Tantris hat geschrieben:
Es wurde doch durch die länderkammer ratifiziert, wie du weisst, und mehr ist für eine verfassung ja nicht notwendig, wie du selber sagst.
Bitte zitiere doch mal bitte die Stelle an der ich derartiges gesagt haben soll.
Ist Unterstellung die übliche Art und Weise wie du mit anderen Personen und deren Meinungen umgehst?
Du kannnst ja mal kundtun nach welchem geltenden Recht der "Länderrat" vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die verfassungsgebende Gewalt ausgeübt haben soll und wer ihnen diese vorverfassungsrechtliche Macht durch welchen Akt überlassen haben soll, wenn doch dieses unveräusserliche Recht beim Volk als Souverän liegt.
Um dir den Begriff "
Unveräusserlich" mal etwas näher zu bringen, dass Wahlrecht z. B. ist
ein unveräusserliches Recht. Das heißt das es an
niemand anderen übertragen werden kann. Nicht an Mutti , Papi oder den Abgeordneten deines Wahlkreises. Entsprechendes gilt für
das Recht der verfassungebenden Gewalt den
pourvoir constitutant.
SoleSurvivor hat geschrieben:Du solltest die Abschlußprotokolle mitzitieren, damit man deinen vorsätzlichen Schwindel mit selektiven Zitaten auch gleich sieht. Sorry, ich hab jetzt keine Zeit für solche Spielchen und setze dich erstmal auf die Filterliste.
Wenn du der Meinung bist das aus den Abschlussprotokollen etwas anderes hervorgeht als aus dem von mir eingestellten Zitat, dann darfst du sie gerne Einstellen.
Darüber, ob das Grundgesetz auch den letzten Satz der Verfassungsdefinition erfüllt, dass in demokratischen Staaten die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, mag man unterschiedlicher Ansicht sein; es ändert aber nichts daran, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist - die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland auch wirklich ein demokratischer Staat ist, ist nicht Gegenstand dieses Themenstrangs.
Dardonthinis hat geschrieben:
Du kommst am 28. Mai 2013 in dieses Forum, setzt die lange Reihe der Wiederkäuer der These fort, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, und dokumentierst damit schriftlich, dass Du diesen Themenstrang vor Deinem Eintrittsdatum nicht gelesen hast, wo nämlich schon mehrfach die genaue Definition einer Verfassung geliefert und diskutiert wurde, nimmst folgerichtig und unvermeidlich dazu auch nicht Stellung und kannst es deshalb auch nicht vermeiden, in das inzwischen vieltausendfache Gejammer zu schlittern, dass das Grundgesetz deshalb keine Verfassung sei, weil es bisher darüber noch keine Volksabstimmung gegeben habe; das ist doch echt zum Kotzen!
Wenn Du Dich auf Carlo Schmidt berufst, nach dem das Grundgesetz nur als Fragment einer (künftigen) (Voll-) Verfassung geschaffen werden sollte, hilft Dir das auch nicht weiter, denn dann hatten wir 1949 eben eine fragmentarische Verfassung; na und?
Auch hier wärest Du klar im Vorteil gewesen, wenn Du Dir die Entwicklung des Grundgesetzes über Jahrzehnte hin zu einer heutigen Vollverfassung zu Gemüt geführt hättest, bevor Du hier herumzureiern beginnst! Erst lesen, dann motzen!
Und schließlich: Was hättest Du davon, wenn Du hier in diesem Forum alle anderen überzeugen würdest, dass das Grundgesetz keine Verfassung sei, hä? Würde sich dadurch auch nur ein Jota an den bestehenden politischen Verhältnissen ändern? Nein!!! Auf solche Absonderungen wie Deine bin ich inzwischen ganz geil, weil sie zum wasweißichwievielten Mal zu einer völlig unnötigen Zeit- und Kraftverschwendung führen.
Zuguterletzt zum dritten Mal: Erst lesen, dann Jammern oder Motzen; nach dem, was Du bisher von Dir gegeben hast, bin ich mir nicht sicher, ob Du schonmal Art. 146 GG gelesen hast! Was hindert Dich, wenn Du das tun solltest, daran, auf direktem Weg und mit Vollgas eine Bewegung ins Leben zu rufen, deren Ziel es ist, für Deutschland eine neue Verfassung zu schaffen, die dann gemäß Art. 146 GG durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt wird und das Grundgesetz ersetzt???
Aber diese naheliegende Schlussfolgerung habe ich nun, wie bei den zahllosen anderen lesefaulen und motzgeilen Jammerlappen, die dieses und schon viele andere Foren mit ihren vermeintlich geistreichen Ejakulationen verstopfen, auch bei Dir nicht feststellen können!
Fang doch mal mit Schwung und aufrechtem Gang an, im Einzelnen zu erarbeiten und zur Diskussion zu stellen, wie Du Dir eine Verfassung, die Dich zufriedenstellen würde, vorstellst - außer natürlich, dass sie durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden soll, um auch vor Deinen strengen Augen als Verfassung wahrgenommen werden zu können, weil dann auch das Etikett "VERFASSUNG" drauf steht, ohne das Du eine Verfassung anscheinend nicht als solche erkennen kannst! Und dann, wenn Du zur Abwechslung auch mal sinnvolle und nützliche anstatt überflüssige und schon tausendfach wiedergekäute Forumsarbeit geleistet hast, kommst Du wieder und ergreifst das Schwert für Deine Verfassung!
"Deutschland hat keine Verfassung" lautet das Thema dieses Strangs - also, geben wir ihm doch eine!
Fang doch mal mit Schwung und aufrechtem Gang an, im Einzelnen zu erarbeiten und zur Diskussion zu stellen, wie Du Dir eine Verfassung, die Dich zufriedenstellen würde
Das ist doch gar nicht das Thema dieses Stranges, aber du kannst ja einen zu diesem Thema eröffnen. Vielleicht beteilige ich mich sogar daran.
"
Deutschland hat keine Verfassung!" Ist das Thema des Stranges sofern ich das richtig gelesen habe und genau dazu habe ich mich auch nur geäußert. Weder war ich zu einem der anderen Foristen unfreundlich oder gar beleidigend und dennoch werden mir hier auf eine Rüde Art und Weise Unterstellungen und Vorwürfe gemacht. Ich weiß ja nicht ob es nur am Thema liegt, aber soll ich als neues Forenmitglied glauben eine solche Umgangsweise ist hier Usus. Ein vernünftiger Umgangston ist bestimmt nicht Themen abhängig, aber vielleicht liege ich ja mit dieser Überzeugung auch falsch.
setzt die lange Reihe der Wiederkäuer der These fort.
echt zum Kotzen!
zahllose anderen lesefaulen und motzgeilen Jammerlappen
bevor Du hier herumzureiern beginnst!
Ich empfinde ich denn eher deine Äußerungen als Motzen, da du mich wohl mit anderen Personen und deren Äußerungen die ich aber nicht alle kennen kann auf eine Stufe zu stellen scheinst.
Ich habe weder den Strang eröffnet noch ihm die Überschrift gegeben, sondern lediglich mich zu dem Thema geäußert, das scheint mir der Sinn eines Forums zu sein sich zu Themen zu Äußern.
Ich lasse mich aber diesbezüglich gerne von dir korrigieren, solltest du anderer Meinung sein.
Und das vor mir es schon andere Foristen gab, die sich auf welche Weise auch immer zu diesen Thema geäußert haben, ist wohl kaum mein Verschulden.
So wie hier im Forum mit einem umgegangen wird, grenzt es schon fast ein Wunder, dass ich noch nicht als "querulatorischer Reichsdeutscher Verschwörungsnazi" betitelt wurde.
Und jetzt würde ich aber gerne wieder zurück zum Thema kommen.
Hier ist nochmal meine Aussage zu diesem Thema.:
ich aber bin der Überzeugung, dass das GG aufgrund der bisher fehlenden Legitimation durch den Volkssouverän eben keine Verfassung ist, sondern nur eine Rechtsordnung im Verfassungsrang!
Diese Aussage habe ich versucht mit den von mir gemachten Eingaben auch zu nachzuweisen.
Von einigen anderen kamen aber nur die permanente Behauptung, dass das Grundgesetz die Verfassung ist, ansonsten aber nichts was diese Behauptung auch nur ansatzweise belegen würde, mal abgesehen von der Wikipedia Definition die du hier eingestellt hast.
Demgemäß ist das Grundgesetz eine vollwertige Verfassung, auch wenn sie erhebliche Mängel wie die bisher fehlende demokratische Legitimation aufweist.
Scheinbar haben wir eine unterschiedliche Auffassung von "vollwertig", für mich ist etwas erst vollwertig, wenn es eben "keine Mängel" aufweist. Würdest du dir einen Auto bei einem Händler kaufen und als vollwertig bezeichnen obwohl es keinen Motor hat, oder kann man das als ein Mängel bezeichnen?
Zur Definition einer Verfassung habe ich aber auch schon etwas geschrieben:
Verfassungen sind im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips als Gesetze anzusehen, die auf besondere Art und Weise durch eine verfassungsgebende Gewalt den "pouvoir constituant" zustande gekommen sind und in der staatlichen Normenhierarchie die höchste Stufe aufweisen.
Und gerade
die besondere Art und Weise des Zustande kommen des Grundgesetzes, welche eben
nicht aus einer
freien selbstbestimmten Entscheidung des gesamten deutschen Volkes hervorging, sondern sich aufgrund der herrschenden Umstände jener Zeit anders entwickelt hat.
Aber schon hier ist die erste Einschränkung ersichtlich, welche nicht mit der Definition des
pourvoir constitutant (Wiki) übereinstimmt, denn:
Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist der pouvoir constituant originär, elementar und rechtlich unabhängig. Die verfassunggebende Gewalt ist eine vorverfassungsrechtliche Macht: das Volk als unveräußerlicher Inhaber der Souveränität gibt und trägt die Verfassung, aus der die konstituierte, verfasste Staatsgewalt als pouvoir constitué erst hervorgeht und ihre Legitimation erhält
Die sich daraus ergebende Frage ist, wann hat sich das gesamte deutsche Volk in freier und selbstbestimmter Weise diese Verfassung gegeben? Denn das ist wohl das politische Fundament auf dem sich etwas das sich Verfassung nennt begründet.
Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung. Dadurch erst entsteht der pouvoir constitué, die verfasste Staatsgewalt. Diese existiert außerhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden. Eine Befugnis zur Verfassungsänderung hat sie nur, soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermächtigung erhalten hat. Das Recht des Volkes zur Verfassungsgebung ist unbeschränkbar und unveräußerlich. Ein Volk kann sich selbst und künftige Generationen keiner Verfassung unterwerfen und auch nicht an Verfahrensvorschriften binden.
Entsprechendes gilt es dann wohl auch für das zustande kommen des Parlamentarischen Rates in Frage zu stellen.
Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
Sind nicht schon durch die Auflagen der "Frankfurter Dokumente" jene Beschränkungen eingetreten, um beim Parlamentarischen Rat schon nicht mehr von Verfassunggebende Versammlung aus freier selbstbestimmter Entscheidung sprechen zu können?
Diese Vorrausetzungen sollten doch schon mindestens erfüllt sein wenn man sich schon darauf in der Präambel des Gesetzestextes der die Verfassung sein soll beruft und nicht nur für eine daraus abgeleitete Legitimation herhalten soll.
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Da stimme ich dann eher der Begründung zur Forderung im Antrag von Dr. Brentano in der zweiten Lesung des Grundgesetzes im Plenum am 6. Mai 1949 zu:
Indem wir anerkannt haben, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, haben wir ein unverzichtbares, aber auch unabdingbares Recht des Volkes anerkannt, über sein politisches Schicksal selbst zu entscheiden. Ich bin der Meinung, wenn wir für das deutsche Volk, in dessen Auftrag wir zu handeln glauben und zu handeln hoffen, eine Verfassung ausgearbeitet haben, dann haben wir auch die Verpflichtung, das Volk zu befragen, ob es in dieser Verfassung und unter dieser Verfassung leben will.