hier noch ein interessanter Artikel über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 45502.html
"Die von den Parteien intendierte gesetzliche Regelung zur Beschneidung stößt schließlich noch an eine weitere, kaum überwindlich erscheinende Grenze des Artikel3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Und natürlich sind auch alle Jungen vor dem Gesetz gleich. Welchen Jungs will der Gesetzgeber eine Duldungspflicht der Beschneidung auferlegen? Nur muslimischen und jüdischen Knaben? Oder allen Jungs, also auch dem männlichen Nachwuchs von Atheisten, Christen, Buddhisten oder sonst? Auch ein Kommunist, dessen Weltanschauung grundgesetzlichen Schutz genießt, könnte zum Beispiel auf den Gedanken kommen, seinen Sohn beschneiden lassen zu wollen. Soll das gehen? Soll die Beschneidung also in Deutschland durch die Hintertür eingeführt werden? Oder wie soll selektiert werden? Welch eine Selektion wird da formuliert? Mit welchem Recht wird nicht allen Eltern die Möglichkeit, ihre Söhne beschneiden zu lassen, eingeräumt? Und soll es im Gesetz abstrakt um religiöse Beschneidungen gehen, ohne dass selbst das Grundgesetz eine genaue Definition liefert, was Religion ist?"
Das Problem habe ich ja schon mehrfach versucht zu erläutern, musste mich dann aber von JJazzGold belehren lassen, dass es sich ja angeblich um Einzelfälle handelt, die nicht beachtenswert sind.
Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten, man erlaubt die Beschneidung eben auch aus solchen Gründen, was natürlich dann aber ebenso für die Damenwelt gelten müsste, oder man verweigert quasi denjenigen die Beschneidung, was mit dem Gleichheitsgrundsatz nur äußerst schwer vereinbar wäre...