Selbstbestimmungsgesetz

Moderator: Moderatoren Forum 8

Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 16:38 Alles Ammenmärchen:



https://www.nzz.ch/international/spanis ... ld.1846369

Läuft ja prächtig in Spanien.
Jaja, alles nur Ammenmärchen ...
Irgendwie irre, da ist ein Mann, der im Gefängnis Frauen schwängert und der beschwert sich jetzt, dass er als Mann bezeichnet wird.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 15:58 Ich würde Spott nicht mit Argumentationslosigkeit verwechseln. Bloß, weil du nichts entkräften kannst oder die Dinge eben anders siehst, heißt es noch lange nicht, DA oder ich hätten keine Argumente. Ich kann nichts dafür, wenn die ignoriert werden, auch wenn ich Verständnis habe.
Es wurde kein Argument ignoriert, sondern fast alle entkräftet bzw. Gegenargumente geliefert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 16:04 Kannst du lesen?
Ich will vom User Tarkomed den konkreten Grundgesetzartikel genannt und zitiert haben, in dem die "Geschlechtsidentität" geschützt ist, KEIN blabla!
Desweiteren will ich eine wissenschaftliche Quelle, die definiert, was denn "Geschlechtsidentität" überhaupt sein soll. Ich kenne KEINE!
UND ich will wissen, wo denn Wissenschaft verbogen wird.

Klar soweit?
Frag doch das Bundesverfassungsgericht, die haben da ein klares Urteil gesprochen. Vermutlich haben die keine Ahnung von Wissenschaft, oder es spielt bei der Urteilsfindung eben gar keine Rolle.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 16:09 Wie wäre es denn mit dem hier?
Ja klar möchte er gerne.... :D
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:24 Gleich am Anfang in meinem Link steht, dass lediglich die Prozedur bei der Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht wird, sonst nichts. Was Männer vorher nicht durften, das dürfen sie weiterhin nicht. Es gab schließlich auch bisher Männer, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, aber eben nach einer mühsamen und entwürdigenden Prozedur.
Doch dürfen sie! Bestes Beispiel ist Ganserer, der trotz intakter männlicher Genitalien ("ein Penis ist kein männliches Sexualorgan") Frauensauna besucht und Fotos davon, auf Instagram postet.
Frauen, die keine Männer in der Frauensauna wollen, bleibt nichts anderes übrig, als a) ihre Mitgliedschaft zu kündigen, b) sich eine andere Sauna suchen, die Männern keinen Zutritt gewährt oder c) ganz auf Saunabesuche zu verzichten.
tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:24 Ich habe doch den Satz aus meinem Link zitiert und dort heißt es, dass das vom Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt wurde. Das steht gleich ganz oben beim zweiten Punkt, sobald man ihn aufklappt.
Weich nicht aus!
Ich habe nach dem konkreten Grundgesetzartikel gefragt, in dem steht, dass die "Geschlechtsidentität" durch das Grundgesetz geschützt ist.
Also laber nicht rum, sondern nenne und zitiere den konkreten Artikel!
tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:24Mit der Biologie scheint neben mir auch dem Bundesverfassungsgericht sich nicht zu begnügen.
Na dann nenne doch eine belastbare wissenschaftliche Quelle, in der "Geschlechtsidentität" definiert ist und dass diese die biologische Definition toppt.
tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:24Überall dort, wo du sie heranziehst. Denk an deinen Tisch und die Stühle, die du mit dem generischen Maskulinum ansprichst. :D
Tja zu dumm, dass das generische Maskulinum nichts, aber auch gar nichts mit Biologie zu tun hat, sondern mit Grammatik.
Geschlecht in der Biologie ist immer noch Sexus, Geschlecht in der Grammatik ist Genus und während die Biologie lediglich ZWEI Sexus kennt, kennt die Grammatik DREI Genera.
Schon blöd wenn man den Unterschied zwischen Genus und Sexus nicht auf die Reihe kriegt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 18:16 Es wurde kein Argument ignoriert, sondern fast alle entkräftet bzw. Gegenargumente geliefert.
Doch hast du, indem du und andere immer nur auf Damentoiletten abzielt und nein, du hast KEINE Gegenargumente geliefert und auch KEINE Argumente entkräftet!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 18:18 Frag doch das Bundesverfassungsgericht, die haben da ein klares Urteil gesprochen. Vermutlich haben die keine Ahnung von Wissenschaft, oder es spielt bei der Urteilsfindung eben gar keine Rolle.
Dann verlinke doch das Urteil, in dem das Bundesverfassungsgericht die "Geschlechtsidentität" bzw die freie Wahl der "Geschlechtsidentität" unter Schutz stellt!
Labert nicht immer nur rum, sondern werdet konkret. Werdet ihr doch noch hinkriegen!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Ammianus
Beiträge: 6401
Registriert: Samstag 17. Dezember 2011, 22:05

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Ammianus »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:28 Jaja, alles nur Ammenmärchen ...
Irgendwie irre, da ist ein Mann, der im Gefängnis Frauen schwängert und der beschwert sich jetzt, dass er als Mann bezeichnet wird.
"27 Transgender-Insassinnen" in einem einzigen Frauengefängnis?
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

Ammianus hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 19:01 "27 Transgender-Insassinnen" in einem einzigen Frauengefängnis?
Tja, Sachen gibt's, die gibt's eigentlich gar nicht ...
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Schnitter
Beiträge: 22246
Registriert: Dienstag 7. Februar 2012, 15:02

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Schnitter »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:28 Jaja, alles nur Ammenmärchen ...
Irgendwie irre, da ist ein Mann, der im Gefängnis Frauen schwängert und der beschwert sich jetzt, dass er als Mann bezeichnet wird.
Und das mitten in der Damen-Sauna.

Potzblitz.
Benutzeravatar
Tom Bombadil
Beiträge: 81125
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 16:27
user title: Non Soli Cedit

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Tom Bombadil »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 17:02Soso, das ist also das, was sich der Typ unter Frau so vorstellt.
Viele "Männer im Kleidchen", die nicht im Traum daran denken, eine Transition durchzuführen, stellen solche grotesken Karikaturen von Frauen dar.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
---
- Don't feed the trolls
- AgD=Alternative gegen Deutschland
- Diffamierer der Linken
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 18:28 Doch hast du, indem du und andere immer nur auf Damentoiletten abzielt und nein, du hast KEINE Gegenargumente geliefert und auch KEINE Argumente entkräftet!
1. Kam die Damentoilette nicht von mir , sondern ich habe mich zu dem hier kolportierten Problem geäußert
2. Habe ich mich sehr wohl auch zu anderen Problemen geäußert und Argumente gebracht, die waren nur eben nicht immer eine Gegenmeinung, bei Sauna und anderen Schutzräumen sehe ich auch Probleme
3. Thema entkräften: Besser als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, kann ich deine rechtliche Lücke nicht schließen, sorry.
4. Wenn du andere Argumente eh nicht siehst , oder stetig ignorierst bzw. sie mit nein beantwortet, kannst du auch in ein Forum ziehen , wo man nur Monologe hält.
Zuletzt geändert von relativ am Freitag 29. November 2024, 07:40, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 18:34 Dann verlinke doch das Urteil, in dem das Bundesverfassungsgericht die "Geschlechtsidentität" bzw die freie Wahl der "Geschlechtsidentität" unter Schutz stellt!
Labert nicht immer nur rum, sondern werdet konkret. Werdet ihr doch noch hinkriegen!
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html
Ich hoffe mal jetzt ist gut, obwohl ich es dir ja schon mal erklärt habe.


Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.

Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Billie Holiday
Beiträge: 35751
Registriert: Mittwoch 11. Juni 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 07:38 https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html
Ich hoffe mal jetzt ist gut, obwohl ich es dir ja schon mal erklärt habe.
Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
Wurde jemals eine psychische Störung in Erwägung gezogen? Wenn nicht Männlein und nicht Weiblein...was dann?
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:29 Wurde jemals eine psychische Störung in Erwägung gezogen? Wenn nicht Männlein und nicht Weiblein...was dann?
Nicht bei jedem, der nicht deine Vorstellung vom Geschlecht hat, liegt eine psychische Störung vor und etwas schräg zu sein, auserhalb der Norm , ist weder ein Verbrechen, noch ein sofortiger Grund denjenigen als bekloppt einzuordnen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Billie Holiday
Beiträge: 35751
Registriert: Mittwoch 11. Juni 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:34 Nicht bei jedem, der nicht deine Vorstellung vom Geschlecht hat, liegt eine psychische Störung vor und etwas schräg zu sein, auserhalb der Norm , ist weder ein Verbrechen, noch ein sofortiger Grund denjenigen als bekloppt einzuordnen.
Wenn nicht Männlein und nicht Weiblein, was dann?

Nichts gegen harmloses Bekloppt-sein, solange nicht der Rest der Welt sich dem anpassen muss.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:38 Wenn nicht Männlein und nicht Weiblein, was dann?
Der freie Wille sich nicht als das zu fühlen. Der wird in unseren freiheitlichen Gesellschaft geschützt unabhängig von Biologie oder sonst was. Genau das besagt das Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Nichts gegen harmloses Bekloppt-sein, solange nicht der Rest der Welt sich dem anpassen muss.
Niemand wird dich auffordern dein Geschlecht aufzugeben, du darfst auf die selbe Toilette gehen wie eh und je, und darfst in Damensaunas und dir aussuchen wo ect.pp. Für dich ändert sich also nicht viel, solange du respektierst, daß ein paar dieser Leute die dir suspekt sind, jetzt etwas mehr auffallen, bzw. sichtbarer werden.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:51 Der freie Wille sich nicht als das zu fühlen. Der wird in unseren freiheitlichen Gesellschaft geschützt unabhängig von Biologie oder sonst was.
In einer freiheitlichen Gesellschaft wird niemand dazu gezwungen, das Geschlecht eines anderen Menschen anzuerkennen, nur weil er/sie sich so fühlt. Das ist exakt das Gegenteil von "Freiheit".
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Benutzeravatar
Billie Holiday
Beiträge: 35751
Registriert: Mittwoch 11. Juni 2008, 11:45
user title: Mein Glas ist halbvoll.
Wohnort: Schleswig-Holstein, meerumschlungen

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:51 Der freie Wille sich nicht als das zu fühlen. Der wird in unseren freiheitlichen Gesellschaft geschützt unabhängig von Biologie oder sonst was. Genau das besagt das Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Niemand wird dich auffordern dein Geschlecht aufzugeben, du darfst auf die selbe Toilette gehen wie eh und je, und darfst in Damensaunas und dir aussuchen wo ect.pp. Für dich ändert sich also nicht viel, solange du respektierst, daß ein paar dieser Leute die dir suspekt sind, jetzt etwas mehr auffallen, bzw. sichtbarer werden.
Also hat der Mensch beschlossen, er will sich jetzt nicht als irgendwas fühlen. Gut, von mir aus.

Der Typ soll sich von Frauenbereichen fernhalten und alles ist fein.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 08:58 In einer freiheitlichen Gesellschaft wird niemand dazu gezwungen, das Geschlecht eines anderen Menschen anzuerkennen, nur weil er/sie sich so fühlt. Das ist exakt das Gegenteil von "Freiheit".
Wer wird denn gezwungen, gehts noch?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:01 Also hat der Mensch beschlossen, er will sich jetzt nicht als irgendwas fühlen. Gut, von mir aus.

Der Typ soll sich von Frauenbereichen fernhalten und alles ist fein.
Siehst du da haben wir schon mal ein Kompromis den ich mich anschließen kann.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:17 Wer wird denn gezwungen, gehts noch?
Denk noch mal drüber nach! Dann kannst du gerne noch einmal fragen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:23 Denk noch mal drüber nach! Dann kannst du gerne noch einmal fragen.
Sag doch erstmal zu was du gezwungen wirst?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Ich, als Teil der Gesellschaft, werde gezwungen, die Geschlechtswünsche eines Individuums anzuerkennen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:31 Ich, als Teil der Gesellschaft, werde gezwungen, die Geschlechtswünsche eines Individuums anzuerkennen.
Ja zu akzeptieren, daß sie Freiheiten haben, so wie du evtl. Freiheiten hast, die andere akzeptieren muessen.
Es geht ja nicht um dein freien Willen den du ändern sollst, sondern um den freien Willen anderer Mitbürger. Standart in einer freien Demokratie.
Du darfst weiter dein Unwillen über diese Mitbürger und den gewährten Freiheiten äußern , keiner wird dich daran hindern.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:38 Ja zu akzeptieren, daß sie Freiheiten haben, so wie du evtl. Freiheiten hast, die andere akzeptieren muessen.
Es geht nicht um Freiheiten. Für die Freiheit so zu leben oder sich anzuziehen, wie sie es möchten, brauchen sie mich nicht. Trotzdem werde ich (als Teil der Gesellschaft) genötigt, den Wunsch anderer Menschen anzuerkennen.
Es geht ja nicht um dein freien Willen den du ändern sollst, sondern um den freien Willen anderer Mitbürger. Standart in einer freien Demokratie.
Standard in einer Demokratie ist, dass die Rechte des Einzelnen dort aufhören, wo sie die Rechte Anderer tangieren. Und genau das ist beim Selbstbestimmungsgesetz der Fall.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:42 Es geht nicht um Freiheiten. Für die Freiheit so zu leben oder sich anzuziehen, wie sie es möchten, brauchen sie mich nicht. Trotzdem werde ich (als Teil der Gesellschaft) genötigt, den Wunsch anderer Menschen anzuerkennen.
Ne seine Rechte muss du respektieren, wenn du das Nötigung nennst , ist das deine Sache, Erfolg wirst du damit aber nicht haben.
Standard in einer Demokratie ist, dass die Rechte des Einzelnen dort aufhören, wo sie die Rechte Anderer tangieren. Und genau das ist beim Selbstbestimmungsgesetz der Fall.
Für diese Abwegung haben wir Gesetze und Gerichte die diese Abwegung, ist sie mal nicht eindeutig, treffen.
Das ist nicht immer für jeden gleich angenehm, aber eben Standart in freiheitlichen Demokratien, noch muss man ja mittlerweile dazu sagen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 07:38 https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01916.html
Ich hoffe mal jetzt ist gut, obwohl ich es dir ja schon mal erklärt habe.
Autsch! Man sollte schon vollständig lesen und v.a. verstehen, was man da verlinkt!
In dem Urteil geht es NICHT um gefühltes/eingebildetes Geschlecht, sondern um INTERSEXUALITÄT!
Es geht darum, dass bei UNEINDEUTIGEN Geschlechtsmerkmalen, KEINE Geschlechtsbestimmung und entsprechend auch KEIN entsprechender Eintrag in das Personenstandregister.

Im Urteil/der Urteilsbegründung steht eindeutig:
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich DAUERHAFT weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen."

Dauerhaft bedeutet in diesem Zusammenhang von Geburt an.

Weiter heißt es:
"Die beschwerdeführende Person wurde bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz (sog. Turner-Syndrom) und fühlt sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig."

Sowohl das Turner- als auch das Kinefelter-Syndrom sind Varianten der Intersexuelität, stehen also in KEINEM Zusammenhang, mit dem hier diskutierten Selbstbestimmungsgesetz, in dem es um so genannte TRANSidentitäten = eingebildete/gefühlte Identitäten geht und schon gar nicht um solche, bei denen sich ein ERWACHSENER Mann plötzlich als Frau fühlt und seinen Personenstand ändern lässt UND Zugang zu Räumen beansprucht, die Frauen vorbehalten sind.

ECHTE Transsexuelle Menschen wissen bereits im Kleinkindalter (ab etwa 2 bis 3 Jahren), dass etwas anders ist, dass SIE anders sind. Transsexualität ist ANGEBOREN, die entsteht nicht erst in der Pubertät oder gar dem Erwachsenenalter.

Fazit: Thema verfehlt, setzen 6!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:01 ...

Fazit: Thema verfehlt, setzen 6!
Wohl kaum, ein zurechtschwurbeln des Wortlautes des Bundesverfassungsgerichtes, gilt hier nicht als schlagender Beweis , für deine Sichtweise wie es zu sein hat.
Sogar die Realität schlägt dir dabei ins Gesicht.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:38 Ja zu akzeptieren, daß sie Freiheiten haben, so wie du evtl. Freiheiten hast, die andere akzeptieren muessen.
Es geht ja nicht um dein freien Willen den du ändern sollst, sondern um den freien Willen anderer Mitbürger. Standart in einer freien Demokratie.
Du darfst weiter dein Unwillen über diese Mitbürger und den gewährten Freiheiten äußern , keiner wird dich daran hindern.
Niemand MUSS irgendwas akzeptieren, weil Akzeptanz IMMER freiwillig ist!
Man muss bestimmte Dinge tolerieren, weil TOLERANZ eingefordert werden kann.
Man sollte schon den Unterschied zwischen Akzeptanz und Toleranz aka freiwillig vs. verpflichtend kennen UND entsprechend verwenden.

ich muss esntsprechend NICHT akzeptieren, wenn ein Mann sich einbildet, eine Frau zu sein, aber ich muss es tolerieren = dulden/hinnehmen!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 09:47 Ne seine Rechte muss du respektieren, wenn du das Nötigung nennst , ist das deine Sache, Erfolg wirst du damit aber nicht haben.
Ncht "seine" Rechte, sondern "ihre" Rechte muss ich respektieren, obwohl ich nicht davon überzeugt bin, dass "sie" auch tatsächlich eine Frau ist. Und das ist alles andere als "freiheitlich".
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:07 Niemand MUSS irgendwas akzeptieren, weil Akzeptanz IMMER freiwillig ist!
Klar aber wenn du seine gesetzlichen Rechte nicht akzeptierst und entsprechend handelst, könntest du rechtliche Probleme bekommen.
Man muss bestimmte Dinge tolerieren, weil TOLERANZ eingefordert werden kann.
Das übliche geschwurbel von dir....

ich muss esntsprechend NICHT akzeptieren, wenn ein Mann sich einbildet,...
Hat auch niemand von dir gefordert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:09 Ncht "seine" Rechte, sondern "ihre" Rechte muss ich respektieren, obwohl ich nicht davon überzeugt bin, dass "sie" auch tatsächlich eine Frau ist. Und das ist alles andere als "freiheitlich".
Wieso hat das nix mit freiheitlich zu tun, oder sind nur deine Freiheitsrechte relvant?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:06 Wohl kaum, ein zurechtschwurbeln des Wortlautes des Bundesverfassungsgerichtes, gilt hier nicht als schlagender Beweis , für deine Sichtweise wie es zu sein hat.
Sogar die Realität schlägt dir dabei ins Gesicht.
An deiner Stelle würde ich nicht so "dicke Lippe riskieren", sondern den gesamten Gesetzestext durchlesen und v.a. verstehen!
Das Urteil ist von 2017, da war noch gar keine Rede von irgendeinem Selbstbestimmungsgesetz!

Ich habe nichts zurecht geschwurbelt, sondern wörtlich zitiert!
Also nochmal zum mitmeißeln:
Die beschwerdeführende Person wurde bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnetund als Mädchen in das Geburtenregister eingetragen. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz (sog. Turner-Syndrom) und fühlt sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig. Sie beantragte die positive Eintragung der Geschlechtsangabe „inter/divers“, hilfsweise „divers“ in das Geburtenregister.
Nach der Geburt eines Kindes ist nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister auch dessen Geschlecht zu beurkunden. Das Kind ist entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Geschlecht nicht eingetragen. Die beiden mittelbar angegriffenen Vorschriften des Personenstandsgesetzes lauten wie folgt:
§ 21 Eintragung in das Geburtenregister
(1) Im Geburtenregister werden beurkundet
3. das Geschlecht des Kindes,
§ 22 Fehlende Angaben

(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.
3. Aus medizinischer Sicht wird an einer allein binären Geschlechtskonzeption nicht festgehalten.

Die Bundesärztekammer hat im Jahr 2015 auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats die Stellungnahme „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)“ abgegeben. Dort heißt es, Varianten der Geschlechtsentwicklung stellten eine heterogene Gruppe von Abweichungen der Geschlechtsdeterminierung oder -differenzierung dar. Unter Varianten der Geschlechtsentwicklung werden angeborene Variationen der genetischen, hormonalen, gonadalen und genitalen Anlagen eines Menschen mit der Folge verstanden, dass das Geschlecht einer Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien ‚männlich’ oder ‚weiblich’ entspreche.


Das ist nicht zurecht geschwurbelt, sondern steht dort wortwörtlich! Zusaätzlich findet sich in der Urteilsbegründung ein Verweis auf das Preußische Landrecht zum Umgang mit Zwittern, d.i. die alte Bezeichnung für Intersexuelität = uneindeutige Geschlechtsmermale.

Sorry, aber wenn du nicht verstehtst, was du liest, Finger von der Tastatur lassen!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:14 Klar aber wenn du seine gesetzlichen Rechte nicht akzeptierst und entsprechend handelst, könntest du rechtliche Probleme bekommen.
Das übliche geschwurbel von dir....
Ich muss immer noch nichts akzeptieren!
Akzeptieren = gutheißen, befürworten. Ich kann und muss nichts befürworten oder gutheißen, was ich ablehne, aber ich muss es DULDEN/HINNEHMEN!
Kapierst du den Unterschied?

Merke dir: nur weil DU die Bedeutung von Begriffen nicht kennst und/oder falsch verwendest, unterstelle anderen, die die die Unterschiede in Begriffsbedeutungen erklären, keine Schwurbelei!
Ist das angekommen?
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
relativ
Beiträge: 41534
Registriert: Dienstag 17. Juli 2012, 10:49
user title: Relativitätsversteher
Wohnort: Pott

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:23 An deiner Stelle würde ich nicht so "dicke Lippe riskieren", sondern den gesamten Gesetzestext durchlesen und v.a. verstehen!
Das Urteil ist von 2017, da war noch gar keine Rede von irgendeinem Selbstbestimmungsgesetz!


Das ist nicht zurecht geschwurbelt, sondern steht dort wortwörtlich! Zusaätzlich findet sich in der Urteilsbegründung ein Verweis auf das Preußische Landrecht zum Umgang mit Zwittern, d.i. die alte Bezeichnung für Intersexuelität = uneindeutige Geschlechtsmermale.

Sorry, aber wenn du nicht verstehtst, was du liest, Finger von der Tastatur lassen!
Wenn du schon vom gesamten Begründung redest, dann tue das doch auch.

„Der Deutsche Ethikrat ist der Auffassung, dass ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung vorliegt, wenn Menschen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht weiblich noch männlich zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich im Personenstandsregister einer dieser Kategorien zuzuordnen.

1. Es sollte geregelt werden, dass bei Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch „anderes“ gewählt werden kann.

Zusätzlich sollte geregelt werden, dass kein Eintrag erfolgen muss, bis die betroffene Person sich selbst entschieden hat. Der Gesetzgeber sollte ein Höchstalter der betroffenen Person festlegen, bis zu dem sie sich zu entscheiden hat.

2. Es sollte über die bestehende Möglichkeit der Änderung eines Eintrags nach § 47 Absatz 2 PStG hinaus geregelt werden, dass die Betroffenen eine Änderung des Eintrags verlangen können, wenn sich die bisherige Eintragung als unrichtig herausgestellt hat.

4. Als Grundlage für künftige Entscheidungen des Gesetzgebers sollten die Zwecke, die mit der Pflicht zur Eintragung nach derzeitigem Recht verfolgt werden, evaluiert werden. Es sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf Grundlage dieses Urteils ersonnen worden.
Jetzt ist das noch ziemlich neu und evtl. wird das noch geändert, oder muss, wenn das Verfassungsgericht nochmal angerufen wird, ob das aktuelle Gesetz den Erfordernissen genügt, oder zu weit geht.
Stand jetzt steht das Gesetz so wie es hier auch schon verlinkt wurde. Damit muss du wohl oder übel erstmal leben.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 23376
Registriert: Freitag 7. August 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Freitag 29. November 2024, 10:36 Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf Grundlage dieses Urteils ersonnen worden.
Jetzt ist das noch ziemlich neu und evtl. wird das noch geändert, oder muss, wenn das Verfassungsgericht nochmal angerufen wird, ob das aktuelle Gesetz den Erfordernissen genügt, oder zu weit geht.
Stand jetzt steht das Gesetz so wie es hier auch schon verlinkt wurde. Damit muss du wohl oder übel erstmal leben.
Nein, das Selbstbestimmungsgesetz wurde NICHT, auf Grundlage dieses Urteils "ersonnen"!
In dem Urteil, seiner Begründung UND der Empfehlungen geht es um Intersexuelle.

Du zitierst doch selbst: "... die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht weiblich noch männlich zuordnen können, ..."
Hat mit dem Selbstbestimmungsgesetz nichts zu tun!
Wie oft denn noch?

Anlass für die Erarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes war die Forderung des Bundesverfassungsgericht zur Änderung des Transsexuellengesetzes UND es diese [Erarbeitung] erfolgte auf Grundlage der Forderungen, die in den Yogyakarta-Prinzipien festgeschrieben sind.

Sorry, aber ehe du mir hier irgendwas unterstellst, solltest du dich über den Unterschied zwischen Intersexualität, Transsexualität und "Transgender" informieren. Letztgenannte profitieren vom Selbstbestimmungsgesetz am meisten!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
Misterfritz
Vorstand
Beiträge: 40906
Registriert: Sonntag 4. September 2016, 15:14
user title: Cheffe vons Rudel
Wohnort: badische Sahelzone

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Misterfritz »

Ich denke, Ihr habt Eure "Argumente" jetzt hinreichend und oft genug geäussert.
Es kommt auch nichts Neues mehr - ich schätze, etwas Ruhe könnte Euch gut tun und Euch davon abhalten, Euch die Köppe verbal einzuschlagen. ;)
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
Benutzeravatar
Liegestuhl
Moderator
Beiträge: 43118
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 12:04
user title: Herzls Helfer
Wohnort: אולדנבורג

Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

“Marla Svenja Liebich”: Rechtsextremist trägt jetzt einen Frauennamen

Seit 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Und davon macht auch Rechtsextremist Sven Liebich Gebrauch. Laut MZ heißt es nun “Marla Svenja Liebich”.

https://dubisthalle.de/marla-svenja-lie ... rauennamen

Ab in den Frauenknast!
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Gesperrt