MikeRosoft » Mo 16. Jul 2012, 00:16 hat geschrieben:
Deshalb finde ich es merkwürdig dass all diejenigen die jetzt so vehement für ein Beschneidungsverbot eintreten sich auf ein Urteil eines Landgerichtes stützen und nicht längst eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht erwirkt haben.
Wenn seit Jahrzehnten durch Beschneidungen das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 verletzt wurde (und der Gesetzgeber dagegen nichts unternommen hat) ist doch das Bundesverfassungsgericht die weit bessere Adresse als irgendein Landgericht.
Das ist selbstverständlich grober Unfug, was Sie hier postulieren.
1. Hat der Gesetzgeber schon vor etlichen Jahrzehnten etwas unternommen, nämlich den § 223 StGB
2. Kann man nur Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil möglicherweise gegen das GG verstoßen
3. Kann man vor dem BVerfG nicht mal so eben wegen irgendwas klagen, um eine "Klärung" zu irgendetwas zu "erwirken", solange dieses "irgendetwas" nicht verfassungswidrig in einer gesetzlichen Einzelnorm erlaubt oder verboten ist
Man hätte allenfalls einen konkreten Fall bei der Staatsanwaltschaft (und nicht bei einem Gericht) anzeigen können. Nämlich gem. § 223 StGB. Das bedingt aber, dass einem ein solcher konkreter Fall namentlich bekannt ist.
Das wird einem nicht unerheblichen Teil der Deutschen schon deshalb nicht möglich sein, da sie wahrscheinlich gar nicht mit Juden oder Moslems verkehren.
Wenn es überhaupt eine Würdigung vor dem BVerfG geben kann, dann entweder seitens der Beklagten in dem jetzt in Köln geführten Prozess, nachdem sie den Rechtsweg bis zum BGH ausgeschöpft haben und nicht recht bekommen haben. Oder andererseits seitens eines Verbandes oder einer Einzelperson, falls seitens des Gesetzgebers jetzt Beschneidungen Minderjähriger erlaubt werden sollen.
Ansonsten sind in freiheitlichen Demokratien, wie der unseren, für die Willensbildung zu gesellschaftlichen Themen turnusmäßige Wahlen der gesetzgebenden Legislative vorgesehen. Also die Bundestagswahlen.