Das Lockern der Länderschuldenbremsen durch den Bund kann aber offensichtlich, s.o., eben auch als "Reinregieren" des Bundes interpretiert werden:
"Nicht die Reform der Schuldenbremse, wohl aber der beabsichtigte Art. 109 Abs. 3 Satz 8 des Grundgesetzes, mit dem der Bund die Schuldenbremsen der Landesverfassungen außer Kraft setzen will. Die Länder genießen im Rahmen des Homogenitätsgebots, der Grundrechte und der bundesstaatlichen Kompetenzordnung „Verfassungsautonomie“. Wenn der Bund in diese eingreift, macht er die Länder zu Provinzen."