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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 15:44
von Orwellhatterecht
Positiv Denkender hat geschrieben:(09 Sep 2017, 14:43)
Falsch . A. Die war nicht höher ,B die endete automatisch in die Sozialhilfe .
Durch Hartz IV sind ca 1,5 Millionen Sozialhilfeempfängern in Hartz IV aufgestiegen .
Du darfst aber gerne ausrechnen was jemand der heute als Teilzeit oder Minijobber zwischen 500 und 1000 € verdient nach den
ehemaligen Arbeitslosenhilfe Sätzen bekommen würde.
Irrtum, lediglich für arbeitslos gewordene Geringverdiener ergab sich durch HartzIV ein klitzekleiner Vorteil gegenüber der Sozialhilfe. Ansonsten wurde die Arbeitslosenhilfe nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bis maximal zum 65. Lebensjahr gezahlt, die Höhe betrug 57 % und bei kinderlosen 53 % des pauschalierten Nettolohnes des zuvor erzielten Verdienstes. Die Leistung wurde jährlich um 3 % gekürzt, solange, bis der Betreffende einen neuen Arbeitsplatz, das 65.Lebensjahr oder der Wert auf den Sozialhilfesatz gesunken war.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 15:49
von Orwellhatterecht
Positiv Denkender hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:03)
Seit wann ist Arbeit Schrott ? Bevor man in Hartz IV rutsch bekommt man ALG 1 ab 55 2 Jahre . Zeit genug um sich einen Arbeitsplatz zu suchen der
kein Schrott ist . Jeder der Arbeitslos ist hat sich um Arbeit zu bemühen . Wer das nicht tut muss halt die Konsequenzen tragen .
Hunderttausende offene Stellen sind zu besetzen .Zudem werden jedes Jahr tausende Saisonarbeiter aus dem Ausland (meistens Polen und Balkan )
eingesetzt weil hier lebende Arbeitslose diese "Schrottarbeit " verweigern " . Wer nicht auf Hartz IV angewiesen sein will kann überall arbeiten wenn er
will. Leider verhindern großzügige Hartz IV Sätze den Willen zur Arbeit. Ich würde nie im Leben von Hartz IV leben ,sondern auch" Schrott Arbeit"
annehmen .Ich weiß wovon ich rede denn als Junger Mensch vor meiner Einberufung zur Bundeswehr blieb mir nichts anderes übrig .
Arbeitslosen Unterstützung ? Nee statt dessen eine Liste mit Firmenadressen . Keinen Cent hätte ich damals bekommen .Durch Verrichten von Schrottarbeit
konnte ich bis zur Einberufung leben .
Es gibt durchaus eine ganze Menge Arbeitsverhältnisse, die diesen Namen zu Unrecht tragen, dafür gibt es eigentlich andere Bezeichnungen, die ich aus Gründen der Netiquette mal lieber hier nicht nenne.
Man erkennt sie allerdings oftmals daran, dass in Zeiten, in denen Arbeitskräfte Hände ringend gesucht werden, sich freiwillig kaum jemand für diese "Arbeitsplätze" interessiert. denn die Aera der Gutsherren ist nun einmal ein für allemal vorbei!
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 15:59
von Boracay
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:44)
Irrtum, lediglich für arbeitslos gewordene Geringverdiener ergab sich durch HartzIV ein klitzekleiner Vorteil gegenüber der Sozialhilfe. Ansonsten wurde die Arbeitslosenhilfe nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bis maximal zum 65. Lebensjahr gezahlt, die Höhe betrug 57 % und bei kinderlosen 53 % des pauschalierten Nettolohnes des zuvor erzielten Verdienstes. Die Leistung wurde jährlich um 3 % gekürzt, solange, bis der Betreffende einen neuen Arbeitsplatz, das 65.Lebensjahr oder der Wert auf den Sozialhilfesatz gesunken war.
Der absolute Wahnsinn - da kann niemand weltweit von sowas träumen. Kein Wunder das keiner was gearbeitet hat.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:18
von Realist2014
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:49)
Es gibt durchaus eine ganze Menge Arbeitsverhältnisse, die diesen Namen zu Unrecht tragen, dafür gibt es eigentlich andere Bezeichnungen, die ich aus Gründen der Netiquette mal lieber hier nicht nenne.
Man erkennt sie allerdings oftmals daran, dass in Zeiten, in denen Arbeitskräfte Hände ringend gesucht werden, sich freiwillig kaum jemand für diese "Arbeitsplätze" interessiert. denn die Aera der Gutsherren ist nun einmal ein für allemal vorbei!
jeder Arbeitsplatz, der gesetzeskonform ist, ist ein Arbeitsplatz
die volkswirtschaftschädlichen linksgedrehten Vorstellungen, die du hast, wurden mit der Agenda2010 begraben
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:19
von Realist2014
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:44)
Ir. Ansonsten wurde die Arbeitslosenhilfe nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bis maximal zum 65. Lebensjahr gezahlt, d.
Genau
zehn Jahre faul auf der Couch hocken
wurde mit der Agenda2010 zurecht beendet
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:45
von Pro&Contra
Macht ja auch so viel Spaß faul auf der Couch zu hocken. Wenn man manche hier so liest, dann könnte man meinen sie wären direkt neidisch auf Arbeitslose.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 16:53
von Positiv Denkender
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:49)
Es gibt durchaus eine ganze Menge Arbeitsverhältnisse, die diesen Namen zu Unrecht tragen, dafür gibt es eigentlich andere Bezeichnungen, die ich aus Gründen der Netiquette mal lieber hier nicht nenne.
Man erkennt sie allerdings oftmals daran, dass in Zeiten, in denen Arbeitskräfte Hände ringend gesucht werden, sich freiwillig kaum jemand für diese "Arbeitsplätze" interessiert. denn die Aera der Gutsherren ist nun einmal ein für allemal vorbei!
Jedes Arbeitsverhältnis ist sinnvoller als sich in die Hartz IV Hängematte zu legen . Glaubst du wirklich Menschen die selten oder nie gearbeitet haben
hätten überhaupt einmal versucht einen Arbeitsplatz zu bekommen .Glaubst du wirklich es liegt allein am Staat wenn Menschen keine Arbeit aufnehmen wollen?
Ein bisschen Ehrgeiz eine realistische Einschätzung des eigenen Könnens reichen aus um zumindest einen Job zu finden der das doppelten Einkommen
von Hartz IV garantiert .Wem es nicht reicht hat man immer noch die Möglichkeit einen 2 .Job auszuüben .Auf Staatskosten zu leben ist unsozial .
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 18:29
von Loki
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:44)
[...] Ansonsten wurde die Arbeitslosenhilfe nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bis maximal zum 65. Lebensjahr gezahlt, die Höhe betrug 57 % und bei kinderlosen 53 % des pauschalierten Nettolohnes des zuvor erzielten Verdienstes. Die Leistung wurde jährlich um 3 % gekürzt, [...]
Angenommen, die Person, Alter 20 Jahre, verdiente das
deutsche Netto-Durchschnittsentgelt pro Monat in Höhe von 2.500,00 Euro.
53 % sind 1.325,00 €
Dann ist bei jährlich 3 % weniger,
erst nach beinahe 40 Jahren Bezug
die Höhe des derzeitigen Regelsatzes (ohne KDU) in Höhe von 409 Euro erreicht...
Die Person ist dann 60 Jahre alt.
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 18:31
von Realist2014
Pro&Contra hat geschrieben:(09 Sep 2017, 16:45)
Macht ja auch so viel Spaß faul auf der Couch zu hocken. .
ist nur ein Synonym für Freizeit...
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 18:32
von Realist2014
Loki hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:29)
Angenommen, die Person, Alter 20 Jahre, verdiente das
deutsche Netto-Durchschnittsentgelt pro Monat in Höhe von 2.500,00 Euro.
53 % sind 1.325,00 €
Dann ist bei jährlich 3 % weniger,
erst nach beinahe 40 Jahren Bezug
die Höhe des derzeitigen Regelsatzes (ohne KDU) in Höhe von 409 Euro erreicht...
Die Person ist dann 60 Jahre alt.
kleiner Denkfehler
es fehlt die Warmmiete
die wurde bei der A-Hilfe ja nicht übernommen...
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 18:40
von Loki
Zitat:
"ohne KDU"
Handelt sich natürlich nicht um eine (enorm) große Wohnung.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 20:30
von lili 1
Positiv Denkender hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:48)
Behauptest du . Ist aber belanglos . Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird hat auch Auflagen zu befolgen .
Das war auch vor den Hartz Gesetzen nicht anders .Nur damals gab es lediglich Sozialhilfe die war weitaus niedriger .
Bestimmte Auflagen zu haben sind ja keine Schikane. Aber die Sanktionen die daraus erfolgen. Es wird in dem Bereich missbrauch betrieben. Das hat sogar eine Mitarbeiterin beim Jobcenter zugegeben.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 21:15
von Realist2014
Loki hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:40)
Zitat:
"ohne KDU"
Handelt sich natürlich nicht um eine (enorm) große Wohnung.
nein
du hast die Arbeitslosenhilfe NUR mit dem Regelsatz in Relation gesetzt
Statt zu Regelsatz PLUS Warmmiete ( das ist ja dann in der SUMME erst ALG II)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 21:17
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:30)
Bestimmte Auflagen zu haben sind ja keine Schikane. Aber die Sanktionen die daraus erfolgen. Es wird in dem Bereich missbrauch betrieben. Das hat sogar eine Mitarbeiterin beim Jobcenter zugegeben.
wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht
somit AUCH in den Jobcentern
AUCH in den Gerichten
möchtest du deswegen das Strafrecht abschaffen?
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 21:48
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 21:17)
wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht
somit AUCH in den Jobcentern
AUCH in den Gerichten
möchtest du deswegen das Strafrecht abschaffen?
Ja man darf ja nicht mit Existenzen spielen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 21:53
von Realist2014
niemand spielt mit Existenzen
nur lässt sich der Staat und die Gesellschaft auch nicht auf der Nase rumtanzen
daher gibt es eben auch Sanktionen bei ALG II
zu Recht
wobei der Weg zu den 100% sowieso sehr lang ist ( mindestens 1 Jahr und viele Versäumnisse)
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 22:01
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 21:53)
niemand spielt mit Existenzen
Doch wenn sie mit ihren Launen spielen und dann Sanktionen verhängen. Dann spielen sie mit Existenzen.
nur lässt sich der Staat und die Gesellschaft auch nicht auf der Nase rumtanzen
daher gibt es eben auch Sanktionen bei ALG II
Hast du denn schon mal vom Missbrauch gehört.
zu Recht
wobei der Weg zu den 100% sowieso sehr lang ist ( mindestens 1 Jahr und viele Versäumnisse)
Ich war als Zuschauer dabei und es wurde sehr schnell 100% verhängt.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 22:04
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:01)
Ich war als Zuschauer dabei und es wurde sehr schnell 100% verhängt.
du solltest aufhören diesbezüglich diese Märchen zu erzählen
Die Sanktionen werden bleiben
finde dich damit ab
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 22:35
von lili 1
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:04)
du solltest aufhören diesbezüglich diese Märchen zu erzählen
Wieso Märchen?
Die Sanktionen werden bleiben
finde dich damit ab
Ob die Sanktionen für immer bleiben werden wissen wir nicht. Das wird die Zeit zeigen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 22:58
von Boracay
lili 1 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:35)
Ob die Sanktionen für immer bleiben werden wissen wir nicht. Das wird die Zeit zeigen.
Sie sind aber auf jeden Fall sinnvoll, notwendig und eines der besten Dinge die in Deutschland bisher eingeführt wurden. Ohne das würden 2x so viele Assis in Hartz 4 verharren und sich sagen "Hartz IV, 2 Bier und der Tag gehört dir".
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Samstag 9. September 2017, 23:43
von lili 1
Boracay hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:58)
Sie sind aber auf jeden Fall sinnvoll, notwendig und eines der besten Dinge die in Deutschland bisher eingeführt wurden. Ohne das würden 2x so viele Assis in Hartz 4 verharren und sich sagen "Hartz IV, 2 Bier und der Tag gehört dir".
Das ist ein Vorurteil. Die meisten leiden darunter und das bringt ihnen gar nichts.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 10:35
von Odin1506
Boracay hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:58)
Sie sind aber auf jeden Fall sinnvoll, notwendig und eines der besten Dinge die in Deutschland bisher eingeführt wurden. Ohne das würden 2x so viele Assis in Hartz 4 verharren und sich sagen "Hartz IV, 2 Bier und der Tag gehört dir".
Ich gönne echt niemanden was schlechtes, aber wer so schreibt, dem gönne ich mal in den Genuss von Arbeitslosigkeit und Hartz4 zu kommen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 10:46
von twilight
Boracay hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:58)
Sie sind aber auf jeden Fall sinnvoll, notwendig und eines der besten Dinge die in Deutschland bisher eingeführt wurden. Ohne das würden 2x so viele Assis in Hartz 4 verharren und sich sagen "Hartz IV, 2 Bier und der Tag gehört dir".
Ob es bei 2 Bier am Tag bleibt bezweifel ich

Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:10
von Positiv Denkender
lili 1 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:30)
Bestimmte Auflagen zu haben sind ja keine Schikane. Aber die Sanktionen die daraus erfolgen. Es wird in dem Bereich missbrauch betrieben. Das hat sogar eine Mitarbeiterin beim Jobcenter zugegeben.
Eine Mitarbeiterin von ? Nur weil einige Unpässlichkeiten passieren soll man diese Maßnahmen ändern . Dagegen kann man sich wehren .
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:13
von lili 1
Positiv Denkender hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:10)
Eine Mitarbeiterin von ? Nur weil einige Unpässlichkeiten passieren soll man diese Maßnahmen ändern . Dagegen kann man sich wehren .
Das sind keine Unpässlichkeiten, sondern Alltag in den Jobcentern.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:25
von Positiv Denkender
lili 1 hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:13)
Das sind keine Unpässlichkeiten, sondern Alltag in den Jobcentern.
Wer den Jobcentern die Arbeitsplatzsuche überlässt hat den letzten Schuss nicht gehört .
Das Jobcenter kann nur beraten den Rest muss man schon selbst erledigen .
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:27
von lili 1
Positiv Denkender hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:25)
Wer den Jobcentern die Arbeitsplatzsuche überlässt hat den letzten Schuss nicht gehört .
Das Jobcenter kann nur beraten den Rest muss man schon selbst erledigen .
Ich gebe dir in einem Punkt recht auf die Jobcenter kann man sich auch nicht verlassen und man muss selber die Initiative ergreifen. Dennoch haben die Mitarbeiter beim Jobcenter keine Zeit für eine wirkliche Beratung. Sie erkundigen sich nur wie der aktuelle Stand ist und drucken bzw. schicken die Stellenangebote.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:50
von Misterfritz
lili 1 hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:27)
Ich gebe dir in einem Punkt recht auf die Jobcenter kann man sich auch nicht verlassen und man muss selber die Initiative ergreifen. Dennoch haben die Mitarbeiter beim Jobcenter keine Zeit für eine wirkliche Beratung. Sie erkundigen sich nur wie der aktuelle Stand ist und drucken bzw. schicken die Stellenangebote.
Was allerdings auch an der grauenhaften Software liegen kann, die die nutzen, um offene Stellen anzulegen. Ich nutze ja auch den Arbeitgeberservice, um MA zu suchen. Aber das Ding ist eine Katastrophe, sagen auch die Leute, die dort im Arbeitgeberservice sitzen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 11:58
von lili 1
Misterfritz hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:50)
Was allerdings auch an der grauenhaften Software liegen kann, die die nutzen, um offene Stellen anzulegen. Ich nutze ja auch den Arbeitgeberservice, um MA zu suchen. Aber das Ding ist eine Katastrophe, sagen auch die Leute, die dort im Arbeitgeberservice sitzen.
Da gebe ich dir Recht.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 12:33
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 22:35)
Ob die Sanktionen für immer bleiben werden wissen wir nicht. Das wird die Zeit zeigen.
werden sie.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 12:34
von Realist2014
lili 1 hat geschrieben:(10 Sep 2017, 11:27)
Ich gebe dir in einem Punkt recht auf die Jobcenter kann man sich auch nicht verlassen und
man muss selber die Initiative ergreifen. .
man muss IMMER zuerst SELBER Initiative ergreifen
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 15:39
von lili 1
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Sonntag 10. September 2017, 15:40
von lili 1
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 11:30
von Loki
Damit werden ALG 1 - Empfänger auf Hartz4 Einkommenshöhe - und somit das Existenzminimum - gedrückt.
--> Kosteneinsparung für diese oder jene Stelle.
@Realist, die Superverdiener damals hatten entsprechend lange viel mehr als den heutigen Regelsatz plus KDU bekommen.
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 13:15
von Realist2014
Loki hat geschrieben:(12 Sep 2017, 11:30)
Damit werden ALG 1 - Empfänger auf Hartz4 Einkommenshöhe - und somit das Existenzminimum - gedrückt.
--> Kosteneinsparung für diese oder jene Stelle.
@Realist, d
ie Superverdiener damals hatten entsprechend lange viel mehr als den heutigen Regelsatz plus KDU bekommen.
richtig
DIE saßen jahrelang mit hohen Arbeitslosenhilfebezügen "auf der Couch" und warteten auf "gute Jobs", die es für sie nicht mehr gegeben hat
auch dieses war einer der Gründe für die Agenda2010
Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 13:15
von Realist2014
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:14
von Bielefeld09
Nur mal so nachgefragt.
Worum geht es hier?
Ein BGE ist eben was anderes, als eine Erhöhung des Hartz 4 Satzes.
Ein sanktionsfreier Bezug von Hartz ist eben auch was anderes,
als die Erhöhung des Hartz 4 Satzes, aber kein BGE
Aber irgendwie erscheint mir in diesem Thread inhaltlich einiges nebeneinander zu laufen.
Ich hoffe, ich durfte fragen.
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:17
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:14)
Nur mal so nachgefragt.
Worum geht es hier?
Ein BGE ist eben was anderes, als eine Erhöhung des Hartz 4 Satzes.
Ein sanktionsfreier Bezug von Hartz ist eben auch was anderes,
als die Erhöhung des Hartz 4 Satzes, aber kein BGE
Aber irgendwie erscheint mir in diesem Thread inhaltlich einiges nebeneinander zu laufen.
Ich hoffe, ich durfte fragen.
das "Problem" liegt darin begründet, dass alle von dir angeführten Themen einen Berührungspunkt haben..
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:27
von Bielefeld09
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:17)
das "Problem" liegt darin begründet, dass alle von dir angeführten Themen einen Berührungspunkt haben..
Und du könntest den einen Berührungspunkt aus deiner Sicht auch benennen?
Das fördert bestimmt das allgemeine Leseverständnis, u.a. auch meins.
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 15:28
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:27)
Und du könntest den einen Berührungspunkt aus deiner Sicht auch benennen?
Das fördert bestimmt das allgemeine Leseverständnis, u.a. auch meins.
Ohne Sanktionen wird ALG II zu einem bedarfsgerechten BGE.
So aus "Systembetrachtung"
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 16:07
von Bielefeld09
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 15:28)
Ohne Sanktionen wird ALG II zu einem bedarfsgerechten BGE.
So aus "Systembetrachtung"
Nur zum Verständnis für alle.
Das bedingungslose Grundeinkommen sollen alle Bürger erhalten. ( Sehr teuer )
ALG II wird nur an einkommenslose Bürger mit eigenem Hausstand oder deren Angehörigen bezahlt. ( weniger teuer )
Ab 65 gibt es die Grundsicherung. ( teuer )
Einkommenslosigkeit und Alter sind nun mal aber
Bedingungen zu
Erhalt von Leistungen.
Wo siehst du da gemeinsame Berührungspunkte zwischen BGE und Hartz 4 ?
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 16:14
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:07)
Nur zum Verständnis für alle.
Das bedingungslose Grundeinkommen sollen alle Bürger erhalten. ( Sehr teuer )
ALG II wird nur an einkommenslose Bürger mit eigenem Hausstand oder deren Angehörigen bezahlt. ( weniger teuer )
Ab 65 gibt es die Grundsicherung. ( teuer )
Einkommenslosigkeit und Alter sind nun mal aber
Bedingungen zu
Erhalt von Leistungen.
Wo siehst du da gemeinsame Berührungspunkte zwischen BGE und Hartz 4 ?
wie schon geschrieben
wenn du die Sanktionen bei ALG II weg nimmst, dann gibt es ALG II für jeden der "Bedarf" hat gemäß seinen Bedürfnissen.
Logischerweise muss er natürlich diese "Bedürfnisse" darlegen, sonst wäre eine "bedarfsgerechte Leistung" des Staates gar nicht möglich
Somit würde jeder OHNE eigene Leistung (Arbeit = Einkommen) ja ALG II bekommen, aber in bedarfsgerechter Höhe ( Warmmiete...)
Beim BGE würde es jeder bekommen, aber ohne Berücksichtigung des speziellen Bedarfs ( Ein Betrag in gleicher Höhe für alle)
Somit würde auch HIER dann jeder OHNE eigene Leistung (Arbeit = Einkommen) das BGE bekommen
Das eigene eigen Einkommen spielt dann beim BGE eben nur DANN eine Rolle, wenn es vorliegt..
Dann wird das BGE ja "verrechnet" . Je nach BGE Modell unterschiedlich
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 16:58
von Bielefeld09
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:14)
wie schon geschrieben
wenn du die Sanktionen bei ALG II weg nimmst, dann gibt es ALG II für jeden der "Bedarf" hat gemäß seinen Bedürfnissen.
Logischerweise muss er natürlich diese "Bedürfnisse" darlegen, sonst wäre eine "bedarfsgerechte Leistung" des Staates gar nicht möglich
Somit würde jeder OHNE eigene Leistung (Arbeit = Einkommen) ja ALG II bekommen, aber in bedarfsgerechter Höhe ( Warmmiete...)
Beim BGE würde es jeder bekommen, aber ohne Berücksichtigung des speziellen Bedarfs ( Ein Betrag in gleicher Höhe für alle)
Somit würde auch HIER dann jeder OHNE eigene Leistung (Arbeit = Einkommen) das BGE bekommen
Das eigene eigen Einkommen spielt dann beim BGE eben nur DANN eine Rolle, wenn es vorliegt..
Dann wird das BGE ja "verrechnet" . Je nach BGE Modell unterschiedlich
Ich verstehe das nicht.
Man ist gegen ein BGE und für die bestehende Hartz 4 Regelung.
Man kann ja auf Sanktion bestehen,
aber warum erklärt der jenige nicht auch,
wie weit die Sanktionen gehen bei den Betroffenen?
" Die Würde des Menschen ist unantastbar "!?
Und warum denkt man nicht statt Sanktion über Motivation nach?
Warum denkt man nicht lösungsorientiert nach?
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 18:34
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 16:58)
Ich verstehe das nicht.
Man ist gegen ein BGE und für die bestehende Hartz 4 Regelung.
Man kann ja auf Sanktion bestehen,
aber warum erklärt der jenige nicht auch,
wie weit die Sanktionen gehen bei den Betroffenen?
" Die Würde des Menschen ist unantastbar "!?
Und warum denkt man nicht statt Sanktion über Motivation nach?
Warum denkt man nicht lösungsorientiert nach?
man denkt ja leistungsorientiert nach
das klappt ja auch wohl bei der Mehrheit
nur gibt es immer eine Minderheit , die man erziehen muss
siehe Straßenverkehr
wobei die Sanktionen bei ALG II erstens immer nur mit Begründung
zweitens in Stufen
und drittens über einen längeren Zeitraum der Abstufung ausgesprochen werden
um 100% zu bekommen, muss man sich schon gegenüber dem Jobcenter längere Zeit und wiederholt dummdreist verhalten haben
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 18:58
von Bielefeld09
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 18:34)
man denkt ja leistungsorientiert nach
das klappt ja auch wohl bei der Mehrheit
nur gibt es immer eine Minderheit , die man erziehen muss
siehe Straßenverkehr
wobei die Sanktionen bei ALG II erstens immer nur mit Begründung
zweitens in Stufen
und drittens über einen längeren Zeitraum der Abstufung ausgesprochen werden
um 100% zu bekommen, muss man sich schon gegenüber dem Jobcenter längere Zeit und wiederholt dummdreist verhalten haben
Nein, das System belohnt Leistung eben nicht in den Hartz 4 Bezügen.
Dieses System straft Leistungsgewillte durch übergrosse Abzüge.
Und das ist auch anderen hier bekannt.
Aber deswegen bitte ich auch darum,
das wir an geeigneter Stelle über Hartz 4 Sanktionen schreiben,
Der Streit, der hier doch nur klar geworden ist,
war doch nur einer:
Wie verbessern wir Hartz 4 durch Motivation oder Sanktion?
BGE ist so für mich kein Thema mehr.
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:01
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 18:58)
Nein, das System belohnt Leistung eben nicht in den Hartz 4 Bezügen.
Dieses System straft Leistungsgewillte durch übergrosse Abzüge.
U r.
welche Abzüge?
bist du immer noch im falschen Blickwinkel?
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:03
von Realist2014
Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 18:58)
Der Streit, der hier doch nur klar geworden ist,
war doch nur einer:
W
ie verbessern wir Hartz 4 durch Motivation oder Sanktion?
BGE ist so für mich kein Thema mehr.
klare Anwort:
BEIDES
weil es für unterschiedliche Zielgruppen ist ( innerhalb von ALG II Bezug)
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:16
von Odin1506
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:25
von Realist2014
was soll ich mit der Frage?
Es gibt logischerweise eine zulässige und nachvollziehbare Erwartungshaltung derer, welche die Sozialleistungen finanzieren über die Steuern, die sie bezahlen
dass du diesen simplen Sachverhalt wieder nicht verstehen willst oder kannst, ist natürlich klar.
Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Verfasst: Dienstag 12. September 2017, 19:32
von Odin1506
Realist2014 hat geschrieben:(12 Sep 2017, 19:25)
was soll ich mit der Frage?
Es gibt logischerweise eine zulässige und nachvollziehbare Erwartungshaltung derer, welche die Sozialleistungen finanzieren über die Steuern, die sie bezahlen
dass du diesen simplen Sachverhalt wieder nicht verstehen willst oder kannst, ist natürlich klar.
Ja klar, oder du bist einfach nur neidisch.