ksta.de/koeln/koelner-innen ... aus-831013
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 18:41 Was willst du eigentlich jetzt damit beweisen? Dass wir einen Staatsfunk haben?
Ich habe das Wort "Staatsfunk" nicht ein einziges Mal erwähnt.

Meine Aussage war:

Die Vorstellung, nur der Staat könnte für ausreichende politische Informationen sorgen, erscheint für mich sehr fraglich.

Der Staat hat beschlossen, die ÖR einzusetzen, um seine Bürger mit ausreichenden politischen Informationen zu versorgen. Einer freien Gesellschaft mit einem freien Markt traut der Staat diese Aufgabe offensichtlich nicht zu.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Alster
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Alster »

nicht zu vergessen die Rolle der Alliierten, die den D-ÖR zunächst nach dem Vorbild der BBC aufzogen.
Von den damals vorherrschenden Intentionen hat sich der D-ÖR jedoch inzwischen weitgehend verabschiedet.
dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung
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Liegestuhl
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Alster hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 11:09 nicht zu vergessen die Rolle der Alliierten, die den D-ÖR zunächst nach dem Vorbild der BBC aufzogen.
Von den damals vorherrschenden Intentionen hat sich der D-ÖR jedoch inzwischen weitgehend verabschiedet.
Ein ÖR nach der Hitler-Diktatur hatte durchaus seine Berechtigung. Die deutsche Bevölkerung war damals von der NS-Propaganda nachhaltig indoktriniert.

Heute ist diese Bevormundung aus der Zeit gefallen. Sie entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen demokratischen Rechtsstaat für mündige Bürger.
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firlefanz11
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von firlefanz11 »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 08:27 Ich habe das Wort "Staatsfunk" nicht ein einziges Mal erwähnt.
Mit dem verstehenden lesen hat ers ja nicht so... kemmer ja schon.
Auch siene Versuche Leuten Dinge in den Mund zu legen, die man nicht gesagt hat.
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H2O
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von H2O »

Natürlich beruht unser Medienstaatsvertrag auf Gesetzgebungsverfahren in den letzten 20 Jahren. Dennoch erinnere ich daran, daß die Grundlagen dazu schon in der Zeit von 1920 bis 1923 gelegt wurden. Ich war deshalb auch irrtümlich davon ausgegangen, daß der ursprüngliche Entwurf des Medienstaatsvertrags schon damals inhaltlich angelegt war. Na, da war ich wohl auf dem Holzweg... kommt in den besten Familien vor... :D Umso weniger leuchtet mir die andauernde Nörgelei am ÖRR ein.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 08:27 Der Staat hat beschlossen, die ÖR einzusetzen, um seine Bürger mit ausreichenden politischen Informationen zu versorgen. Einer freien Gesellschaft mit einem freien Markt traut der Staat diese Aufgabe offensichtlich nicht zu.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben mit ihren jeweiligen Koalitionen den "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien" geschlossen. Seit 2020 heißt er "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland". Er ist eine Übertragung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) von 2018 in deutsches Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1985 definiert, was Grundversorgung ist. Daran muss sich der Gesetzgeber halten. Es geht also nicht um einen ominösen Staat, sondern in Gesetze gegossene Medienpolitik der in Koalitionen regierenden Parteien. Selbst die FDP will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur reduzieren.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 17:11 Ändert nichts daran, dass das deutsche Grundgesetz vom Staat beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Länderparlamente sind staatliche Organe.
Das Grundgesetz wurde nicht vom Staat beschlossen, sondern von einer der drei Staatsgewalten, nämlich von der Legislativen, so wie es sich in einer parlamentarischen Demokratie gehört. Die Länderparlamente sind also keine staatlichen Organe, sondern Organe der Demokratie, somit Kontrollinstanzen des Staates.
Genauso wenig ist das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Organ, denn es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes durch die staatlichen Institutionen. Du siehst überall einen Staat losgelöst von jeder Kontrollinstanz.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

Wähler hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 16:46 Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben mit ihren jeweiligen Koalitionen den "Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien" geschlossen. Seit 2020 heißt er "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland". Er ist eine Übertragung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) von 2018 in deutsches Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1985 definiert, was Grundversorgung ist. Daran muss sich der Gesetzgeber halten. Es geht also nicht um einen ominösen Staat, sondern in Gesetze gegossene Medienpolitik der in Koalitionen regierenden Parteien. Selbst die FDP will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur reduzieren.
Du unterliegst gerade dem Trugschluss, dass etwas gut ist, nur weil es geltendes Gesetz ist. Wir befinden uns hier in einem Diskussionsforum in dem man über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen streiten kann. Da ist es wenig hilfreich, wenn man dann als Argument liest, dass es aber doch in Gesetz gegossen wäre.

Ich halte den Ansatz für verkehrt. Bisher konnte mir keiner erklären, warum der Staat meint, über den ÖR eine Grundversorgung an politischen Informationen anbieten zu müssen. Diese politische Grundversorgung kann problemlos (und meiner Meinung nach objektiver) von den Privaten geleistet werden. Es besteht an politischen Information im Jahr 2024 überhaupt kein Mangel. Noch weniger verstehe ich es, dass der Staat glaubt, er müsse eine Grundversorgung für Unterhaltung anbieten. Vermutlich war der ursprüngliche Gedanke, dass viele Menschen zu Hegel und Schopenhauer sowie zu Haydn und Bach finden. Rausgekommen ist dabei der ZDF-Fernsehgarten und die Schlagerfestivals von Florian Silbereisen. Was um aller Welt soll das? Es ist doch offensichtlich, dass sich der ÖR vom ursprünglichen Gedanken eines ÖR um Lichtjahre entfernt hat und den Gedanken einer Grundversorgung mit 22 Fernsehkanälen und 67 Radiosendern ad absurdum geführt hat. Zudem werden mit Funk Internetkanäle angeboten, die zum Teil vor Schwachsinn nur so krachen. Wer Internet hat, braucht keine zusätzliche Grundversorgung für irgendwas. Der hat schon alles.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 17:31 Das Grundgesetz wurde nicht vom Staat beschlossen, sondern von einer der drei Staatsgewalten,...
:dead:
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 17:32 Diese politische Grundversorgung kann problemlos (und meiner Meinung nach objektiver) von den Privaten geleistet werden. Es besteht an politischen Information im Jahr 2024 überhaupt kein Mangel.
Dass ich das mit der objektiven Qualität anders sehe, habe ich oben begründet mit der pluralistischen Zusammensetzung des Rundfunkrates, was es bei den privaten Rundfunk-Unternehmen so nicht gibt. Die Definition des Bundesverfassungsgerichtes für die Grundversorgung von 1986 ist nach wie vor sinnvoll. Der private Rundfunk kann aus wirtschaftlichen Gründen keine flächendeckende Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten, weil er wegen der Werbung zielgruppenorientierte Angebote machen muss. Bei den anderen Medienunternehmen verschwinden immer mehr wichtige Information hinter einer Pay Wall.
Zuletzt geändert von Wähler am Freitag 26. Juli 2024, 18:18, insgesamt 3-mal geändert.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

firlefanz11 hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 12:26 Mit dem verstehenden lesen hat ers ja nicht so... kemmer ja schon.
Auch siene Versuche Leuten Dinge in den Mund zu legen, die man nicht gesagt hat.
Linksgrüner Diskussionsstil... :rolleyes:
Dir habe ich schon geschrieben, warum du das so siehst.
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Mendoza
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Mendoza »

Wähler hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 18:03 Dass ich das mit der objektiven Qualität anders sehe, habe ich oben begründet mit der pluralistischen Zusammensetzung des Rundfunkrates, was es bei den privaten Rundfunk-Unternehmen so nicht gibt. Die Definition des Bundesverfassungsgerichtes für die Grundversorgung von 1986 ist nach wie vor sinnvoll. Der private Rundfunk kann aus wirtschaftlichen Gründen keine flächendeckende Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen gewährleisten, weil er wegen der Werbung zielgruppenorientierte Angebote machen muss. Bei den anderen Medienunternehmen verschwinden immer mehr wichtige Information hinter einer Pay Wall.
Die ÖR entstanden in einer Zeit, wo es nur Radio gab und Zeitungen. Das Fernsehen stand in den Kinderschuhen. Da waren ARD und ZDF notwendig und sinnvoll. Dass es keine Grundversorgung mit Informationen, Bildung und Kultur gibt außer bei ARD und ZDF kann man doch heutzutage wirklich nicht mehr ernsthaft sagen. Wir haben unzählige Fernsehsender und vor allem wir leben im Internetzeitalter, wo auch die Ärmsten drauf Zugriff haben. Das Internet bietet allein tausend mal mehr Infos als die ÖR Medien. Man will halt die Pfründe einer Klientel schonen. Das ist der einzige Grund warum es den monatlichen Zwangsbeitrag gibt. Absolute Objektivität findet man sowieso nirgends und wie Liegestuhl schon sinngemäß sagte: Wozu braucht man von ARD und ZDF Florian Silbereisen und "Sturm der Liebe"?
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jorikke »

Wähler hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2024, 17:27 Die dritten Programme bieten eine regionale Bandbreite der Berichterstattung, die private Medien nicht abbilden können. Das regionale Zeitungssterben wird durch die Digitalisierung beschleunigt. Es gibt da bisher kein zukunftsfähiges neues Geschäftsmodell. Der Staat muss daher die Grundversorgung garantieren, damit alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen Deutschlands sich in der Berichterstattung widergespiegelt sehen, um an der politischen Meinungsbildung supranational, national, regional und kommunal teilnehmen zu können. Quotenfernsehen und den Durchschnitt abbildende Textminig-Algorithmen, wie zum Beispiel Google News, sind der falsche Weg. Meine Wahrnehmung ist da anscheinend eine ganze andere, als Deine.
Meine Wahrnehmung, kaum von Wissen getrübt, ist einfach das Gefühl, das die Landessender zu kostenintensiv arbeiten. Nun ist aber regionale Berichterstattung und landsmannschaftliche Identitätsverbreitende Berichterstattung durchaus wichtig. Die Vielfalt der Bundesländer, ihre Eigenarten und gewachsene Gemeinschaft kann man nicht genug schätzen.
Um mir ein Urteil bilden zu können, ob Einsparungen möglich sind, wären folgende Punkte wichtig:
1. Wieviel der Sendezeit wird mit eigenfinanzierten gefüllt, wieviel von anderen Landessendern übernommen?
2. Einfach mal angenommen 50% sind Eigenproduktionen, die andere Hälfte wird zugekauft, dann könnten die Kosten doch sehr einfach reduziert werden. Per Gesetz wird festgelegt, die Landesrundfunkanstalten werden verpflichtet ihre Eigenproduktionen den 15 anderen Anstalten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wahrscheinlich viel zu blauäugig gedacht.
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tarkomed
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 17:33:dead:
Du solltest dein abstraktes Bild vom Staat bemalen, damit es Gestalt annimmt. Du würdest es nicht wiedererkennen...
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Seidenraupe »

Wähler hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2024, 14:14 Private Rundfunksender haben keinen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag für die Grundversorgung. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender müssen alle relevanten Bevölkerungsgruppen widerspiegeln. Die Programme der privaten Rundfunksender müssen sich aus wirtschaftlichen Gründen an den Einschaltquoten ausrichten. Sie machen kein Programm für Minderheiten.
https://www.bpb.de/themen/medien-journa ... -rundfunk/
siehe auch: Kapitel Programme
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/a ... -rundfunk/
siehe auch: Urteil Bundesverfassungsgericht 1986
https://www.deutschlandfunk.de/grundsta ... g-100.html
ich benötige keine örr als ""Grundversorgung" genannte betreute Meinungsbildung (vorallem) zu Themen, die die Regierung mittels ÖRR gezielt unters Volk brngen will.

Sorry, seit langem verwechselt der ÖRR seinen Auftrag, umfassend und neutral zu berichten, damit sich Menschen eine (auch abweichende, verschiedene) Meinung bilden können mit einem Auftrag zur Erziehung der Bevölkerung.

Wer sich wie ich als freiheitlich demokratisch denkender Bürger versteht, kann dem ÖRR nichts abgewinnen.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von jack000 »

Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 21:37 Sorry, seit langem verwechselt der ÖRR seinen Auftrag, umfassend und neutral zu berichten, damit sich Menschen eine (auch abweichende, verschiedene) Meinung bilden können mit einem Auftrag zur Erziehung der Bevölkerung.
So ist es. Es stellt sich auch die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Wähler »

jorikke hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 19:05 Um mir ein Urteil bilden zu können, ob Einsparungen möglich sind, wären folgende Punkte wichtig:
1. Wieviel der Sendezeit wird mit eigenfinanzierten gefüllt, wieviel von anderen Landessendern übernommen?
2. Einfach mal angenommen 50% sind Eigenproduktionen, die andere Hälfte wird zugekauft, dann könnten die Kosten doch sehr einfach reduziert werden. Per Gesetz wird festgelegt, die Landesrundfunkanstalten werden verpflichtet ihre Eigenproduktionen den 15 anderen Anstalten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Wahrscheinlich viel zu blauäugig gedacht.
Leider wird hier im Thread einfach nur aus dem Bauch heraus argumentiert. Valide empirische Studien sind aber auch nicht so leicht zu finden:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in einer konvergenten Medienwelt Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin 2017
URL: https://www.diw.de/documents/publikatio ... 17-119.pdf
"Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern machte die Fernsehpublizistik im Untersuchungszeitraum(eine Kalenderwoche im Frühjahr 2013) an die 50 Prozent der Sendezeit aus; über die Hälfte davon betraf aktuelle Themen. Die privaten Sender verwendeten nur bis zu 25 Prozent ihrer Sendezeit auf journalistische Berichterstattung. Auch ist die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen deutlich aktueller. Bei den privaten Anbieter ist nur bei RTL in deutlicher Anteil aktuell. Die übrigen untersuchten Privatsender berichten nur in ein bis fünf Prozent ihrer Gesamtsendezeit von aktuellen Ereignissen (vgl. Abbildung 3-5) Seite 63."
Zuletzt geändert von Wähler am Samstag 27. Juli 2024, 09:48, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 21:37
Sorry, seit langem verwechselt der ÖRR seinen Auftrag, umfassend und neutral zu berichten, damit sich Menschen eine (auch abweichende, verschiedene) Meinung bilden können mit einem Auftrag zur Erziehung der Bevölkerung.

Wer sich wie ich als freiheitlich demokratisch denkender Bürger versteht, kann dem ÖRR nichts abgewinnen.
Schon deshalb weil er bei Bedarf einfach mal Lügen verbreitet. Das OLG Hamburg hat der ARD verboten weiterhin die Falschbehauptungen von geplanten Deportationen deutscher Staatsbürger durch das teils staatlich finanzierte " Correctiv" weiter zu verbreiten.
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 21:37 ich benötige keine örr als ""Grundversorgung" genannte betreute Meinungsbildung (vorallem) zu Themen, die die Regierung mittels ÖRR gezielt unters Volk brngen will.
Also doch Staatsfunk. Mit dem Unterschied, dass du um den Brei herum redest, während andere ihn hier gleich beim Namen nennen.
Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 21:37 Sorry, seit langem verwechselt der ÖRR seinen Auftrag, umfassend und neutral zu berichten, damit sich Menschen eine (auch abweichende, verschiedene) Meinung bilden können mit einem Auftrag zur Erziehung der Bevölkerung.
Gibt es den nicht schon genug, die sich abweichende Meinungen bilden, weil sie nicht nur der ÖRR nicht erreichen kann, sondern auch alle übrigen seriösen Medien?
Schau dir mal den Osten Deutschlands an. Dort steckt bei vielen noch das Misstrauen gegenüber dem Staat in den Knochen und sie empfinden die FDGO als suspekt.
Hast du nicht mitbekommen, was während der Coronakrise alles für wirres Zeug in Deutschland die Runde gemacht hat? Der Staat war an allem Schuld und er hat die Bürger hinters Licht geführt, um eine Diktatur einzuführen - wenn sie nicht sogar schon da war...
Seidenraupe hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2024, 21:37 Wer sich wie ich als freiheitlich demokratisch denkender Bürger versteht, kann dem ÖRR nichts abgewinnen.
Dem Staat offensichtlich auch nicht.
Zuletzt geändert von tarkomed am Samstag 27. Juli 2024, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

tarkomed hat geschrieben: Samstag 27. Juli 2024, 09:08 A
Hast du nicht mitbekommen, was während der Coronakrise alles für wirres Zeug in Deutschland die Runde gemacht hat? Der Staat war an allem Schuld und er hat die Bürger hinters Licht geführt,

Hat er ja auch wie die jetzt ungeschwärzt veröffentlichten Dokumente zeigen. Das wirre Zeug war nicht wirr. Es würde dem ÖR gut zu Gesicht stehen das eeinzugestehen
Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten W.U.
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von tarkomed »

Ebiker hat geschrieben: Samstag 27. Juli 2024, 08:43 Schon deshalb weil er bei Bedarf einfach mal Lügen verbreitet. Das OLG Hamburg hat der ARD verboten weiterhin die Falschbehauptungen von geplanten Deportationen deutscher Staatsbürger durch das teils staatlich finanzierte " Correctiv" weiter zu verbreiten.
Wenn du anderen Lügen unterstellst, solltest du möglichst Lügen vermeiden.
https://justiz.hamburg.de/gerichte/ober ... ch--635106
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Re: Sammelstrang: ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk)

Beitrag von Ebiker »

tarkomed hat geschrieben: Samstag 27. Juli 2024, 09:33 Wenn du anderen Lügen unterstellst, solltest du möglichst Lügen vermeiden.
https://justiz.hamburg.de/gerichte/ober ... ch--635106
Man sollte schon das Original zitieren, dann vermeidet man andere unberechtigt der Lüge zu bezichtigen
„Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.“
Beschl. v. 23.7.2024. Az. 7 W 78/24 , OLG Hamburg
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