tarkomed hat geschrieben:(27 Aug 2020, 11:55)
Die Grenzen des Sagbaren wurden in den letzten Jahren verschoben – in Österreich übrigens viel früher als in Deutschland - und somit ist manches legitim geworden, was früher verpönt war. Die Deutungshoheit, was rassistisch ist und was nicht, liegt nach wie vor beim Rechtsstaat.
Dann hat sich die Rechtsprechung verändert? Hast du dazu Beispiele, dass Gerichte früher Aussagen härter geahndet haben als heute? Wie aber bereits geschrieben, würde ich mir auch ein härteres Vorgehen gegen imA. Beleidigung, Hetze und Rassismus wünschen, indem man da die Grenzen enger zieht, allerdings scheinen Richter das deutlich liberaler zu sehen.
Dieser "wildgewordene Mob" trägt höchstens seine Empörung über die Verschiebung der Grenzen des Sagbaren auf die Straße. Sobald ihr Handeln Gesetze überschreitet, wird der Rechtsstaat eingreifen.
Ich hatte es schon einmal gefragt: Welche Gesetze? Was schützt zB. einen Gastwirt vor einer Kampagne gegen sich, weil er der lokalen AfD-Ortsgruppe seinen Saal vermietet hat?
Sie tun das, was sie können; sie prangern rassistische Äußerungen an, mehr können sie nicht.
Nein, sie prangern nicht nur an, sie maßen sich an, zu entscheiden, was nicht mehr legitim ist und wie der echte oder vermeintliche Täter bestraft werden muss. Das ist Selbstjustiz.
Bei uns dürfen zum Glück solche (noch) nicht mitregieren.
Unglücklicherweise darf die Linkspartei das schon.
Ich auch, und trotzdem sind wir unterschiedlicher Meinung, was legitim ist und was nicht.
Eigentlich ja nicht: "Die Deutungshoheit, was rassistisch ist und was nicht, liegt nach wie vor beim Rechtsstaat." So sehe ich das auch. Du scheinst es allerdings für in Ordnung zu halten, dass ein wildgewordener Mob Existenzen trotz legitimer Meinungsäußerung zerstören darf. Ich lehne das ab, einzig der Rechtsstaat hat zu entscheiden, wer bestraft wird und nicht der Mob, dem etwas nicht passt.
Oder wäre es auch in Ordnung, wenn sich ein Mob zusammenfindet, der vom Arbeitgeber die Entlassung eines mutmasslichen Vergewaltigers und vom Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses fordert, der Frau und Kinder des vermeintlichen Täters konfrontiert?
Die Tatsache, dass er nicht angezeigt wurde, beweist nicht, dass er unschuldig war.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen einstellt, das bedeutet, er ist unschuldig.
Aus moralischer Sicht war er schuldig, denn seine Aussage war unmenschlich.
Und genau das ist der Knackpunkt, hier wird die Moral über das Gesetz gestellt. Ein Unding. Natürlich war die Aussage moralisch gesehen unterirdisch, aber offensichtlich war sie von der Meinungsfreiheit gedeckt.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
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