Re: Frühsexualisierung auf dem Lehrplan
Verfasst: Samstag 1. Oktober 2016, 19:53
Dieser Schwachsinn erledigt sich doch von selbst! Ihr müsst mal die zukünftige Besetzung der Schulklassen ansehen! 

Tatsache ist, dass meine Aussage, in Hessen wurden die Bildungspläne gegen den Willen der Elternbeiräte durchgesetzt.epona hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:38)
Versuch doch einfach bei der Wahrheit zu bleiben. Du hast diesen Artikel bisher nicht verlinkt und somit keine Quelle eingestellt.
Was daran nun so aufregend ist erschliesst sich mir nicht.
Der Landeselternbeirat darf sich äußern, ist aber nicht befugt Beschlüsse zu verhindern. Schüler- Lehrervertreter und Kirchen stimmten dafür.
Ministerentscheid in dieser Situation ist m. E. gerechtfertigt.
Ich dachte er an DauerspammerInnen, NachplappererInnen und blinde MitläuferInnen.
Nix mit "oha" - suche zur Abwechslung mal selber.epona hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:39)
Also wieder einmal NICHTS.
Oha, spricht nicht gerade für dich.
Ah, ach so.epona hat geschrieben:(01 Oct 2016, 20:00)
Ich dachte er an DauerspammerInnen, NachplappererInnen und blinde MitläuferInnen.
Es ging um die Quellenangabe - schon vergessen?Dark Angel hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:59)
Tatsache ist, dass meine Aussage, in Hessen wurden die Bildungspläne gegen den Willen der Elternbeiräte durchgesetzt.
Und wie du dem Link unschwer entnehmen kannst, hätte der Bildungsplan nur durchgesetzt werden dürfen, wenn die Elternbeiräte zugestimmt hätten.
Womit wir wieder bei der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts wären in der ganz eindeutig steht:
Der Sexualkundeunterricht muss daher in ... rt werden.
Das ist hier nicht geschehen, es ist gegen den Willen der Eltern entschieden worden und damit wird das verfassungsmäßig garantierte Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 Abs. 2 GG) untergraben.
Der Ministerentscheid ist eben nicht gerechtfertigt, es hätten weitere Diskussionen stattfinden müssen.
So sagt es das Bundesverfassungsgericht ==> größtmögliche Abstimmung zwischen Eltern und Schule, in diesem Fall Landeselternbeirat mit Kultusministerium.
Also keine Quellen.Dark Angel hat geschrieben:(01 Oct 2016, 20:03)
Nix mit "oha" - suche zur Abwechslung mal selber.
Ich bin nicht dein Vorkoster, der dir alle Quellen in mundgerechten Häppchen serviert.
Sollte der Verdacht bestehen, dass geltendes Recht verletzt worden ist, können die Verwaltungsgerichte, bei Erfolglosigkeit auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.Dark Angel hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:59)
Tatsache ist, dass meine Aussage, in Hessen wurden die Bildungspläne gegen den Willen der Elternbeiräte durchgesetzt.
Und wie du dem Link unschwer entnehmen kannst, hätte der Bildungsplan nur durchgesetzt werden dürfen, wenn die Elternbeiräte zugestimmt hätten.
Womit wir wieder bei der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts wären in der ganz eindeutig steht:
Der Sexualkundeunterricht muss daher in größtmöglicher Abstimmung zwischen Eltern und Schule geplant und durchgeführt werden.
Das ist hier nicht geschehen, es ist gegen den Willen der Eltern entschieden worden und damit wird das verfassungsmäßig garantierte Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 Abs. 2 GG) untergraben.
Der Ministerentscheid ist eben nicht gerechtfertigt, es hätten weitere Diskussionen stattfinden müssen.
So sagt es das Bundesverfassungsgericht ==> größtmögliche Abstimmung zwischen Eltern und Schule, in diesem Fall Landeselternbeirat mit Kultusministerium.
Ich bringe niemandem Achtung und Respekt für etwas entgegen, worauf er keinen Einfluss hat und was sich dessen Kontrolle entzieht.epona hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:43)
Werteste, es ist entweder maßlos arrogant oder schlicht nur dumm der Ansicht zu sein, Mitmenschen aufgrund ihrer sexuellen Präferenz Achtung und Respekt zu verweigern.
Mehr als Toleranz i.S.v. "ist eben so" kann niemand von mir für etwas erwarten, das außerhalb seines Einflussbereiches und seiner Kontrolle liegt. Seine sexuelle Präferenz/Orientierung hat sich niemand selbst ausgesucht, kann sie weder in irgend einer Art und Weise beeinflussen und/oder ändern. Da gibt es nichts zu akzeptieren i.S.v. befürworten/für gut befinden, das kann man nur tolerieren.epona hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:43)Toleranz im Sinne von Duldung ist m.E. noch absurder, denn wer sich einbildet Mitmenschen wären von seiner DULDUNG abhängig, der lebt eindeutig im falschen Land.
Deshalb sind ja die Gutachten in Auftrag gegeben worden, um eine Handhabe für eine Prüfung vor dem Verfassungsgericht zu haben.Atheist hat geschrieben:(01 Oct 2016, 20:05)
Sollte der Verdacht bestehen, dass geltendes Recht verletzt worden ist, können die Verwaltungsgerichte, bei Erfolglosigkeit auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Bin gespannt, wieviel Spam der Strang verträgt, bis er letztendlich versenkt wird.Billie Holiday hat geschrieben:(01 Oct 2016, 19:29)
Denke ich auch immer, wenn ich neue Verbotsideen der Grün*innen lese.
Oder wenn Kleinkinder frühsexualisiert werden sollen.um mal wieder aufs Thema zu kommen. Wie sieht das dritte Geschlecht so aus?
Ich finde nicht, dass das Stellen einer Frage Spam ist, ungeachtet der Ausweglosigkeit, eine Antwort zu bekommen.Fuerst_48 hat geschrieben:(01 Oct 2016, 20:39)
Bin gespannt, wieviel Spam der Strang verträgt, bis er letztendlich versenkt wird.
Niemand wird diskriminiert, wenn fachlich und sachlich - wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend - thematisiert wird, dass es Homosexualität gibt, dass diese aber nur auf eine Minderheit zutrifft. Gleiches gilt für Trans- und Intersexualität. Entscheident ist, dass Jugendlichen(!) beigebracht/klar gemacht wird, dass diese sexuellen Präferenzen/Orientierungen angeboren und von den Betreffenden nicht beeinflussbar sind, dass sie aber auch Teil der jeweiligen Identität als Person sind.Atheist hat geschrieben:(01 Oct 2016, 20:25)
Fairerweise muss man anmerken, dass es nicht Dark Angel war, die hier bisher abwertende Begriffe z.B. für Transsexuelle gebraucht hat... Sie argumentiert eher sehr stark mehrheitsfixiert, während einige andere Teilnehnmer selbst in einer Diskussion über Lehrpläne es auf Diskriminierung von ausgewählten Minderheiten anlegen.