Cobra9 hat geschrieben:(25 Aug 2016, 06:18)
Bullshit wenn man sich die Entscheidungen des BVG usw. anschaut. Art. 1-20 hebelst nicht aus und zum 146 gibts nach der Wende bis heute genug Urteile online nachlesbar. Zeige ein Urteil wo deine Meinung stürzt.
Gibts online frei verfügbar
1.) Wie Kollege schon sagt, geht es um 1 und 20 GG.
2.) Art. 146 GG: Ob Urteile oder nicht, es ist nur
herrschende Meinung (Definition kann jeder überprüfen). Andere Regierung, anderes BVerfG, andere Definition jederzeit möglich!
3.) Zitat aus dem BVerfG-Urteil anl. ESM aus 2012:
Art. 79 Abs. 3 GG gewährleistet nicht den unveränderten Bestand des geltenden Rechts, sondern Strukturen und Verfahren, die den demokratischen Prozess offen halten und dabei auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Parlaments sichern.
Das lässt doch schon allen Spielraum!
4.) Bitte keine plumpen Unterstellungen! Ich will nichts abschaffen, sondern die Diskussion geht darum, ob es möglich wäre, die sog. Ewigkeitsklausel abzuschaffen!