relativ hat geschrieben: ↑Donnerstag 28. November 2024, 10:39
Nunja du wirst im komplexen Zusammenleben von Menschen wohl zig solcher Grenzsituationen finden können, aber lass doch mal den gesunden Menschenverstand entscheiden, welche Situationen ein wirkliches Problem darstellen könnte. In Frauenklos gibt es z.B. kein Pissoir, insofern kann man sich natürlich dann belästigt fühlen, wenn der biologische Mann, der eine Frau sein will, sein Dödel da rausholt wo er nicht rauszuholen ist, was aber auch jetzt schon Verboten ist.
Wenn es bei einigen Damen dann um das reine Unbehagen auf öffentlichen Toiletten. oder Raststellen Toiletten geht, stellt sich die Frage welches Recht höher wiegt, daß ist dann eine rein rechtliche Frage.
Warum soll ein Betreiber nicht entscheiden, wer wo auf seine Toiletten gehen darf. Die Frage wie man das letzendlich durchsetzt, stellt sich evtl. eh nur dann, wenn es diesbezüglich wirklich mal Ärger gibt.
Weil es diese Probleme im Zusammenleben tatsächlich gibt. Wasser, der Strom und auch der Mensch wählt immer den Weg des geringsten Wiederstandes. Bedeutet das ein Mann der als Frau gekleidet ist sehr wahrscheinlich nicht die seinem biologischen Geschlecht zugeordnete Toilette aufsuchen wird, da er dort mit Mobbing zu rechnen hat.
Frauen sind da zurückhaltender, aber die Mehrheit wird sich unwohl fühlen und eventuell versuchen diese Orte die ihnen vorbehalten sein sollten zu meiden.
Verweigert der Betreibe den Zutritt so wird es zu weiteren Problemen kommen. Da dann auch der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt wird.
Zu einer Minderheit von Transgeschlechtlichen Personen wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Personenkreis der Crossdresser gesellen und eventuell weiterer Personenkreise. Wenn ich die richtig verstehe, Mann der die Vorliebe hat Damenwäsche zu tragen sich aber sexuell zu Frauen hingezogen fühlt. Es ist nicht abwegig zu denken das solche Personenkreise dieses Gesetz benutzen und versuchen Zutritt zu Bereichen zu erlangen in denen sie nichts zu suchen haben um ihren persönlichen sexuellen Vorlieben zu frönen.
Es stellt sich hier nicht die Frage welches Recht höher wiegt! Es sind Schutzbereiche die mit gutem Grund eingerichtet wurden und die auch Minderjährige aufsuchen! Zudem ist der Personenkreis von Frauen und Mädchen wahrscheinlich deutlich größer als der der Trans. Wie ist das mit Demokratie und Mehrheiten? Außerden hört jede persönliche Freiheit dort auf wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt!
Zum einen ist es für den Betreiber nicht oder nur mit sehr hohen Aufwand zu bewerkstelligen unter diesen Vorraussetzungen die Sicherheit von Schutzräumen zu gewehren. Es ist auch irrelavant ob oder wie häufig es zu Vorfällen in einem Schutzraum kommt, schon einen einziger Fall zB einer sexuellen Belästigung eines Mädchens in einem Schutzraum ist inakzeptabel und daher von vornherein so zu gestallten das er erst garnicht vorkommen kann. Auf keinen Fall aber so das er durch gesetzliche Fahrlässigkeiten begünstigt wird!
Bei jedem Gesetz sollte erst die Vorraussetzungen geschaffen und dann das Gesetz kommen. Also zB erst eine dritte Toilette für Diverse eingeführt werden und dann erst dieses Gesetz!