Selbstbestimmungsgesetz

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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:32 Alle Personen, die sich die Regeln nicht selber aufstellen, sondern stattdessen an natürliche Fakten glauben, sind deiner Meinung nach also keine Menschen?

Oder wie ist das "wir" gemeint?
Habe ich doch oben beschrieben. Wir, also der Mensch im Allgemeinen, stellt selber die Regeln des Zusammenlebens auf , wie er das tut wird ihm dabei nicht von biologischen Fakten aufgezwungen, weil der Mensch eben einen eigenen Willen besitz.
Wenn eine Gemeinschaft also meint, daß ein biologischer Mann auch eine Frau sein darf und sich so fühlen darf, kann diese Gemeinschaft von Menschen das einfach so festlegen, ohne das eine höhere natürliche Gewalt dagegen etwas hätte.
Kapiert soweit?
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Billie Holiday
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:48 Habe ich doch oben beschrieben. Wir, also der Mensch im Allgemeinen, stellt selber die Regeln des Zusammenlebens auf , wie er das tut wird ihm dabei nicht von biologischen Fakten aufgezwungen, weil der Mensch eben einen eigenen Willen besitz.
Wenn eine Gemeinschaft also meint, daß ein biologischer Mann auch eine Frau sein darf und sich so fühlen darf, kann diese Gemeinschaft von Menschen das einfach so festlegen, ohne das eine höhere natürliche Gewalt dagegen etwas hätte.
Kapiert soweit?
Die Gemeinschaft, die biologische Fakten negiert, ist klein.

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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:32 Schon was von Ursache-Wirkung-Prinzip gehört?
Die biologischen Fakten sind Ursache und die Regeln, die auf diesen Fakten aufbauen, sind die Wirkung!
Für dich offensichtlich, nur eben nicht für alle.
Das ist dann einfach nur eine Frage, wie tolerant ist man und wo sind die Grenzen, ist bei jedem immer etwas unterschiedlich. In einer freiheitlichen Gemeinschaft von Menschen wird das optimal ausgehandelt, in Dikaturen ect. eher bestimmt.
Ist es eben NICHT! DerZutritt darf nicht allein anfgrund der Geschlechtsidentität verweigert werden, heißt einem (biologischen) Mann, der sich einbildet eine Frau zu sein, darf der Zutritt nicht verweigert werden, weil er ein Mann ist. Der kann dann wegen Diskriminierung klagen.
Das steht da aber nicht so, ich habe es verlinkt. Gerade das Beispiel, biologischer Mann, fühlt sich als Frau ist der Grund dafür, daß das Hausrecht noch mal Explizit erwähnt wurde. Natürlich kann er klagen, daß kann jeder, aus jedem noch so banalen Grund.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:54 Die Gemeinschaft, die biologische Fakten negiert, ist klein.
Da geht es aber nicht um biologische Fakten, so schwer ist das doch nicht zu verstehen Herr Gotts Zeiten. :)
Fühlen darf man alles, andere dürfen fühlen, dass das Schwachsinn ist.
Hat dir das jemand verboten?
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:48 Habe ich doch oben beschrieben. Wir, also der Mensch im Allgemeinen, stellt selber die Regeln des Zusammenlebens auf , wie er das tut wird ihm dabei nicht von biologischen Fakten aufgezwungen, weil der Mensch eben einen eigenen Willen besitz.
Nein. Für mich und viele andere Menschen nicht. Nur weil sich ein biologischer Mann zur Frau wünscht, ist er für mich noch lange keine Frau.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:56 Da geht es aber nicht um biologische Fakten, so schwer ist das doch nicht zu verstehen Herr Gotts Zeiten. :)

Hat dir das jemand verboten?
Doch, biologische Fakten sind u.a. der Grund für getrennte Bereiche und den Bedarf danach.
Gefühle sind subjektiv, Biologie ist real.

Hab ich das behauptet?
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:58 Nein. Für mich und viele andere Menschen nicht. Nur weil sich ein biologischer Mann zur Frau wünscht, ist er für mich noch lange keine Frau.
Nochmal erkläre ich es aber nicht, wie du das siehst ist mir da völlig Schnuppe.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:58 Nein. Für mich und viele andere Menschen nicht. Nur weil sich ein biologischer Mann zur Frau wünscht, ist er für mich noch lange keine Frau.
Auch nicht, wenn er blond und griffig ist? :cool:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:01 Doch, biologische Fakten sind u.a. der Grund für getrennte Bereiche und den Bedarf danach.
Gefühle sind subjektiv, Biologie ist real.
Auch für dich gilt nochmal erkläre ich das nicht. Entweder verstehen, oder weiter seine eigene Meinung als die einzig wahre behalten.
Hab ich das behauptet?
Du hast es suggeriert.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von rot-gold-schwarz »

Wie wäre es mit einem no go, in der Politik, für Milliardäre. usw :D :D Das würde mir gefallen. Gleiches Recht für alle. Also keine privaten Berater und so weiter. Keine Beeinflussung. :dead:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

rot-gold-schwarz hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:10 Wie wäre es mit einem no go, in der Politik, für Milliardäre. usw :D :D Das würde mir gefallen. Gleiches Recht für alle. Also keine privaten Berater und so weiter. Keine Beeinflussung. :dead:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:03 Auch für dich gilt nochmal erkläre ich das nicht. Entweder verstehen, oder weiter seine eigene Meinung als die einzig wahre behalten.
Du hast es suggeriert.
Ich habe gar nichts suggeriert und werde dir auch nicht erklären, dass Gefühle keine gewünschten Fakten schaffen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:01 Nochmal erkläre ich es aber nicht, wie du das siehst ist mir da völlig Schnuppe.
Also bin ich deiner Meinung nach kein "Mensch".

Weil du mit "wir" ja nicht "einige Leute deiner Meinung" meinst, sondern alle Menschen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:14 Also bin ich deiner Meinung nach kein "Mensch".

Weil du mit "wir" ja nicht "einige Leute deiner Meinung" meinst, sondern alle Menschen.
Geh bitte woanders spielen...
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:14 Ich habe gar nichts suggeriert und werde dir auch nicht erklären, dass Gefühle keine gewünschten Fakten schaffen.
Für mich schon...weisst du noch Meinungsfreiheit...
...welche gewünschten Fakten....?
Zuletzt geändert von relativ am Mittwoch 27. November 2024, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

rot-gold-schwarz hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:10 Wie wäre es mit einem no go, in der Politik, für Milliardäre. usw :D :D Das würde mir gefallen. Gleiches Recht für alle. Also keine privaten Berater und so weiter. Keine Beeinflussung. :dead:
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Der Mensch braucht Raum sich selbst zu verwirklichen und anders zu sein, somit ist diese Art von Gleichstellung nicht Zielführend. Das gleiche Recht für alle existiert schon bei uns ,zumindest auf den Papier.
Zuletzt geändert von relativ am Mittwoch 27. November 2024, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:20 Geh bitte woanders spielen...
Fang du doch einfach damit an, dich deutlich auszudrücken.

Wen meinst du mit "wir"?
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

tarkomed hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 12:11 Über Phantasieprodukte, die mit welcher Absicht auch immer konstruiert werden, diskutieren ich nicht. Das habe ich schon mal hier betont.
Dieser Fall in Spanien, war von Aktivisten organisiert. So weit kann nämlich ideologischer Fanatismus gehen.

Das sollte mal einer testen.
Das ist auch mal wieder eins deiner Phantasieprodukte.
Zuerst zu den Phantasien. Du gehst immer von gesunden und selbstbewußten Menschen aus trifft aber nicht auf jeden Menschen zu.
Und jain, ihr habt beide irgendwie recht.
Exhibitionismus ist strafbar unabhängig vom Geschlecht, aber es ist auch ein Amtragsdelikt. Welcher Mann stellt Starfanzeige wenn sich ihm eine Frau nackt presentiert und spätestens wenn es darum geht welcher Schaden ihm dadurch entstanden ist.......
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:04 Exhibitionismus ist strafbar unabhängig vom Geschlecht, aber es ist auch ein Amtragsdelikt.
Das ist nicht richtig.

Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus

§ 183 Exhibitionistische Handlungen:

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:04 .....Welcher Mann stellt Starfanzeige wenn sich ihm eine Frau nackt presentiert und spätestens wenn es darum geht welcher Schaden ihm dadurch entstanden ist.......
.....Hallo schmerzhafter Dauerständer, oder dauerhaft schreckliche Bilder im Kopf, aka seelischer Schmerz....das geht viel zu häufig unter.... ;)
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 14:30 Der Mensch braucht Raum sich selbst zu verwirklichen und anderes zu sein, somit ist diese Art von Gleichstellung nicht Zielführend. Das gleiche Recht für alle existiert schon bei uns ,zumindest auf den Papier.
Und die Grenze des Raumes sich frei zu verwirklichen hören genau da auf wo er dieses Recht der anderen einschränkt.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:13 .....Hallo schmerzhafter Dauerständer, oder dauerhaft schreckliche Bilder im Kopf, aka seelischer Schmerz....das geht viel zu häufig unter.... ;)
Exhibitionismus ist für Frauen nicht strafbar. :rolleyes:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:14 Und die Grenze des Raumes sich frei zu verwirklichen hören genau da auf wo er dieses Recht der anderen einschränkt.
Ja natülich deshalb verhandeln wir unsere Bedürfnisse diesbezüglich auch aus und schreiben sie in Gesetzen auf.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:09 Das ist nicht richtig.

Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein.


§ 183 Exhibitionistische Handlungen:

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html
Ist von Frauen begangener Exhibitionismus strafbar?
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Einerseits spricht § 183 StGB Abs. 1 von einem „Mann, der andere Personen durch exhibitionistische Handlungen belästigt“, andererseits ist dem Abs. 3 zu entnehmen, dass auch exhibitionistische Handlungen von Frauen unter Strafandrohung stehen, vor allem im Zusammenhang mit § 174 Abs. 3 Nr. 1 StGB (sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren; eigene leibliche oder rechtliche Abkömmlinge oder solche von Ehegatten oder Lebenspartnern) und § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Vornahme oder vornehmen lassen sexueller Handlungen an einer Person unter 14 Jahren).

Die Diskussion um die Geschlechterneutralität des § 183 StGB nimmt schon länger Raum ein (Reform des Sexualstrafrechts). Nach aktueller Gesetzeslage ist die Entblößung der weiblichen Genitalien in aller Regel der Tatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nach § 183a StGB und ist ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Ausschlaggebend für die Strafbewertung ist § 184h StGB (Begriffsbestimmungen), der die strafbaren sexuellen Handlungen definiert als

solche, deren Einwirken auf das jeweils geschützte Rechtsgut von hoher Erheblichkeit ist (Abs. 1) und die von einer anderen Person wahrgenommen werden (Abs. 2).

Nach Expertenmeinung ist das Gesetz geschlechtsneutral anzuwenden. Deshalb ist Exhibitionismus unabhängig vom Geschlecht strafbar, wenn die Voraussetzungen zutreffen.

https://www.fachanwalt.de/magazin/straf ... itionismus
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:16 Exhibitionismus ist für Frauen nicht strafbar. :rolleyes:
ups der ironische smilie ist mir wohl entfallen, ...ach ne da ist er ja.... :thumbup:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:16 Exhibitionismus ist für Frauen nicht strafbar. :rolleyes:
Hab den Link dazu gepostet. Im Zusammenhang wenn es eine Frau tun würde bestünde dem Anwalt nach wohl die Möglichkeit der Anzeige nur würde es wahrscheinlich abgeschmettert da ich nicht nachweisen kann das es mir nicht gefallen hat :D
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:17 Ja natülich deshalb verhandeln wir unsere Bedürfnisse diesbezüglich auch aus und schreiben sie in Gesetzen auf.
Und daher ist eigentlich eine Diskusion ob ein Mann/ Frau/ was auch immer in die Schutzräume von Frauen vorzudringen hat überflüssig, es sei denn das die Frauen dieses wünschen würden und das kann ich mir nicht vorstellen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:18 Ist von Frauen begangener Exhibitionismus strafbar?
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Einerseits spricht § 183 StGB Abs. 1 von einem „Mann, der andere Personen durch exhibitionistische Handlungen belästigt“, andererseits ist dem Abs. 3 zu entnehmen, dass auch exhibitionistische Handlungen von Frauen unter Strafandrohung stehen, vor allem im Zusammenhang mit § 174 Abs. 3 Nr. 1 StGB (sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren; eigene leibliche oder rechtliche Abkömmlinge oder solche von Ehegatten oder Lebenspartnern) und § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Vornahme oder vornehmen lassen sexueller Handlungen an einer Person unter 14 Jahren).
Das bedeutet, dass ein gewöhnlicher Exhibitionist, der es nicht auf Minderjährige oder eigene Kinder abgesehen hat, sehr gut damit fährt, mittels Selbstbestimmungsgesetz das Geschlecht auf dem Papier zu wechseln. Er könnte als Diverser weiterleben, müsste sich nicht als Frau kleiden und auch keinen weiblichen Vornamen annehmen. Er könnte in den Wald gehen und den dortigen (erwachsenen) Spaziergängerinnen seinen Riesen-Dingdong zeigen und wäre als Diverser strafrechtlich nicht zu packen.

Unterschätze niemals die Macht sexueller Triebe!
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:27 Und daher ist eigentlich eine Diskusion ob ein Mann/ Frau/ was auch immer in die Schutzräume von Frauen vorzudringen hat überflüssig, es sei denn das die Frauen dieses wünschen würden und das kann ich mir nicht vorstellen.
Darüber wird ja auch gar nicht diskutiert, denn das ist aktuelle Gesetzeslage.
Für das Selbstbeszimmungsgesetz und was hier diskutiert wird gilt folgendes.
Für bestimmte Lebensbereiche sieht das SBGG klarstellende Regeln und/oder Sonderregeln vor. Diese Regeln betreffen insbesondere: (1) Quotenregelungen; (2) den Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen; (3) die Bewertung von sportlichen Leistungen; (4) medizinische Behandlungen; (5) den Spannungs- und Verteidigungsfall; (6) das Eltern-Kind-Verhältnis.
Das Selbstbestimmungsgesetz ändert nichts an der Vertragsfreiheit, am privaten Hausrecht und am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig. Und was heute verboten ist, bleibt verboten. Das geht aus dem Entwurf und seiner Begründung klar hervor.
Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.
Für Quotenregelungen - also für Regeln, die für ein Gremium oder ein Organ eine Mindestanzahl oder einen Mindestanteil von Personen eines Geschlechts vorschreiben - enthält das SBGG eine klarstellende Regelung.
Ändert eine Person nach ihrer Berufung in ein Gremium oder Organ ihren Geschlechtseintrag, so hat das zunächst keine rechtlichen Folgen für die Frage, ob die Vorgaben der Quotenregelung eingehalten wurden. Maßgeblich ist der Geschlechtseintrag, den die betreffende Person zum Zeitpunkt ihrer Berufung in das Gremium oder Organ hatte.
Die Unterschreitung der Mindestanzahl oder Mindestquote, die aus einer Änderung des Geschlechtseintrags einer Person nach der Besetzung folgt, ist erst bei der nächsten Bestellung zu berücksichtigen.
Allein aus der Änderung eines Geschlechtseintrags folgt kein beruflicher Vorteil. Auch dort, wo es Geschlechterquoten für Frauen gibt oder Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden sollen, gibt es im Regelfall Mitbewerberinnen. Das Merkmal der gleichen Qualifikation liegt zudem nur selten vor und ist für einzelne Bewerberinnen kaum vorherzusehen. Das SBGG bietet auch Schutzvorkehrungen gegen missbräuchliche Änderungen des Geschlechtseintrags. Personen, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, sind für ein Jahr an den geänderten Eintrag gebunden. Sie müssen die Kosten für Dokumentenberichtigungen selbst tragen. Dies alles wird nicht allein aus der Vorstellung heraus erfolgen, hierdurch den vermeintlichen Vorteil einer Quotenregelung nutzen zu können. Außerdem muss die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags drei Monate vorher angemeldet werden. Zudem erfahren Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen geändert haben, im Alltag und im Berufsleben häufig Diskriminierung und Benachteiligung.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:27 Und daher ist eigentlich eine Diskusion ob ein Mann/ Frau/ was auch immer in die Schutzräume von Frauen vorzudringen hat überflüssig, es sei denn das die Frauen dieses wünschen würden und das kann ich mir nicht vorstellen.
So ist es.

Der Eigentümer der Schutzräume hat zwar weiterhin das Hausrecht, aber darf mit diesem Hausrecht keine Trans-Personen aufgrund ihrer Transsexualität abweisen, da dies heute schon aufgrund des AGG verboten wäre.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

Liegestuhl hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:31 Das bedeutet, dass ein gewöhnlicher Exhibitionist, der es nicht auf Minderjährige oder eigene Kinder abgesehen hat, sehr gut damit fährt, mittels Selbstbestimmungsgesetz das Geschlecht auf dem Papier zu wechseln. Er könnte als Diverser weiterleben, müsste sich nicht als Frau kleiden und auch keinen weiblichen Vornamen annehmen. Er könnte in den Wald gehen und den dortigen (erwachsenen) Spaziergängerinnen seinen Riesen-Dingdong zeigen und wäre als Diverser strafrechtlich nicht zu packen.

Unterschätze niemals die Macht sexueller Triebe!
Unterschätze ich nicht.

Beim Exhibitionist geht es ja gerade um die sexuelle Erregung/Befreidigung was weiß ich was er davon hat. Genitalien männlich, geschädigte weiblich die dann glaubhaft zB von einem Trauma/ Angst ohne Schutz den Wald zu betretten .....sorry was weiß ich mir liegt männliche denkweise mehr.....glaubhaft darstellen, da sollten ihm seine Papiere egal welchen Namen/Geschlecht und auch egalwelche Kleidung er trägt nichts nützen. Es wurden die notwendigen Vorraussetzungen erfüllt damit es sich um eine Straftat handelt.

Und genau an diesem Punkt würde ich scheitern wenn es eine biologische Frau tun würde, wer würde mir glauben das seit diesem Vorfall Angst habe? Würde es etwas aus dem Bereich diverses bei einem Mann machen, würden die Chancen besser stehen mit einer Strafanzeige erfolg zu haben.

So hab ich die Aussage des Anwaltes und des Gesetzestextes verstanden.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 15:39 Darüber wird ja auch gar nicht diskutiert, denn das ist aktuelle Gesetzeslage.
Für das Selbstbeszimmungsgesetz und was hier diskutiert wird gilt folgendes.
Zitat deines eigenen Textes:
den Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen;
und genau diesen Punkt betrifft es, den Zugang zu geschützten Bereichen. Toiletten, Frauenhäuser usw.
Ich habe nichts dagegen wenn jemand als etwas anderes leben möchte als das was er geboren wurde. Zu Problemen kommt es aber genau in dem Moment wo er keine Geschlechtsänderung vornimmt und dennoch die geschützten Räume betretten will.
Als Trans ist die Herrentoilette vielleicht nicht der beste Ort für ihn/sie. Auf die Damentoilette gehört er/sie auch nicht, da sich Frauen durchaus in ihrem Schutzraum belästigt fühlen können. Weitere Toilettenarten existieren meines Wissens nach bisher nicht.
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Dark Angel
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:48 Habe ich doch oben beschrieben. Wir, also der Mensch im Allgemeinen, stellt selber die Regeln des Zusammenlebens auf , wie er das tut wird ihm dabei nicht von biologischen Fakten aufgezwungen, weil der Mensch eben einen eigenen Willen besitz.
Wenn eine Gemeinschaft also meint, daß ein biologischer Mann auch eine Frau sein darf und sich so fühlen darf, kann diese Gemeinschaft von Menschen das einfach so festlegen, ohne das eine höhere natürliche Gewalt dagegen etwas hätte.
Kapiert soweit?
Ein biologischer Mann kann keine Frau sein, das funktioniert nicht, ist biologisch unmöglich!
Er darf sie gerne als Frau, Gießkanne oderf Haartrockner fühlen, er darf aber nicht erwarten, dass andere das auch so sehen.
Und dass "die Gemeinschaft" das anders sieht, zeigen die Kritiken am Gesetz (schon im Vorfeld), die Proteste und die Klage beim Bundesverfassungsgericht. Es geht nämlich nicht darum, was "die Gemeinschaft" will, sondern was eine winzig kleine, dafür um so lautere Minderheit will.
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Dark Angel
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:55 Für dich offensichtlich, nur eben nicht für alle.
Das ist dann einfach nur eine Frage, wie tolerant ist man und wo sind die Grenzen, ist bei jedem immer etwas unterschiedlich. In einer freiheitlichen Gemeinschaft von Menschen wird das optimal ausgehandelt, in Dikaturen ect. eher bestimmt.
Nein, das ist eben NICHT die Frage. Beim Eingriff in die Intimsphäre endet jede Toleranz.
relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:55 Das steht da aber nicht so, ich habe es verlinkt. Gerade das Beispiel, biologischer Mann, fühlt sich als Frau ist der Grund dafür, daß das Hausrecht noch mal Explizit erwähnt wurde. Natürlich kann er klagen, daß kann jeder, aus jedem noch so banalen Grund.
Und das funktioniert eben NICHT! Wenn der biologische Mann lediglich sein Geschlecht und seinen Namen im Personenstandsregister - OHNE geschlechtsangleichende Maßnahmen - ändern lässt, darf er nicht abgewiesen werden, weil dann der Passus "lediglich aufgrund der Geschlechtsidentität" greift. Dann gibt es keine sachlichen Gründe mehr. Frau Paus hat doch festgestellt "eine Frau ist, wer sich als Frau fühlt" und damit stellt sie Gefühle über biologische Tatsachen.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Dark Angel
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:56 Da geht es aber nicht um biologische Fakten, so schwer ist das doch nicht zu verstehen Herr Gotts Zeiten. :)
Genau DAS ist ja das Problem. Biologische Fakten zählen nicht, nur Gefühle zählen!
relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 13:56 Hat dir das jemand verboten?
Ja, unter Strafandrohung ==> 10.000 € Strafe, wenn ein Mann, der sich als Frau fühlt, als Mann bezeichnet wird.
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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 16:31 Zitat deines eigenen Textes:


und genau diesen Punkt betrifft es, den Zugang zu geschützten Bereichen. Toiletten, Frauenhäuser usw.
Ich habe nichts dagegen wenn jemand als etwas anderes leben möchte als das was er geboren wurde. Zu Problemen kommt es aber genau in dem Moment wo er keine Geschlechtsänderung vornimmt und dennoch die geschützten Räume betretten will.
Als Trans ist die Herrentoilette vielleicht nicht der beste Ort für ihn/sie. Auf die Damentoilette gehört er/sie auch nicht, da sich Frauen durchaus in ihrem Schutzraum belästigt fühlen können. Weitere Toilettenarten existieren meines Wissens nach bisher nicht.
Also lesen und verstehen sollte man den Text dann schon. Was verboten war bleibt verboten, daß gilt insbesondere für die besonderen Schutzräume ect.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 18:29 Genau DAS ist ja das Problem. Biologische Fakten zählen nicht, nur Gefühle zählen!
Wenn du weiterhin darauf beharrst, daß allein biologische Fakten das menschliche Zusammenleben diesbezüglich Regeln , kommen wir nicht weiter, denn da überholt dich ganz schnell die Realität :wall2:

Ja, unter Strafandrohung ==> 10.000 € Strafe, wenn ein Mann, der sich als Frau fühlt, als Mann bezeichnet wird.
Quatsch deine Gefühle werden wohl kaum bestraft, du darfst also weiterhin fühlen was du willst.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 23:02 Also lesen und verstehen sollte man den Text dann schon. Was verboten war bleibt verboten, daß gilt insbesondere für die besonderen Schutzräume ect.
§ 6
Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
(1) Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen sind im Rechtsverkehr
maßgeblich, soweit auf die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung oder die Vornamen Bezug
genommen wird und durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die
Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer
Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html
Richtig lesen und verstehen. (2) Hausrecht bleibt bestehen, so steht es im Gesetzestext.
Wo ist der Betreiber zB auf Autobahnrastplätzen der dieses Hausrecht ausübt? Wenn das Hausrecht durchgesetzt wird,zB Zutrittskontrolle zur Damentoilette und ein Trans abgewiesen wird, auf welche Toilette soll er/sie Herren? Sollen nun Transtoiletten eingeführt werden? Wäre es etwa keine Diskriminierung Trans den Zutritt zu den beiden bestehenden Toiletten zu verwehren?
Warum soll der Betreiber entscheiden können über die Köpfe der betroffen Personengruppe?
Die Beispielliste könnte ich nun noch stundenlang weiter führen, beantworte doch einfach mal die gestellten Fragen!
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 23:02 Also lesen und verstehen sollte man den Text dann schon. Was verboten war bleibt verboten, daß gilt insbesondere für die besonderen Schutzräume ect.
Richtig. Transpersonen durften vorher nicht aufgrund ihres Geschlechtes abgelehnt werden und dürfen es jetzt auch nicht.

Nur mit dem Unterschied, dass man durch einen einfach Sprechakt zur Transperson wird und keine störenden Fragen mehr gestellt werden.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von tarkomed »

Nick hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 16:31 Als Trans ist die Herrentoilette vielleicht nicht der beste Ort für ihn/sie. Auf die Damentoilette gehört er/sie auch nicht, da sich Frauen durchaus in ihrem Schutzraum belästigt fühlen können. Weitere Toilettenarten existieren meines Wissens nach bisher nicht.
Ich war noch nie in einer Frauentoilette und kann nur von dem schließen, was meine Frau darüber berichtet.
Laut meiner Frau, gibt es in Frauentoiletten nur Kabinen, die Frau geht in die Kabine, sie verriegelt sie ab und dann entblößt sie erst das, was sie entblößen muss, um ihr Geschäft zu verrichten. Was würde dann ein vermeintlicher Mann anders machen? Ist der Vorraum in Frauentoiletten bereits ein geschützter Raum? Wenn, dann wäre der Vorraum in Männertoiletten ein geschützter Raum, denn dort gibt es die Pissoires.

Dieser Thread hat bereits weit über 1000 Beiträge erreicht und es wird um den Brei herumgeredet. Es geht im Grunde darum, dann manche hier ein Problem damit haben, dass das Althergebrachte infrage gestellt wird; dass Menschen ihre Geschlechtsidentität selbst bestimmen dürfen und das steht im Widerspruch zur konservativen Einstellung dieser User. Es gibt zwei Geschlechter und jeder hat sich dem zu fügen, das ist die Vorstellung dieser User.
Mir soll es wurscht sein, denn ich bin mit meinem Geschlecht sehr zufrieden, aber ich weiß, dass es solchen, denen das nicht wurscht ist, um viel mehr als nur das geht. Sie wollen das Althergebrachte verewigen und damit nicht genug, sie wollen auch längst Überwundenes wiederaufleben lassen.
Gib dich nicht so, dass alle andern dich für etwas halten, was du nicht sein willst.
Wenn sie es trotzdem tun, dann bist du es...
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 23:08 Wenn du weiterhin darauf beharrst, daß allein biologische Fakten das menschliche Zusammenleben diesbezüglich Regeln , kommen wir nicht weiter, denn da überholt dich ganz schnell die Realität :wall2:
Es sind v.a. biologische Fakten, auf denen die Regeln für unser Zusammenleben basieren und NICHT Gefühle und/oder Einbildung. Es gibt nunmal Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die sich in genau diesen Regeln niederschlagen. Das IST die Realität, NICHT die Einbildung und Vorstellungen einer winzigen Minderheit.
relativ hat geschrieben: Mittwoch 27. November 2024, 23:08 Quatsch deine Gefühle werden wohl kaum bestraft, du darfst also weiterhin fühlen was du willst.
Was ein Mann und Was eine Frau ist, bestimmen NICHT Gefühle, sondern ist biologisch definiert und determiniert.
Und ich werde sehr wohl bestraft, wenn ich einen (biologischen) Mann, der sich als Frau fühlt, als Mann bezeichne.
(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur
Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne
Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen
Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden
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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Nick hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 09:37 Richtig lesen und verstehen. (2) Hausrecht bleibt bestehen, so steht es im Gesetzestext.
Wo ist der Betreiber zB auf Autobahnrastplätzen der dieses Hausrecht ausübt? Wenn das Hausrecht durchgesetzt wird,zB Zutrittskontrolle zur Damentoilette und ein Trans abgewiesen wird, auf welche Toilette soll er/sie Herren? Sollen nun Transtoiletten eingeführt werden? Wäre es etwa keine Diskriminierung Trans den Zutritt zu den beiden bestehenden Toiletten zu verwehren?
Warum soll der Betreiber entscheiden können über die Köpfe der betroffen Personengruppe?
Die Beispielliste könnte ich nun noch stundenlang weiter führen, beantworte doch einfach mal die gestellten Fragen!
Nunja du wirst im komplexen Zusammenleben von Menschen wohl zig solcher Grenzsituationen finden können, aber lass doch mal den gesunden Menschenverstand entscheiden, welche Situationen ein wirkliches Problem darstellen könnte. In Frauenklos gibt es z.B. kein Pissoir, insofern kann man sich natürlich dann belästigt fühlen, wenn der biologische Mann, der eine Frau sein will, sein Dödel da rausholt wo er nicht rauszuholen ist, was aber auch jetzt schon Verboten ist.
Wenn es bei einigen Damen dann um das reine Unbehagen auf öffentlichen Toiletten. oder Raststellen Toiletten geht, stellt sich die Frage welches Recht höher wiegt, daß ist dann eine rein rechtliche Frage.
Warum soll ein Betreiber nicht entscheiden, wer wo auf seine Toiletten gehen darf. Die Frage wie man das letzendlich durchsetzt, stellt sich evtl. eh nur dann, wenn es diesbezüglich wirklich mal Ärger gibt.
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relativ
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 10:34 Es sind v.a. biologische Fakten, auf denen die Regeln für unser Zusammenleben basieren und NICHT Gefühle und/oder Einbildung. Es gibt nunmal Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die sich in genau diesen Regeln niederschlagen. Das IST die Realität, NICHT die Einbildung und Vorstellungen einer winzigen Minderheit.
Nein , ich behaupte sogar, daß bei den meisten zwischenmenschlichen Regeln die Biologie überhaupt keine Rolle spielt, das war im Mittelalter noch etwas anders, da hast du recht.
Was ein Mann und Was eine Frau ist, bestimmen NICHT Gefühle, sondern ist biologisch definiert und determiniert.
Ja rein Biologisch, aber den Unterschied zu den jetzigen Regelungen verstehst du offensichtlich immer noch nicht, oder schlimmer , du willst es einfach nicht akzeptieren, daß solche Regelungen sich ausserhalb deiner biologischen Blase abspielen.
Und ich werde sehr wohl bestraft, wenn ich einen (biologischen) Mann, der sich als Frau fühlt, als Mann bezeichne.
Wenn du ihn persönlich Diskriminierst, kann das zu eine Strafe führen, aber deine Gefühle gehören trotzdem dir, dafür kannst du nicht bestraft werden und darum ging es.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Billie Holiday »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 10:45 Nein , ich behaupte sogar, daß bei den meisten zwischenmenschlichen Regeln die Biologie überhaupt keine Rolle spielt, das war im Mittelalter noch etwas anders, da hast du recht.

Ja rein Biologisch, aber den Unterschied zu den jetzigen Regelungen verstehst du offensichtlich immer noch nicht, oder schlimmer , du willst es einfach nicht akzeptieren, daß solche Regelungen sich ausserhalb deiner biologischen Blase abspielen.

Wenn du ihn persönlich Diskriminierst, kann das zu eine Strafe führen, aber deine Gefühle gehören trotzdem dir, dafür kannst du nicht bestraft werden und darum ging es.
Also wenn Günther sich in ein Kleid zwängt, dann siehst du schon eine Frau vor dir? :D
Es sind auch keine nennenswerten Unterschiede zu Frau, Schwester, Mutter, Tante und Töchtern zu erkennen?

Unfassbar, dass Karikaturen von Frauen mit sowas durchkommen.

Mich beschleicht der Verdacht, das allergrößte Problem ist, mit mir oder DA einer Meinung zu sein. Ich kann nicht glauben, dass du solche Figuren zur Frau erklärst. :D
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 10:39 Nunja du wirst im komplexen Zusammenleben von Menschen wohl zig solcher Grenzsituationen finden können, aber lass doch mal den gesunden Menschenverstand entscheiden, welche Situationen ein wirkliches Problem darstellen könnte. In Frauenklos gibt es z.B. kein Pissoir, insofern kann man sich natürlich dann belästigt fühlen, wenn der biologische Mann, der eine Frau sein will, sein Dödel da rausholt wo er nicht rauszuholen ist, was aber auch jetzt schon Verboten ist.
Wenn es bei einigen Damen dann um das reine Unbehagen auf öffentlichen Toiletten. oder Raststellen Toiletten geht, stellt sich die Frage welches Recht höher wiegt, daß ist dann eine rein rechtliche Frage.
Warum soll ein Betreiber nicht entscheiden, wer wo auf seine Toiletten gehen darf. Die Frage wie man das letzendlich durchsetzt, stellt sich evtl. eh nur dann, wenn es diesbezüglich wirklich mal Ärger gibt.
Weil es diese Probleme im Zusammenleben tatsächlich gibt. Wasser, der Strom und auch der Mensch wählt immer den Weg des geringsten Wiederstandes. Bedeutet das ein Mann der als Frau gekleidet ist sehr wahrscheinlich nicht die seinem biologischen Geschlecht zugeordnete Toilette aufsuchen wird, da er dort mit Mobbing zu rechnen hat.
Frauen sind da zurückhaltender, aber die Mehrheit wird sich unwohl fühlen und eventuell versuchen diese Orte die ihnen vorbehalten sein sollten zu meiden.
Verweigert der Betreibe den Zutritt so wird es zu weiteren Problemen kommen. Da dann auch der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt wird.

Zu einer Minderheit von Transgeschlechtlichen Personen wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Personenkreis der Crossdresser gesellen und eventuell weiterer Personenkreise. Wenn ich die richtig verstehe, Mann der die Vorliebe hat Damenwäsche zu tragen sich aber sexuell zu Frauen hingezogen fühlt. Es ist nicht abwegig zu denken das solche Personenkreise dieses Gesetz benutzen und versuchen Zutritt zu Bereichen zu erlangen in denen sie nichts zu suchen haben um ihren persönlichen sexuellen Vorlieben zu frönen.

Es stellt sich hier nicht die Frage welches Recht höher wiegt! Es sind Schutzbereiche die mit gutem Grund eingerichtet wurden und die auch Minderjährige aufsuchen! Zudem ist der Personenkreis von Frauen und Mädchen wahrscheinlich deutlich größer als der der Trans. Wie ist das mit Demokratie und Mehrheiten? Außerden hört jede persönliche Freiheit dort auf wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt!

Zum einen ist es für den Betreiber nicht oder nur mit sehr hohen Aufwand zu bewerkstelligen unter diesen Vorraussetzungen die Sicherheit von Schutzräumen zu gewehren. Es ist auch irrelavant ob oder wie häufig es zu Vorfällen in einem Schutzraum kommt, schon einen einziger Fall zB einer sexuellen Belästigung eines Mädchens in einem Schutzraum ist inakzeptabel und daher von vornherein so zu gestallten das er erst garnicht vorkommen kann. Auf keinen Fall aber so das er durch gesetzliche Fahrlässigkeiten begünstigt wird!

Bei jedem Gesetz sollte erst die Vorraussetzungen geschaffen und dann das Gesetz kommen. Also zB erst eine dritte Toilette für Diverse eingeführt werden und dann erst dieses Gesetz!
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Nick »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 11:12 Also wenn Günther sich in ein Kleid zwängt, dann siehst du schon eine Frau vor dir? :D
Der ist gut! Günther im Kleid......ich glaub ich werd schwach. :D :thumbup:
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von relativ »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 11:12 Also wenn Günther sich in ein Kleid zwängt, dann siehst du schon eine Frau vor dir? :D
Es sind auch keine nennenswerten Unterschiede zu Frau, Schwester, Mutter, Tante und Töchtern zu erkennen?
Also da habe ich sogar manchmal bei biologischen Frauen ein Problem, dazu will ich mich nicht äußern, aber du weisst bestimmt schon wo ich das gesagt haben werde, oder?
Unfassbar, dass Karikaturen von Frauen mit sowas durchkommen.
Ein Beruhigungstee trinken und schauen wie sich das entwickelt rate ich. Zu viel hyperventilieren schadet nur deiner Gesundheit.
Mich beschleicht der Verdacht, das allergrößte Problem ist, mit mir oder DA einer Meinung zu sein. Ich kann nicht glauben, dass du solche Figuren zur Frau erklärst. :D
Auch hier wirst du mir wohl gleich sagen, wo und wann ich sowas sagen werde.
Für mich sind ganz andere zwischenmenschliche Dinge wichtig, als mich darüber aufzuregen, daß jemand sein biologisches Geschlecht nicht wahr haben will.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

tarkomed hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 10:18 Laut meiner Frau, gibt es in Frauentoiletten nur Kabinen, die Frau geht in die Kabine, sie verriegelt sie ab und dann entblößt sie erst das, was sie entblößen muss, um ihr Geschäft zu verrichten. Was würde dann ein vermeintlicher Mann anders machen?
Das ist alles Herumschwurbelei. Es geht um das Schutzbedürfnis der biologischen Frauen. Und wenn die sagen, sie haben keinen Bock auf dicke Pimmel in ihren Umkleideräumen, Duschen oder Toiletten, dann ist das zu respektieren.

Warum gibt es wohl getrennte Toiletten, wenn doch eigentlich überhaupt nichts passieren kann?
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Tom Bombadil »

Liegestuhl hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 11:56Es geht um das Schutzbedürfnis der biologischen Frauen.
Das ist für "Progressive" offensichtlich irrelevant.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz

Beitrag von Liegestuhl »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 28. November 2024, 11:58 Das ist für "Progressive" offensichtlich irrelevant.
Das Ganze ist ein Angriff auf Frauenrechte. Am Ende steht das Verschwinden der Frau, wie wir sie heute kennen.
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