Du hast doch selber mitbekommen, dass die Bundeswehr jenes heranlassen der Kinder an den Schießsimulator als Fehler eingesehen hat und soetwas eigentlich nicht sein darf. Selbiges gilt für die echten Waffen. Du wirst der BW also Fehler vor, die sie selber schon eingestanden hat und untersucht und versucht, nicht noch einmal vorkommen zu lassen.
Davon aber abgesehen, sehe ich hier immernoch nicht das riesen Problem. Wenn die Kinder dort unter Betreuung gewesen sind, dann wird wohl auch eine Einwilligung der Eltern vorhanden gewesen sein. Wenn die Eltern entschieden haben, dies ist in Ordnung, verstehe ich nicht ganz, was daran so verwerflich sein soll.
Beim Sportschießen sollen sie erstens nicht auf Kriegsspielen für den Bund eingestimmt werden und zweitens gibt es strenge Regeln in den Schießsportvereinen. Da wird auch nicht auf Dörfer, Pappkameraden usw geschossen oder gezielt.
Es macht schon noch einen großen Unterschied, ob ein Kind mit einer Waffe wirklich schießt und übt, oder ob es sie einmalig in einer Hand hält, weil diese Waffen an einen Tag der Offenen Tür zur Ansicht ausliegen. Wenn 14 Jährige im Sportverein mit Waffen auf Zielscheiben schießen dürfen, dann darf ein 16 Jähriger ja wohl auch unter Einwilligung und beisein der Eltern (oder eines Erziehers/Betreuers) ein ungeladenes G36 in die Hand nehmen. Und was das Dorf anbelangt, so darf der Fall ja wohl als ausreichend geklärt angesehen werden. Es wurde dort mit optischen Geräten eine Entfernungsmessung simuliert.
Richtig und Kriegswaffen gehören nicht in Kinderhände. Ich habe bei der StA genug erlebt, um zu wissen, was gerne mal unter den Tisch gekehrt wird, denn auch die wissen, wer sie einstellt, versetzt usw.
Wenn, dann sollte man schon konsequent sein. Zivile Waffen sind nun nicht wirklich angenehmer und eigentlich gehören Waffen ja generell nicht in Kinderhand.