immernoch_ratlos hat geschrieben:(24 May 2016, 14:44)
Es ist ganz einfach Dark Angel - was sich gegenseitig beeinflusst ist untrennbar miteinander verbunden - gerade jemand der sich für eine(n) Atheisten hält, sollte das klar sein.
Dort wo das Kirchenrecht das zivile Recht bricht, soll kein Zusammenhang sein ? Wir haben in D ein tradiertes Übergewicht religiöser Einflüsse. Das durchzieht alle Bereiche des Lebens. Neutralität würde eben keine Unterschiede machen. Es ist völlig gleichgültig, das man dies womöglich in Zukunft ändern könnte. Durch das Hinzukommen des Islam, wird aus einer befremdliche "Solidarität" statt endlich "Egalität" des Privaten herzustellen, versucht das Vehikel "christlich" weiter aufzuwerten. Auf einmal sind sog. "Christliche Werte" en vogue.
Was verstehst du nicht an:
Art. 18 AEMR:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."
Religionsfreiheit = Grund-/Menschenrecht und damit Ausschlussrecht GEGEN den Staat.
Das, was du hier zusammenschwurbelst hat mit Religionsfreiheit so viel zu tun wie ein Faltboot mit nem Flugzeugträger.
Du verwurschtelst und verschwurbelst hier Äpfel mit sauren Gurken. Es spielt überhaupt keine Rolle wieviele verschiedene Religionen/Religionsgemeinschaften auf dem Territorium eines Staates existieren. Religionsfreiheit gilt für ALLE Menschen und damit für alle Angehörigen der verschiedenen Religionen/Religionsgemeinschaften - unabhängig davon wie lange, welche Religion auf dem Territorium des Staates existiert.
Religionsfreiheit hat immer noch nichts damit zu tun, ob staatlicherseits Unterstützung für bestimmte Religionsgemeinschaften gewährt wird oder ob Verträge mit Religionsgemeinschaften gibt, diese irgendwelche Mitsprache- oder Vetorechte haben. Nur weil du mehrfach die gleiche Schwurbelei wiederholst, wird sie nicht wahrer!
immernoch_ratlos hat geschrieben:(24 May 2016, 14:44)"Religionsfreiheit" ist nichts als ein sehr geschickter Etikettenschwindel. Gut genug für "Gläubige".
Ob dir das nun passt oder nicht, Religionsfreiheit IST ein Grundrecht, ein Menschenrecht ==> siehe entsprechenden Artikel der AEMR (ich hoffe doch du weißt, was die AEMR ist)
Religionsfreiheit umfasst die positive Religionsfreiheit = freie Ausübung des Glaubens und die negative Religionsfreiheit = Freiheit von Religion und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Etikettenschwindel zu tun -
Menschenrechte sind KEIN Etikettenschwindel!
immernoch_ratlos hat geschrieben:(24 May 2016, 14:44)]Statt diese Gelegenheit zu nutzen ALLE religiösen Einflüsse des Staates weiter zurückzudrängen. Bist Du tatsächlich mit all den Länderkonkordaten einverstanden ? Da wiederhole ich mich "sie zementieren" das Übergewicht religiöser Einflussnahme und wie soll z.B. eine starke Gewerkschaftsbewegung in den vom dt. Arbeitsrecht isolierten Kirchenbetrieben entstehen - darum lasset uns beten .....
Es ist irrelevant ob ICH mit irgendwelchen Konkordaten einverstanden bin, sie existieren und ich habe sie zu tolerieren!
immernoch_ratlos hat geschrieben:[url=
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p3546809]
Nur so eine Frage an den Atheisten - gibt es einen einzigen Vertrag mit einer atheistischen Vereinigung, welche deren Rechte in staatskirchenähnlichen Vertragswerken festschreibt ? Nein, denn viele dort denkbare Inhalte würden direkt mit den strickt religiös verfassten Staatskirchenverträgen kollidieren. Das da irgendwas "verhandelbar" sein soll ist schlicht Realitätsverweigerung angesichts der Massen vertraglichen Vereinbarungen. Keine normalen, überhaupt vor dt. Gerichten "beklagbaren" Passagen. Wenn sich bereits das BVG für nicht zuständig erklärt hat, wie möchtest Du das Problem dann angehen ?
Es gibt KEINE "atheistischen Vereinigungen" ähnlich den Religionsgemeinschaften! Atheismus =
ohne Gott ist eine
Weltanschauung/Lebensphilosophie, die auf auf Erfahrungen aus der tatsächlichen Welt und der wissenschaftlichen Methode basiert, unabhängig von jeder willkürlichen Annahme über Autoritäten und Glaubensbekenntnisse.
Du kannst dich noch so sehr über Staatskirchenverträge, über eigene Arbeitsrechtsvorschriften der Kirchen echauffieren, mit Religionsfreiheit hat das immer noch nichts zu tun - wie bereits erwähnt, du vergleichst hier Äpfel mit sauren Gurken!
Es steht jedem frei, eine Glaubensgemeinschaft/Religion zu verlassen und es steht jedem frei, keinen Arbeitsvertrag bei einem kirchlichen AG zu unterschreiben, wenn er mit den Bedingungen nicht einverstanden ist. NIEMAND wird gezwungen, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder bei kirchlichem AG zu arbeiten.
DAS ist ein ganz anderes Thema, hat mit Religionsfreiheit nicht zu tun, aber sowas von ...
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen