Re: Sammelstrang Flüchtlinge in Deutschland
Verfasst: Freitag 22. Juli 2016, 10:29
Noch nie passiert?epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:25)
Nicht?
Ich kann demnach SCHULDLOS für eine Gesetzesübertretung belangst werden?
Noch nie passiert?epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:25)
Nicht?
Ich kann demnach SCHULDLOS für eine Gesetzesübertretung belangst werden?
Es gibt also keine Abseitstore.Schnitter hat geschrieben:(22 Jul 2016, 01:09)
Ich sagte ja, dass wenn die Abseitsstellung bewiesen ist, dann handelt es sich tatsächlich um Abseits.
Korrekt heißt es Unschuldsvermutung. Sie regelt, wie oben schon geschrieben, wer im Falle einer Anklage die Beweislast zu tragen hat.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:07)
Das Unschuldsprinzip ist anscheinend schwerer zu begreifen als ich dachte.
epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:25)
Nicht?
Ich kann demnach SCHULDLOS für eine Gesetzesübertretung belangst werden?
Das lässt sich überprüfen.
Wer stellt "objektiv" fest und was bringt es?Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:35)
Die objektive Feststellung, dass eine Gesetzesübertretung vorliegt/vorlag hat erst einmal nichts mit der Frage zu tun, ob es denn zu einer Sanktion kommt.
Das muss niemand feststellen, der Gesetzesverstoß ist durch die Tat einfach gegeben.
Eine objektive Festellung erfolgt nach den Grundsätzen des Rechtsstaates.
Kann es sein das ihr Tatverdacht mit Gesetzesverstoß und Gerichtsprozess mit Bestrafen verwechselt?Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:47)
Das muss niemand feststellen, der Gesetzesverstoß ist durch die Tat einfach gegeben.
Nochmal, im Gesetz steht, ich darf das nicht machen, mache es trotzdem.
Das ist objektiv ein Gesetzesverstoß und aus.
Euer Gefasel über die Unschuldsvermutung hat mit der Bestrafung des Verstoßes zu tun, eine Verurteilung eines Unschuldigen ist doch der beste Beweis.
Ob ein Mord vorliegt kann objektiv festgelegt werden, damit steht noch lange kein Schuldiger fest.Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:47)
Eine objektive Festellung erfolgt nach den Grundsätzen des Rechtsstaates.
Unabhängig davon, ob diese Feststellung erfolgt, liegt aber objektiv ein Gesetzesverstoss vor, wenn die entsprechenden Tatbestandsmerkmale verwirklicht sind. Ein Mord ist und bleibt ein Mord völlig unabhängig davon, ob der Mörder erwischt wird oder nicht.
Sicher nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:54)
Kann es sein das ihr Tatverdacht mit Gesetzesverstoß und Gerichtsprozess mit Bestrafen verwechselt?
Und nu?Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:47)
Nochmal, im Gesetz steht, ich darf das nicht machen, mache es trotzdem.
Das ist objektiv ein Gesetzesverstoß und aus.
Ja jhr, ihr springt von A nach D und ignoriert B und C. Tat - Ermittlung - Beweisfindung - Schuldfestellung, das wäre die Reihenfolge.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:56)
Sicher nicht.
Ich glaube eher, dass manche Probleme mit Semantik und Logik haben.
Die Ignoranz gegen über dem Thema bleibt hier erschaudernd.epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:55)
Ob ein Mord vorliegt kann objektiv festgelegt werden, damit steht noch lange kein Schuldiger fest.
Aber ohne Nachweis eine nicht festgestellte Tempoüberschreitung festzustellen ist schon schwieriger.
Wie willst du OHNE BEWEIS in dem Fall objektiv einen Gesetzesverstoß feststellen?
Falschparker dito.
Bist du es denn?epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:59)
Wer genau stellt objektiv einen Gesetzesverstoß fest, wenn ich ohne erwischt und geshen zu werden nachts bei Rot über die Ampel fahre?
Wer genau stellt das objektiv fest?Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:00)
Die Ignoranz gegen über dem Thema bleibt hier erschaudernd.
Wenn du dein Auto im Halteverbot abstellst, dann ist das Falschparken und eine Ordnungswidrigkeit. Punkt Ende Aus. Und wenn du keinen Strafzettel dafür bekommst, dann hast du Glück gehabt. Dennoch ist und bleibt es Falschparken.
Wieso muss das festgestellt werden ?epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 10:59)
Und nu?
Wer genau stellt objektiv einen Gesetzesverstoß fest, wenn ich ohne erwischt und geshen zu werden nachts bei Rot über die Ampel fahre?
Was sollen uns diese Buchstaben sagen, erläutere, was B und C sind.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:00)
Ja jhr, ihr springt von A nach D und ignoriert B und C.
Das Halteverbot.
Sorry, aber das ist lachhaft.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:02)
Wieso muss das festgestellt werden ?
Du reitest nach wie vor den falschen Esel.
Der Gesetzesverstoß liegt auch dann vor, wenn es keiner feststellt, ja nicht einmal, wenn ich es selbst nicht weiß.
Ist das denn so schwer zu kapieren?
........kann eine objektive Feststellung treffen?
Das kannst du ganz persönlich feststellen. Konkrete Frage an dich: du gehst in einen Laden, steckst etwas ein und nimmst das ohne Bezahlen mit nach Hause. Du wirst nicht erwischt. Hast du aus deiner persönlichen Sicht einen Ladendiebstahl gegangen: ja oder nein?
Lachhaft ist deine Sturheit.epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:09)
Sorry, aber das ist lachhaft.
Wenn du einmal falsch geparkt hast gehst du zur Polizei und berichtest von deinem Gesetzesverstoß oder reichen 3 schlaflose Nächte als Sühne aus?
Handelt es sich um eine OBJEKTIVE Feststellung wenn nur du meinst du hättest falsch geparkt?
Du kannst dich ja auch geirrt haben.
Ich wüßte nicht warum ich das ausprobieren sollte.Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:10)
Das kannst du ganz persönlich feststellen. Konkrete Frage an dich: du gehst in einen Laden, steckst etwas ein und nimmst das ohne Bezahlen mit nach Hause. Du wirst nicht erwischt. Hast du aus deiner persönlichen Sicht einen Ladendiebstahl gegangen: ja oder nein?
Beantworte die Frage.epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:14)
Ich wüßte nicht warum ich das ausprobieren sollte.
Ich zahle bar oder mit Karte.
Tat - Ermittlung - Beweisfindung - Schuldfestellung (wegen Gesetzesverstoß), das wäre die Reihenfolge. Ihr produziert aus einer Tat direkt einen Gesetzesverstoß, in Deutschland entscheiden aber immer noch Gerichte darüber ob eine Tat es ein Gesetzesverstoß war oder nicht, die Tat selbst und die Schuldfrage ist dabei komplett irrelevant.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:04)
Was sollen uns diese Buchstaben sagen, erläutere, was B und C sind.
Ich bin so gespannt wie eine Verbotstafel etwas feststellt und was die Verbotstafel mit dieser Feststellung macht.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:12)
Lachhaft ist deine Sturheit.
Das Geschwafel hat nichts mit der Thematik zu tun.
Objektiv ist die Halteverbotstafel, um einen Gesetzesverstoß festzustellen.
Ob es die Polizei bemerkt, ist irrelevant.
Mach SITZ zieht bei mir nicht.
Die Tast und die Schuldfrage ist irrelevant?Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:15)
Tat - Ermittlung - Beweisfindung - Schuldfestellung (wegen Gesetzesverstoß), das wäre die Reihenfolge. Ihr produziert aus einer Tat direkt einen Gesetzesverstoß, in Deutschland entscheiden aber immer noch Gerichte darüber ob eine Tat es ein Gesetzesverstoß war oder nicht, die Tat selbst und die Schuldfrage ist dabei komplett irrelevant.
Das muss einfach Absicht sein.epona hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:16)
Ich bin so gespannt wie eine Verbotstafel etwas feststellt und was die Verbotstafel mit dieser Feststellung macht.
Die Tatsache, dass du der Frage ausweichst unterstreicht, dass du gar nicht willens bist, das Thema inhaltlich zu diskutieren. Du vermischst, wie mehrfach dargelegt, die Frage der objektiven Tatbestandsverwirklichung mit der Bestrafung und bist nicht mal bereit simpelste Beispiels zu verstehen. Denn wenn du auf die Frage antworten würdest müsstest du deine Position ändern. Das willst du nicht, du bist wie bei allen Themen hier nicht in der Lage und bereit Argumente anderer nachzuvollziehen und zu verstehen. Das passt insoweit auch zu deiner propagandahaften Verbreitung von Themen wie z.B. Frühsexualisierung.
Wenn ein Spieler im Abseits steht und ein Tor schiesst, und der Schiedsrichter hat nicht gepfiffen. Ist das ein Abseitstor oder nicht?Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:15)
Tat - Ermittlung - Beweisfindung - Schuldfestellung (wegen Gesetzesverstoß), das wäre die Reihenfolge. Ihr produziert aus einer Tat direkt einen Gesetzesverstoß, in Deutschland entscheiden aber immer noch Gerichte darüber ob eine Tat es ein Gesetzesverstoß war oder nicht, die Tat selbst und die Schuldfrage ist dabei komplett irrelevant.
In welchem Gesetzbuch sollen wir für dich nachschauen?Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:24)
Wenn ein Spieler im Abseits steht und ein Tor schiesst, und der Schiedsrichter hat nicht gepfiffen. Ist das ein Abseitstor oder nicht?
Weißt du noch, unschuldig im Knast und so. Das war dein Argument.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:18)
Die Tast und die Schuldfrage ist irrelevant?
Vor Gericht?
Wenn du es Belegen kannst, ja. Wenn nicht, dann nicht.Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:24)
Wenn ein Spieler im Abseits steht und ein Tor schiesst, und der Schiedsrichter hat nicht gepfiffen. Ist das ein Abseitstor oder nicht?
Der Schiri hat nicht gepfiffen. Fernsehaufnahmen zeigen, dass der Spieler bei Abgabe des Balls im Abseits stand. Ist das ein Abseitstor oder nicht?Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:28)
Wenn du es Belegen kannst, ja. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn ein Gericht mich schuldig spricht, obwohl ich unschuldig bin, habe ich also einen Gesetzesbruch begangen, obwohl ich keinen begangen habe.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:27)
Weißt du noch, unschuldig im Knast und so. Das war dein Argument.
Wenn ein Gericht meint das es ein Gesetzesverstoß war, dann war es das auch. Und zwar so lange man sich zu einem Gericht durchgeklagt hat das meint es sei keiner gewesen. Das ist unser Rechtssystem.
Der Knastaufenthalt wúrde es dir rein objektiv beweisen.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:40)
Wenn ein Gericht mich schuldig spricht, obwohl ich unschuldig bin, habe ich also einen Gesetzesbruch begangen, obwohl ich keinen begangen habe.
Oh mein Gott.
Und wenn es die Fernsehaufnahmen nicht zeigen oder sogar etwas zeigen was gar nicht war?Fazer hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:36)
Der Schiri hat nicht gepfiffen. Fernsehaufnahmen zeigen, dass der Spieler bei Abgabe des Balls im Abseits stand. Ist das ein Abseitstor oder nicht?
Darum geht's aber jetzt überhaupt nicht, sondern um die Unfähigkeit, zwischen der Tat und dem Nachweis der Schuld zu unterscheiden.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:44)
Der Knastaufenthalt wird es dir rein objektiv beweisen.
Du bist kein Terraner, sondern ausserirdisch - Fernsehaufnahmen, die etwas zeigen, was gar nicht war, nennt man Spielfilme.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:46)
Und wenn es die Fernsehaufnahmen nicht zeigen oder sogar etwas zeigen was gar nicht war?
Oder optische Täuschung.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:50)
Du bist kein Terraner, sondern ausserirdisch - Fernsehaufnahmen, die etwas zeigen, was gar nicht war, nennt man Spielfilme.
Jo eh.
Ich finde es geht ja mehr um die Unfähigkeit zwischen Tat und Gesetzesverstoß zu unterscheiden. Eine Tat ist eine Tat ist eine Tat, und erst wenn ein Richter meint das es mehr war wird die Tat zum Gesetzesverstoß.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:49)
Darum geht's aber jetzt überhaupt nicht, sondern um die Unfähigkeit, zwischen der Tat und dem Nachweis der Schuld zu unterscheiden.
Eben nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:55)
Ich finde es geht ja mehr um die Unfähigkeit zwischen Tat und Gesetzesverstoß zu unterscheiden. Eine Tat ist eine Tat ist eine Tat, und erst wenn ein Richter meint das es mehr war wird die Tat zum Gesetzesverstoß.
Vor dem Rechtssystem hast du das, egal ob es den Tatsachen entspricht. Oder meinst du das jemand rechtlich bestraft wird ohne das er einen Gesetzesverstoß begangen hat?Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:53)
Jo eh.
Also, wenn ein Gericht mich schuldig spricht, obwohl ich unschuldig bin, habe ich also einen Gesetzesbruch begangen, obwohl ich keinen begangen habe.
Stimmt doch so, oder?
Nein, Dann stehst du erstmal nur im Halteverbot und sonst nicht weiter.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:56)
Eben nicht.
Wenn ich im Halteverbot stehe, ist das ein Gesetzesversstoß.
Aha.Ein Terraner hat geschrieben:(22 Jul 2016, 11:59)
Nein, Dann stehst du erstmal nur im Halteverbot und sonst nicht weiter.
Genau und ob das ganze nun ein Gesetzesverstoß ist kannst du entweder selber entscheiden indem du das Ticket (Fall vorhanden) bezahlst oder Widerspruch einlegen und das ganze einen Richter entscheiden lassen.Keoma hat geschrieben:(22 Jul 2016, 12:01)
Aha.
Und das ist einfach ein Fakt, der überhaupt nichts aussagt.
Und kein Gesetzesverstoß.