Re: Grüne wollten Vermögenssteuer 2% auf Vermögen ab 2 Millionen - wie soll das gehen?
Verfasst: Donnerstag 5. August 2021, 15:33
Dann ist es sowieso hinfällig, weil nicht verfassungskonform.
Dann ist es sowieso hinfällig, weil nicht verfassungskonform.
Wenn ich eine Immobilie - auch als Wertanlage - besitze, muss ich sie entsprechend unterhalten. Nicht vermietet bringt sie rein gar nichts ein, sondern produziert nur eines: Kosten für den Besitzer.denkmal hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:14)
Aber war nicht gerade die Ungleichbehandlung von Immobilienwerten (Sachen?) Anlass für das BVerfG Urteil? Du meinst, Vermögenssteuer würde jetzt generell NICHT auf Sachwerte erhoben?
Trotzdem ist sowohl der Wald als auch die Immobilie Vermögen und somit Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer. Sollte doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein.sünnerklaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:36)
Wenn ich eine Immobilie - auch als Wertanlage - besitze, muss ich sie entsprechend unterhalten. Nicht vermietet bringt sie rein gar nichts ein, sondern produziert nur eines: Kosten für den Besitzer.
Wenn eine Immobilie ein reines Investment ist, könnte man sie durchaus besteuern. Aber auch da sind dem enge Grenzen gesetzt. Auch da entstehen dem Besitzer - hier: Investor - nicht unerhebliche Kosten, für die Rücklagen zu bilden sind und die man jetzt nicht als "Vermögen" ansehen kann. Die dort lagernden Finanzmittel sind zweckgebunden.
Auf die Einnahmen ist Einkommenssteuer zu zahlen. Solange das nicht in privaten Geldanlagen landet, wird man kaum etwas machen können.
Wie gesagt: einen Sachwert allein kann man weder essen, noch kann man sich dafür etwas kaufen - es sei denn, man verkäuft ihn - oder vermietet ihn.
500 ha Wald können ein Millionenvermögen sein. Aber dazu muss man ihn erst einmal bewirtschaften. Und da muss man selber erst mal in Vorleistung gehen. Und wenn die Holzpreise im Keller sind, ist man schwuppdiwupp am Existenzminimum. Selbst als Besitzer eines Millionenvermögens. Das Millionenvermögen existiert nur auf dem Papier.
Ich halte die ganze Angelegenheit mit den zu versteuernden Sachwerten für hoch problematisch.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:33)
Dann ist es sowieso hinfällig, weil nicht verfassungskonform.
sünnerklaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:42)
Ich halte die ganze Angelegenheit mit den zu versteuernden Sachwerten für hoch problematisch.
Es gibt sehr oft eine große Diskrepanz zwischen dem (fiktiven) Sachwert auf dem Papier und dem tatsächlichen Marktwert des bewerteten Guts.
Ein Waldbesitz kann vom Papier her zig Millionen Euro wert sein - wenn die Holzpreise und auch die Grundstückspreise für Wald am Boden sind, nützt das dem Besitzer wenig.
Und es kann nicht sein, dass man Besitzer von Sachwerten mit fiktiven Bewertungen, die nichts mit der Realität zu tun haben, in den Ruin treibt.
Was bringt es, wenn der Fiskus das ganze dann zwangsversteigern lässt und bei der Zwangsversteigerung nur ein Bruchteil der Steuerschuld eingetrieben werden kann?
Ja.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:52)
Dann willkommen im Club derjenigen die Vermögenssteuer ablehnen.
Die sind auch vollkommen korrekt und nachvollziehbar. Viele denken allerdings nicht soweit.
Das ist so ähnlich wie bei der Bewertung meiner geerbten Briefmarkensammlung durch eine Versicherung, diese wollte den Wert der Sammlungsünnerklaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:42)
Ich halte die ganze Angelegenheit mit den zu versteuernden Sachwerten für hoch problematisch.
Es gibt sehr oft eine große Diskrepanz zwischen dem (fiktiven) Sachwert auf dem Papier und dem tatsächlichen Marktwert des bewerteten Guts.
Ein Waldbesitz kann vom Papier her zig Millionen Euro wert sein - wenn die Holzpreise und auch die Grundstückspreise für Wald am Boden sind, nützt das dem Besitzer wenig.
Und es kann nicht sein, dass man Besitzer von Sachwerten mit fiktiven Bewertungen, die nichts mit der Realität zu tun haben, in den Ruin treibt.
Was bringt es, wenn der Fiskus das ganze dann zwangsversteigern lässt und bei der Zwangsversteigerung nur ein Bruchteil der Steuerschuld eingetrieben werden kann?
Atue001 hat geschrieben:(04 Aug 2021, 23:14)
Kurze Nachfrage in die Runde:
Wollen die Grünen tatsächlich eine Vermögenssteuer von 2%?
Wo genau wird denn der Gesinnungswandel beschrieben?
Ich habe im Wahlprogramm und ein wenig mehr hin und her gesucht - regelmäßig steht dort nur was von 1%......
Im Wahlprogramm der Grünen lautet es so auf Seite 92:
Quelle: https://cms.gruene.de/uploads/documents ... refrei.pdf
Könnte mir da jemand eine Quelle für die 2% nennen? Oder reden wir dann ab jetzt doch wieder über die 1% ab 2 Millionen Vermögen und unter Begünstigungen für Betriebsvermögen......
Ist es möglich, die Zahl im Strangtitel zu korrigieren?
franzmannzini hat geschrieben:(05 Aug 2021, 18:39)
Das ist so ähnlich wie bei der Bewertung meiner geerbten Briefmarkensammlung durch eine Versicherung, diese wollte den Wert der Sammlung
nach dem Wert im Michel berechnen, was aber nicht mal annähernd dem Marktwert entsprach, es wurden abstruse Versicherungsbeiträge errechnet,
die über das Jahr vielleicht dem Preis beim vollständigen Verkauf überstiegen.
Ich bin ja bei dir, dass es deshalb eigentlich keinen Sinn macht, eine Vermögenssteuer überhaupt zu erheben, weil die Feststellung und Bewertung unterschiedlicher Vermögensgegnstände nicht (einfach) rechtssicher möglich ist.sünnerklaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:36)
Wenn ich eine Immobilie - auch als Wertanlage - besitze, muss ich sie entsprechend unterhalten. Nicht vermietet bringt sie rein gar nichts ein, sondern produziert nur eines: Kosten für den Besitzer.
Wenn eine Immobilie ein reines Investment ist, könnte man sie durchaus besteuern. Aber auch da sind dem enge Grenzen gesetzt. Auch da entstehen dem Besitzer - hier: Investor - nicht unerhebliche Kosten, für die Rücklagen zu bilden sind und die man jetzt nicht als "Vermögen" ansehen kann. Die dort lagernden Finanzmittel sind zweckgebunden.
Auf die Einnahmen ist Einkommenssteuer zu zahlen. Solange das nicht in privaten Geldanlagen landet, wird man kaum etwas machen können.
Wie gesagt: einen Sachwert allein kann man weder essen, noch kann man sich dafür etwas kaufen - es sei denn, man verkäuft ihn - oder vermietet ihn.
500 ha Wald können ein Millionenvermögen sein. Aber dazu muss man ihn erst einmal bewirtschaften. Und da muss man selber erst mal in Vorleistung gehen. Und wenn die Holzpreise im Keller sind, ist man schwuppdiwupp am Existenzminimum. Selbst als Besitzer eines Millionenvermögens. Das Millionenvermögen existiert nur auf dem Papier.
Wenn Du vom Opa ein Picasso geerbt hast früher 30 DM - zahl davon EINKOMMEN - weils jedes JAHR 100.000 Eu mehr Wert ist.denkmal hat geschrieben:(06 Aug 2021, 07:32)
Ich bin ja bei dir, dass es deshalb eigentlich keinen Sinn macht, eine Vermögenssteuer überhaupt zu erheben, weil die Feststellung und Bewertung unterschiedlicher Vermögensgegnstände nicht (einfach) rechtssicher möglich ist.
Von daher sollte, wenn überhaupt, einer überbordenden Akkumulation von Vermögensgegenständen durch eine sinnvolle Einkommenssteuerreform entgegengewirkt werden (falls das rechtlich in einem sinnvollen Umfang möglich ist).
Ich sprach allerdings von einer sinnvollen Einkommenssteuerreform, nicht davon, Einkommenssteuer als Ersatzvermögenssteuer zu betrachten...Teeernte hat geschrieben:(06 Aug 2021, 08:05)
Wenn Du vom Opa ein Picasso geerbt hast früher 30 DM - zahl davon EINKOMMEN - weils jedes JAHR 100.000 Eu mehr Wert ist.
Ein Streifen gefällig ?
So wird das aber nichts mit der Umverteilung !!!denkmal hat geschrieben:(06 Aug 2021, 08:27)
Ich sprach allerdings von einer sinnvollen Einkommenssteuerreform, nicht davon, Einkommenssteuer als Ersatzvermögenssteuer zu betrachten...
"wenn überhaupt", ist der eigentliche Punkt. Die Frage ist warum die Vermögensakkumulation überhaupt problematisch sein sollte.denkmal hat geschrieben:(06 Aug 2021, 07:32)
Von daher sollte, wenn überhaupt, einer überbordenden Akkumulation von Vermögensgegenständen durch eine sinnvolle Einkommenssteuerreform entgegengewirkt werden (falls das rechtlich in einem sinnvollen Umfang möglich ist).
Wie wäre es damit, sich auf Wege zu konzentrieren, die es den Menschen in Deutschland ermöglichen würden, sozial aufzusteigen und Vermögen aufzubauen?denkmal hat geschrieben:(06 Aug 2021, 07:32)
Ich bin ja bei dir, dass es deshalb eigentlich keinen Sinn macht, eine Vermögenssteuer überhaupt zu erheben, weil die Feststellung und Bewertung unterschiedlicher Vermögensgegnstände nicht (einfach) rechtssicher möglich ist.
Von daher sollte, wenn überhaupt, einer überbordenden Akkumulation von Vermögensgegenständen durch eine sinnvolle Einkommenssteuerreform entgegengewirkt werden (falls das rechtlich in einem sinnvollen Umfang möglich ist).
Gut so. Ich erziele mein Einkommmen durch meine eigene Arbeit.
Wähler werden nur noch durch "Versprechungen" von REICHTUM ohne Arbeit generiert.denkmal hat geschrieben:(06 Aug 2021, 09:02)
Gut so. Ich erziele mein Einkommmen durch meine eigene Arbeit.
Nicht wenn unterschieden wird zwischen3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Aug 2021, 15:38)
Trotzdem ist sowohl der Wald als auch die Immobilie Vermögen und somit Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer. Sollte doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein.
lemonitor hat geschrieben:(06 Aug 2021, 12:47)
Nicht wenn unterschieden wird zwischen
* Produktionsmittel, eingesetzt zum Gebrauch für der Allgemeinheit
Weder die vermietete Immobilie noch der Wald gehören damit zur Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer.
* privat genutzt
Alles, was nicht Produktionsmittel ist, wird als privates Vermögen gewertet.
Steuerplicht:
Kapitalgesllschaften als juritische Personen werden als Wirtschaftssubjekte steuerlich wie natürliche Personen behandelt.
Damit zahlen Kapitalgesellschaften auf Gewinnabschöpfungen Steuern in Höhe der Einkommensteuer.
Bleiben Erträge aus Produktionsmittel (Kapital) zweckgebunden als Kapital oder Rücklagen an die Produktionseinheit gebunden, bleiben sie steuerfrei.
Beispiel:
Eigentum am privaten Haus = Privatvermögen
Eigentum an Mietwohnungen = Produktionsmittel
Entnahmen von Mieten = Einkommen
Überschuss Buchwert zu Marktwert = bei Verkauf Einkommen
Einkommensteuer steigt ab Existenzminimum linear.
Übersteigen Einkommen 120.00,00 €, wird der 120.000 € übersteigende Betragerden zwischen 50 und 90% versteuert.
Woraus erkennst du das?sünnerklaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 14:40)
die allermeisten Immobilienbesitzer können sich entspannt zurücklehnen.
Betroffen wären nach meiner Lesart nur "ruhende" Vermögen, bei denen sich das Geld quasi von selbst vermehrt, wo also nur Geld abgeholt wird.
Gold ist keine Währung. Von einem Goldbarren allein kann man sich nichts kaufen. Man muss ihn dafür verkaufen. Das dabei erzielte Einkommen ist zu besteuern.o0Julia0o hat geschrieben:(06 Aug 2021, 13:12)
Woraus erkennst du das?
Gold ist ein Sachwert. Gold zählt also nicht zum Vermögen?
Wieso soll das schwierig sein?sünnerklaas hat geschrieben:(06 Aug 2021, 13:23)
Es ist sehr schwierig, Sachwerte finanziell zu bewerten. Es sind fiktive Werte, die mit der Realität mit der Realität manchmal überhaupt nicht konform gehen.
Genau das kann und sollte nur besteuert werden.lemonitor hat geschrieben:(06 Aug 2021, 14:32)
Wir der Goldbarre verkauft, dann ist der Überschuss zwischen Ausgaben und Einnahmen
entweder Verlust oder Gewinn.
Sachwerte zählen doch nicht zu Vermögen.lemonitor hat geschrieben:[url=viewtopic.php?p=5045025#p5045025]
Ist- in dem Beispiel ein Goldbarren- in privatem Besitz, dann zählt er zum Vermögen. Wir der Goldbarre verkauft, dann ist der Überschuss zwischen Ausgaben und Einnahmen
entweder Verlust oder Gewinn. Beides kann bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
natürlich gehören Sachwerte (Immobillien, Kunstwerke, Oldtimer, alter Whisky, Gold, Schmuck uswusf) zum Vermögen.
Kapitalgesellschaften zahlen Körpserschafssteuer, Gewerbesteuer und Soli.lemonitor hat geschrieben:(06 Aug 2021, 12:47)
Steuerplicht:
Kapitalgesllschaften als juritische Personen werden als Wirtschaftssubjekte steuerlich wie natürliche Personen behandelt.
Damit zahlen Kapitalgesellschaften auf Gewinnabschöpfungen Steuern in Höhe der Einkommensteuer.
B t.
lemonitor hat geschrieben:(06 Aug 2021, 14:32)
Sollte der Nachweis des Beschaffungswertes nicht möglich sein oder verweigert werden, wird der Zeitwert angesetzt u .
Gemäß deiner Definition sind somit Aktienvermögen in Mrd-Höhe ( = Produktivvermögen) von der Vermögensteuer auszuschließen.lemonitor hat geschrieben:(02 Aug 2021, 17:23)
Die Allgemeinwohlverpflichtung des Vermögens ist derart lasch, dass es selbst in einem
der reichsten Länder dieser Erde zu sozialen Schieflagen kommen konnte, die auf Lange Sicht den sozialen Frieden gefährden.
Primär ist Kapital (als in Produktionseinheiten investiertes Geld) notwendig zum erzeugen von Gütern und Dienstleistungen, wenn die
Allgmeinheit oder Teile davon der Ansicht sind, einen Zuwachs an Wohlergehen beim Konsum der erzeugten Güter und Dienstleistungen
zu haben. Solange also Vermögen dem Wohle der Allgemeinheit dient soll das Vermögen als Kapital frei von Vermögenstteuer sein.
Damit ist auch die Frage der Besteuerung von vererbbarem Kapital vom Tisch: Solange Geld als Pruduktivvermögen investiert bleibt,
solange fallen weder Erbschafts- noch Vermögensteuer an.
Privates Vermögen von 2 Millionen (egal wie sich das Zusammensetzt) reicht aus, um absolut sorgenfrei leben zu können. Wer jedoch
darüber hinaus privat Vermögen anhäuft, tut das nicht zum Wohle der Allgemeinheit - und erst recht nicht in deren Namen. Damit ist
eine Abgabe von 2% auf privates Vermögen de facto nichts anderes als eine andere Form der Einkommensteuer.
Kohlhaas hat geschrieben:(02 Aug 2021, 18:09)
Was ist dagegen grundsätzlich einzuwenden? Z.B. in der Pandemie hat die Allgemeinheit durch Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld doch private Vermögen mit hohem finanziellen Aufwand geschützt.
300 Mrd zusätzliche Staatschulden über Anleihen zu Null Zinsen sind keine "Kosten" und tauchen daher auch in keinem Bundeshaushalt als Ausgaben auf....Abgesehen von der Illusion mancher Diskussionsteilnehmer, dass es gar keine Kosten gegeben hat...![]()
Ja. Es kann nicht sein, dass die betriebliche Substanz von Produktionseinheiten gefährdet wird.Realist2014 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 18:18)
Gemäß deiner Definition sind somit Aktienvermögen in Mrd-Höhe ( = Produktivvermögen) von der Vermögensteuer auszuschließen.
Oder halt wieder AnrechnungsverfahrenRealist2014 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 17:35)
Kapitalgesellschaften zahlen Körpserschafssteuer, Gewerbesteuer und Soli.
und dann bei der Ausschüttung der bereits versteuernden Gewinne zahlen die Aktionäre Abgeltungssteuer und Soli
Ergibt in der Summe insgesamt dann zwischen 45% und 53% Steuern...
Ja, klar, 300 Milliarden Euro (ist das die aktuelle Zahl? Ich zweifele daran noch) sind natürlich keine "Kosten". Und das taucht natürllich auch in keinem Bundeshaushalt auf. Der Staat kann natürlich ganz selbstverständlich und ganz unbemerkt Schulden machen, die nie zurückgezahlt werden müssen. Du hast ja so recht. Die 300 Milliarden, von denen Du schreibst, gibt es also im Grunde überhaupt nicht. Von 300 Milliarden zu schwadronieren und diese Summe dann nicht "Kosten" nennen zu wollen, ist schon sehr "eigenwillig"!Realist2014 hat geschrieben:(06 Aug 2021, 18:25)
Welche "Vermögen" wurden denn durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung geschützt?
Die der Arbeitnehmer in Kurzarbeit?
300 Mrd zusätzliche Staatschulden über Anleihen zu Null Zinsen sind keine "Kosten" und tauchen daher auch in keinem Bundeshaushalt als Ausgaben auf....
Verstehst du nicht, wissen wir ja...
Der Strangtitel wurde soeben geändert.
Ich wiederhole meine Frage:Kohlhaas hat geschrieben:(06 Aug 2021, 20:04)
Ja, klar, 300 Milliarden Euro (ist das die aktuelle Zahl? Ich zweifele daran noch) sind natürlich keine "Kosten". Und das taucht natürllich auch in keinem Bundeshaushalt auf. Der Staat kann natürlich ganz selbstverständlich und ganz unbemerkt Schulden machen, die nie zurückgezahlt werden müssen. Du hast ja so recht. Die 300 Milliarden, von denen Du schreibst, gibt es also im Grunde überhaupt nicht. Von 300 Milliarden zu schwadronieren und diese Summe dann nicht "Kosten" nennen zu wollen, ist schon sehr "eigenwillig"!
Das ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, für die AN und AG ja Beiträge bezahlen.Ähnlich "eigenwillig" ist es, das Kurzarbeitergeld auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung reduzieren zu wollen.
Die Frage ist schon durch Deinen eigenen Beitrag beantwortet. Es geht um 300 Milliarden Euro, die zusätzlich ausgegeben wurden und irgendwie zurückgezahlt werden müssen. "Kosten" bestehen nicht allein aus Zinsen, sondern auch aus dem Kreditvolumen selbst. Deine Auffassung, dass man nicht von "Kosten" reden könne, wenn jemand seine Ausgaben auf Pump finanziert, ist ja rührend, hat aber nichts mit der Realität zu tun.Realist2014 hat geschrieben:(08 Aug 2021, 11:30)
Ich wiederhole meine Frage:
Wo sind diese "Kosten" für die 300 Mrd Zusatzstaatsschulden mittels Anleihen von 30 Jahren Laufzeit und Null Zinsen zu "sehen"? ( in den nächsten 30 Jahren)
Bis jetzt hast du diese Frage nicht beantworten können...
Ja, in 30 Jahren....Kohlhaas hat geschrieben:(08 Aug 2021, 12:21)
Die Frage ist schon durch Deinen eigenen Beitrag beantwortet. Es geht um 300 Milliarden Euro, die zusätzlich ausgegeben wurden und irgendwie zurückgezahlt werden müssen.
BWL , VWL und staatliche Haushalte sind nicht deine Thema...."Kosten" bestehen nicht allein aus Zinsen, sondern auch aus dem Kreditvolumen selbst.
Sie hat staatliche Ausgaben gefordert, die über zusätzliche Staaatsanleihen zu Null Zinsen finanziert werden...Du bist mit Sicherheit der einzige Mensch in diesem Land, der die Illusion zu verbreiten versucht, dass die Pandemie nichts "gekostet" hat.
Nö, siehe oben.Aus Wirtschafts- und Finanzministerium hört man da ganz andere Töne. I n.
Es wird jetzt langsam ermüdend. Wenn ein Staat 300 Milliarden Euro ausgibt (was eine "vorsichtige" Schätzung ist), dann handelt es sich um 300 Milliarden Euro an Ausgaben und folglich um 300 Milliarden an Kosten. In welchem Zeitraum dieses auf Pump aufgenommene Geld zurückgezahlt werden muss, ist VÖLLIG UNERHEBLICH! Es gibt immer noch diese 300 Milliarden (vorsichtig! geschätzt), die ausgegeben wurden und zurückgezahlt werden müssen.
Ja, schon klar, Du gefällst Dir in der Rolle des angeblichen Experten. Aber hier hast Du eine Definition, die Du mit geringer Mühe auch selbst hättest finden können:BWL , VWL und staatliche Haushalte sind nicht deine Thema....
Deine obige unsinnige Aussage kannst du ja mal mit einer seriösen Quelle belegen....( Definition von Kosten...)
Kosten und Tilgung ist nicht das Gleiche....
Das ist doch jetzt wieder eine völlig andere Diskussionsebene. Du bestreitest doch, dass überhaupt Kosten entstanden sind. Wie sollen dann irgendwelche "Linkslastigen" auf die Idee kommen, die gar nicht entstandenen Kosten irgendwie decken zu müssen???Es bedeutet einen Erhöhung der Staatsverschuldung.....
Nun wollen "linkslastige" diese Staatsverschuldung dadurch senken, dass den "Vermögenden" in die Tasche gegriffen wird- wie eben die Grünen.
Du scheinst das auch zu wollen....
Nein, wenn es sich um 30jährige Anleihen zu Null Zinsen handelt, sind diese keinerlei "Balastung"in den nächsten 30 Jahren...Kohlhaas hat geschrieben:(08 Aug 2021, 13:25)
Es wird jetzt langsam ermüdend. Wenn ein Staat 300 Milliarden Euro ausgibt (was eine "vorsichtige" Schätzung ist), dann handelt es sich um 300 Milliarden Euro an Ausgaben und folglich um 300 Milliarden an Kosten. In welchem Zeitraum dieses auf Pump aufgenommene Geld zurückgezahlt werden muss, ist VÖLLIG UNERHEBLICH!
Ja, nur muss deswegen heute niemand duerch zusätzliche Steuern belastet werden, wenn sie durch 30jährige Null-Zins Anleihen finanziert werden...Kosten sind "finanzielle Ausgaben, die für die Ausführung einer Arbeit o. Ä. entstehen".
Also zum Beispiel die 300 Milliarden, von denen Du geschrieben hast. Das waren finanzielle Ausgaben, die tatsächlich entstanden sind. Wie die zurückgezahlt werden oder wie die zu verzinsen sind, ist nebensächlich. Entscheidend ist allein, dass es diese Ausgaben gab.
Gabler steht für BWL Definitionen.Diese Definition taucht ganz oben auf, wenn man bei Google den Begriff "Kosten" eingibt. Wenn Du es noch genauer wissen möchtest, kannst Du das Gabler-Wirtschaftslexikon zu Rate ziehen. Bittesehr:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/de ... sten-39327
Da findest Du das Wissen von Experten, zu denen Du offensichtlich nicht gehörst.
Es gibt keine "Kosten", die irgendjemand jetzt odewr in der nahen Zukunft "zahlen müsste" über zusätztliche Steuern oder "Lastenausgleiche"...Das ist doch jetzt wieder eine völlig andere Diskussionsebene. Du bestreitest doch, dass überhaupt Kosten entstanden sind.
Es hat zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt gegeben- finanziert über Anleihen....Nur für Dich: Die Staatsverschuldung ist gestiegen, weil es zusätzliche und unerwartete Kosten gegeben hat.
Klar- alle diejenigen, die meinen davon dann nicht betroffen zu sein....Und noch ein kleiner Hinweis: 67 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten es einer Meinungsumfrage zufolge, dass Besserverdienende mehr Steuern zahlen sollten.
Ach, jetzt hör doch endlich mal auf zu schwafeln. Du hast eine Definition von "Kosten" verlangt. Ich habe sie Dir geliefert. Was kann ich dafür, dass sie Deinem angeblichen wirtschaftlichen Sachverstand widerspricht?Realist2014 hat geschrieben:(08 Aug 2021, 13:33)
Nein, wenn es sich um 30jährige Anleihen zu Null Zinsen handelt, sind diese keinerlei "Balastung"in den nächsten 30 Jahren...
Ja, nur muss deswegen heute niemand duerch zusätzliche Steuern belastet werden, wenn sie durch 30jährige Null-Zins Anleihen finanziert werden...
Gabler steht für BWL Definitionen.
Im Bundeshaushalt spielt das keine Rolle.
Es gibt keine "Kosten", die irgendjemand jetzt odewr in der nahen Zukunft "zahlen müsste" über zusätztliche Steuern oder "Lastenausgleiche"...
Es hat zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt gegeben- finanziert über Anleihen....
Klar- alle diejenigen, die meinen davon dann nicht betroffen zu sein....
Eine "Schuldentilgung durch Gläubigerverzicht" gibt es nicht. Denn eine Schuldentilgung setzt voraus, dass die Schuld getilgt, also beglichen wird. Und das ist hier ja nicht der Fall. Verzichtet der Gläubiger auf die Rückzahlung eines Kredits wäre ein Schuldenerlass oder Schuldenschnitt.lemonitor hat geschrieben:(08 Aug 2021, 15:16)
Es gibt auch Kosten die als uneinbringliche Forderung ausgebucht werden (müssen). Den Vorgang nennt man "Schuldentilgung durch Gläubigerverzicht".
Meistens tritt der Vorgang der "Schuldentilgung durch Gläubigerverzicht" ein wenn Gläubiger zu sehr drängen.
Um mal ein beliebtes "Argument" von dir zu recyceln: das ist verfassungswidrig und du stehst nicht mehr auf dem Boden des Grund Gesetz.Realist2014 hat geschrieben:(08 Aug 2021, 13:33)
Ja, nur muss deswegen heute niemand duerch zusätzliche Steuern belastet werden, wenn sie durch 30jährige Null-Zins Anleihen finanziert werden...
Die Schuldenbremse hat eine Öffnungsklausel für Sondersituationen = Pandemie....odiug hat geschrieben:(09 Aug 2021, 08:53)
Um mal ein beliebtes "Argument" von dir zu recyceln: das ist verfassungswidrig und du stehst nicht mehr auf dem Boden des Grund Gesetz.![]()
Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang.
so kann's gehen
Wenn zum Zeitpunkt des Endes der Laufzeit der 30 Jährigen Anleihen ( also 2051) über 300 Mrd Euro dann wieder neue Anleihen in Höhe von 300 Mrd Euro mit 30 Jahren Laufzeit zu Null Zinsen aufgenommen werden- WO tauchen dann diese von die angeführten "Kosten" oder "Ausgaben" auf, für die es eine Vermögenssteuer braucht?Kohlhaas hat geschrieben:(08 Aug 2021, 13:47)
. Deine Fixierung auf Zinsen kannst Du Dir schenken und weiterhin in der Überzeugung schwelgen, dass man gar keine Ausgaben hat, wenn man Kredite durch die Aufnahme immer neuer Kredite abbezahlt. Jeder anständig wirtschaftende Mensch weiß, dass man einen aufgenommenen Kredit auch irgendwie zurückzahlen muss. Und da sieht man dann, was Kosten sind.
Staatsanleihen mit Null Zinsen "kosten" gar nichts....lemonitor hat geschrieben:(08 Aug 2021, 15:16)
Ps.
Das Geschehen (Corona, Flutkatastrophe) zeigt auch auf, dass eine andere Art als die am Finanzmarkt praktizierte zum finanzieren gesellschaftlicher Notwendigkeiten möglich und denkbar ist.
Und noch etwas: Schulden ermöglichen die Sicherung der Gegenwart- und der Zukunft. Die Frage ist also die nach den Kosten den Schulden.....
und die Kosten der Schulden sind Einkommen von wem?
schwemmen aber Geld in den Markt- und das hat Folgen.....nicht nur wegen der Inflation....sondern auch am Finanzmarkt.Realist2014 hat geschrieben:(09 Aug 2021, 11:33)
Staatsanleihen mit Null Zinsen "kosten" gar nichts....
Da du ja schon geschrieben hattest, alle Unternehmensbeteiligungen ( Aktien etc.) von der Vermögenssteuer auszunehmen, wird da nicht viel "übrig" bleiben...lemonitor hat geschrieben:(09 Aug 2021, 13:08)
Der Ansatz, Vermögen ab 2 Millionen zu versteuern ist mer als nötig.
Diese 2 Millionen sind auch für Erbschaftssteuer ein vernünftiger Wert.
Dafür wird auf Substanzsteuer auf Kapital verzichtet. Bekanntlich ist Kapital = Produktionsmittel.