Und was wenn er flüchtet und der Hausbesitzer schießt der Person in den Rücken?NMA hat geschrieben:(23 Dec 2016, 14:10)
Erstes geht es mir nicht um kaputte Einrichtung und zweitens ist ein Einbrecher per se eine Bedrohung für meine Familie. Ich sage ja nicht, dass ich den ggf. einfach abknalle, ich sage nur, dass er sich nicht wundern oder beschweren braucht, wenn es ihm irgendwo so geschieht. Ich hätte kein Mitleid.
Einbrecher erschossen
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Re: Einbrecher erschossen
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Einbrecher erschossen
Allein aufgrund des Tatbestandes Einbruch seitens des "Opfers" wird daraus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr als Totschlag im Affekt.Hyde hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:09)
Die zweite Aussage impliziert doch, dass du ihn umbringen würdest. In einem anderen Beitrag sprachst du von "Wut", die in dir hochkäme.
Wenn du jemanden, der dich nicht körperlich bedroht, aus Wut (= niedriger Beweggrund) umbringst, dann dürftest du vor Gericht des Morders verurteilt werden.
Ferner wirkt hier, wie bereits weiter oben angesprochen (von Provokateur wenn ich mich recht entsinne), der persönliche Umstand des "Täters" evtl. deutlich strafmildernd. Ist er weder militärisch ausgebildet noch kampfsporterfahren, etc. und hat ein blütenreines Vorstrafenregister, dann wird wohl davon ausgegangen werden müssen, dass er nicht wusste wie man einen Menschen tötet, es deshalb nicht absichtlich tat, sondern schlicht überreagierte, nicht wissend der fatalen Auswirkungen seines Handelns.
Je nach Sachlage ob verschiedenster Faktoren kann der Richterspruch von Freispruch aufgrund Notwehr bis Totschlag lauten. Verurteilung wegen Mordes ist in dem Falle zwar prinzipiell möglich, da aber kaum einzelne Mordmerkmale zutage treten (viele scheiden sogar von vornherein aus), bewegen sich die Tatzahlen wohl im Promillebereich.
Re: Einbrecher erschossen
"Er kam auf mich zu, bemerkte dass ich gerade meine Waffe auf ihn richtete und drehte sich just im Moment um als ich abdrückte."Adam Smith hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:11)
Und was wenn er flüchtet und der Hausbesitzer schießt der Person in den Rücken?

Ja, in den Rücken ist so eine Sache, denn da kommt man schnell in Erklärungsnot.
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Re: Einbrecher erschossen
Und wenn nicht?William hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:38)
"Er kam auf mich zu, bemerkte dass ich gerade meine Waffe auf ihn richtete und drehte sich just im Moment um als ich abdrückte."![]()
Was wäre dann für dich?
Du bist reich und die Person flieht mit Dingen die weniger als 100 Euro wert sind.
Du wirst es also ohne Probleme überstehen.
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Re: Einbrecher erschossen
Bin kein Richter, aber ich denke mal, wenn man beispielsweise einen Einbrecher rein aus Wut tötet, dann müsste der Tatbestand des Mordes eigentlich erfüllt sein.William hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:32)
Allein aufgrund des Tatbestandes Einbruch seitens des "Opfers" wird daraus aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr als Totschlag im Affekt.
Ferner wirkt hier, wie bereits weiter oben angesprochen (von Provokateur wenn ich mich recht entsinne), der persönliche Umstand des "Täters" evtl. deutlich strafmildernd. Ist er weder militärisch ausgebildet noch kampfsporterfahren, etc. und hat ein blütenreines Vorstrafenregister, dann wird wohl davon ausgegangen werden müssen, dass er nicht wusste wie man einen Menschen tötet, es deshalb nicht absichtlich tat, sondern schlicht überreagierte, nicht wissend der fatalen Auswirkungen seines Handelns.
Je nach Sachlage ob verschiedenster Faktoren kann der Richterspruch von Freispruch aufgrund Notwehr bis Totschlag lauten. Verurteilung wegen Mordes ist in dem Falle zwar prinzipiell möglich, da aber kaum einzelne Mordmerkmale zutage treten (viele scheiden sogar von vornherein aus), bewegen sich die Tatzahlen wohl im Promillebereich.
Hier heißt es dazu:
http://www.juratelegramm.de/faelle/stra ... 6_1008.htmEs bleibt die Frage, ob S aus (sonstigen) niedrigen Beweggründen gehandelt hat.
a) BGH S. 1011 unter aa): Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen. Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41 [BGH NJW 2004, 1666] m. w. Nachw.; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 211 Rdnrn. 14 ff.).
b) Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr.…). Beruhen diese tatauslösenden und tatbestimmenden Gefühlsregungen dagegen auf dem (berechtigten) Gefühl schweren Unrechts und entbehren sie damit nicht eines beachtlichen, jedenfalls einleuchtenden Grundes, spricht dies gegen eine Bewertung als „niedrig“ im Sinne der Mordqualifikation (…). Schwerwiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen, können sogar im Fall heimtückischer Tötung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe unangebracht sein lassen (vgl. BGHSt [GSSt] 30, 105 [119]…).
c) Dementsprechend ist auch bei der hier gegebenen Tötung „aus Blutrache“ zu differenzieren. BGH S. 1011 unter bb):
aa) In aller Regel ist eine Tötung aus dem Motiv der „Blutrache“ deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt (…). Ein niedriger Beweggrund wird in aller Regel in denjenigen Fällen von „Blutrache“ ohne weiteres anzunehmen sein, in denen allein die Verletzung eines Ehrenkodex als todeswürdig angesehen wird…
bb) Eine differenzierende Betrachtung ist hingegen insbesondere dann geboten, wenn mit der „Blutrache“ – wie hier – Vergeltung an jemandem geübt wird, der seinerseits nachvollziehbar als schuldig an der Tötung eines anderen Menschenerachtet wird… Gerade bei dem Verlust naher Angehöriger durch eine Gewalttat sind rachemotivierte Tötungen nicht ohne weiteres als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten (…). Es ist also danach zu differenzieren, ob der Angekl. tatsächlich allein aus einem ersichtlich nicht billigenswerten Motiv der „Blutrache“, und damit aus niedrigen Beweggründen, oder aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat.
So wie ich das verstehe, ist beispielsweise "Wut" nur dann kein Mordmerkal, wenn das Handeln des Täters auf dem "berechtigten Gefühl schweren Unrechts" beruht, oder wenn er "schwerwiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen" erfahren hat, oder wenn er (auf die Blutrache bezogen) "aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat."
Wenn ich also einen Einbrecher umbringe, weil ich wütend darüber bin, dass er in mein Haus eingebrochen ist, dann dürfte das wohl kaum ausreichen, um "Wut" aus dem Kreis der Mordmerkmale der "niedrigen Beweggründe" zu streichen.
Re: Einbrecher erschossen
Kein andauernder Angriff -> keine Notwehr mehr. Den Rest entscheidet der Richter.Adam Smith hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:44)
Und wenn nicht?
Was wäre dann für dich?
Du bist reich und die Person flieht mit Dingen die weniger als 100 Euro wert sind.
Du wirst es also ohne Probleme überstehen.
Ein Einbrecher, der während meiner Anwesenheit in mein Haus eindringt, gibt sich nicht mit 100 € zufrieden sondern hat es auf mehr abgesehen.
Er wird auch im hohen Maße gewaltbereit sein, also ist dein fiktives Beispiel ein ganz ein schlechtes. In der Praxis wird es so nicht ablaufen.
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Re: Einbrecher erschossen
Der Einbrecher flieht. Das ist nicht fiktiv. Und was dann? Erschießen? Wie im Film mit Bruce Willis? Wobei der hier nicht geflohen ist von einem Hauseinbruch. In dem Film ist ja anders geflohen.William hat geschrieben:(23 Dec 2016, 20:26)
Kein andauernder Angriff -> keine Notwehr mehr. Den Rest entscheidet der Richter.
Ein Einbrecher, der während meiner Anwesenheit in mein Haus eindringt, gibt sich nicht mit 100 € zufrieden sondern hat es auf mehr abgesehen.
Er wird auch im hohen Maße gewaltbereit sein, also ist dein fiktives Beispiel ein ganz ein schlechtes. In der Praxis wird es so nicht ablaufen.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Einbrecher erschossen
Ich bin spontan gegensätzlicher Meinung*. Spontan deshalb, weil ich kein Richterurteil zur Hand habe was pro oder kontra Angeklagten entschieden hat.Hyde hat geschrieben:(23 Dec 2016, 20:16)
Bin kein Richter, aber ich denke mal, wenn man beispielsweise einen Einbrecher rein aus Wut tötet, dann müsste der Tatbestand des Mordes eigentlich erfüllt sein.
Hier heißt es dazu:
http://www.juratelegramm.de/faelle/stra ... 6_1008.htm
So wie ich das verstehe, ist beispielsweise "Wut" nur dann kein Mordmerkal, wenn das Handeln des Täters auf dem "berechtigten Gefühl schweren Unrechts" beruht, oder wenn er "schwerwiegende Kränkungen durch das Opfer, die das Gemüt des Betroffenen immer wieder heftig bewegen" erfahren hat, oder wenn er (auf die Blutrache bezogen) "aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat."
Wenn ich also einen Einbrecher umbringe, weil ich wütend darüber bin, dass er in mein Haus eingebrochen ist, dann dürfte das wohl kaum ausreichen, um "Wut" aus dem Kreis der Mordmerkmale der "niedrigen Beweggründe" zu streichen.
Will jetzt auch nicht unbedingt im www danach suchen, aber wenn es dir nichts ausmacht kannst du das gern übernehmen.
Ich bin gespannt!
*Begründung:
"...(nicht) menschlich verständlich... niedere Gesinnung des Täters..." heißt es unter Punkt b).
Jemanden aus Wut zu töten ist sehr wohl verständlich wenn er es aufgrund eines Einbruchs tut. Ein niederer Beweggrund liegt hier nicht vor, sondern ein handfestes Delikt, nämlich der Einbruch.
Re: Einbrecher erschossen
Bei einem simplen Diebstahl ohne Gewaltakt nicht, bei Einbruch mit anschließender Flucht käme es wohl auf meine jeweilige Tagesform und sicherlich auch noch anderer Faktoren an. Schwer zu sagen, ganz ausschließen würde ich es nicht. Wobei ich hier spontan eher zu "Nein" tendieren würde sollte er die Flucht bereits deutlich angetreten haben. Innerhalb des Gebäudes würde ich ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit allen Mitteln attackieren, auf dem eigenen befriedeten Gelände eventuell noch versuchen zu stoppen (aber nicht zu töten) und darüber hinaus wäre mir die Gefahr in eine Falle durch Mittäter zu tappen bereits zu groß. Wobei ich Letzteres von z.B. der Diebesbeute abhängig machen würde. Hat er nur meinen Geldbeutel gemopst, würde ich ihn vermutlich nicht allzu weit verfolgen, an- oder gar erschießen bestimmt nicht. Will er sich mit 10.000€+ von dannen machen, braucht er ein sehr schnelles Pferd, denn dann ist Achterbahn.Adam Smith hat geschrieben:(23 Dec 2016, 20:41)
Der Einbrecher flieht. Das ist nicht fiktiv. Und was dann? Erschießen? Wie im Film mit Bruce Willis? Wobei der hier nicht geflohen ist von einem Hauseinbruch. In dem Film ist ja anders geflohen.
Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Bei Einbruch herrscht bei mir eine sehr niedrige Toleranzschwelle.
Re: Einbrecher erschossen
Einbruch in mein Haus verstehe ich zwar durchaus als körperliche Bedrohung, aber hier impliziert sich überhaupt nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, in der Lage zu sein jemanden umzubringen. Ich sage nur, dass sich ein Einbrecher nicht zu wundern braucht wenn er erschossen oder von einem Wachhund lebensgefährlich verletzt wird. Ich habe kein Mitleid mit einem erschossenen Einbrecher.Hyde hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:09)
Die zweite Aussage impliziert doch, dass du ihn umbringen würdest. In einem anderen Beitrag sprachst du von "Wut", die in dir hochkäme.
Wenn du jemanden, der dich nicht körperlich bedroht, aus Wut (= niedriger Beweggrund) umbringst, dann dürftest du vor Gericht des Mordes verurteilt werden.
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- Teeernte
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Re: Einbrecher erschossen
Der hat im Beutel seine Waffe gesucht - und sich deswegen zur Tasche gedreht - habs vorher genau gesehen...William hat geschrieben:(23 Dec 2016, 19:38)
"Er kam auf mich zu, bemerkte dass ich gerade meine Waffe auf ihn richtete und drehte sich just im Moment um als ich abdrückte."![]()
Ja, in den Rücken ist so eine Sache, denn da kommt man schnell in Erklärungsnot.
.....und der Stangassinger .... ist von der Wand gefallen - und hat den blöd erwischt.....und den Vordermann auch.
http://www.boellermacher.de/index06..htm
[youtube][/youtube]
...reiner Sivesterartikel..... wie da die Glas-Murmel reinkommt ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

- Dieter Winter
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Re: Einbrecher erschossen
Nö, wenn der Einbrecher verletzt wird, dann hängst Du ggf. drin.William hat geschrieben:(23 Dec 2016, 18:12)
Beweislastumkehr? Soweit kommts noch.![]()
Und dein letzter Satz ist kompletter Quatsch.
Der letzte Satz stammt von einem Anwalt, mit dem ich dieses Thema mal besprochen habe.
Never approach a bull from the front, a horse from the rear, or an idiot from any direction.
Re: Einbrecher erschossen
Das "ggf." nehme ich in Kauf.Dieter Winter hat geschrieben:(24 Dec 2016, 08:41)
Nö, wenn der Einbrecher verletzt wird, dann hängst Du ggf. drin.
Der letzte Satz stammt von einem Anwalt, mit dem ich dieses Thema mal besprochen habe.
Doch, der letzte Satz ist Mist, denn was ich hätte für ihn tun können, muss erst danach mal bewiesen, sprich zu meinen Lasten ins Spiel gebracht werden.
Bricht er z.B. barfuß ein, schenke ich ihm nicht noch ein Paar Socken von mir, damit er sich draußen nicht erkältet, sondern helfe ihm andersweitig in die Schuhe.
Stolpert er ob seiner überhasteten Gestik den Treppenabsatz hinab und bricht sich sein Genick, wird es der Staatsanwalt schwer haben mir einen Vorwurf zu machen, weil ich in Windeseile kein Geländer montieren konnte.
Überall spitze Ecken und Kanten, an denen man sich in der Dunkelheit verletzen kann. In mehreren Räumen gefährliche Dinge welche urplötzlich zu tödlichen Waffen mutieren können, die Axt neben dem Schwedenofen..... mein Haus ist eben ausstattungstechnisch und bauartbedingt kein so sicherer Ort für einen Einbrecher wie die Gummizelle für Abgedrehte.
"Ja mei, Herr Richter, was soll ich sagen? Der Typ hatte ne Schraube locker und rannte 15 mal gegen die Türzarge an und fiel taumelnd vom Balkon nachdem sich beim verfehlten Versuch den Glastisch zu überspringen 50 Scherben in seinen Körper bohrten." Manchmal hat man eben ganz viel Pech an einem einzelnen Tag.
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Re: Einbrecher erschossen
Verletzt ist blöd.... da muss man ihm schon die 3 cm Glaskugel mit 200m/s durch den Rumpf drücken... Sind ca. 5 L Flüssigkeiten ausgelaufen - sollte man die Rettung doch anrufen.Dieter Winter hat geschrieben:(24 Dec 2016, 08:41)
Nö, wenn der Einbrecher verletzt wird, dann hängst Du ggf. drin.
Der letzte Satz stammt von einem Anwalt, mit dem ich dieses Thema mal besprochen habe.
Im kleinen 1000 Tips für Einbrecher ist doch formuliert.....Arbeitschutz - ....keine Tätigkeit unter Aufsicht.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

Re: Einbrecher erschossen
Leute, Leute, alles völlig überzogen.NMA hat geschrieben:(23 Dec 2016, 21:43)
Einbruch in mein Haus verstehe ich zwar durchaus als körperliche Bedrohung, aber hier impliziert sich überhaupt nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, in der Lage zu sein jemanden umzubringen. Ich sage nur, dass sich ein Einbrecher nicht zu wundern braucht wenn er erschossen oder von einem Wachhund lebensgefährlich verletzt wird. Ich habe kein Mitleid mit einem erschossenen Einbrecher.
Einbrüche sind sicher sehr unangenehm, aber den Typ bis zu seiner Behausung zu verfolgen und dort zu erschießen?
Ja wo sind wir denn?
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Re: Einbrecher erschossen
Ja - der Notwehrparagraph - in meiner Wohnung muss schon noch gelten...jorikke hat geschrieben:(25 Dec 2016, 12:13)
Leute, Leute, alles völlig überzogen.
Einbrüche sind sicher sehr unangenehm, aber den Typ bis zu seiner Behausung zu verfolgen und dort zu erschießen?
Ja wo sind wir denn?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. 

Re: Einbrecher erschossen
Hab ich denn davon gesprochen?jorikke hat geschrieben:(25 Dec 2016, 12:13)
Leute, Leute, alles völlig überzogen.
Einbrüche sind sicher sehr unangenehm, aber den Typ bis zu seiner Behausung zu verfolgen und dort zu erschießen?
Ja wo sind wir denn?
Pulse of Europe
https://pulseofeurope.eu/de/
https://voltdeutschland.org/programm
Weniger Klimaschutz wird teurer als mehr Klimaschutz!
https://pulseofeurope.eu/de/
https://voltdeutschland.org/programm
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Re: Einbrecher erschossen
Hast du gerade die letzten (Glüh)Weinreserven geleert oder wie kommst du auf den Gedankengang? Gesprochen hat davon niemand bisher.jorikke hat geschrieben:(25 Dec 2016, 12:13)
Leute, Leute, alles völlig überzogen.
Einbrüche sind sicher sehr unangenehm, aber den Typ bis zu seiner Behausung zu verfolgen und dort zu erschießen?
Ja wo sind wir denn?

Re: Einbrecher erschossen
Ich habe einfach die Frage des Strangs so aufgefasst, wie sie gestellt ist.William hat geschrieben:(25 Dec 2016, 17:44)
Hast du gerade die letzten (Glüh)Weinreserven geleert oder wie kommst du auf den Gedankengang? Gesprochen hat davon niemand bisher.
...den Einbrecher in seiner Wohnung erschießen.
In den 60. Jahren hatten die Daimler die Handbremse alle auf der linken Seite. Alle anderen Fabrikate rechts oder in der Mitte.
Auf die Frage eines Journalisten, warum Daimler "von der Regel abweicht" antwortete der Daimler Chef: Wenn alle es falsch machen, ist es für uns noch lange kein Grund es auch falsch zu machen.
Re: Einbrecher erschossen
Den Unsinn hatte Mercedes sogar 40 Jahre später noch. Praktisch unter Normalbedingungen (beim Aussteigen einfach mit dem rechten Fuß aufs Pedal latschen) aber untauglich beim Berganfahren oder bei Driftfahrten im Schnee. Insbesondere weil nahezu alle Heckschleudern zum Untersteuern neigten, ein mehr als suboptimales Prinzip.jorikke hat geschrieben:(25 Dec 2016, 17:57)
Ich habe einfach die Frage des Strangs so aufgefasst, wie sie gestellt ist.
...den Einbrecher in seiner Wohnung erschießen.
In den 60. Jahren hatten die Daimler die Handbremse alle auf der linken Seite. Alle anderen Fabrikate rechts oder in der Mitte.
Auf die Frage eines Journalisten, warum Daimler "von der Regel abweicht" antwortete der Daimler Chef: Wenn alle es falsch machen, ist es für uns noch lange kein Grund es auch falsch zu machen.
Falsch ist demnach relativ, sofern man auch den (nicht ganz) alltäglichen Praxiseinsatz betrachtet und nicht nur den Komfortnutzen.
So ist neben diesem Beispiel aus der Automobilwelt auch deine Auffassung des Einbruchs falsch, denn ich kann niemanden für einen Einbruch in seine eigene Wohnung belangen. Zwar kann sich jemand aus der eigenen Bude aussperren und ich ihn dabei beobachten/ertappen, rein rechtlich gilt das Aufbrechen der Tür jedoch nicht als Einbruch. Ansonsten wären alle Schlüsselnotdienste Verbrecherbanden.
Re: Einbrecher erschossen
Wie lange willst du mein dummes Zeug denn noch ernst nehmen?William hat geschrieben:(25 Dec 2016, 18:19)
Den Unsinn hatte Mercedes sogar 40 Jahre später noch. Praktisch unter Normalbedingungen (beim Aussteigen einfach mit dem rechten Fuß aufs Pedal latschen) aber untauglich beim Berganfahren oder bei Driftfahrten im Schnee. Insbesondere weil nahezu alle Heckschleudern zum Untersteuern neigten, ein mehr als suboptimales Prinzip.
Falsch ist demnach relativ, sofern man auch den (nicht ganz) alltäglichen Praxiseinsatz betrachtet und nicht nur den Komfortnutzen.
So ist neben diesem Beispiel aus der Automobilwelt auch deine Auffassung des Einbruchs falsch, denn ich kann niemanden für einen Einbruch in seine eigene Wohnung belangen. Zwar kann sich jemand aus der eigenen Bude aussperren und ich ihn dabei beobachten/ertappen, rein rechtlich gilt das Aufbrechen der Tür jedoch nicht als Einbruch. Ansonsten wären alle Schlüsselnotdienste Verbrecherbanden.
Re: Einbrecher erschossen
So lange bis du damit aufhörst oder einen entsprechenden Smilie an der richtigen Stelle anbringst.jorikke hat geschrieben:(25 Dec 2016, 18:25)
Wie lange willst du mein dummes Zeug denn noch ernst nehmen?
Re: Einbrecher erschossen
Ähnlicher Fall:
http://www.focus.de/panorama/trotz-vers ... 11326.html
Das Urteil lautete Freispruch.
http://www.focus.de/panorama/trotz-vers ... 11326.html
Das Urteil lautete Freispruch.