Findulin hat geschrieben:(29 Sep 2020, 18:38)
Schon längst erbracht. Die USA wollen unbestritten die Resolution und damit Sanktionen über das Snapbackverfahren aktivieren. Dieses Verfahren ist unbestritten ein Teil des Atomabkommens. DIe USA sind unbestritten kein Vertragspartner mehr. Sie haben höchstselbst gekündigt. Mit dem Ende eines Vertrags endet für mich alles,ich bin raus. Nimm ein Lehrbuch, irgendeines, alle werden dir immer dassselbe sagen. Jura, erstes Semester, erste Stunde Zivilrecht.
Auch wenn du das aus parteilichem Interesse heraus natürlich anders siehst, weil du es einfach anders sehen
willst. Du würdest auch akzeptieren, wenn die USA als Nichtvertragspartner Mechanismen auslösen wollten, die noch nicht einmal drinstehen
Nur uns das alles als glaubhaft verkaufen, tja, das kannst du nicht.
Aber wer es doch wie er sieht, darf sich gern mal melden, Ich bin gespannt.
Bitte Du möchtest einen gewissen Level haben . Kannst Du gerne haben.
Ich erkläre es jetzt zum zehnten Mal. Wozu gibt's eigentlich die Sufu im Forum. Okay wahrscheinlich überfordert es ja irgendwie Dich. JederJura Student im ersten Jahr hat mehr Ahnung wie Du Experte. Oder gehörst Du zu Studenten wo im ersten Jahr hängengeblieben seit zehn Jahren? Jura kann zu kompliziert sein.
Eigentlich hat der User Kohlhaas es schon ausreichend erklärt und Ich bereits mehrfach. Aber als freundlicher Mensch der sogar ganz einfache Zusammenhänge und Grundlagen weiß für Dich gerne mal Nachhilfeunterricht.
Wir haben eine Resultion des aim Sicherheitsrat.
Heisst Resolution 2231 aus dem Jahre 2015. Der UN Sicherheitsrat ist das höchste Grenium auf diesem Planeten eigentlich was Recht angeht.
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind völkerrechtlich bindend voll umfänglich. Eine Resultion des Sicherheitsrat hat legal allein dadurch mehr Wertigkeit als ein Vertrag zwischen einzelnen Staaten.
Einzelne Staaten schließen einen Vertrag. Das hat auf die UN Resultion keinen, null Einfluss. Eventuell hilft die folgende Erklärung.
Inhaber und Chef der Firma = Boss was der sagt zählt
Jurastudent der putzt in Anstellung = Angestellter der seine Aufgabe erfüllt aber nix zu melden hat
UN Resultion ist unabhängig von einem Vertrag auf Ebene von Staaten. Ergibt sich übrigens dito aus Artikel 25 der UN Charta. Referenzen auch im Völkerrecht usw. zu entnehmen.
Wenn Du jemals einen echten Juristen damit kommst das ein Vertrag zwischen Staaten eine UN Resultion des Sicherheitsrat überlagert rechtlich fällt der lachend vom Stuhl
Weil dann hätte der Irak oder andere Aggressoren mit nem Land mal eben kurz einen Vertrag abschließen können und schwupps UN Resultion.
Die betreffende UN Resultion ist also rechtlich zulässig. Desweiteren ist der Snapback-Mechanismus in der Resultion verankert und unabhängig von dem Vertrag des Atomabkommen.
Du verstehst es eventuell jetzt mal. Ich bestreite doch nicht das die USA das Abkommen verlassen haben.
Aber Sie berufen sich nicht auf das Abkommen sondern die UN Resultion. Und darin ist der Snapback-Mechanismus verankert völlig unabhängig davon was im Atomabkommen steht.
In der Resultion steht ebenfalls nichts was die USA ausschließen würde oder eine Anwendbarkeit verneint.
Selbst Obama erzählte sehr oft im Bezug
If at any time the United States believes Iran has failed to meet its commitments, no other state can block our ability to snap back those multilateral sanctions,” Obama insisted
Achtung PDF
https://www.fdd.org/wp-content/uploads/ ... ctions.pdf
Ahjaaaa also auch Vorgänger Regierung hat es genauso gesehen wie die Trump Regierung Mittlerweile Aber natürlich wenn es Trump ist gilt es alles nichts.
Es gibt einen ganz einfachen Punkt
UNSCR 2231 gilt und wenn Du nichts mit Inhalt bringst das zur Resultion einen Bezug hat und die USA ausschließen kann, dann redest Du einfach nur Blödsinn.
Ich wiederhol Mich ungern. Bring also Fakten in Bezug zu 2231 oder erspare Uns unqualifizierte Beiträge ohne Substanz.
Nachdem die Vereinigten Staaten 2018 aus dem Vertrag ausgetreten sind und ihre eigenen Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft gesetzt haben, gehen die Meinungen auseinander natürlich was richtig war oder ist.
Absatz 10 der Resolution 2231 nennt als „Teilnehmer“ die Unterzeichner des Abkommens von 2015. Wohlgemerkt lediglich die Unterzeichner 2015
Absatz 10 enthält keine Bestimmung, dass sich dieser Status aufgrund eines künftigen Verhaltens verändern kann.
Es ist völlig unerheblich ergo was 2018 passiert ist und die USA aus dem Abkommen ausgetreten sind. Sie waren 2015 bei der Unterzeichnung dabei.
Das es unsauber und unsachlich formuliert wurde ist nicht Verschulden der USA. In Absatz 10 der UN-Resolution 2231 werden als „Teilnehmer“ lediglich sämtliche Unterzeichner des Abkommens genannt.
Von einer dauerhaften Teilnahme oder Aufrechterhaltung des Vertrages ist nirgends die Rede. Das ist eben blöde wenn man die Passagen nicht richtig und umfassend formuliert.
Bei der UN nicht unbedingt was Neues. Ich sag nur Blauhelm Missionen. Es wird immer wieder den Ärger mit Inhalt geben.
Um dies zu verändern, bedürfe es einer Resolution oder Modifikationen aber durch Beschluss des UN-Sicherheitsrats. Was glaubst Du was passiert wenn das jemand probiert. Veto der USA.
https://daccess-ods.un.org/TMP/4423501.78956985.html
https://en.m.wikipedia.org/wiki/United_ ... resolution
PDF
http://unscr.com/en/resolutions/doc/2231
30 Tage nach Auslösung des Snapback schnappen die Sanktionen gegen den Iran wieder zurück.
P. Minnerop: Paria-Staaten im Völkerrecht? 1. Auflage. Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-23448-9
Es geht um die rechtliche Frage. Nicht was Moral oder Politik angeht .