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Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Samstag 20. September 2014, 12:03
von USA TOMORROW
Und ein Staat, der Menschen einsperrt oder zu Geldstrafen verurteilt ist nicht besser als Entführer und Räuber...
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Samstag 20. September 2014, 18:54
von Cobra9
Falsch. Fehlurteile kann man in der Mehrzahl wenigstens etwas wieder gutmachen. Mach das mal in den USA und die Fehlurteilsquote in den USA ist nachgewiesen. Ja gleich kommt "Passiert überall, es gibt Studien die sehen das anders....." - geschenkt da meine Meinung nicht zu deinem Weltbild passen muss. Die USA gehören dafür bestraft was bei den Hinrichtungen abläuft und jap ich hoffe das einige Klagen durchgehen mit echt massiven Kosten für die Staaten
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Samstag 20. September 2014, 18:57
von Philipo Neri
Das stimmt nicht,denn wenn ich jemanden entführe weiss derjenige Mensch im Voraus nicht,dass er entführt wird,wenn ich aber in einem Land lebe,das bestimmte Straftaten mit Haft bestraft,dann weiss ich,dass mich die Haftstrafe erwartet,wenn ich eine entsprechende Straftat begehe.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 12:37
von USA TOMORROW
Das hatten wir doch alles schon.
Im Falle der Todesstrafe ist es deutlich wahrscheinlicher, dass ein Fehlurteil aufgehoben wird, als in anderen Fällen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 12:37
von USA TOMORROW
Philipo Neri » 20. Sep 2014, 18:57 hat geschrieben:Das stimmt nicht,denn wenn ich jemanden entführe weiss derjenige Mensch im Voraus nicht,dass er entführt wird,wenn ich aber in einem Land lebe,das bestimmte Straftaten mit Haft bestraft,dann weiss ich,dass mich die Haftstrafe erwartet,wenn ich eine entsprechende Straftat begehe.
Gilt das nicht für die Todesstrafe ebenso?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 13:59
von Cobra9
USA TOMORROW » So 21. Sep 2014, 12:37 hat geschrieben:
Das hatten wir doch alles schon.
Im Falle der Todesstrafe ist es deutlich wahrscheinlicher, dass ein Fehlurteil aufgehoben wird, als in anderen Fällen.
Och das ist aber schon für alle die schon unschudlig hingerichtet wurden. Kann man ja nachträglich noch auf einen Grabstein schreiben

Du stehst doch so auf tolle Studien obwohl einem schon der gesunde Menschenverstand sagen könnte das die Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen hoch.
Laut Studie kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass einige der - seit 1977 - 1.320 hingerichteten Menschen unschuldig waren.
Das sind etwas mehr als tausend Menschen die wahrscheinlich unschuldig hingerichtet wurden und genau diese Wahrscheinlichtkeit für unschuldige Opfer der Todestrafe lässt mich diese Strafart ablehnen. Straftäter müssen eine Strafe bekommen was aber genauso mit langen Haftstrafen machbar ist. Ja ich weiss jetzt kommt " Haftstrafe " ist auch schlimm wieder von Dir. Aber da kann man in 85% der Fälle ein Unrecht wieder im Ansatz beheben.
Die Studie.
Todesstrafe und Fehlurteile
Thomas Pany 29.04.2014
USA: Wissenschaftler schätzen den Anteil der unschuldig zum Tode Verurteilten auf 4 Prozent, während ein Richter des Obersten Gerichts von einer Erfolgsquote von 99,9 % bei Verurteilungen ausgeht
In den Veröffentlichungen der US-Akademie der Wissenschaften (PNAS) findet sich aktuell eine Studie, die mit einigem theoretischem Aufwand zu einem Ergebnis kommt, das ein ägyptisches Gericht Pi mal Daumen praktiziert: Unschuldig wegen Mordes Angeklagte werden in der Mehrheit weder hingerichtet noch entlastet, sondern sie sitzen lebenslänglich im Gefängnis und werden vergessen.
Die Fragestellung, die sich das US-Wissenschaftsteam um den ehemaligen Strafverteidiger Samuel R. Gross gestellt hat, ist anspruchsvoll: Man wollte die Quote von Fehlurteilen bei Angeklagten in den USA, die eines Schwerverbrechens beschuldigt wurden, ermitteln.
Diese Quote sei nicht nur "unknown but unknowable" - also nicht nur unbekannt, sondern auch unmöglich zu ermitteln, wird die Fachwelt am Anfang der Studie zitiert. Für die Forscher war das eine Herausforderung, ebenso wie sie wohl die Aussage von Antonin Scalia, Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten, provoziert haben muss. Scalia hatte 2007 in einer Entscheidung des Supreme Courts statuiert, dass amerikanische Verurteilungen eine Fehlerrate von bloß 0,027 aufweisen. Mithin eine Erfolgsrate von 99,973 Prozent. Die Aussage wird in der Studie erwähnt, mit dem für eine wissenschaftliche Arbeit bemerkenswerten lakonischen Kommentar:
In fact, the claim is silly.
Das Wissenschaftsteam um den früheren Strafverteidiger und jetztigen Rechts-Professor mit Spezialgebiet "Fehlurteile" kam auf eine andere Quote, deren Dimension erst in diesem Vergleich deutlich wird, nämlich eine Fehlurteilquote von 4,1 Prozent und zwar bei Zum-Tod-Verurteilten. Das sei eine konservative Berechnung, so die Studienautoren. Die Quote sei tatsächlich schwer zu ermitteln.
Fehlurteile werden hauptsächlich nur bei Todesurteilen bekannt
Um überhaupt einen Wert zu ermitteln, der einige wissenschaftlicher Validität beanspruchen darf, haben sie sich auf Fälle konzentriert, wo die Chance, dass ein Fehlurteil überhaupt als solches erkannt wird, am größten ist. Und das sind Todesurteile.
Bei geringfügigeren Verbrechen werde die Sache in den USA häufig vor der Verhandlung geklärt, in Absprache mit dem Richter. Voraussetzung ist dafür das Schuldbekenntnis des Angeklagten, ob dies nun tatsächlich zutrifft oder nicht. Auch bei Verhandlungen, wo es um lebenslängliche Haftstrafen geht, werde nicht dieselbe Sorgfalt, Achtsamkeit und Konzentration aufgewendet wie bei Verhandlungen, wo es um ein Todesurteil gehe, so die Grundannahme der Studienautoren.
Ein hoher Anteil der Fehlurteile, die in den Vereinigten Staaten ans Licht kommen und zur Entlastung der Angeklagten führen, konzentriert sich auf die kleine Minderheit von Fällen, in denen die Angeklagten zum Tod verurteilt wurden.
Todesurteile machen weniger als 1 Prozent der Gefängnisstrafen aus, aber zugleich haben sie einen Anteil von 12 Prozent der bekannt gewordenen Entlastungen, also Rücknahmen des Urteils, weil der Angeklagte sich als unschuldig erwiesen hat, im Zeitraum von 1989 bis 2012. Das ergebe ein Missverhältnis von 130 zu 1.
Die Grundlage für die Studie stellten 7.482 Daten von Personen, die im Zeitraum zwischen Januar 1974 bis Dezember 2004 in den Vereinigten Staaten zum Tod verurteilt wurden. 12,6 Prozent der Verurteilten wurden hingerichtet, 1,6 Prozent wurden entlastet. 4 Prozent starben in der Todeszelle ("Deathrow"); die große Mehrheit - 46,1 Prozent blieb in der Todeszelle und 35,8 Prozent konnten sie verlassen, weil ihr Urteil umgewandelt wurde.
Wenig Chancen bei den unschuldig lebenslänglich Inhaftierten
Laut Studie kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass einige der - seit 1977 - 1.320 hingerichteten Menschen unschuldig waren. Nachweisen können sie das ebenso wenig wie diejenigen, die eine solche Ausssage allein mit bloßem Menschenverstand tätigen, aber sie haben eine statistische Grundlage für ihre Ableitung.
Sie bearbeiteten die oben genannten Daten mit Verfahren der Ereigniszeitanalyse, des Kaplan-Meier-Schätzers plus Sensitivitätsanalyse und kamen zum oben genannten Ergebnis der konservativen Schätzung einer 4,1 prozentigen Rate von Fehlurteilen.
Aus ihren Annahmen folgern sie weiter, dass die meisten der unschuldig zum Tod Verurteilten nicht entlastet worden sind. In einer Vielzahl der Fälle sei eine Hoffnung auf Entlastung vergeblich. Weil Personen, deren Todesstrafe in "lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird, eine gegen Null gehende Chance darauf haben, dass ihr Fall noch einmal zur Entlastung des Verurteilten führt.
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41622/1.html
Und hier mal noch was nettes dazu:
Staatsanwälte bangen um ihre Wiederwahl
Weil der Staatsanwalt aber in festem Glauben war, dass er die Tat nicht alleine hätte ausführen können, setzte er Carter unter Druck, einen Komplizen zu nennen. Und Carter nannte aufs Geratewohl einen entfernten Verwandten: Anthony Graves.
Zwar widerrief Carter die Anschuldigung noch im Vorfeld der Gerichtsverhandlung. Der Staatsanwalt aber verschwieg diese Information sowohl der Verteidigung wie auch den Geschworenen. Sie verurteilten Anthony Graves zum Tod.
Es seien ihm einige solche Fälle bekannt, sagt der auf Todesstrafe-Fälle spezialisierte Rechtsanwalt Mike Kimerer: «Staatsanwälte verstecken Beweismaterial, weil sie sonst den Fall nicht gewinnen». Und davon hänge ihre Wiederwahl ab.
Unschuldig hinter Gittern: Der Preis eines fehlerhaften Systems
Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 sind 1343 Menschen in den USA exekutiert worden. Dagegen steht die Zahl der Todesurteile, die später aufgehoben wurden: 142 zum Tod Verurteilte sassen zu Unrecht im Hinrichtungs-Trakt, teilweise jahrzehntelang. Gemessen an der Zahl der Hingerichteten ist also jeder 10. Todeshäftling unschuldig. Einige Bundesstaaten wie Illinois haben darum beschlossen, die Todesstrafe abzuschaffen.
http://www.srf.ch/news/international/to ... -us-justiz
Und Du fragst im Ernst was kann man den neben verpfuschten Hinrichtungen usw. noch gegen die Todestrafe in den USA haben. Nein das System das Beweise zurückhält, falsche Geständnisse nutzt usw. ist ja super weil irgendwie klappt es ja doch. Nach dem WIE fragt man nur besser nicht.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 14:53
von USA TOMORROW
Liest du überhaupt, was du zitierst? Da steht
einige der und nicht
alle...
Der von dir verlinkte Text bestätigt zudem, was ich zuvor schrieb:
Die Quote sei tatsächlich schwer zu ermitteln.
Fehlurteile werden hauptsächlich nur bei Todesurteilen bekannt
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 14:57
von Philipo Neri
Fakt ist,dass jedes Fehlurteil,das im Falle der Anwendung der Todesstrafe vorkommt oder vorgekommen ist,ein weiterer Grund ist,sich eindeutig gegen die Todesstrafe auszusprechen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 15:34
von Cobra9
USA TOMORROW » So 21. Sep 2014, 14:53 hat geschrieben:
Liest du überhaupt, was du zitierst? Da steht
einige der und nicht
alle...
Der von dir verlinkte Text bestätigt zudem, was ich zuvor schrieb:
Tipfehler gewesen da Smartphone. Und es gibt Fehlurteile und ich nannte Dir warum die Todestrafe ablehne. Was Du dazu meinst ist mir offen echt langsam .....egal. Du kannst Pro Todestrafe sein oder auch nicht. Deine Sache. Und jap wenn man lesen würde was ich dazu geschrieben habe....toll das man bei der Todestrafe genauer hinschaut- nützt den unschudligen Toten trotzdem nix. Fehler im System gleichen sich nicht aus weil sie gemacht werden. Es geht um Menschen. Jap dabei sind Monster aber wenn ein Staat ein fehlerhaftes System weiterarbeiten lässt mit der Endfolge das Unschuldige sterben lehne ich das ab.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 17:03
von USA TOMORROW
Cobra9 » 21. Sep 2014, 15:34 hat geschrieben:wenn ein Staat ein fehlerhaftes System weiterarbeiten lässt mit der Endfolge das Unschuldige sterben lehne ich das ab.
Dass Unschuldige bis an ihr Lebensende im Knast sitzen, scheint dich hingegen weniger zu stören.
Die Logik dahinter erschließt sich mir einfach nicht.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 17:04
von USA TOMORROW
Was wolltest du denn eigentlich schreiben?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Sonntag 21. September 2014, 17:06
von USA TOMORROW
Philipo Neri » 21. Sep 2014, 14:57 hat geschrieben:Fakt ist,dass
jedes Fehlurteil,das im Falle der
Anwendung der Todesstrafe vorkommt oder vorgekommen ist,ein
weiterer Grund ist,sich eindeutig gegen die Todesstrafe auszusprechen.
Wenn man Fehlurteile 100%ig ausschließen möchte, darf man niemanden mehr verurteilen.
Im Falle der Todesstrafe ist es zudem mit Abstand am wahrscheinlichsten, dass ein fehlerhaftes Urteil korrigiert wird.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 09:37
von Cobra9
Kurzer Satz meiner bekannten Meinung. Fehlurteile sind ein starkes Argument gegen die Todestrafe und ein Grund warum ich diese Form der Bestrafung ablehne.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 09:39
von Cobra9
USA TOMORROW » So 21. Sep 2014, 17:06 hat geschrieben:
Wenn man Fehlurteile 100%ig ausschließen möchte, darf man niemanden mehr verurteilen.
Im Falle der Todesstrafe ist es zudem mit Abstand am wahrscheinlichsten, dass ein fehlerhaftes Urteil korrigiert wird.
Jap weil man bei anderen Strafen einfach nichts tun will. Das ist doch super. Außerdem dein Argument ist falsch. Strafe für Straftaten muss sein aber die Todestrafe kann final sein. Einem Toten kann man kaum noch irgendwie helfen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 12:49
von USA TOMORROW
Cobra9 » 22. Sep 2014, 09:39 hat geschrieben:Außerdem dein Argument ist falsch. Strafe für Straftaten muss sein aber die Todestrafe kann final sein. Einem Toten kann man kaum noch irgendwie helfen.
Das gilt ebenso für jemanden, der seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat.
Und anders als bei zum Tode Verurteilten besteht da so gut wie keine Hoffnung auf die Rücknahme eines Fehlurteils.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 12:50
von USA TOMORROW
Du schriebst:
"Das sind etwas mehr als tausend Menschen die wahrscheinlich unschuldig hingerichtet wurden"
Wo genau war da der
Tippfehler?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:10
von Tantris
USA TOMORROW » Mo 22. Sep 2014, 12:49 hat geschrieben:
Das gilt ebenso für jemanden, der seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat.
Und anders als bei zum Tode Verurteilten besteht da so gut wie keine Hoffnung auf die Rücknahme eines Fehlurteils.
Doch, einen lebenslänglichen kann man entlassen. tot ist tot.
Irgendwann musste den unterschied schnallen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:24
von USA TOMORROW
Ich schrieb:
"jemanden, der seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat".
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:30
von Cobra9
USA TOMORROW » Mo 22. Sep 2014, 12:50 hat geschrieben:
Du schriebst:
"Das sind etwas mehr als tausend Menschen die wahrscheinlich unschuldig hingerichtet wurden"
Wo genau war da der
Tippfehler?
Das die Anzahl von Menschen so nicht stimmte.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:31
von Cobra9
Wenn jemand eine Entlassung in Deutschland hinter sich hat und es sich raustellt er war zu Unrecht im Knast gibt es eine Entschädigung.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:41
von USA TOMORROW
Cobra9 » 22. Sep 2014, 13:31 hat geschrieben:Wenn jemand eine Entlassung in Deutschland hinter sich hat und es sich raustellt er war zu Unrecht im Knast gibt es eine Entschädigung.
Hier geht es um die USA. Und da sprechen wir von wirklich lebenslanger Haft.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:42
von USA TOMORROW
Was wolltest du denn eigentlich schreiben?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:49
von Cobra9
Möp. Nicht unbedingt.In den einzelnen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Gesetze., In vielen Bundestaaten wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance eingeräumt. Meistens wird schon im Urteil eine Strafe verhängt, welche die lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungszeit verknüpft, nach der eine Freilassung erst erfolgen kann. Also Beispiel:
Urteil lautet auf Lebenslang, aber die Mindestverbüßungszeit sind 18 Jahre.
In anderen Bundesstaaten ist es per Gesetz festgelegt, nach welcher Mindesthaftzeit der zu lebenslanger Haft Verurteilte eine Entlassung auf Bewährung beantragen kann .In Texas nach als Beispiel nach 40 Jahren und in Kalifornien nach 50 Jahren.Wo Du wirklich Recht hast ist die ebenslange Freiheitsstrafe auf Bundesebene. Nur der Präsident kann da was machen. Es gibt auch bundestaaten wo die lebenslängliche Haft für immer ist ohne Bewährung
http://www.juraforum.de/lexikon/lebensl ... eitsstrafe
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 13:54
von Cobra9
Das je nach Berechnung es rund 40- 200 Unschuldige geben könnte welche hingerichtet wurden und es eine massive Anzahl von Fällen gibt wo die Todestrafe in Lebenslang umgewandelt wurde. Schon mal immerhin was aber bei Lebenslang verotten auch Unschuldige im Knast.
"Zu lebenslanger Haft verurteilt und dann vergessen"
Dies sei noch eine sehr konservative Schätzung, betonen die Wissenschaftler: Denn auch in der Todeszelle würden nicht alle Unschuldigen entdeckt, umgekehrt werde aber kaum ein tatsächlicher Täter irrtümlich entlastet.
Dies heiße allerdings nicht, dass 4,1 Prozent aller Hingerichteten unschuldig seien, betonen die Autoren. Diese Fälle würden vor der Exekution meist noch einmal geprüft. Dennoch: "Angesichts einer Fehlerrate von mehr als vier Prozent ist es fast sicher, dass etliche der 1320 seit 1977 Hingerichteten unschuldig waren", schreiben sie mit Blick auf die Entwicklung bis heute.
"Unsere Studie liefert die verstörende Neuigkeit, dass die meisten unschuldigen Angeklagten, die zum Tod verurteilt wurden, nicht entlastet wurden und viele - einschließlich der großen Mehrheit jener, die nachträglich lebenslange Haft erhielten - es auch niemals sein werden", bemängeln sie. Und dies sei nur ein Teil des beunruhigenden Bildes: Mehr als die Hälfte der Angeklagten, die ein Gericht wegen "Capital Murder" - also Mordes, auf den die Todesstrafe steht - schuldig spreche, würden letztlich doch nicht zum Tod verurteilt, meist wegen Zweifeln an ihrer Schuld. Hier sei der Anteil Unschuldiger wohl noch höher als 4,1 Prozent.
"Unterm Strich ist das Resultat, dass in den USA die große Mehrheit der zu Unrecht wegen 'Capital Murder' Verurteilten weder hingerichtet noch entlastet werden. Sie werden zu lebenslanger Haft verurteilt und dann vergessen", schreiben die Forscher.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 66621.html
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:20
von Wandersmann
Wenn begründete Zweifel an der Schuld eines Angeklagten bestehen, dann darf der Angeklagte gar nicht verurteilt werden. Das gilt für den Taschendieb genauso wie für den Mörder.
Wieviele Todesurteile haben sich denn nach der Hinrichtung des Verurteilen nachweislich als Fehlurteile herausgestellt? Ich meine wirklich, dass die Unschuld des Verurteilen erwiesen wurden, nachdem er schon hingerichtet war. Wieviel Prozent der vollstreckten Todesurteile waren das?
Fehlurteile kann man nie ausschliessen. Man muss sie in Kauf nehmen, egal um welches Strafmaß es geht. Aber ich verstehe auch nicht so ganz, warum es besser sein sollte unschuldig das ganze Leben im Knast eingesperrt zu sein als unschuldig hingerichtet zu werden. Ich finde beides furchtbar. Vielleicht ist es sogar noch schlimmer lebenslang unschuldig im Knast zu sitzen.
Ich finde auch das Argument nicht stichhaltig, man könnte zu Unrecht erlittene Haft wieder gut machen, falls sich irgendwann doch die Unschuld des Verurteilen erweisen sollte. Was man einem Unschuldigen zu Unrecht angetan hat kann man nicht wieder gut machen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:37
von Cobra9
Wandersmann » Mo 22. Sep 2014, 15:20 hat geschrieben:Wenn begründete Zweifel an der Schuld eines Angeklagten bestehen, dann darf der Angeklagte gar nicht verurteilt werden. Das gilt für den Taschendieb genauso wie für den Mörder.
Wieviele Todesurteile haben sich denn nach der Hinrichtung des Verurteilen nachweislich als Fehlurteile herausgestellt? Ich meine wirklich, dass die Unschuld des Verurteilen erwiesen wurden, nachdem er schon hingerichtet war. Wieviel Prozent der vollstreckten Todesurteile waren das?
Fehlurteile kann man nie ausschliessen. Man muss sie in Kauf nehmen, egal um welches Strafmaß es geht. Aber ich verstehe auch nicht so ganz, warum es besser sein sollte unschuldig das ganze Leben im Knast eingesperrt zu sein als unschuldig hingerichtet zu werden. Ich finde beides furchtbar. Vielleicht ist es sogar noch schlimmer lebenslang unschuldig im Knast zu sitzen.
Ich finde auch das Argument nicht stichhaltig, man könnte zu Unrecht erlittene Haft wieder gut machen, falls sich irgendwann doch die Unschuld des Verurteilen erweisen sollte. Was man einem Unschuldigen zu Unrecht angetan hat kann man nicht wieder gut machen.
Ich finde es wesentlich schlimmer in der Todeszelle zu sitzen als in der normalen Haft so rein logisch. Und Fehlurteile werden bei toten Straftätern nicht aufgerollt in den USA weil wer hat da ein Interesse.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:38
von USA TOMORROW
Wandersmann » 22. Sep 2014, 15:20 hat geschrieben:Wieviele Todesurteile haben sich denn nach der Hinrichtung des Verurteilen nachweislich als Fehlurteile herausgestellt? Ich meine wirklich, dass die Unschuld des Verurteilen erwiesen wurden, nachdem er schon hingerichtet war.
Null.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:45
von USA TOMORROW
Und daraus wurde durch einen
Tippfehler dann:
"Das sind etwas mehr als tausend Menschen die wahrscheinlich unschuldig hingerichtet wurden"
Mich würde übrigens noch interessieren, welche
Berechnung zu dem Schluss kommt, dass mehr als ein Sechstel der Hingerichteten unschuldig war.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:46
von USA TOMORROW
Wenn ich von Menschen schreibe, die ihre lebenslange Haftstrafe abgesessen haben, dann meine ich Menschen, die tatsächlich lebenslang im Gefängnis saßen.
Wie werden die entschädigt, sollte sich ihre Unschuld herausstellen?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:49
von Peddargh
Wandersmann » 22. Sep 2014, 15:20 hat geschrieben:Wieviele Todesurteile haben sich denn nach der Hinrichtung des Verurteilen nachweislich als Fehlurteile herausgestellt? Ich meine wirklich, dass die Unschuld des Verurteilen erwiesen wurden, nachdem er schon hingerichtet war.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 66621.html
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:52
von Cobra9
USA TOMORROW » Mo 22. Sep 2014, 15:45 hat geschrieben:
Und daraus wurde durch einen
Tippfehler dann:
"Das sind etwas mehr als tausend Menschen die wahrscheinlich unschuldig hingerichtet wurden"
Mich würde übrigens noch interessieren, welche
Berechnung zu dem Schluss kommt, dass mehr als ein Sechstel der Hingerichteten unschuldig war.
Jup weil meine Tastatur im Smart Phone "hing" und ich dann den Text zum Teil vermischt bekam.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:55
von USA TOMORROW
Lies dir noch einmal die Frage durch.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:56
von Cobra9
USA TOMORROW » Mo 22. Sep 2014, 15:46 hat geschrieben:
Wenn ich von Menschen schreibe, die ihre lebenslange Haftstrafe abgesessen haben, dann meine ich Menschen, die tatsächlich lebenslang im Gefängnis saßen.
Wie werden die entschädigt, sollte sich ihre Unschuld herausstellen?
Du hast geschrieben:
Hier geht es um die USA. Und da sprechen wir von wirklich lebenslanger Haft.
Da steht nichts davon das jemand seine Hafstrafe irgendwie verbüsst hat. Und ich haber Dir auf deinen Beitrag sachlich geantwortet das eine lebenslängliche Haftstrafe nicht überall in den USA wirklich lebenslang ist. Kommt auf das Urteil, die Gesetze in dem jeweiligen Bundesstaat an und es darf nicht auf Bundesebene sein. Aber logischerweise haben die US Behörden wenig Lust bei toten Menschen alte Fälle neu aufzurollen. Ist überigens in meinem Link nachlesbar das es auch für lebende Menschen ein Problem ist.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 15:59
von USA TOMORROW
Ich schrieb ursprünglich:
"Das gilt ebenso für jemanden, der seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat."
Wenn du dachtest, dass ich damit auch Urteile wie
20 years to life meinte, dann stelle ich hiermit klar, dass ich nur tatsächlich lebenslange Haftstrafen meinte.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:01
von Cobra9
Falsch. Es gibt nachweisbare Fehlurteile also gibt es auch Menschen die aufgrund eines Fehlurteiles hingerichtet wurden.
Dennoch: "Angesichts einer Fehlerrate von mehr als vier Prozent ist es fast sicher, dass etliche der 1320 seit 1977 Hingerichteten unschuldig waren", schreiben sie mit Blick auf die Entwicklung bis heute.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 66621.html
Carlos DeLunas Hinrichtung: Giftspritze für einen Unschuldigen
Der Bericht umfasst Hunderte Seiten, er listet drastische Ermittlungspannen auf: Eine Untersuchung zeigt, dass der US-Staat Texas Carlos DeLuna für einen Mord hinrichtete, den er nie begangen hat.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 33250.html
Der Mann aus dem Todestrakt
Shujaa Graham war acht Jahre unschuldig in einem US-Gefängnis, drei davon im Todestrakt. Heute kämpft er gegen die Todesstrafe.
http://www.taz.de/!104559/
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:02
von Wandersmann
Wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt, die berechtigte Zweifel an der Schuld des Verurteilten zulassen, dann wird natürlich auch nichts aufgerollt.
Zwischen Verurteilung und Hinrichtung vergehen viele Jahre Haft und der Verurteilte hat zahlreiche Rechtsmittel, die er noch vor Vollstreckung des Urteils ausschöpfen kann. Es gibt wohl kaum Fälle, die juristisch zu intensiv über Jahre hinweg immer wieder überprüft werden wie diese, wo die Todesstrafe verhängt wurde.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:03
von Cobra9
USA TOMORROW » Mo 22. Sep 2014, 15:59 hat geschrieben:
Ich schrieb ursprünglich:
"Das gilt ebenso für jemanden, der seine lebenslange Haftstrafe abgesessen hat."
Wenn du dachtest, dass ich damit auch Urteile wie
20 years to life meinte, dann stelle ich hiermit klar, dass ich nur tatsächlich lebenslange Haftstrafen meinte.
Auch okay. Ändert daran nichts das solche Menschen in den USA keine Chance auf ein faires Vefahren haben nochmals.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:05
von Cobra9
Wandersmann » Mo 22. Sep 2014, 16:02 hat geschrieben:
Wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt, die berechtigte Zweifel an der Schuld des Verurteilten zulassen, dann wird natürlich auch nichts aufgerollt.
Zwischen Verurteilung und Hinrichtung vergehen viele Jahre Haft und der Verurteilte hat zahlreiche Rechtsmittel, die er noch vor Vollstreckung des Urteils ausschöpfen kann. Es gibt wohl kaum Fälle, die juristisch zu intensiv über Jahre hinweg immer wieder überprüft werden wie diese, wo die Todesstrafe verhängt wurde.
Tja wenn die Überprüfung ach so intensiv und genau ist warum gibt es dann trotzdem Fehlurteile. Bei einer Hinrichtung ist für sowas kein Platz. Nomalerweise im gesamten Justiz-System nicht, aber man muss Täter bestrafen. Nur lese ich sowas....danke schon gehabt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 33250.html
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:06
von Peddargh
Mach ich:
Wandersmann » Mo 22. Sep 2014, 14:20 hat geschrieben:Wieviele Todesurteile haben sich denn nach der Hinrichtung des Verurteilen nachweislich als Fehlurteile herausgestellt? Ich meine wirklich, dass die Unschuld des Verurteilen erwiesen wurden, nachdem er schon hingerichtet war. Wieviel Prozent der vollstreckten Todesurteile waren das?
Du antwortest:"Null"
Ich stelle den Spiegelartikel dagegen:
Ann Arbor - Mehr als vier Prozent der zum Tode verurteilten Häftlinge in den USA sind einer Studie zufolge unschuldig. Dies sei noch eine sehr konservative Berechnung, berichtet ein Team von amerikanischen Juristen und Mathematikern im Fachblatt "Proceedings of the National Academy of Sciences".
Quelle:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 66621.html
Du möchtest das jetzt mit der Umwandlung zur lebenslangen Haft in allen Fällen auf Null gedrückt sehen?
http://lmgtfy.com/?q=Durch+todesstrafe+ ... ete+in+USA
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:21
von USA TOMORROW
In dem von dir verlinkten Spiegelartikel steht aber nichts von einem Todesurteil, dass sich nach der Hinrichtung des Verurteilten nachweislich als Fehlurteil herausgestellt hat.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Montag 22. September 2014, 16:22
von USA TOMORROW
Cobra9 » 22. Sep 2014, 16:05 hat geschrieben:Tja wenn die Überprüfung ach so intensiv und genau ist warum gibt es dann trotzdem Fehlurteile.
Man weiß ja nur, dass es Fehlurteile gab, weil die intensive Überprüfung diese aufgedeckt hat.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 23. September 2014, 06:30
von Cobra9
So und wer führte die Prüfung durch- externe Stellen
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 23. September 2014, 07:36
von Tantris
Die inzwischen ermordeten, zu unrecht verdächtigten werden sich sehr darüber freuen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Dienstag 23. September 2014, 16:45
von Wandersmann
Wenn jemand zu Unrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann sind die Chancen einer Aufdeckung des Fehlurteils sehr viel geringer als einer Verurteilung zur Todesstrafe. Einfach deshalb, weil diese Fälle bis zur tatsächlichen Vollstreckung des Todesurteils immer wieder juristisch überprüft werden.
Klar kann es immer wieder auch Fehlurteile geben. Irren ist nunmal menschlich und wo Menschen Urteile fällen, werden auch Fehler gemacht. Damit muss man sich abfinden, wenn man überhaupt eine Strafjustiz haben möchte. Man kann die Fehlerquellen versuchen zu minimieren, aber man wird nie ganz ausschliessen können, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden, weil Fehler gemacht werden. Dabei ist es aber auch egal, ob ein Mensch zu Unrecht hingerichtet wird oder zu Unrecht 50 Jahre im Knast eingesperrt wird.
Ich kann die Sichtweise nicht nachvollziehen, warum die versehentliche Hinrichtung eines Unschuldigen auf keinen Fall in Kauf genommen und die Todesstrafe deshalb nicht angewandt werden dürfe, während man aber die lebenslange Haftstrafe eines Unschuldigen in Kauf nehmen kann.
Ich finde, dass man nicht pauschal sagen kann, dass das eine schlimmer sei als das andere. Beides ist furchtbar, aber leider nie zu 100% zu auszuschliessen.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Mittwoch 24. September 2014, 11:21
von Ammianus
Wandersmann » Di 23. Sep 2014, 15:45 hat geschrieben:
Wenn jemand zu Unrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann sind die Chancen einer Aufdeckung des Fehlurteils sehr viel geringer als einer Verurteilung zur Todesstrafe. Einfach deshalb, weil diese Fälle bis zur tatsächlichen Vollstreckung des Todesurteils immer wieder juristisch überprüft werden.
Klar kann es immer wieder auch Fehlurteile geben. Irren ist nunmal menschlich und wo Menschen Urteile fällen, werden auch Fehler gemacht. Damit muss man sich abfinden, wenn man überhaupt eine Strafjustiz haben möchte. Man kann die Fehlerquellen versuchen zu minimieren, aber man wird nie ganz ausschliessen können, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden, weil Fehler gemacht werden. Dabei ist es aber auch egal, ob ein Mensch zu Unrecht hingerichtet wird oder zu Unrecht 50 Jahre im Knast eingesperrt wird.
Ich kann die Sichtweise nicht nachvollziehen, warum die versehentliche Hinrichtung eines Unschuldigen auf keinen Fall in Kauf genommen und die Todesstrafe deshalb nicht angewandt werden dürfe, während man aber die lebenslange Haftstrafe eines Unschuldigen in Kauf nehmen kann.
Ich finde, dass man nicht pauschal sagen kann, dass das eine schlimmer sei als das andere. Beides ist furchtbar, aber leider nie zu 100% zu auszuschliessen.
Eigentlich ist es doch ganz einfach. Wenn jemand zu unrecht beschuldigt und verurteilt wird, dann gibt es einen Unbekannten, der die Tat in Wahrheit begangen hat. Der kann für immer unbekannt bleiben. Genau so gut kann er aber jederzeit auffliegen, in jeder Sekunde. Das kann nach 2 Monaten geschehen oder nach 20 Jahren. Diese Fälle gibt es, sie sind auch nicht so selten. Gerade in den letzten Jahren kamen durch genetische Untersuchungen einige Unschuldige frei, teilweise aus der Todeszelle.
Natürlich ist das Leben eines Menschen, der nach 30 Jahren unschuldiger Haft – es gibt glaube ich kaum etwas schlimmeres, denn Haft an sich ist schon hart – zu großen Teilen zerstört. Aber immerhin lebt er noch und wird entschädigt – wenn auch in Deutschland z.B. viel zu gering. Wenn er aber tot ist, dann ist er tot. Einfach tot und aus. Und wie die Menschen am Leben hängen, und sei es auch noch so erbärmlich wie eben in einer Todeszelle, das zeigt die Realität.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Mittwoch 24. September 2014, 11:31
von Cobra9
Wandersmann » Di 23. Sep 2014, 16:45 hat geschrieben:
Wenn jemand zu Unrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann sind die Chancen einer Aufdeckung des Fehlurteils sehr viel geringer als einer Verurteilung zur Todesstrafe. Einfach deshalb, weil diese Fälle bis zur tatsächlichen Vollstreckung des Todesurteils immer wieder juristisch überprüft werden.
Klar kann es immer wieder auch Fehlurteile geben. Irren ist nunmal menschlich und wo Menschen Urteile fällen, werden auch Fehler gemacht. Damit muss man sich abfinden, wenn man überhaupt eine Strafjustiz haben möchte. Man kann die Fehlerquellen versuchen zu minimieren, aber man wird nie ganz ausschliessen können, dass Menschen zu Unrecht verurteilt werden, weil Fehler gemacht werden. Dabei ist es aber auch egal, ob ein Mensch zu Unrecht hingerichtet wird oder zu Unrecht 50 Jahre im Knast eingesperrt wird.
Ich kann die Sichtweise nicht nachvollziehen, warum die versehentliche Hinrichtung eines Unschuldigen auf keinen Fall in Kauf genommen und die Todesstrafe deshalb nicht angewandt werden dürfe, während man aber die lebenslange Haftstrafe eines Unschuldigen in Kauf nehmen kann.
Ich finde, dass man nicht pauschal sagen kann, dass das eine schlimmer sei als das andere. Beides ist furchtbar, aber leider nie zu 100% zu auszuschliessen.
Wenn jemand bei lebenslänglicher Haft nicht die gleichen Möglichkeiten hat wie jemand bsp. in der Todeszelle in der Justiz würde ich ach mal sagen hier wird selektiert.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 09:37
von USA TOMORROW
Welche
externen Stellen meinst du?
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 09:39
von Cobra9
Studien durchgeführt von nicht angestellten des Staates sind externe Stellen würde ich mal behaupten.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 09:41
von USA TOMORROW
Wieso findest du es schlimmer, wenn möglicherweise ein Unschuldiger hingerichtet wurde als wenn ein Unschuldiger des Rest seines Lebens im Knast gesessen hat und eines natürlichen Todes gestorben ist.
Re: US-Todesstrafe - allgemein
Verfasst: Donnerstag 25. September 2014, 09:43
von USA TOMORROW
Cobra9 » 25. Sep 2014, 09:39 hat geschrieben:Studien durchgeführt von nicht angestellten des Staates sind externe Stellen würde ich mal behaupten.
Ich meinte die im Laufe des juristischen Prüfverfahrens aufgeklärten Fehlurteilen und nicht daraus erstellte Hochrechnungen.