Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Macc
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Tom Bombadil hat geschrieben:(22 Jan 2016, 19:41)

Der Mann ist keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit, daher ist eine weitere Inhaftierung völliger Blödsinn, er hat für seine Straftat bezahlt, mit seiner Freiheit, mit seinem Ruf und auch mit viel Geld. Im Gegensatz dazu laufen viel zu viele polizeibekannte Intensivtäter, vulgo Diebe, Räuber, Sexualtäter, Körperverletzer und ähnliches Gesockse frei herum, wäre man bei denen nur auch mal so konsequent und würde sie sofort beim ersten Mal für ein Jahr einbuchten.
Jeder unbekannte Bürger der auch nur einen Teil der Gigasumme an Steuern hinterziehen würde wie Hoeneß würde für viele Jahre ohne jedwede Erleichterung erbarmungslos hinter Gittern verschwinden, aber für den bei bodenlosen Naivlingen ach so beliebten lieben " Uli " darf das natürlich nicht gelten :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Hoeneß ist eine große " Gefahr für die Allgemeinheit " weil dessen Einstellung dazu führt das große Geldsummen die für allerlei Aufgaben des Staates dringend nötig wären gar nicht erst beim Staat landen weil sie der " liebe Uli " vorher lieber hinterzieht ...

Außerdem hinkt der Vergleich mit den Intensivtätern ganz extrem. Man sollte wohl kaum das eine Unrecht relativieren weil es ja noch andere gibt !!!
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Macc
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Andrea-Perula hat geschrieben:(23 Jan 2016, 23:57)

Er geht auf Halbstrafe bei Erst Tätern und somit Erstverbüssern nicht ungewöhnlich. Ich meine rein Rechtlich!
Man sollte auch ein bissel differenzieren. Hoeneß hat mehr als 30 Millionen Steuern hinterzogen

http://www.focus.de/finanzen/steuern/zw ... 28794.html

Wie kann man in einem solchen Zusammenhang noch eine " Halbstrafe " okay finden ... :?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Svi Back »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:06)

Man sollte auch ein bissel differenzieren. Hoeneß hat mehr als 30 Millionen Steuern hinterzogen

http://www.focus.de/finanzen/steuern/zw ... 28794.html

Wie kann man in einem solchen Zusammenhang noch eine " Halbstrafe " okay finden ... :?
ich halte überhaupt eine Haft im Fall Hoeneß für absurd.
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Joker
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Joker »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:00)

Jeder unbekannte Bürger der auch nur einen Teil der Gigasumme an Steuern hinterziehen würde wie Hoeneß würde für viele Jahre ohne jedwede Erleichterung erbarmungslos hinter Gittern verschwinden, aber für den bei bodenlosen Naivlingen ach so beliebten lieben " Uli " darf das natürlich nicht gelten :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Hoeneß ist eine große " Gefahr für die Allgemeinheit " weil dessen Einstellung dazu führt das große Geldsummen die für allerlei Aufgaben des Staates dringend nötig wären gar nicht erst beim Staat landen weil sie der " liebe Uli " vorher lieber hinterzieht ...

Außerdem hinkt der Vergleich mit den Intensivtätern ganz extrem. Man sollte wohl kaum das eine Unrecht relativieren weil es ja noch andere gibt !!!
In diesen Fall wurde die Reststrafe auch erlassen.
Und da kam ja schon einiges zusammen.
. Als angeblicher Repräsentant von Firmen mit klangvollen Namen wie "Rothschild's internationale Spar- und Darlehenskasse Ltd.Hongkong" soll er Geldanleger hereingelegt haben. Bald nach Prozessbeginn im September 1995 setzte sich Niemeyer in die Türkei ab, wurde aber in Antalya gefasst. An seiner Seite war Wagenknecht. Sie flog allein nach Deutschland zurück, Niemeyer kam in Auslieferungshaft.

Das Urteil nach der Rückkehr: drei Jahre und vier Monate Freiheitsentzug wegen Betrugs in 46 Fällen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Köln wurde Niemeyer am 25. März 1997 die Reststrafe erlassen. Nun heiratete er Wagenknecht, am 5. Mai, dem Jahrestag der Geburt von Karl Marx, in der Klassikerstadt Weimar.

Als Niemeyer jüngst von einer Genossin gefragt wird, ob er mit seiner Vorstrafe für den Bundestag kandidieren dürfe, verfasst er gleich eine "Persönliche Erklärung". Er ist sich sicher, dass ihm eines fernen Tages, nach Abschaffung des Kapitalismus, Gerechtigkeit zuteilwerden wird: "Im neuen System werde ich mit Sicherheit vollumfänglich rehabilitiert werden."
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... artei.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Joker hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:23)

In diesen Fall wurde die Reststrafe auch erlassen.
Und da kam ja schon einiges zusammen.
Wie gesagt, man sollte nicht ein Unrecht relativieren weil es noch andere gibt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:00)

Jeder unbekannte Bürger der auch nur einen Teil der Gigasumme an Steuern hinterziehen würde wie Hoeneß würde für viele Jahre ohne jedwede Erleichterung erbarmungslos hinter Gittern verschwinden, aber für den bei bodenlosen Naivlingen ach so beliebten lieben " Uli " darf das natürlich nicht gelten :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
Halbstrafe gilt für jeden. Nicht nur für Hoeness.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:06)

Man sollte auch ein bissel differenzieren. Hoeneß hat mehr als 30 Millionen Steuern hinterzogen

http://www.focus.de/finanzen/steuern/zw ... 28794.html

Wie kann man in einem solchen Zusammenhang noch eine " Halbstrafe " okay finden ... :?
So ist nunmal die Rechtslage. Das dir das subjektiv nicht schmeckt wissen wir ja mittlerweile. Aber es interessiert auch niemanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Joker »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:51)

Wie gesagt, man sollte nicht ein Unrecht relativieren weil es noch andere gibt.
Ist aber kein "Unrecht" sondern Rechtsprechung die vollkommen unabhängig von der Person erfolgt.
Also nix mit extrabrötchen für Hoeneß
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Peddargh »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:54)

Halbstrafe gilt für jeden. Nicht nur für Hoeness.
Soso?
[...]Die sogenannte Halbstrafe richtet sich nach § 57 StGB. Die erste Voraussetzung, eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, war bei Hoeneß nicht erfüllt. Der Fußballmanager hatte dreieinhalb Jahre Haft bekommen. Also musste das Gericht prüfen, ob „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“.

Diese besonderen Umstände zu bejahen, fällt Gerichten zunehmend schwerer. Um nicht zu sagen, die Halbstrafe ist bei uns so gut wie tot, noch dazu im schönen Bayern. [...]
Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... nlichkeit/

Das Gesetz dazu:
http://dejure.org/gesetze/StGB/57.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Joker »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:51)

Wie gesagt, man sollte nicht ein Unrecht relativieren weil es noch andere gibt.
In dem Fall gab es eine Haftbefreiung obwohl ganz offensichtlich jegliche Einsicht fehlte ,bis heute.
Als Niemeyer jüngst von einer Genossin gefragt wird, ob er mit seiner Vorstrafe für den Bundestag kandidieren dürfe, verfasst er gleich eine "Persönliche Erklärung". Er ist sich sicher, dass ihm eines fernen Tages, nach Abschaffung des Kapitalismus, Gerechtigkeit zuteilwerden wird: "Im neuen System werde ich mit Sicherheit vollumfänglich rehabilitiert werden."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Wo kann ich nachlesen, das dies für andere Gefangene über 2 Jahren Freiheitsstrafe nicht gilt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Peddargh »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 18:53)

Wo kann ich nachlesen, das dies für andere Gefangene über 2 Jahren Freiheitsstrafe nicht gilt?
Gar nicht?
Oder such halt selbst.
Ich habe dir den Blog-Eintrag des Anwalts Udo Vetter,
von dem ich annehme sich in der Materie auszukennen,
nicht ohne Grund verlinkt, tue es gerne wieder:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... nlichkeit/

Und um dir die Mühe des Klicks zu ersparen:
[...]Diese besonderen Umstände zu bejahen, fällt Gerichten zunehmend schwerer. Um nicht zu sagen, die Halbstrafe ist bei uns so gut wie tot, noch dazu im schönen Bayern. [...]
Hervorhebung durch mich.

Du kannst das gerne damit abfeiern, das es ja nicht zur Gänze
ausgeschlossen ist, getreu der Motti "Ganz oder Gar nicht", "Schwarz oder Weiss".

Für mich ein mehr als deutlicher Hinweis auf eine Zwei-Klassen-Justiz.
Alles andere steht im ebenfalls verlinktem Gesetz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Peddargh hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:23)

Gar nicht?
Oder such halt selbst.
Ich habe dir den Blog-Eintrag des Anwalts Udo Vetter,
von dem ich annehme sich in der Materie auszukennen,
nicht ohne Grund verlinkt, tue es gerne wieder:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... nlichkeit/

Und um dir die Mühe des Klicks zu ersparen:
Hervorhebung durch mich.

Du kannst das gerne damit abfeiern, das es ja nicht zur Gänze
ausgeschlossen ist, getreu der Motti "Ganz oder Gar nicht", "Schwarz oder Weiss".

Für mich ein mehr als deutlicher Hinweis auf eine Zwei-Klassen-Justiz.
Alles andere steht im ebenfalls verlinktem Gesetz.
Zufälliger Weise kenne ich persönlich zwei Fälle von Halbstrafe. Einer mit 18 Monate und der andere mit 30 Monaten. Kann ich halt schlecht verlinken, war aber im Jahr 2004 - UND in Bayern.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:27)

Zufälliger Weise kenne ich persönlich zwei Fälle von Halbstrafe. Einer mit 18 Monate und der andere mit 30 Monaten. Kann ich halt schlecht verlinken, war aber im Jahr 2004 - UND in Bayern.
Hoeness konnte all die Jahre 30 Mio. € (150 Jahre Bundeskanzlergehalt) an Steuern hinterziehen und erst im letzten Jahr wurde das bekannt.
=> Irgendwas läuft da doch falsch, oder nicht?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:36)

Hoeness konnte all die Jahre 30 Mio. € (150 Jahre Bundeskanzlergehalt) an Steuern hinterziehen und erst im letzten Jahr wurde das bekannt.
=> Irgendwas läuft da doch falsch, oder nicht?
Gesetz ist Gesetz, Jack - über die Höhe des Urteils können wir gerne streiten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Peddargh »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:27)

Zufälliger Weise kenne ich persönlich zwei Fälle von Halbstrafe. Einer mit 18 Monate und der andere mit 30 Monaten. Kann ich halt schlecht verlinken, war aber im Jahr 2004 - UND in Bayern.
Und?
Hälst du die für geeignet, die Zwei-Klassen-Justiz zu verneinen?
Ich, für meinen, Teil traue da dem Anwalt mehr zu, als dir, mit Verlaub.

Ich denke wir bewegen uns hier auch abseits der gewünschten Pfade.
Geht es doch wohl mehr um die Kuscheljustiz gegenüber Gewalttätern.
Und auch da wird man nicht auf einen Zweig kommen.
Wegen der unterschiedlichen Persletiven.
Denke ich doch beispielsweise, das Angriffe auf Flüchtlingsheime
viel zu wenig verfolgt werden, während Linke gern auch mal
verfolgt werden, weil ihr Smartphone einem Tatort nur zu nahe waren.
Während andere meinen, dass linke Gewalttäter, wie auch Ausländische
regelmäßig mit zu geringen Strafen durchkommen.

Am Ende bleibt da für mich nur über, dass die Justiz, ganz offensichtlich,
wohl nicht über einheitliche Systeme verfügt, um Strafmaß nachvollziehbar zu machen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Peddargh hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:42)

Und?
Hälst du die für geeignet, die Zwei-Klassen-Justiz zu verneinen?
Wo es keine Zwei-Klassen Justiz gibt, gibt es auch diese nicht zu verneinen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:39)

Gesetz ist Gesetz, Jack - über die Höhe des Urteils können wir gerne streiten.
Mit der Höhe des Urteils bin ich sogar einverstanden. Es geht nur darum das ein Urteil zur Folge hat das ein Straftäter seine Tat nie wieder tut und es ist im Fall Hoeness nicht davon auszugehen das der in seinem Leben auch nur 1 Cent nochmal hinterziehen wird.
=> Ziel ist somit erreicht und vor allem wurde ein Abschreckungseffekt erzeugt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Peddargh »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:43)

Wo es keine Zwei-Klassen Justiz gibt, gibt es auch diese nicht zu verneinen.
Eine in sich stimmige, wohl belegte Argumentationskette.
Absolut überzeugend!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:54)

Halbstrafe gilt für jeden. Nicht nur für Hoeness.
Wenn ein Unbekannter eine solche Summe hinterziehen würde müßte er mit 10 Jahren Gefängnis rechnen. Ich glaube auch nicht das so einer nach 1.5 Jahren raus käme.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 09:55)

So ist nunmal die Rechtslage. Das dir das subjektiv nicht schmeckt wissen wir ja mittlerweile.
Das du mit einer Zweiklassenjustiz keine Probleme hast wenn sie nur deinen geliebten Uli verschont wissen wir auch ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Joker hat geschrieben:(26 Jan 2016, 10:18)

Ist aber kein "Unrecht" sondern Rechtsprechung die vollkommen unabhängig von der Person erfolgt.
Also nix mit extrabrötchen für Hoeneß
Er findet es bestimmt auch okay das Ecclestone sich gegen Zahlung von 1 Mio. freikaufen konnte, nichtmal als vorbestraft gilt, aber der den er bestochen hat im Knast schmort ...
Zuletzt geändert von Macc am Dienstag 26. Januar 2016, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:30)

Das du mit einer Zweiklassenjustiz keine Probleme hast wenn sie nur deinen geliebten Uli verschont wissen wir auch ...
Es gibt halt keine Zweiklassenjustiz mit der ich Probleme haben könnte......
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Peddargh hat geschrieben:(26 Jan 2016, 19:42)

Denke ich doch beispielsweise, das Angriffe auf Flüchtlingsheime
viel zu wenig verfolgt werden, während Linke gern auch mal
verfolgt werden, weil ihr Smartphone einem Tatort nur zu nahe waren.
Stimmt überhaupt nicht. Gutes Beispiel für " selektive Wahrnehmung ".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:36)

Es gibt halt keine Zweiklassenjustiz mit der ich Probleme haben könnte......
Stell dir vor, es gibt Dinge auf der Welt die du nicht wegposten kannst ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:43)

Stell dir vor, es gibt Dinge auf der Welt die du nicht wegposten kannst ...
Ich muss ja nichts wegposten, was es nicht gibt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Ob nun Halbstrafe oder nicht, nach 2/3 der Strafe wäre er sowieso frei gekommen. Die paar Monate spielen doch keine Rolle.

Der Staatsanwalt hatte übrigens damals 5 Jahre und 6 Monate aufgrund eines besonders schweren Falles mit 10 Jahren Höchststrafe gefordert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Peddargh »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:43)

Stimmt überhaupt nicht. Gutes Beispiel für " selektive Wahrnehmung ".
Was stimmt nicht?
Im Jahre 2015 waren es 800 Angriffe auf Heime.
Wie hoch ist da die Aufklärungsquote, wieviel kamen vor den Kadi?
Mit "Linke gern auch mal verfolgt werden, weil ihr Smartphone einem Tatort nur zu nahe waren"
meinte ich diesen Fall:
Osnabrück. Wegen eines vagen Verdachts hat die Polizei Osnabrück Telefondaten von 14000 Personen ausgewertet und neun Wohnungen durchsucht. Die Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. [...]
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/ar ... -daten-aus

Und auch ohne dies, Schwarzfahrer, Kiffer und ähnliche Schwerverbrecher
landen häufig länger im Knast, als ein Hoeneß, oder ein Peter Graf, oder, oder, oder.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

John Galt hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:46)

Ob nun Halbstrafe oder nicht, nach 2/3 der Strafe wäre er sowieso frei gekommen. Die paar Monate spielen doch keine Rolle.
Was soll das ? Es soll keine Rolle spielen ob jemand dessen Schuld zweifelsfrei feststeht ein über ein Jahr mehr oder weniger sitzt ? Wo sind wir denn ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 20:25)

Wenn ein Unbekannter eine solche Summe hinterziehen würde müßte er mit 10 Jahren Gefängnis rechnen. Ich glaube auch nicht das so einer nach 1.5 Jahren raus käme.
Müsste ein Ersttäter nicht wenn der Fall ähnlich gelagert wäre. Ich seh die Gewichtung im Gesetz auch kritisch, aber in solchen Fällen gilt gleiches Recht für alle
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Bernie Ecclestone durfte sich gegen Zahlung von 1 Mio. von seiner Schuld freikaufen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/b ... -1.2077395
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 21:06)

Bernie Ecclestone durfte sich gegen Zahlung von 1 Mio. von seiner Schuld freikaufen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/b ... -1.2077395
Sehr vergleichbar :rolleyes: Stell Dir vor ich kenn einen Fall wo ein Obdachloser mit schwerer KV gegen Auflagen rauskam. Wo ist jetzt der Vergleich aber realistisch ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Macc hat geschrieben:(26 Jan 2016, 21:00)

Was soll das ? Es soll keine Rolle spielen ob jemand dessen Schuld zweifelsfrei feststeht ein über ein Jahr mehr oder weniger sitzt ? Wo sind wir denn ?
Es geht gar nicht um ein Jahr, sondern nur ein paar Monate. Halbstrafe und 2/3 Strafe sind beides Dinge die jeder Straftäter beantragen kann. Letztere ist schon fast Usus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

John Galt hat geschrieben:(26 Jan 2016, 21:19)

Es geht gar nicht um ein Jahr, sondern nur ein paar Monate. Halbstrafe und 2/3 Strafe sind beides Dinge die jeder Straftäter beantragen kann. Letztere ist schon fast Usus.
Ist eben geltendes Recht. Da hat dann jeder Mensch den gleichen Anspruch. Ich fände eher die Frage interessant ob die Gewichtung von Straftaten nicht eher das Problem ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Cobra9 hat geschrieben:(26 Jan 2016, 21:27)

Ist eben geltendes Recht. Da hat dann jeder Mensch den gleichen Anspruch. Ich fände eher die Frage interessant ob die Gewichtung von Straftaten nicht eher das Problem ist.
Gewichtung inwiefern?


Hier übrigens noch was interessantes zur Steuerhinterziehung:

Milliardäre haben einfach bessere PR als ein Fußballmanager.
Viele der Vorwürfe sollen strafrechtlich verjährt sein. Mitte nächster Woche werden die Töchter beide wohl einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zu je 3000 Euro erhalten. Die Steuernachzahlung soll sich auf rund 145 Millionen Euro belaufen.

Bereits im Herbst 2013 hatte es bei Wohnsitzen, Firmen und Anwälten der Familie zahlreiche Razzien gegeben. Die beiden Töchter und ihr Finanzverwalter, der Münchner Steuerrechtsprofessor Reinhard Pöllath, saßen vorübergehend in Untersuchungshaft.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 73408.html

Ein 20 Millionen Strafbefehl...
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Antonius
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Antonius »

Beelzebub hat geschrieben:(07 Jun 2015, 14:32)
(...)
Ob im Falle eines Falles eine Horde bewaffnter Gewaltverbrecher durch das "Gefühl" ihrer präsumtiven Opfer zurückgeschlagen werden kann, möchte ich für's erste ein wenig bezweifeln. Für zweifelhaft halte ich außerdem, dass etwa bei der von ihrem Bruder im Namen der "Familienehre" ermordete Hatün Sürücü die Pistolenkugeln wirkungslos von ihrem Kopf abgeprallt wären, hätte sie vorher nur einen Kampfsportkurs besucht.

Und vor allem: wenn es etwas gibt, was noch schlimmer ist, als eine Millionenstadt, in der tausend Gewohnheitsverbrecher frei herumlaufen, dann ist das eine Millionenstadt, in der alle mit einem schussbereiten Revolver herumlaufen und im Zweifel diejenigen im "Recht" sind, die schneller schießen.

Auch wenn mir die Gutmenschenfraktion hier gerne etwas anderes andichtet: ich halte das staatliche Gewaltmonopol für einen der sehr wenigen nennenswerten Fortschritte, die die Menschheit in den letzten 2000 Jahren gemacht hat. Vorausgesetzt, der Staat nimmt sein Gewaltmonopol auch wahr, was in Deutschland derzeit leider nur sehr mangelhaft der Fall ist.
Ich stimme dem weitgehend zu.

Ich möchte den schrecklichen Mord an Hatun Sürücü durch ihre Brüder vor über 10 Jahren in Berlin nochmals thematisieren.
Z.Zt. stehen die Brüder Mutlu und Arpaslan vor Gericht, und zwar vor der 10. Strafkammer für Schwerverbrechen in Kartal in der Türkei.
Man kann nur hoffen, daß diese Schwerkriminellen durch das Gericht verurteilt werden und den Rest ihres Lebens in einem türkischen Gefängnis verbringen müssen.

Siehe dazu den Bericht in der "Frankfurter Rundschau" vom 27.1.2016.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Auch mehr oder weniger Prominente sind betroffen:
Brutaler Überfall auf die Tochter von Fööss-Gitarrist Gino Trovatello: "Ich bin gegen 2 Uhr am Bahnhof Ehrenfeld ausgestiegen", zitiert die Kölner Zeitung "Express" die 26-Jährige. "Als ich auf die Subbelrather Straße zukam, war da eine Gruppe Jugendlicher." Ein Mitglied der Gruppe habe sich vor ihr aufgebaut, sie beschimpft und sexistisch beleidigt.
Doch damit nicht genug: Er soll ihr ihre Sachen aus der Hand gerissen und sie ins Gesicht geschlagen haben. "Im Umkreis waren 20 Leute, ich habe um Hilfe gerufen - doch niemand hat das interessiert."

Alica Travotello konnte sich in eine naheliegende Kneipe flüchten, doch der Wirt setzte sie wieder vor die Tür. Der Grund: Er habe keinen Ärger in seiner Kneipe haben wollen. Sie sei dann in ein Kiosk nebenan gegangen, während sich die Täter mit einer anderen Gruppe anlegten. "Dann ist die Polizei gekommen", sagte die 26-Jährige.

Ein Mann der Gruppe habe bereits identifiziert werden können. Gegen ihn liegen nach Angaben der Polizei bereits über 30 Einträge - darunter schwere Körperverletzung - vor. Außerdem wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.
http://www.focus.de/regional/karneval/p ... 66929.html

Es wird nur noch dokumentiert aber nicht gehandelt ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Unfuckinfassbar! Nicht nur, dass der Typ über 30 Einträge hat sondern auch was de Kneipier da gemacht hat...
Leider ist der Knast hier in D ja mehr so was wie Stubenarrest. Von daher wäre einknasten für diese Spackos viel zu human.
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Joker
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Joker »

Mir ein Rätsel warum man solche Typen wieder laufen lässt.
Karlsruhe: 11-Jähriger in Schwimmbad sexuell belästigt

44-Jähriger forderte den Jungen auf, sein Geschlechtsteil zu berühren
01.02.2016, 15:31 Uhr

Karlsruhe. (pol/eka) Opfer eines Sexualdeliktes wurde am Samstagnachmittag ein 11-Jähriger in einem Hallenbad in Karlsruhe. Der Junge war mit seiner Mutter, Schulfreunden und dem 44-jährigen Bekannten der Familie im Schwimmbad. Als der Junge gegen 16 Uhr die Toilettenanlage verlassen wollte, kam der 44-Jährige hinzu und schob den Jungen in eine Toilettenkabine. Dort zog er zunächst seine Badehose und anschließend die des Jungen nach unten. Er forderte den 11-Jährigen auf sein Geschlechtsteil zu berühren. In einem günstigen Moment konnte der Junge flüchten und den Bademeister informieren.
Dieser hielt den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der Beschuldigte, der aus dem Landkreis Karlsruhe stammt, räumte die Tat ein. Er konnte nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen die Wache wieder verlassen.
http://www.rnz.de/politik/suedwest/poli ... 66291.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Ums mal mit den Ärzten zu sagen. "Schwanz ab! Schwanz ab! Runter mit dem Männlichkeitswahn! ;-P

Und da wundern sich die Leute, dass der Hang zur Selbstjustiz immer größer wird... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Macc »

Cobra9 hat geschrieben:(26 Jan 2016, 21:15)

Sehr vergleichbar :rolleyes: Stell Dir vor ich kenn einen Fall wo ein Obdachloser mit schwerer KV gegen Auflagen rauskam. Wo ist jetzt der Vergleich aber realistisch ?
Hallo ? Er vergleicht das irgendein Obdachloser unter Auflagen freigelassen wurde mit dem Fall Ecclestone, der jemanden nachweislich bestochen hatte, seine Schuld ist zweifelsfrei erwiesen worden, er wurde niemals mit Knast behelligt, er durfte sich gegen Zahlung von 1 Mio. freikaufen so das er nicht in den Knast muß, zusätzlich gilt er nichtmal als vorbestraft, während der, welcher sich hat von Bernie bestechen lassen gnadenlos hinter schwedischen Gardinen brummen muß ...
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Cobra9
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

Macc hat geschrieben:(10 Feb 2016, 08:10)

Hallo ? Er vergleicht das irgendein Obdachloser unter Auflagen freigelassen wurde mit dem Fall Ecclestone, der jemanden nachweislich bestochen hatte, seine Schuld ist zweifelsfrei erwiesen worden, er wurde niemals mit Knast behelligt, er durfte sich gegen Zahlung von 1 Mio. freikaufen so das er nicht in den Knast muß, zusätzlich gilt er nichtmal als vorbestraft, während der, welcher sich hat von Bernie bestechen lassen gnadenlos hinter schwedischen Gardinen brummen muß ...
Stell Dir vor sowas gibts für jeden Menschen in Deutschland wenn in dem Fall die Grundlagen das ergeben. Nennt sich für Leute ohne Kohle und nicht zu schweren Straftaten in BW bsp. Schwitzen statt sitzen

http://www.praeventsozial.de/content/152

Zu Ecclestone. Er war angeklagt wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue. Diese Fälle wären kein Vergehen gewesen, sondern Straftaten deutlich über einem Jahr angesiedelt im Knast. Es wäre keine Einstellung gegen Auflage möglich gewesen wenn nicht folgendes erfüllt wäre. Das Verfahren muss ein Vergehen zum Gegenstand haben. Bei Verbrechen, also bei solche Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, ist die Einstellung nicht möglich.
Im Falle hier aber schon. Es gab Auflagen und der Beschuldigte muß bereit sein, bestimmte Auflagen oder Weisungen zu erfüllen, die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die 100 Millionen waren den Vermögensverhältnissen angepasst. Bei Normalos hätten es 400 Euro sein können. Anderer Punkt. Die Schwere der Schuld darf nicht entgegenstehen. Das ist dann eine Frage des Einzelfalls mit vielen Facetten. Im Fall hier aber nicht mehr.
Bernie Ecclestone verlässt den Gerichtssaal in München als freier Mann - und zahlt dafür die Rekordsumme von 100 Millionen Dollar. Das Landgericht München stimmte der Einstellung des Bestechungsverfahrens gegen den Formel-1-Boss gegen eine Geldauflage von 100 Millionen Dollar zu. Das teilte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag mit.

Der 83-Jährige ist nun offiziell unschuldig, nicht vorbestraft und kann weiter an der Spitze der Formel 1 bleiben.

Zur Begründung sagte Noll, dass sich der Verdacht gegen Ecclestone während des Verfahrens "in wesentlichen Teilen" nicht erhärtet habe. Die Kammer sei der Auffassung, dass sich daran auch in der weiteren Beweisaufnahme nichts ändern würde. Selbst wenn strafrechtliche Vorwürfe gegen Ecclestone aufrechterhalten bleiben könnten, wögen diese nicht so schwer, dass sie einer Verfahrenseinstellung entgegenstünden, so Noll.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/eccles ... 84510.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Mit einem wuchtigen Schlag ins Gesicht hat ein Mann im Main-Taunus-Kreis einen Serien-Einbrecher außer Gefecht gesetzt. Die Polizei erklärt: Wir mussten den Mieter deshalb anzeigen.
Ein 30 Jahre alter Mieter hat in einem Mehrfamilienhaus in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) einen 17-jährigen Serieneinbrecher mit einem Faustschlag niedergestreckt. Dabei wurde der junge Mann in der Nacht zum Dienstag schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wie ein Polizeisprecher am Morgen mitteilte.
Einbrecher hatte Schraubenzieher in der Hand
Der 30-Jährige hatte verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört und war dort auf den Einbrecher getroffen. Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über. Der Einbrecher gilt als polizeibekannt. Er kommt aus der Gegend.
Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet. „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online. „Der Geschädigte selbst war nicht in der Lage mitzuteilen, ob er eine Strafverfolgung wünscht.“
http://www.focus.de/regional/hessen/ser ... 74892.html

Nun, das eine Thema ist der Skandal das bei Einbrechern nicht automatisch von Notwehr ausgegangen wird wenn man sich gegen diese wehrt.
Aber das andere Thema ist, dass ein 17-Jähriger bereits 200 Straftaten begangen hat. Das ist der Beweis für die Totalkapitulation eines Systems. Mit "Three Strikes" wäre das nicht passiert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Da gabs doch schon nen Strang zu, oder?
Aber davon abgesehen echt n schlechter Witz. Aber so ist das hier...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von d'Artagnan »

Dürfte auch in diesen Strang passen:
http://www.express.de/koeln/als-ungefae ... --23506444

Ein Typ vergewaltigt im Jahr 2010 eine Frau mit abgebrochener Bierflasche.
Er bekommt nur 4 Jahre, da ihm eine psychologische Gutachterin attestiert dass keine Wiederholungsgefahr bestünde.
Kaum auf freien Fuß schlägt er wieder zu: Bei einem Einbruch versucht er wieder eine Frau zu vergewaltigen/sexuell zunötigen. Dieses Mal nimmt er "einen spitzen metallischen Gegenstand" zu Hilfe.
Die gleiche Gutachterin attestiert ihm erneut: keine Wiederholungsgefahr.
Vermutlich hat diese famose "Gutachterin" nur einen Standardtext, den sie jedesmal aus dem Drucker lässt.

Ärgerlich: Die Staatsanwaltschaft hat somit kaum die Möglichkeit auf anschließende Sicherungsverwahrung zu plädieren.
Meiner Meinung nach müssten Gutachter für ihre Gutachten haftbar gemacht werden. Im vorliegendem Fall ist die Grenze zur Fahrlässigkeit überschritten. Die Staatsanwaltschaft sollte die in der Vergangenheit erstellten Gutachten dieser "Psychologin" mal genau unter die Lupe nehmen, die Erfolgsquote ermitteln und ihre Kontobewegungen überprüfen. Insbesondere im Vorfeld von "überraschend milden" Expertisen. An inkompetenz alleine kann dieses "Versehen" doch nicht liegen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

d'Artagnan hat geschrieben:(16 Feb 2016, 01:36)

Dürfte auch in diesen Strang passen:
http://www.express.de/koeln/als-ungefae ... --23506444
Ja, passt perfekt!
Ein Typ vergewaltigt im Jahr 2010 eine Frau mit abgebrochener Bierflasche.
Er bekommt nur 4 Jahre, da ihm eine psychologische Gutachterin attestiert dass keine Wiederholungsgefahr bestünde.
Kaum auf freien Fuß schlägt er wieder zu: Bei einem Einbruch versucht er wieder eine Frau zu vergewaltigen/sexuell zunötigen. Dieses Mal nimmt er "einen spitzen metallischen Gegenstand" zu Hilfe.
Die gleiche Gutachterin attestiert ihm erneut: keine Wiederholungsgefahr.
Vermutlich hat diese famose "Gutachterin" nur einen Standardtext, den sie jedesmal aus dem Drucker lässt.
Man stelle sich die Tat mal vor so wie sie in Real passiert ist!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

So können Intensivtäter (Wer hat überhaupt diesen Ausdruck für schwerkriminelle Asoziale erfunden?) hier in Deutschland ohne wirkliche Probleme agieren:
[youtube][/youtube]
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Päule0815 »

jack000 hat geschrieben:(20 Feb 2016, 19:55)

So können Intensivtäter (Wer hat überhaupt diesen Ausdruck für schwerkriminelle Asoziale erfunden?) hier in Deutschland ohne wirkliche Probleme agieren:
[youtube][/youtube]

Leider, in meiner Stadt wäre das nicht möglich.Ich würde ihm jeden Wagen unter seinem Hintern weg sicherstellen. Ich würde ihm vom Aufstehen bis zum schlafen gehen ein sicheres Gefühl vermitteln. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Päule0815 hat geschrieben:(20 Feb 2016, 20:06)

Leider, in meiner Stadt wäre das nicht möglich.Ich würde ihm jeden Wagen unter seinem Hintern weg sicherstellen. Ich würde ihm vom Aufstehen bis zum schlafen gehen ein sicheres Gefühl vermitteln. :D
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