Ich kenne den Realisten schon ein bißchen besser. Für den gehören die Machenschaften rund um die Werksverträge zur grenzenlos freien Marktwirtschaft.Der Neandertaler hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:42)
Hallo Alter Stubentiger.Das ist mir etwas zu einseitig. Ich denke, was Realist damit sagen will, ist die Tatsache, daß es diese Werksverträge immer schon gab - nur die Auswüchse sind größer geworden. Da aber die Aufregung über diese Werksverträge jetzt vehement ist, kam dieser (durchaus berechtigte) Hinweis. Ob und wie die Auswüchse von Werksverträge eingeschränkt (oder was auch immer) gehört, war nicht das Thema.
Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
was haben Werksverträge mit Kapitalismus zu tun?Alter Stubentiger hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:31)
Ja, ja. Gabs immer. Darf sich nicht ändern..... Bloß keine Probleme mit den Auswüchsen des Kapitalismus zugeben. In deiner Welt ist ja alles in Ordnung solange nur die Dividende kommt.
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Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
wo ist das Problem, wenn das "Werkvertragsunternehmen" seine Mitarbeiter mit dem Mindestlohn bezahlt?Alter Stubentiger hat geschrieben:(08 Sep 2017, 19:38)
Ich kenne den Realisten schon ein bißchen besser. Für den gehören die Machenschaften rund um die Werksverträge zur grenzenlos freien Marktwirtschaft.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Und nun tut der Realist so als gäbe es kein Problem. Ob die Subunternehmer den Lohn korrekt ausbezahlen ist oft äußerst zweifelhaft. Nur die Konzerne tun so als wenn sie nichts sehen würden. Ist ja alles legal. Alles bestens. Der Werksvertrag, so wie er genutzt wird, höhlt außerdem weitere Arbeitnehmerrechte aus. Arbeitnehmer verlieren ihre Lebensperspektive. Man weiß plötzlich nicht mehr ob das Unternehmen nicht den eigenen Arbeitsplatz in Zukunft an billige Subunternehmer verschachert.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:11)
wo ist das Problem, wenn das "Werkvertragsunternehmen" seine Mitarbeiter mit dem Mindestlohn bezahlt?
Aber gut. Das interessiert dich sicher alles nicht. Wer braucht schon einen sicheren Arbeitsplatz wenn er von seinen kaum besteuerten Dividenden leben kann? Für so jemanden ist soziale Verantwortung nur ein Kostenfaktor. So jemand glaubt an das freie Spiel der freien Kräfte.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Und immer so weiter. Und täglich grüßt das Murmeltier.Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:10)
was haben Werksverträge mit Kapitalismus zu tun?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Da bleibt einem ja auch nichts anderes übrig, denn in der heutigen durchpolitisierten und verregulierten Welt ist das "freie Spiel" ja nun völlig kontrafaktisch geworden.Alter Stubentiger hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:02)
So jemand glaubt an das freie Spiel der freien Kräfte.
Woran stattdessen glauben? An die unfreien Kräfte? An die Politik? An den Staat? Gerade das sind doch erbitterte Machtspiele.
„Politik ist das Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung…“
– Max Weber, 1919
Im Grunde verlagert sich "das Spiel" nur auf eine andere Ebene. Die Art und Weise, Einfluss zu gewinnen ändert sich. Die Moral ist eine andere. Da geht es dann nicht mehr darum, Tag für Tag Kunden zu befriedigen, Verträge zu erfüllen, tatsächlioch nachgefragte Leistung abzuliefern, das bessere Produkt herzustellen, Prozesse zu optimieren, die Produktivität zu steigern usw. und dadurch Einfluss zu gewinnen, sondern es geht um politische Skills. Rhetorik, Manipulation, vor allem um die Produktion von Illusionen ...die dazu dienen sollen, das Ergebnis des "freien Spiels" nachträglich zu überstimmen und die Gewalt hinter der politischen Umverteilung zu legitimieren oder wenigstens zu verklären. Da merkt schon manch einer gar nicht mehr, wie sehr er damit an etwas glaubt, wie tief er in seiner etatistischen Religion steckt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 20:10)
was haben Werksverträge mit Kapitalismus zu tun?
Jede Leistung eines Handwerkers zu Festpreis ist (Wohnung streichen) ist ein Werkvertrag, wenn ein Festpreis vereinbart wurde
Das hat doch auch niemand bestritten, es geht um den Mißbrauch (Werkverträge in der Serienproduktion und in Verbindung mit Subunternehmern) und das damit verbundene Lohndumping. Mein Gott, ist das wirklich so schwer zu begreifen?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Der Neandertaler hat geschrieben:(08 Sep 2017, 16:42)
Hallo Alter Stubentiger.Das ist mir etwas zu einseitig. Ich denke, was Realist damit sagen will, ist die Tatsache, daß es diese Werksverträge immer schon gab - nur die Auswüchse sind größer geworden. Da aber die Aufregung über diese Werksverträge jetzt vehement ist, kam dieser (durchaus berechtigte) Hinweis. Ob und wie die Auswüchse von Werksverträge eingeschränkt (oder was auch immer) gehört, war nicht das Thema.
Der Sinn solcher Werkverträge wurde glatt ins Gegenteil verkehrt. Wer einen Malermeister beauftragt, seine Wohnung neu zu streichen, schliesst mit dem Maler Unternehmen im Regelfall natürlich auch einen Werkvertrag ab, die Bindung an den Malerbetrieb dauert halt nur solange, bis er die Wohnung wieder restauriert hat, der Mißbrauch von Werkverträgen besteht im Regelfall darin, dass diese für die laufende Serienproduktion zweckentfremdet werden und somit sämtliche Lohnnebenkosten wie Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung, Sozialabgaben auf den Steuerzahler ausgelagert werden, denn der ist es, der später die daraus entstehende Altersarmut entsprechend lindern muß, und den Betroffenen Sozialhilfe bzw. Aufstockung gewähren muss. Und die Auswüchse von Werkverträgen gehören sehr wohl zum Thema, denn sie sind untrennbar mit dem Thema "Verbot von Lohndumping" verbunden.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:34)
Das hat doch auch niemand bestritten, es geht um den Mißbrauch (Werkverträge in der Serienproduktion und in Verbindung mit Subunternehmern) und das damit verbundene Lohndumping. Mein Gott, ist das wirklich so schwer zu begreifen?
das ist nun einmal per se kein "Missbrauch" und auch nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßend
auch wenn die linke Seele dabei blutet
Daimler und jedem anderen Unternehmen steht es frei, Prozesse und Gewerke auszulagern
Solange sich das Subunternehmen an die Gesetze hält- WO ist das Problem?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 14:52)
von den verfassungsfeindlichen Enteignungsfantasien ganz zu schweigen...
Soso, wenn jemand das Verbot von Lohndumping fordert, dann schwelgt er Deiner Meinung nach also in "Enteignungsphantasien". Interessant !
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:44)
das ist nun einmal per se kein "Missbrauch" und auch nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßend
auch wenn die linke Seele dabei blutet
Daimler und jedem anderen Unternehmen steht es frei, Prozesse und Gewerke auszulagern
Solange sich das Subunternehmen an die Gesetze hält- WO ist das Problem?
Jeder Lohn oberhalb des Mindestlohns ist Gesetzeskonform.
Doch, genau damit werden sowohl die Tarifautonomie als auch die bestehenden Arbeitsgesetze ad absurdum geführt ! Einzig und allein aus dem Grund, Beschäftigte auszupressen und ihnen gesetzlich zugesagte Rechte zu entziehen. ,
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
dieser Satz enthält gleich drei mal UNSINNOrwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:41)
Der der Mißbrauch von Werkverträgen besteht im Regelfall darin, dass diese für die laufende Serienproduktion zweckentfremdet werden und somit sämtliche Lohnnebenkosten wie Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung, Sozialabgaben auf den Steuerzahler ausgelagert werden, denn der ist es, der später die daraus entstehende Altersarmut entsprechend lindern muß, und den Betroffenen Sozialhilfe bzw. Aufstockung gewähren muss. Und die Auswüchse von Werkverträgen gehören sehr wohl zum Thema, denn sie sind untrennbar mit dem Thema "Verbot von Lohndumping" verbunden.
1) da wird gar nichts davon " an den Staat ausgelagert", weil ja auch das Subunternehmen= Werkvertragspartner von Daimler seine Mitarbeiter gemäß den Gesetzen SV-pflichtig anstellt
2) Aufstockung gibt es bei Mindestlohn & Vollzeit nicht ( Nettolohn viel zu hoch dafür)
3) für den "Steuerzahler" in der Zukunft ist es EGAL, ob der Staat zur Grundsicherung im Alter aufstockt- oder Rente über Steuermittel quer finanziert
Es ist sogar für den Steuerzahler in der Zukunft besser, wenn die Renten ( und somit die Steuerquersubventionierung) niedriger sind...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
welche "gesetzlich zugesagten Rechte"?Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:47)
Doch, genau damit werden sowohl die Tarifautonomie als auch die bestehenden Arbeitsgesetze ad absurdum geführt ! Einzig und allein aus dem Grund, Beschäftigte auszupressen und ihnen gesetzlich zugesagte Rechte zu entziehen. ,
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(08 Sep 2017, 12:06)
hm
alle selbständigen Consultants werden auf Tagesbasis ( = Tagelöhner) bezahlt....
das sind natürlich ALLES auch Unternehmer für das Finanzamt...
Du weisst ganz genau, dass es hierbei nicht um "selbständige Consultans" geht, die sich ihre Klienten im übrigen im Regelfall aussuchen können und entsprechende Forderungen an den Auftraggeber stellen, sondern um die immer grösser werdende Masse der in prekäre
Arbeitsverhältnisse, pardon "Werkvertrag Unternehmer", gepressten Menschen, die sich ihre Auftraggeber im Regelfall eben n i c h t aussuchen können, weil sie ansonsten mit leeren Händen dastehen..
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:49)
dieser Satz enthält gleich drei mal UNSINN
1) da wird gar nichts davon " an den Staat ausgelagert", weil ja auch das Subunternehmen= Werkvertragspartner von Daimler seine Mitarbeiter gemäß den Gesetzen SV-pflichtig anstellt
2) Aufstockung gibt es bei Mindestlohn & Vollzeit nicht ( Nettolohn viel zu hoch dafür)
3) für den "Steuerzahler" in der Zukunft ist es EGAL, ob der Staat zur Grundsicherung im Alter aufstockt- oder Rente über Steuermittel quer finanziert
Es ist sogar für den Steuerzahler in der Zukunft besser, wenn die Renten ( und somit die Steuerquersubventionierung) niedriger sind...
Nein, der einzige und obendrein noch Menschen verachtende Unsinn besteht vor allen Dingen darin, dass man derartiges Lohndumping nicht mit aller Entschiedenheit bekämpft, sondern nichts dagegen unternommen hat, dass es inzwischen vielfach zur Regel geworden ist !
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Auch wenn es Dich verblüfft, in unserem Rechtsstaat haben auch Arbeitnehmer noch gewisse Rechte! Es sei denn, man deklariert sie einfach um und tut so, als seien sie "Unternehmer".
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:55)
Du weisst ganz genau, dass es hierbei nicht um "selbständige Consultans" geht, die sich ihre Klienten im übrigen im Regelfall aussuchen können und entsprechende Forderungen an den Auftraggeber stellen, sondern um die immer grösser werdende Masse der in prekäre
Arbeitsverhältnisse, pardon "Werkvertrag Unternehmer", gepressten Menschen, die sich ihre Auftraggeber im Regelfall eben n i c h t aussuchen können, weil sie ansonsten mit leeren Händen dastehen..
es gibt diese "grösser werdende Masse" nicht
das sind Randerscheinungen unter den 31 Mio Arbeitnehmern in D
logischerweise haben wir aber Marktwirtschaft, und das bedeutet bei denen mit geringen Kompetenzen, eben das nehmen zu müssen, was für sie infrage kommt...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
es geht um die angeblich in diesem Kontext angeführten Rechte, die man den AN der Werksvertragsunternehmen "weg nimmt"Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:58)
Auch wenn es Dich verblüfft, in unserem Rechtsstaat haben auch Arbeitnehmer noch gewisse Rechte! Es sei denn, man deklariert sie einfach um und tut so, als seien sie "Unternehmer".
WELCHE sollen das sein?
Es gibt kein Recht auf "gleichen Lohn bei gleicher Tätigkeit" , wenn der Arbeitgeber unterschiedlich ist
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
wir haben Vertragsfreiheit.Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:57)
Nein, der einzige und obendrein noch Menschen verachtende Unsinn besteht vor allen Dingen darin, dass man derartiges Lohndumping nicht mit aller Entschiedenheit bekämpft, sondern nichts dagegen unternommen hat, dass es inzwischen vielfach zur Regel geworden ist !
was du möchtest ist, das auch Tätigkeiten, der Wertschöpfungsanteil immer geringer wird, "weiterhin" hoch bezahlt werden.
Das ist allerdings ein realitätsfremde Erwartungshaltung
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Worin besteht denn die Wertschöpfung zum Beispiel bei Krankenpflegern?Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:02)
wir haben Vertragsfreiheit.
was du möchtest ist, das auch Tätigkeiten, der Wertschöpfungsanteil immer geringer wird, "weiterhin" hoch bezahlt werden.
Das ist allerdings ein realitätsfremde Erwartungshaltung
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
wenn sie selbständig sind, ist ihr Einkommen ihre Wertschöpfung ( als was sie per Rechnung abrechnen...)Senexx hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:10)
Worin besteht denn die Wertschöpfung zum Beispiel bei Krankenpflegern?
Sind die Arbeitnehmer, ist es das, was ihr Arbeitgeber erstattet bekommt abzüglich der Kosten ( dann die für den AG)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:00)
es geht um die angeblich in diesem Kontext angeführten Rechte, die man den AN der Werksvertragsunternehmen "weg nimmt"
WELCHE sollen das sein?
Es gibt kein Recht auf "gleichen Lohn bei gleicher Tätigkeit" , wenn der Arbeitgeber unterschiedlich ist
Ich habe Dir mehrfach einen großen Teil der aberkannten Rechte dargelegt, lesen musst Du sie schon selber ! Du behauptest hier und wiederholt immer wieder kess, das systematische Lohndumping in Deutschland fände nicht statt, das genaue Gegenteil ist der Fall. Informiere Dich einfach mal, die "Beck-Texte" beispielsweise geben auch Dir anscheinend dringend benötigte Nachhilfe bei den wichtigsten Fragen der Arbeitnehmer Beschäftigung, pardon "Unternehmer" Beschäftigung mit nur einem Klienten.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Dachte ich mir schon. Sie hantieren mit Begriffen, die sie nicht verstehen.Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:16)
wenn sie selbständig sind, ist ihr Einkommen ihre Wertschöpfung ( als was sie per Rechnung abrechnen...)
Sind die Arbeitnehmer, ist es das, was ihr Arbeitgeber erstattet bekommt abzüglich der Kosten ( dann die für den AG)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:18)
Ich habe Dir mehrfach einen großen Teil der aberkannten Rechte dargelegt, lesen musst Du sie schon selber ! Du behauptest hier und wiederholt immer wieder kess, das systematische Lohndumping in Deutschland fände nicht statt, das genaue Gegenteil ist der Fall. Informiere Dich einfach mal, die "Beck-Texte" beispielsweise geben auch Dir anscheinend dringend benötigte Nachhilfe bei den wichtigsten Fragen der Arbeitnehmer Beschäftigung, pardon "Unternehmer" Beschäftigung mit nur einem Klienten.
Zum dritten mal die Frage an dich, welche Arbeitnehmerrechte den Arbeitnehmern bei den Sublieferanten, wenn sie dort SV-pflichtig ( inkl. Urlaub, Lohnfortzahlung usw.) zum Mindestlohn angestellt sind, "genommen" werden.
das was du hier permanent vermischt, ist die Thematik Werkvertrag und Scheinselbständigkeit
weder Daimler noch sonst ein Unternehmen hat 1000 einzelne "Werkverträge" mit 1000 einzelnen Personen.
Bei der Scheinselbständigkeit geht es um Dienstleistungsverträge ( siehe Paketfahrer als Subunternehmer)
Was dieses seltsame "Lohndumping" betrifft:
Wenn ein Subunternehmen mit 100 Mitarbeitern die Erfüllung eines "Werkes" billiger anbietet, als es eben Daimler mit den eigenen Mitarbeiter selber kann, dann steht es Daimler frei, statt zusätzliche Mitarbeiter ( zu dann hohen Löhnen bei Daimler) anzustellen dieses Werk an den Subunternehmer zu vergeben.
Solange das Subunternehmen sich an die Arbeitsgesetze hält( und eben den ML zahlt) ist das rechtlich völlig o.k.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Senexx hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:21)
Dachte ich mir schon. Sie hantieren mit Begriffen, die sie nicht verstehen.
hm
worauf baut sich DEIN "Verständnis"?
Also auf welche Kompetenzen?
dann erklär mal deine Sicht der Wertschöpfung des Krankenpflegers...
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Zumal man als Auftraggeber eine verpflichtende Bestätigung des Subunternehmers über die Einhaltung des MiLoGs einholen muss.Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:28)
Zum dritten mal die Frage an dich, welche Arbeitnehmerrechte den Arbeitnehmern bei den Sublieferanten, wenn sie dort SV-pflichtig ( inkl. Urlaub, Lohnfortzahlung usw.) zum Mindestlohn angestellt sind, "genommen" werden.
das was du hier permanent vermischt, ist die Thematik Werkvertrag und Scheinselbständigkeit
weder Daimler noch sonst ein Unternehmen hat 1000 einzelne "Werkverträge" mit 1000 einzelnen Personen.
Bei der Scheinselbständigkeit geht es um Dienstleistungsverträge ( siehe Paketfahrer als Subunternehmer)
Was dieses seltsame "Lohndumping" betrifft:
Wenn ein Subunternehmen mit 100 Mitarbeitern die Erfüllung eines "Werkes" billiger anbietet, als es eben Daimler mit den eigenen Mitarbeiter selber kann, dann steht es Daimler frei, statt zusätzliche Mitarbeiter ( zu dann hohen Löhnen bei Daimler) anzustellen dieses Werk an den Subunternehmer zu vergeben.
Solange das Subunternehmen sich an die Arbeitsgesetze hält( und eben den ML zahlt) ist das rechtlich völlig o.k.
Ich weiss von unseren Kunden, dass sie unsere Werksvertragsdienstleistungen erheblich teurer kommen, als wenn sie dafür eigene Mitarbeiter einsetzen/einstellen würden. Denn 1. ist der Stundensatz höher und 2. bezahlen unsere Kunden auch noch Fahrtkosten und Anfahrtszeiten (und ggf. Übernachtungskosten).
Es gibt aber nun mal Tätigkeiten in Unternehmen, die man besser nach aussen vergibt.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft 

Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Wertschöpfung, vereinfacht gesagt ist Umsatz-Vorleistungen.
Im Falle des Krankenpflegers das, was der Arbeitgeber mit einer Krankenpflegerstunde umsetzt (d.h. erstattet bekommt) abzüglich der Vorleistungen, die darauf entfallen, d,h. Betriebskosten, Abschreibungen usw.
Die Löhne der Krankenpfleger kommen darin überhaupt nicht vor. Sie sind teil der Bruttowertschöpfung.
Im Falle des Krankenpflegers das, was der Arbeitgeber mit einer Krankenpflegerstunde umsetzt (d.h. erstattet bekommt) abzüglich der Vorleistungen, die darauf entfallen, d,h. Betriebskosten, Abschreibungen usw.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Senexx hat geschrieben:(09 Sep 2017, 12:49)
Wertschöpfung, vereinfacht gesagt ist Umsatz-Vorleistungen.
Im Falle des Krankenpflegers das, was der Arbeitgeber mit einer Krankenpflegerstunde umsetzt (d.h. erstattet bekommt) abzüglich der Vorleistungen, die darauf entfallen, d,h. Betriebskosten, Abschreibungen usw.
Die Löhne der Krankenpfleger kommen darin überhaupt nicht vor. Sie sind teil der Bruttowertschöpfung.
die Löhne der angestellten Krankenpfleger sind Kosten
Ich hatte von SELBSTÄNDIGEN Krankenpflegern geschrieben
und nein, die Löhne der Krankenpfleger sind nicht Teil der Bruttowertschöpfung der Unternehmen, wo sie angestellt ind- sie werden davon abgezogen, um zur Nettowertschöpfung zu gelangen
deren ARBEIT ist Teil der Wertschöpfungskette dieser Unternehmen
nur, was hat das mit dem ursprünglichen Thema zu tun?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Lesen Sie eigentlich, was Sie schreiben?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
ich schon- du nicht?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
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Zum dritten mal die Frage an dich, welche Arbeitnehmerrechte den Arbeitnehmern bei den Sublieferanten, wenn sie dort SV-pflichtig ( inkl. Urlaub, Lohnfortzahlung usw.) zum Mindestlohn angestellt sind, "genommen" werden.
das was du hier permanent vermischt, ist die Thematik Werkvertrag und Scheinselbständigkeit
weder Daimler noch sonst ein Unternehmen hat 1000 einzelne "Werkverträge" mit 1000 einzelnen Personen.
Bei der Scheinselbständigkeit geht es um Dienstleistungsverträge ( siehe Paketfahrer als Subunternehmer)
Was dieses seltsame "Lohndumping" betrifft:
Wenn ein Subunternehmen mit 100 Mitarbeitern die Erfüllung eines "Werkes" billiger anbietet, als es eben Daimler mit den eigenen Mitarbeiter selber kann, dann steht es Daimler frei, statt zusätzliche Mitarbeiter ( zu dann hohen Löhnen bei Daimler) anzustellen dieses Werk an den Subunternehmer zu vergeben.
Solange das Subunternehmen sich an die Arbeitsgesetze hält( und eben den ML zahlt) ist das rechtlich völlig o.k.
Na, gerade mit Daimler bringst Du natürlich ein überaus treffendes Beispiel darüber, wie Werkverträge offenbar mißbraucht werden.
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 78036.html
http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/wer ... 62316.html
Aber auch andere Unternehmen sind diesbezüglich kaum einen Deut besser!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
alle deine Links ändern NICHTS am Tatbestand, das Werkverträge juristisch korrekt sind.Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 14:14)
Na, gerade mit Daimler bringst Du natürlich ein überaus treffendes Beispiel darüber, wie Werkverträge offenbar mißbraucht werden.
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 78036.html
http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/wer ... 62316.html
Aber auch andere Unternehmen sind diesbezüglich kaum einen Deut besser!
Wenn jedoch eine Integration in die Arbeitsprozesse vorliegt, dann ist es ja kein Werkvertrag.
Diese Abgrenzung ist somit Thema der juristischen Auseinandersetzung
So wie die Sachlage ausschaut, könnte das Daimler in den genannten Fällen schon um die Ohren fliegen... ( hängt vom Inhalt der Verträge ab)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 14:16)
alle deine Links ändern NICHTS am Tatbestand, das Werkverträge juristisch korrekt sind.
Wenn jedoch eine Integration in die Arbeitsprozesse vorliegt, dann ist es ja kein Werkvertrag.
Diese Abgrenzung ist somit Thema der juristischen Auseinandersetzung
So wie die Sachlage ausschaut, könnte das Daimler in den genannten Fällen schon um die Ohren fliegen... ( hängt vom Inhalt der Verträge ab)
Wenn es tatsächlich juristisch korrekt sein sollte, dass derartige Werkverträge korrekt sind, dann ist eine dringende Justierung am Recht erforderlich. Mißbrauch in anderen Sparten führt auch schnurstracks dazu, dass sich der Gesetzgeber darüber Gedanken macht und Gesetze erlässt oder ändert.
Zuletzt geändert von Orwellhatterecht am Samstag 9. September 2017, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
NochmalOrwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 14:42)
Wenn es tatsächlich juristisch korrekt sein sollte, dass derartige Werkverträge korrekt sind, dann ist eine dringende Justierung am Recht erforderlich. Mißbrauch in anderen Sparten führt auch schnurstracks dazu, dass sich der Gesetzgeber darüber Gedanken macht und ändert.
ein Werkvertrag ist per se juristisch eine korrekte Konstruktion. Genau so wie das "Outsourcen" von bestimmten Unternehmensprozessen
Die Frage ist aber, ob es sich bei den angeführten Beispielen ( Daimler) eben überhaupt um eine Werkverträge handelt.
Das hat jetzt die Justiz zu klären.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Es war eine Anspielung auf die Aussagen eines neoliberalen Vordenkers, Milton Friedman. Der schreckte auch nicht davor zurück Adam Smith falsch zu zitieren. Von diesem Schlag ist der Realist.BlueMonday hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:24)
Da bleibt einem ja auch nichts anderes übrig, denn in der heutigen durchpolitisierten und verregulierten Welt ist das "freie Spiel" ja nun völlig kontrafaktisch geworden.
Woran stattdessen glauben? An die unfreien Kräfte? An die Politik? An den Staat? Gerade das sind doch erbitterte Machtspiele.
„Politik ist das Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung…“
– Max Weber, 1919
Im Grunde verlagert sich "das Spiel" nur auf eine andere Ebene. Die Art und Weise, Einfluss zu gewinnen ändert sich. Die Moral ist eine andere. Da geht es dann nicht mehr darum, Tag für Tag Kunden zu befriedigen, Verträge zu erfüllen, tatsächlioch nachgefragte Leistung abzuliefern, das bessere Produkt herzustellen, Prozesse zu optimieren, die Produktivität zu steigern usw. und dadurch Einfluss zu gewinnen, sondern es geht um politische Skills. Rhetorik, Manipulation, vor allem um die Produktion von Illusionen ...die dazu dienen sollen, das Ergebnis des "freien Spiels" nachträglich zu überstimmen und die Gewalt hinter der politischen Umverteilung zu legitimieren oder wenigstens zu verklären. Da merkt schon manch einer gar nicht mehr, wie sehr er damit an etwas glaubt, wie tief er in seiner etatistischen Religion steckt.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Alter Stubentiger hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:48)
Es war eine Anspielung auf die Aussagen eines neoliberalen Vordenkers, Milton Friedman. Der schreckte auch nicht davor zurück Adam Smith falsch zu zitieren. Von diesem Schlag ist der Realist.
Genau richtig erkannt!
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Er will es nicht begreifen. [Mod: editiert]Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:34)
Das hat doch auch niemand bestritten, es geht um den Mißbrauch (Werkverträge in der Serienproduktion und in Verbindung mit Subunternehmern) und das damit verbundene Lohndumping. Mein Gott, ist das wirklich so schwer zu begreifen?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Kein Wunder. Wenn man sieht wie der Realist hier agiert bekommt eine Ahnung davon wie Typen seines Schlages die Politiker in Berlin bearbeiten damit alles so bleibt wie es ist.Orwellhatterecht hat geschrieben:(09 Sep 2017, 11:57)
Nein, der einzige und obendrein noch Menschen verachtende Unsinn besteht vor allen Dingen darin, dass man derartiges Lohndumping nicht mit aller Entschiedenheit bekämpft, sondern nichts dagegen unternommen hat, dass es inzwischen vielfach zur Regel geworden ist !
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Wenn die kaufkräftige Nachfrage den Produktivitätsfortschritten hinterherhinkt, ist es logisch, die Produktionskapazitäten zu drosseln.
Das ist umweltfreundlich.
Lohndumping kann diesen Effekt verzögern, aber nicht verhindern.
Das ist umweltfreundlich.
Lohndumping kann diesen Effekt verzögern, aber nicht verhindern.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
was genau an dem was ich geschrieben habe entspricht nicht den Fakten?
Kommt jetzt von dir die gleiche Ignoranz bezüglich der juristischen Fakten wie beim Thema Gesamtbesteuerung von Kapitalgesellschaften?
Zuletzt geändert von Skull am Samstag 9. September 2017, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Folgezitat -editiert
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
in D gibt es kein "Hinterherhinken"...unity in diversity hat geschrieben:(09 Sep 2017, 15:59)
Wenn die kaufkräftige Nachfrage den Produktivitätsfortschritten hinterherhinkt, ist es logisch, die Produktionskapazitäten zu drosseln.
Das ist umweltfreundlich.
Lohndumping kann diesen Effekt verzögern, aber nicht verhindern.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo.
Jedwedes Gesetz ... oder Vorschrift, wo man Ausnahmen zuläßt, birgt die Gefahr ... oder lädt dazu ein, daß diese Ausnahmen zur Regel gemacht werden - der Mensch ist numal kreativ. Besondere Kreativität wird dort an den Tag gelegt, wenn es darum geht, Geld zu sparen - also den Gewinn zu mehren.
Als die Form der Leih- oder Zeitarbeit (befristeter Arbeitsvertrag) eingeführt, bzw. ausgeweitet ... oder erleichtert wurde, hatte sich der Gesetzgeber das auch anders gedacht - als Ausnahme - nämlich lediglich zur Abarbeitung von Auftragsspitzen. Nachdem diese Ausnahmen aber zur Regel gemacht wurden, wurde daran einiges geändert:
"Befristeten Arbeitsverträge" sind zumeist "zweckbefristete Arbeitsverträge", sie müssen (in der Regel) mit einen Sachgrund begründet werden und enden mit Erreichen des Zwecks. Ohne Sachgrund ist eine Verlängerung bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig - incl. maximal dreimalige Verlängerung.
Da ein "Werkvertrag" ein Vertrag ist, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, und der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet (§ 631), scheint keine Möglichkeit zu bestehen, diesen erfolgreich zu verändern oder gar abzuschaffen. Daß "Werkverträge" zunehmend als Instrument der Kosteneinsparung eingesetzt werden, ist ein Fakt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß "Werkverträge" legal sind.
Wer diese Ansicht vertritt, ist nicht per se neoliberal und spricht einer "grenzenlos(en) freien Marktwirtschaft" das Wort.
Jedwedes Gesetz ... oder Vorschrift, wo man Ausnahmen zuläßt, birgt die Gefahr ... oder lädt dazu ein, daß diese Ausnahmen zur Regel gemacht werden - der Mensch ist numal kreativ. Besondere Kreativität wird dort an den Tag gelegt, wenn es darum geht, Geld zu sparen - also den Gewinn zu mehren.
Als die Form der Leih- oder Zeitarbeit (befristeter Arbeitsvertrag) eingeführt, bzw. ausgeweitet ... oder erleichtert wurde, hatte sich der Gesetzgeber das auch anders gedacht - als Ausnahme - nämlich lediglich zur Abarbeitung von Auftragsspitzen. Nachdem diese Ausnahmen aber zur Regel gemacht wurden, wurde daran einiges geändert:
- Reform Zeitarbeit 2015 - Reform der Leiharbeit 2017
"Befristeten Arbeitsverträge" sind zumeist "zweckbefristete Arbeitsverträge", sie müssen (in der Regel) mit einen Sachgrund begründet werden und enden mit Erreichen des Zwecks. Ohne Sachgrund ist eine Verlängerung bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig - incl. maximal dreimalige Verlängerung.
Das mag richtig sein. Aber obiges läßt erkennen, daß "eine dringende Justierung am Recht" immer dann vorgenommen wird, wenn das (negative) Ausmaß auch erkannt wird. Es wird vermutlich nicht lange dauern, bis diese Reformen auch wieder erfolgreich unterlaufen werden. Die einzige Maßnahme würde darin bestehen, diese Möglichkeit der Zeit- oder Leiharbeit vollkommen abzuschaffen. Dieses düfte aber letztlich wieder zum Ausgangspunkt führen, der darin bestand, daß die Frage aufkam: entweder die Kündigungsrechte aller aufzuweichen, oder eben Zeit- oder Leiharbeit zu ermöglichen.Orwellhatterecht hat geschrieben:..., dann ist eine dringende Justierung am Recht erforderlich.
Da ein "Werkvertrag" ein Vertrag ist, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, und der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet (§ 631), scheint keine Möglichkeit zu bestehen, diesen erfolgreich zu verändern oder gar abzuschaffen. Daß "Werkverträge" zunehmend als Instrument der Kosteneinsparung eingesetzt werden, ist ein Fakt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß "Werkverträge" legal sind.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Es ist von Zeit zu Zeit nötig Gesetze zu ändern oder neu zu formulieren. Denn es passiert es das Leute die Gesetze mit juristischen Spitzfindigkeiten neu interpretieren. Es gibt dann Auslegungen die etwas völlig Neues erschaffen. So passiert es dann daß Dinge legal aber trotzdem grundfalsch sind. An diesen Spitzfindigkeiten hast du offensichtlich großen gefallen. Und die Rechtsabteilungen in den großen Konzernen auch.Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 16:08)
was genau an dem was ich geschrieben habe entspricht nicht den Fakten?
Kommt jetzt von dir die gleiche Ignoranz bezüglich der juristischen Fakten wie beim Thema Gesamtbesteuerung von Kapitalgesellschaften?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Alter Stubentiger hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:12)
Es ist von Zeit zu Zeit nötig Gesetze zu ändern oder neu zu formulieren. .
was genau möchtest an den Gesetzen im BGB zum Werkvertrag ändern?
Und vor allen Dingen, warum?
Wieso möchtest du Gesetze ändern, wenn gar nicht die Gesetze das Problem sind?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Der Neandertaler hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:09)
Da ein "Werkvertrag" ein Vertrag ist, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, und der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet (§ 631), scheint keine Möglichkeit zu bestehen, diesen erfolgreich zu verändern oder gar abzuschaffen. Daß "Werkverträge" zunehmend als Instrument der Kosteneinsparung eingesetzt werden, ist ein Fakt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß "Werkverträge" legal sind.
Wer diese Ansicht vertritt, ist nicht per se neoliberal und spricht einer "grenzenlos(en) freien Marktwirtschaft" das Wort.
das scheint für einige hier nicht nachvollziehbar zu sein.
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Hallo Realist.
Hier muß ich Dir leider widersprechen. Dies mag für Singles gelten, nicht aber für einen Fmilienvater, der zwar Vollzeit arbeitet (und dementsprechend entlohnt wird) oder für die alleinerziehende Mutter, die ebenso Vollzeit arbeitet, die aber noch zusätzlich aufstocken müssen, um die Familie adäquat versorgen zu können.Realist2014 hat geschrieben:Aufstockung gibt es bei Mindestlohn & Vollzeit nicht ( Nettolohn viel zu hoch dafür)
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
natürlich für SinglesDer Neandertaler hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:19)
Hallo Realist.Hier muß ich Dir leider widersprechen. Dies mag für Singles gelten, nicht aber für einen Fmilienvater, der zwar Vollzeit arbeitet (und dementsprechend entlohnt wird) oder für die alleinerziehende Mutter, die ebenso Vollzeit arbeitet, die aber noch zusätzlich aufstocken müssen, um die Familie adäquat versorgen zu können.
Niedriglöhner als Familie mit nur einem Einkommen haben schon immer zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen ( bzw. nehmen müssen)
daran würde auch ein Mindestlohn von 20 Euro nichts ändern
gerade deswegen gibt es ja unser Sozialsystem
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Es gibt ein Problem? Welches ist es deiner Meinung nach?Realist2014 hat geschrieben:(09 Sep 2017, 18:16)
was genau möchtest an den Gesetzen im BGB zum Werkvertrag ändern?
Und vor allen Dingen, warum?
Wieso möchtest du Gesetze ändern, wenn gar nicht die Gesetze das Problem sind?
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Nun, es gibt auf der einen Seite die Gesetze. Diese sind ihrem Wesen nach Entitäten des Sollens, formulieren also Sollzustände ... und dann gibt es die davon immer differierende Wirklichkeit (das "Ist"), in die zwar die Gesetze hineinreichen und Einfluss ausüben, aber doch nie im reinen völligen Sinne, eher als Hindernis oder Begrenzung. Gesetze müssen interpretiert, angewandt und vor allem um- und durchgesetzt werden. Und so sollte sich der Gesetzgeber immer auch die Frage stellen, ob die bereits bestehende Gesetzeslage nicht ausreichend ist oder ob nicht vielmehr Mängel oder Unzulänglichkeiten in der Umsetzung bestehen oder ob die bestehende Gesetzeslage (der Gesetzesanspruch sozusagen) überhaupt umsetzbar ist. Wenn man bspw. von heute auf morgen den Alkoholkonsum oder die Alkoholproduktion verbieten würde, dann führt das ja nun ganz sicher nicht dazu, dass kein Alkohol mehr konsumiert wird.Alter Stubentiger hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:02)
Es gibt ein Problem? Welches ist es deiner Meinung nach?
Das ist eben immer wieder die Lektion, die der Etatist lernen muss, dass es immer Reaktionen auf veränderte Gesetzeslagen gibt, dass die Menschen den für sie günstigsten Weg um diese Widerstände und Begrenzungen suchen werden, wie das Wasser sich seinen Weg bahnt und freispült und irgendwann gibt es auch mal eine Überschwemmung oder einen Abbruch, eine Katastrophe, wenn man es mit dem künstlichen Eingriff übertrieben hat, wenn man sich als Gesetzgeber in seiner Möglichkeit der Steuerung und Regulierung einfach überschätzt hat... Die politische Intervention findet immer ihre Grenzen - je künstlicher und ferner von der Lebenswirklichkeit der Menschen desto geringer fällt ihr intendiertes Wirkpotential aus, desto größer der zu betreibende Aufwand, um entsprechende Gesetze auch annähernd umzusetzen. Und spätestens an diesem Punkt muss ein Staatswesen sein Tun ökonomisieren - am besten schon weitaus früher. Und nichts ist nun nutzloser und aus politische Sicht schädlicher als ein Gesetz, das nicht umsetzbar ist.
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
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Re: Verbot von Lohndumping ins Grundgesetz schreiben
Wenn einem klar ist das es dieses umdeuten von Gesetzen passiert heißt dies ja noch lange nicht das man es gut finden muß. Einige hier aber finden das es unwichtig ist was mit einem Gesetz eigentlich bezweckt werden soll. Wichtig und richtig ist nur die Neuinterpretation des Gesetzes nach ausschließlich neoliberalen Gesichtspunkten. Damit kann man das was jedem klar denkenden Menschen als verwerflich erscheint als legal hinstellen.BlueMonday hat geschrieben:(09 Sep 2017, 20:30)
Nun, es gibt auf der einen Seite die Gesetze. Diese sind ihrem Wesen nach Entitäten des Sollens, formulieren also Sollzustände ... und dann gibt es die davon immer differierende Wirklichkeit (das "Ist"), in die zwar die Gesetze hineinreichen und Einfluss ausüben, aber doch nie im reinen völligen Sinne, eher als Hindernis oder Begrenzung. Gesetze müssen interpretiert, angewandt und vor allem um- und durchgesetzt werden. Und so sollte sich der Gesetzgeber immer auch die Frage stellen, ob die bereits bestehende Gesetzeslage nicht ausreichend ist oder ob nicht vielmehr Mängel oder Unzulänglichkeiten in der Umsetzung bestehen oder ob die bestehende Gesetzeslage (der Gesetzesanspruch sozusagen) überhaupt umsetzbar ist. Wenn man bspw. von heute auf morgen den Alkoholkonsum oder die Alkoholproduktion verbieten würde, dann führt das ja nun ganz sicher nicht dazu, dass kein Alkohol mehr konsumiert wird.
Das ist eben immer wieder die Lektion, die der Etatist lernen muss, dass es immer Reaktionen auf veränderte Gesetzeslagen gibt, dass die Menschen den für sie günstigsten Weg um diese Widerstände und Begrenzungen suchen werden, wie das Wasser sich seinen Weg bahnt und freispült und irgendwann gibt es auch mal eine Überschwemmung oder einen Abbruch, eine Katastrophe, wenn man es mit dem künstlichen Eingriff übertrieben hat, wenn man sich als Gesetzgeber in seiner Möglichkeit der Steuerung und Regulierung einfach überschätzt hat... Die politische Intervention findet immer ihre Grenzen - je künstlicher und ferner von der Lebenswirklichkeit der Menschen desto geringer fällt ihr intendiertes Wirkpotential aus, desto größer der zu betreibende Aufwand, um entsprechende Gesetze auch annähernd umzusetzen. Und spätestens an diesem Punkt muss ein Staatswesen sein Tun ökonomisieren - am besten schon weitaus früher. Und nichts ist nun nutzloser und aus politische Sicht schädlicher als ein Gesetz, das nicht umsetzbar ist.
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