Kritikaster hat geschrieben: ↑Montag 27. November 2023, 12:03
Bleiben wir mal allein beim Bundestag. Da hätten wir
- 736 Abgeordnete (kann man reduzieren
Vorschlag: Bei jedem Einzelposten den prozentualen Anteil, den er am Gesamthaushalt ausmacht.
Im nächsten Bundestag werden weniger Abgeordnete sitzen. Einsparung kommt später, aber sie kommt.
Ansonsten: lass ihnen die Hunger-Diäten, darauf bin ich nicht neidisch. In der freien Wirtschaft verdienen kluge Köpfe mehr...
Sparen kann sich das politische Berlin zB den Neubau des Kanzleramtes. Kosten lt Plan eine dreiviertel Milliarde, vermutlich am Ende deutlich mehr.
Sparen kann sich die Politik vor allem diletantische Berichtspflichten zu Vorgaben, die bis ins kleinste Detail Regelungen vornehmen. Diese Bürokratiemonster kosten zig Milliarden. Die KiGruSi sollte Kinder aus ärmeren Haushalten besser stellen, "geboren" wurde ein Bürokratiemonster mit einem neuen Verwaltungsaufwand von 0.5 Milliarden (rund 20% der im ersten Jahr veranschlagten Summe entfallen auf Bürokratie). Streichen, Vereinfachen und Neufassen.
Bürgergeld: Schonvermögen runter auf den Betrag , der in der Grundsicherung gilt - 10.000€ pro Nase im Haushalt
Eine Familie , die 90.000 Euro auf der Kante hat, kann NICHT erwarten, dass der Steuerzahler ein Jahr lang das Wohnen in der Villa (warm) finanziert wenn ein oder beide Elternteile arbeitslos werden.
Das ist ausgemachter Schwachsinn und gehört abgeschafft.
Respektrente: schön und gut, ich gönne sie jedem, der sie bekommt.
Warum aber wird nicht der gesamte Zahlbetrag dieser "Respektrente" auf das Wohngeld u,a, Sozialleistungen angerechnet? Diese Rentner kassieren , wenn sie Wohngeld beantragen, damit doppelt und damit mehr, als Andere. Weg damit.
Höhe des Freibetrags
Bei der Einkommensanrechnung werden auf die Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung oder Wohngeld 100 Euro von der monatlichen Bruttorente nicht angerechnet. Dazu kommen noch 30 Prozent der über dem Freibetrag liegenden Rente. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht angerechnet. Der Freibetrag kann damit im Jahr 2023 maximal 251 Euro monatlich betragen.
Beispiel:
Der Rentner hat mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht und seine monatliche Bruttorente beträgt 800 Euro.
Von seiner Bruttorente in Höhe von 800 Euro sind 100 Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 700 Euro werden weitere 30 Prozent nicht angerechnet. Das sind 210 Euro. Es ergibt sich also ein nicht anzurechnendes Einkommen in Höhe von 310 Euro. Mit diesem Betrag werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung (= 251 Euro) überschritten. Der Freibetrag für die Grundsicherung oder das Wohngeld ist daher auf 251 Euro zu begrenzen. Das bedeutet: Von der Rente in Höhe von 800 Euro werden nur 549 Euro (= 800 Euro abzüglich 251 Euro) auf die Sozialleistung wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet.
Erwerbsminderungsrentner bekommen diesen "Freibetrag" nicht. Denen zahlt der Staatauch die warme Wohnung nicht, wie den arbeitsfähigen Menschen, die nicht arbeiten wollen obwohl sie könnten.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... eiten.html
Natürlich wollen die Sozen ihr Projekt nicht antasten, lieber die Mütterrente (CSU) abschaffen und damit Frauen, die wegen der Kindererziehung keine 33 (35) Versicherungsjahre vollbekommen, doppelt abstrafen.
Warum Kindererziehungszeiten in der Rente (ja, es sind versicherungsfremde Leistungen, wie der Zuschlag auf die Armutsrente auch) abschaffen, wo doch auch Pflege Angehöriger (nach dem Pflegeleistungsgesetz; auch eine versicherungsfremde Leistung) rentensteigernd wirkt?
Leicht durchschaubar, dass gegen Mütter(rente) aus rein ideologischen Gründen agitiert wird.
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.
„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer