Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer Witz?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
ein Witz ja, aber wieso grausam?
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
DankeToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 09:13 hat geschrieben:
@pikant
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 2#p2593302
Stimmt,.....

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Punkt 4 wurde im Forum ausführlich diskutiert.ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 10:13 hat geschrieben:
4. Versuch mal der Benutzung Deines Gehirns, wenn nicht Deiner Provo-Schiene schon alles leergeräumt hat.
Du wolltest diskutieren? Das nimmt Dir doch niemand ab, Du bist mal wieder zum Provo-Trollen hier aufgetaucht.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Genau das meinte ich. Keine Ahnung, warum dies immer wieder ausgeblendet wird.freigeist » Mi 11. Jun 2014, 10:07 hat geschrieben: Falsch.
Das BVG hat auf Druck der Beschwerdeführer die Rechte des Hauhshaltsausschusses, zb. beim Informationsrecht, gestärkt, was die Kläger als einen Teilerfolg betrachtet haben.
Desweiteren dürfen unüberschaubare Haftungsrisiken vom Parlament nicht abgeschlossen werden.
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... stags.html
@pikant
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p2593359
Süß. Erst provozieren, dann melden, aber trotzdem noch zitieren mit Zitatkürzung, um weiter zu provozieren. [...]
@adam smith
Du hast über Bundestag I und II diskutiert bzw. dies wurde hier im Forum diskutiert? Wo?
Zuletzt geändert von Kopernikus am Samstag 14. Juni 2014, 19:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Und wie machen die das?ToughDaddy » 11. Jun 2014, 09:50 hat geschrieben:
4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Witze kommen für meinen Belustigungshorizont anders daher.Harmoniebeauftragter » Mi 11. Jun 2014, 10:23 hat geschrieben:ein Witz ja, aber wieso grausam?
Wie würdest Du es bezeichnen, wenn Gesetze sich durch zweckfernes Auslegen vom Fundament entfernen, Menschen nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen sich dann jahrelang mit Spezialisten herumärgern müssen und schlußendlich das Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch Hiwis ablehnen läßt, die nicht mal ein Ankreuzformular ausfüllen müssen wegen des § 93d BVerfGG, und diese Menschen inzwischen zu ihren oft gesundheitlichen Schäden ihre sozialen Kontakte verloren haben?
Weniger grausam wäre es, der ADAC würde Kurse für Unfallopferproduzenten anbieten, wie sie blitzschnell wenden und nochmal d'rüberfahren ...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Habe ich im entsprechenden Sachthread mehrfach erklärt.Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 16:49 hat geschrieben: Und wie machen die das?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Hier z.B.ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 10:37 hat geschrieben:
@adam smith
Du hast über Bundestag I und II diskutiert bzw. dies wurde hier im Forum diskutiert? Wo?
ToughDaddy » So 6. Okt 2013, 22:51 hat geschrieben:
Wenn Du den Bruch der Verfassung und die Abschaffung von Grundrechten für Kinder bzw. in dem Fall von männlichen Kindern, damit sie mißhandelt werden dürfen wegen angeblich glaubensrechtlicher Bestimmungen der Eltern, als gute Entscheidung empfindest, dann könntest Recht haben.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Also nein. Gut.Adam Smith » Mi 11. Jun 2014, 18:41 hat geschrieben: Hier z.B.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Du hast also schon mal irgendwann irgendwo irgendwas dazu geschrieben. So en detail wollte ich das gar nicht wissen.ToughDaddy » 11. Jun 2014, 18:27 hat geschrieben: Habe ich im entsprechenden Sachthread mehrfach erklärt.

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Dann mal ganz einfach:Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 19:53 hat geschrieben: Du hast also schon mal irgendwann irgendwo irgendwas dazu geschrieben. So en detail wollte ich das gar nicht wissen.
Als Betroffener kann man gegen ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung klagen. Betroffen in dem Fall sind die männlichen Kinder. Das Klagerecht üben für jene die Eltern aus. Wer will die Beschneidung? Wer wird also nicht klagen? Damit wäre schon einmal die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vom Tisch.
Desweiteren gibt es natürlich noch die abstrakte Normenkontrolle. Klagen können hier die Landesregierungen, Bundesregierungen oder mindestens 1/4 des Bundestages. Und schon hat man das auch vom Tisch.
Man wollte einfach keine Kontrolle durch das BVerfG. Verbände von Muslimen und Juden hatten doch mit Klage gedroht, falls es eine entsprechende Erlaubnis nicht gibt. Da hat man plötzlich Angst bekommen, insbesondere wegen den ganzen Vorwürfen wie der Vernichtung jüdischen Lebens.
Daran sieht man eben, dass gerade in der (nennen wir es mal so) hohen Politik das Interesse am GG sehr gering ist. Dies sieht man auch den ständigen offensichtlichen Verstößen gegen das GG.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Nur weil niemand klagt, hat also die Politik die Klagen verhindert? Hat man extra die Klagemöglichkeiten eingeschränkt nur für dieses Gesetz? Oder gilt nicht schlicht "Wo kein Kläger, da kein Richter!". Es mag ja sein, daß alle die hier klagen könnten kein Interesse an dieser Klage haben. Das aber der Poitik in die Schuhe zu schieben ist doch wohl weit her geholt. Und ob es nicht doch jemanden gibt der klagen wird, werden wir sehen. Ich wäre da gar nicht so pessimistisch an deiner Stelle. Da wäre ich eher pessimistisch was die Erfolgsaussicht der Klage angeht. Aber das ist ja ein anderes Thema.ToughDaddy » 11. Jun 2014, 21:01 hat geschrieben: Dann mal ganz einfach:
Als Betroffener kann man gegen ein Gesetz bzw. eine Gesetzesänderung klagen. Betroffen in dem Fall sind die männlichen Kinder. Das Klagerecht üben für jene die Eltern aus. Wer will die Beschneidung? Wer wird also nicht klagen? Damit wäre schon einmal die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vom Tisch.
Desweiteren gibt es natürlich noch die abstrakte Normenkontrolle. Klagen können hier die Landesregierungen, Bundesregierungen oder mindestens 1/4 des Bundestages. Und schon hat man das auch vom Tisch.
Man wollte einfach keine Kontrolle durch das BVerfG. Verbände von Muslimen und Juden hatten doch mit Klage gedroht, falls es eine entsprechende Erlaubnis nicht gibt. Da hat man plötzlich Angst bekommen, insbesondere wegen den ganzen Vorwürfen wie der Vernichtung jüdischen Lebens.
Daran sieht man eben, dass gerade in der (nennen wir es mal so) hohen Politik das Interesse am GG sehr gering ist. Dies sieht man auch den ständigen offensichtlichen Verstößen gegen das GG.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Ok. Ich dachte es mir schon, dass es wieder nur um dumme Spielerei geht. Na dann viel Spaß noch.Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 21:19 hat geschrieben: Nur weil niemand klagt, hat also die Politik die Klagen verhindert? Hat man extra die Klagemöglichkeiten eingeschränkt nur für dieses Gesetz? Oder gilt nicht schlicht "Wo kein Kläger, da kein Richter!". Es mag ja sein, daß alle die hier klagen könnten kein Interesse an dieser Klage haben. Das aber der Poitik in die Schuhe zu schieben ist doch wohl weit her geholt. Und ob es nicht doch jemanden gibt der klagen wird, werden wir sehen. Ich wäre da gar nicht so pessimistisch an deiner Stelle. Da wäre ich eher pessimistisch was die Erfolgsaussicht der Klage angeht. Aber das ist ja ein anderes Thema.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
ToughDaddy » 11. Jun 2014, 21:34 hat geschrieben: Ok. Ich dachte es mir schon, dass es wieder nur um dumme Spielerei geht. Na dann viel Spaß noch.

Ok, mit sachlichen Argumenten darf man dir nicht kommen. Was hättest Du denn gern?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Ich habe Dir sachlich erklärt, wer klagen kann und warum dadurch faktisch Klagen verhindert werden. Wenn Du dann lieber auf so Sprüche setzten mußt: Nur weil niemand klagt... Also sorry, entweder setzt Dich mit dem Geschriebenen auseinander oder Du läßt es einfach. Und auf Grund Deiner vorhandenen Intelligenz komme ich mir dann eben verarscht vor und kann nur noch davon ausgehen, dass es Dir um dumme Spielerei und nicht um Sachlichkeit geht.Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 21:38 hat geschrieben:![]()
Ok, mit sachlichen Argumenten darf man dir nicht kommen. Was hättest Du denn gern?
Also solltest Du mal mit sachlichen Argumenten kommen und auf das Geschriebene eingehen.
Deine Behauptung, dass Du mit sachlichen Argumenten gekommen bist, ist wirklich sehr lächerlich.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Und ich habe dir entgegengehalten, daß das doch nicht die Schuld der Politik ist. Klagen können nun mal nur die, die in ihren Rechten verletzt werden. War immer so und wird so bleiben. Und dann kommst Du mit deinen "Spielereien". Ich verstehe schlicht nicht, was Du dem Gesetzgeber da vorwirfst. Er hat ein Gesetz gemacht. Und nichts getan, um hier Klagen zu verhindern. Oder hat er die verboten? Und ihm vorzuhalten, daß die Berechtigten nicht klagen, hielte ich für absurd. Du kannst natürlich fordern, daß zukünftig jeder gegen ein ihm mißliebiges Gesetz klagen darf. Das wäre aber eine andere Baustelle.ToughDaddy » 11. Jun 2014, 21:45 hat geschrieben: Ich habe Dir sachlich erklärt, wer klagen kann und warum dadurch faktisch Klagen verhindert werden. Wenn Du dann lieber auf so Sprüche setzten mußt: Nur weil niemand klagt... Also sorry, entweder setzt Dich mit dem Geschriebenen auseinander oder Du läßt es einfach. Und auf Grund Deiner vorhandenen Intelligenz komme ich mir dann eben verarscht vor und kann nur noch davon ausgehen, dass es Dir um dumme Spielerei und nicht um Sachlichkeit geht.
Also solltest Du mal mit sachlichen Argumenten kommen und auf das Geschriebene eingehen.
Deine Behauptung, dass Du mit sachlichen Argumenten gekommen bist, ist wirklich sehr lächerlich.
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Ich weiß ja, daß Du die Beschneidung ablehnst. Und hier die Regelungen durch den Gesetzgeber für falsch hältst. Aber eine wie immer geartete Einschränkung des Klagerechtes hat es nicht gegeben. Dies ist bei diesem Gesetz wie bei jedem anderen Gesetz auch.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Und ob, man hat darum extra dieses Gesetzesänderung eingeführt, weil man eben keine Klagen wollte.Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 22:02 hat geschrieben: Und ich habe dir entgegengehalten, daß das doch nicht die Schuld der Politik ist. Klagen können nun mal nur die, die in ihren Rechten verletzt werden. War immer so und wird so bleiben. Und dann kommst Du mit deinen "Spielereien". Ich verstehe schlicht nicht, was Du dem Gesetzgeber da vorwirfst. Er hat ein Gesetz gemacht. Und nichts getan, um hier Klagen zu verhindern. Oder hat er die verboten? Und ihm vorzuhalten, daß die Berechtigten nicht klagen, hielte ich für absurd. Du kannst natürlich fordern, daß zukünftig jeder gegen ein ihm mißliebiges Gesetz klagen darf. Das wäre aber eine andere Baustelle.
Ich weiß ja, daß Du die Beschneidung ablehnst. Und hier die Regelungen durch den Gesetzgeber für falsch hältst. Aber eine wie immer geartete Einschränkung des Klagerechtes hat es nicht gegeben. Dies ist bei diesem Gesetz wie bei jedem anderen Gesetz auch.
Die Politik hatte doch die Möglichkeit, die Klagen der muslimischen und jüdischen Verbände abzuwarten. Die Politik hätte es auch selber einfach dem BVerfG vorlegen können. Aber das Interesse ist eben gering am GG, wenn es irgendwie politisch gefährlich wird. Und genau das ist die Schuld der Politik. Die Politik verweigert aus puren Machtinteressen die Überprüfung durch das BVerfG. Wenn die Politik so ein hohes Interesse am GG hat und sich doch nach Deiner Aussage so sicher sein kann, dass alles super ist, könnte sie doch die abstrakte Normenkontrolle beantragen.
Außerdem bist nicht mal darauf eingegangen, wer Antragsteller bzw. Kläger sein kann. Lieber kam eben der bereits zitierte erste Spruch. Aber ich erkläre Dir nicht noch einmal, warum die Berechtigten nicht klagen.
Die Einschränkung des Klagerechts ist bereits geschaffen wurden durch die Erlaubnis dieser gefährlichen Körperverletzung. Achja und ich bin nicht gegen Beschneidung, sondern gegen die gefährliche Körperverletzung an Kindern ohne medizinische Indikation und der Möglichkeit der Rückgängigmachung.
Falsch, bei anderen Regeln wird es verboten wie eben die körperliche Züchtigung. Zeig ein Regelung, die wie hier das Grundrecht von Dritten abschafft und die Klagemöglichkeit auf die Grundrechtsverletzer beschränkt. Sollte nicht so schwer sein, wenn es hier ist wie bei jedem (da hast Dich aber weit aus dem Fenster gelehnt) anderen Gesetz.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Nein, man hat die Gesetzesänderung eingeführt, weil sich durch ein Urteil eine Rechtsunsicherheit ergeben hat. Und die wollte man aus der Welt schaffen.ToughDaddy » 11. Jun 2014, 22:12 hat geschrieben:
Und ob, man hat darum extra dieses Gesetzesänderung eingeführt, weil man eben keine Klagen wollte.
Wer ist denn bitte "Die Politik"? Wenn sich eine entsprechende Mehrheit findet, die die Verfassungsmäßigkeit der Regelung anzweifelt, dann kann sie das tun. Aber wenn sich diese Mehrheit nicht findet, dann ist es eben wie bei jedem anderen Gesetz. Es gibt keine Klage. Warum sollte jemand zum Gericht rennen und eine die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen, wenn er denn gar nicht meint, es sei verfassungswidrig. Soll man das jetzt bei jedem Gesetz vorsichtshalber tun? Und falls nicht, warum gerade bei diesem? Nur weil DU es für verfassungswidrig hältst?Die Politik hatte doch die Möglichkeit, die Klagen der muslimischen und jüdischen Verbände abzuwarten. Die Politik hätte es auch selber einfach dem BVerfG vorlegen können. Aber das Interesse ist eben gering am GG, wenn es irgendwie politisch gefährlich wird. Und genau das ist die Schuld der Politik. Die Politik verweigert aus puren Machtinteressen die Überprüfung durch das BVerfG. Wenn die Politik so ein hohes Interesse am GG hat und sich doch nach Deiner Aussage so sicher sein kann, dass alles super ist, könnte sie doch die abstrakte Normenkontrolle beantragen.
Mit ist schon klar, warum sie es nicht tun. Aber es hindert sie niemand daran, und nur das wäre vorwerfbar! Sie selber entscheiden so. Das kann man doch nicht dem Gesetzgeber vorhalten.Außerdem bist nicht mal darauf eingegangen, wer Antragsteller bzw. Kläger sein kann. Lieber kam eben der bereits zitierte erste Spruch. Aber ich erkläre Dir nicht noch einmal, warum die Berechtigten nicht klagen.
Sorry, aber den Schluß kann ich nicht nachvollziehen.Die Einschränkung des Klagerechts ist bereits geschaffen wurden durch die Erlaubnis dieser gefährlichen Körperverletzung.
Daß hier ein Grundrecht abgeschafft wurde, ist eine Vermutung bzw. Meinung deinerseits. Ich sehe das z. B anders, aber das ist ja hier nicht das Thema. Von daher zäumst Du das Pferd von hinten auf. Du kannst doch nicht das Ergebnis eines eventuellen Verfahrens voraussetzen und daraus etwas schließen. Problematisch würde es nur dann, wenn der Gesetzgeber explizit für dieses Gesetz irgendwelche Regelungen getroffen hätte, die das Klagerecht der Betroffenen einschränken. Und das hat er nicht. Es mag ja sein, daß die Klageberechtigten nicht klagen. Aber das kann man doch wie gesagt nicht dem Gesetzgeber anlasten. Und daß die Klageberechtigten nun mal die sind, die es sind, das ist nun mal so. Im Gegenteil. Hätte man hier eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen, daß irgendwelche Unbeteiligten hier klagen dürfen, wäre das verfassungsmäßig höchst zweifelhaft. Dann wäre der Vorwurf der Mißachtung des GG viel eher an den Gesetzgeber zu richten gewesen.Falsch, bei anderen Regeln wird es verboten wie eben die körperliche Züchtigung. Zeig ein Regelung, die wie hier das Grundrecht von Dritten abschafft und die Klagemöglichkeit auf die Grundrechtsverletzer beschränkt. Sollte nicht so schwer sein, wenn es hier ist wie bei jedem (da hast Dich aber weit aus dem Fenster gelehnt) anderen Gesetz.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Falsch. Ich kenne nicht einen Juristen, der diesbezüglich eine Rechtsunsicherheit hatte. Achja ganz davon abgesehen, hätte man das nicht durchs BVerfG klären lassen können? Und so schließt sich der Kreis.Dampflok94 » Mi 11. Jun 2014, 22:36 hat geschrieben: Nein, man hat die Gesetzesänderung eingeführt, weil sich durch ein Urteil eine Rechtsunsicherheit ergeben hat. Und die wollte man aus der Welt schaffen.
Welche Mehrheiten? Soll ich nochmal für Dich aufzählen, wer klageberechtigt ist? Nee oder?Wer ist denn bitte "Die Politik"? Wenn sich eine entsprechende Mehrheit findet, die die Verfassungsmäßigkeit der Regelung anzweifelt, dann kann sie das tun. Aber wenn sich diese Mehrheit nicht findet, dann ist es eben wie bei jedem anderen Gesetz. Es gibt keine Klage. Warum sollte jemand zum Gericht rennen und eine die Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen, wenn er denn gar nicht meint, es sei verfassungswidrig. Soll man das jetzt bei jedem Gesetz vorsichtshalber tun? Und falls nicht, warum gerade bei diesem? Nur weil DU es für verfassungswidrig hältst?
Falsch, es nicht wie bei jedem anderen Gesetz, da hier den Verletzern von Grundrechten die Klageberechtigung zugewiesen wird. Ein Treppenwitz hoch drei. Aber ok, solange Du das nicht verstehen willst, ist es sowieso eher sinnfrei. Du versuchst es lieber mal wieder auf mich abzuwälzen. Danke für die Bestätigung, dass es nur um dumme Spielerei geht.
Nein, natürlich kann man dem Gesetzgeber nicht vorhalten, dass er keine Interesse am GG hat, einer Entscheidungsfindung durch das GG und die Klageberechtigung den Grundrechtsverletzern in die Hand gibt, während die Opfer eben Pech haben.Mit ist schon klar, warum sie es nicht tun. Aber es hindert sie niemand daran, und nur das wäre vorwerfbar! Sie selber entscheiden so. Das kann man doch nicht dem Gesetzgeber vorhalten.

Du willst es nicht oder soll wirklich hier jeder glauben, dass Du nicht mehr drauf hast als eine Scheibe Toast?Sorry, aber den Schluß kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist keine Vermutung. Dass Du das anders siehst, hätte ich natürlich nicht gedacht, weil ich natürlich mit dem Klammerbeutel immer gepudert wurde.Daß hier ein Grundrecht abgeschafft wurde, ist eine Vermutung bzw. Meinung deinerseits. Ich sehe das z. B anders, aber das ist ja hier nicht das Thema. Von daher zäumst Du das Pferd von hinten auf. Du kannst doch nicht das Ergebnis eines eventuellen Verfahrens voraussetzen und daraus etwas schließen. Problematisch würde es nur dann, wenn der Gesetzgeber explizit für dieses Gesetz irgendwelche Regelungen getroffen hätte, die das Klagerecht der Betroffenen einschränken. Und das hat er nicht. Es mag ja sein, daß die Klageberechtigten nicht klagen. Aber das kann man doch wie gesagt nicht dem Gesetzgeber anlasten. Und daß die Klageberechtigten nun mal die sind, die es sind, das ist nun mal so. Im Gegenteil. Hätte man hier eine einmalige Ausnahmeregelung geschaffen, daß irgendwelche Unbeteiligten hier klagen dürfen, wäre das verfassungsmäßig höchst zweifelhaft. Dann wäre der Vorwurf der Mißachtung des GG viel eher an den Gesetzgeber zu richten gewesen.
Solange Du weiterhin bezüglich der Klageberechtigung es lieber mit Ablenkung und Märchen von aufgezäumten Pferden versuchst, kommst natürlich nicht weiter.
Du kannst Dich weiter für den tollen Gesetzgeber in die Bresche schlagen, aber Du kannst offensichtlich nicht ein Bsp bringen, wo es genauso ist. Ich habe Dir die Möglichkeiten genannt, welche zur Verfügung standen, man hat sich lieber für die Grundrechtsverletzung entschieden. Aber vielleicht wird auch bei den Opfern von anderen Straftaten die Anzeige- und Klagemöglichkeit genommen, dann müssen auch dort die Täter klagen. Da wirst Du Dich natürlich weiterhin hinstellen und behaupten, dass der Gesetzgeber ganz dufte ist und alles ganz normal wie immer (Bsp kannst natürlich nicht nennen, ok dann schon) gemacht hat.

Falls Du doch mal auf Fragen oder Argumente eingehst, kannst Dich nochmal melden. Aber Dein Fussaufstampfen ist hier genauso argumentationsfrei wie bei der "Diskussion" zum § 3.

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
[...]
Zuletzt geändert von Kopernikus am Samstag 21. Juni 2014, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Muck watt jü wüllt - de Lüüd snackt doch.
Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
[/quote]Gretel » Mi 11. Jun 2014, 22:27 hat geschrieben:
Wirklich erstaunlich, dass Du mit Deinen dauerbeleidigten Dauerbeleidigungen - in mindestens jedem 2.Posting - so ungeschoren durchs Forum kommst. -
Schätze, es handelt sich um Mitleid ...
eben Scheibe Toast (Tough Daddy)
sig gelesen.
Zuletzt geändert von pikant am Donnerstag 12. Juni 2014, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ist das Grundgesetz ...
nicht dafür da, dass man es auch anwendet - etwa beim Wahlrecht?
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Re: Ist das Grundgesetz ...
Und wenn Du jetzt noch erläuterst, wo es denn deiner Meinung nach nicht angewendet wird, könnte man mit deinem Posting ggf. was anfangen.paradoxx » 12. Jun 2014, 17:38 hat geschrieben:nicht dafür da, dass man es auch anwendet - etwa beim Wahlrecht?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 22:12 hat geschrieben: Und ob, man hat darum extra dieses Gesetzesänderung eingeführt, weil man eben keine Klagen wollte.
Der Gesetzgeber hat ein solches Gesetz geschaffen, um zunächst einmal Rechtssicherheit zu schaffen - für die Eltern wie für diejenigen, die solche Beschneidungen durchführen. Genau das ist die Aufgabe des Gesetzgebers: Rechtssicherheit zu schaffen. Dampflok94 hat also vollkommen Recht!
Die Politik hatte doch die Möglichkeit, die Klagen der muslimischen und jüdischen Verbände abzuwarten. Die Politik hätte es auch selber einfach dem BVerfG vorlegen können. Aber das Interesse ist eben gering am GG, wenn es irgendwie politisch gefährlich wird. Und genau das ist die Schuld der Politik. Die Politik verweigert aus puren Machtinteressen die Überprüfung durch das BVerfG. Wenn die Politik so ein hohes Interesse am GG hat und sich doch nach Deiner Aussage so sicher sein kann, dass alles super ist, könnte sie doch die abstrakte Normenkontrolle beantragen. (...)
Das Gesetz ist formal korrekt beschlossen worden. Den Gesetzgebungsgang kennst du. Das Gesetz schafft zunächst einmal Rechtssicherheit für die Betroffenen (s. o.). So sieht es auch das Grundgesetz vor, das alles staatliche Handeln verpflichtet, die Würde des Menschen zu wahren. Ein langwieriger Prozess beim BVerfG vor bzw. statt der Gesetzgebung hätte muslimische und jüdische Eltern jahrelang unter den Generalverdacht gestellt, möglicherweise Rechtsbrecher zu sein! Ich kann nicht erkennen, dass das "Interesse" des Gesetzgebers am Grundgesetz "eben gering" sei, wie du spekulierst. Rechtssicherheit zu schaffen, ist ein hohes Gut!
Die Einschränkung des Klagerechts ist bereits geschaffen wurden durch die Erlaubnis dieser gefährlichen Körperverletzung. Achja und ich bin nicht gegen Beschneidung, sondern gegen die gefährliche Körperverletzung an Kindern ohne medizinische Indikation und der Möglichkeit der Rückgängigmachung.
Wieviele erwachsene Beschnittene leben in Deutschland? Wieviele davon sind aufgrund ihrer Beschneidung traumatisiert? Wir dürfen gespannt sein auf die Massenklage der Betroffenen beim BVerfG wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz, das ihnen körperliche Unversehrtheit garantiert. Sie als Betroffene sind diejenigen, die bevorrechtigt sind, zwischen dem grundgesetzlich garantiertem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Religionsfreiheit eine Höherrangigkeit fundiert abzuwägen. Alle von Beschneidung Nichtbetroffenen sind nicht völlig frei vom Verdacht, sich insbesondere aus ideologisch-propagandistischen Gründen statt aus reiner Sachlichkeit und Rechtstreue so sehr aufzuregen. Denn wer anders als jüdische und muslimische Gläubige sind von religiösen Beschneidungen betroffen?
Falsch, bei anderen Regeln wird es verboten wie eben die körperliche Züchtigung. Zeig ein Regelung, die wie hier das Grundrecht von Dritten abschafft und die Klagemöglichkeit auf die Grundrechtsverletzer beschränkt. Sollte nicht so schwer sein, wenn es hier ist wie bei jedem (da hast Dich aber weit aus dem Fenster gelehnt) anderen Gesetz.
Sh. Hervorhebung: Das ist Unsinn!!! Dass der Gesetzgeber "das Grundrecht von Dritten abschafft und die Klagemöglichkeit auf die Grundrechtsverletzer beschränkt", ist eine Behauptung ohne jede Substanz. Wie ich schon ausführte, müssten doch gerade die Betroffenen, die man als Baby oder als Kind beschnitten hat, als die "Grundrechtsverletzten"(!) klagen. Wer kann – oder will – sie denn daran hindern? Niemand!
Aber warum klagen sie nicht?
Errare humanum est, perseverare diabolicum.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
@Gregorius I
Habe kein Bock auf Wiederholungen, nur weil der nächste angerannt kommt und nicht auf Argumente eingehen will, sondern irgendwelche Bauchgefühle beschreibt.
Alleine Deine Frage am Ende Deines Posts offenbart, dass Du nicht mal ansatzweise gelesen hast, was ich geschrieben habe zur Klageberechtigung. Ebenso kannst Du auch nicht beantworten, bei welchem Gesetz noch die Klagemöglichkeit vom Grundrechtsverletzer abhängt.
Somit bleibt als Fazit nur:
Habe kein Bock auf Wiederholungen, nur weil der nächste angerannt kommt und nicht auf Argumente eingehen will, sondern irgendwelche Bauchgefühle beschreibt.
Alleine Deine Frage am Ende Deines Posts offenbart, dass Du nicht mal ansatzweise gelesen hast, was ich geschrieben habe zur Klageberechtigung. Ebenso kannst Du auch nicht beantworten, bei welchem Gesetz noch die Klagemöglichkeit vom Grundrechtsverletzer abhängt.
Somit bleibt als Fazit nur:

Re: Ist das Grundgesetz ...
s. unten, nur als BeispielDampflok94 » Do 12. Jun 2014, 17:45 hat geschrieben: Und wenn Du jetzt noch erläuterst, wo es denn deiner Meinung nach nicht angewendet wird, könnte man mit deinem Posting ggf. was anfangen.
Willensbildung ist demokratisch-repräsentativ oder totalitär, eins schließt das andere aus (s. Art. 137 GG)
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Re: Ist das Grundgesetz ...
So en detail wollte ich es jetzt gar nicht wissen.paradoxx » 13. Jun 2014, 10:04 hat geschrieben: s. unten, nur als Beispiel

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
...und das BRD-Regime diskriminiert diese Menschen - besonders was die Weltanschaulichkeit betrifft.Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 10:04 hat geschrieben: Gerade das dritte Reich hat Menschen wegen der religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse UMGEBRACHT. Vergessen?
Linke finden allerdings immer Ausnahmen
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
wo wirst du denn diskriminiert ?Anti-Gutmensch » Fr 13. Jun 2014, 17:02 hat geschrieben: ...und das BRD-Regime diskriminiert diese Menschen - besonders was die Weltanschaulichkeit betrifft.
Linke finden allerdings immer Ausnahmen
weil du armer tropf uns nicht wieder ein führer-deutschland oktruieren darfst, wo die demokratie abgeschafft wird, und entartete kunst, gewerkschaften und linke und bürgerliche parteien nicht in voller freiheit verbieten darfst ?
es ist so absurd was ihr euch da aus dem braunen keller zusammenreimt.
ihr solltet dankbar sein dass man euch nicht mit der gleichen verachtung und konsequenz verfolgt die ihr uns angedeien lassen wollt.
und zwar jeden tag auf knien dreimal ...
Zuletzt geändert von bakunicus am Freitag 13. Juni 2014, 17:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Anti-Gutmensch » Fr 13. Jun 2014, 16:02 hat geschrieben: ...und das BRD-Regime diskriminiert diese Menschen - besonders was die Weltanschaulichkeit betrifft.
Linke finden allerdings immer Ausnahmen
welche Menschen werden durch das "BRD-Regime" diskriminiert?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
bakunicus » Fr 13. Jun 2014, 16:18 hat geschrieben: wo wirst du denn diskriminiert ?
weil du armer tropf uns nicht wieder ein führer-deutschland oktruiren darfst, wo die demokratie abgeschafft wird, und entartete kunst, gewerkschaften und linke und bürgerliche parteien nicht in voller freiheit verbieten darfst ?
es ist so absurd was ihr euch da aus dem braunen keller zusammenreimt.
ihr solltet dankbar sein dass man euch nicht mit der gleichen verachtung und konsequenz verfolgt die ihr uns angedeien lassen wollt.
und zwar jeden tag auf knien dreimal ...
hilf mir Mal
wer ist "ihr" - und wer ist "uns"?????
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
die sind die neonasos ... und wir sind die demokratische gesellschaft.Realist2014 » Fr 13. Jun 2014, 17:19 hat geschrieben:
hilf mir Mal
wer ist "ihr" - und wer ist "uns"?????
er wird mich schon verstanden haben ...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
bakunicus » Fr 13. Jun 2014, 16:21 hat geschrieben: die sind die neonasos ... und wir sind die demokratische gesellschaft.
er wird mich schon verstanden haben ...
ich nehme an "neonasos" = Gehirntote?

Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
ToughDaddy » Do 12. Jun 2014, 22:17 hat geschrieben:@Gregorius I
Habe kein Bock auf Wiederholungen, nur weil der nächste angerannt kommt und nicht auf Argumente eingehen will, sondern irgendwelche Bauchgefühle beschreibt.
Alleine Deine Frage am Ende Deines Posts offenbart, dass Du nicht mal ansatzweise gelesen hast, was ich geschrieben habe zur Klageberechtigung. Ebenso kannst Du auch nicht beantworten, bei welchem Gesetz noch die Klagemöglichkeit vom Grundrechtsverletzer abhängt.
Somit bleibt als Fazit nur:
Deine wesentlichen "Argumente" sind nicht nur von mir, sondern auch von anderen begründet zurückgewiesen worden. Weil du für deine Sichtweisen kein Recht bekommst, bist du nun am Punkt der aggressiven Rechthaberei angelangt.
Du bist so leicht durchschaubar.

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Realist2014 » Fr 13. Jun 2014, 17:18 hat geschrieben:
welche Menschen werden durch das "BRD-Regime" diskriminiert?
Man muss für ihn ein wenig Verständnis aufbringen. Er hat eben nie gelernt und begriffen, was Menschenrechte und Freiheiten sind. Da lesen oder hören gewisse Leute irgendwo "Meinungsfreiheit" und missverstehen das dahingehend, dass sie das Recht hätten, allen Menschen jede Grobheit und Schlimmeres an den Kopf zu werfen. Dass Freiheiten auch Grenzen haben, ist ihnen unbekannt. Für sich selbst verbitten sie sich natürlich selbst ein ebenso klares wie harmloses Wort wie z. B. "Spinner" und fühlen sich sogleich durch unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat politisch verfolgt und diskriminiert. Warum sie diesen Widerspruch in ihrem Denken nicht erkennen? Nun - womit denn?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Gregorius I » Fr 13. Jun 2014, 16:45 hat geschrieben:
Man muss für ihn ein wenig Verständnis aufbringen. Er hat eben nie gelernt und begriffen, was Menschenrechte und Freiheiten sind. Da lesen oder hören gewisse Leute irgendwo "Meinungsfreiheit" und missverstehen das dahingehend, dass sie das Recht hätten, allen Menschen jede Grobheit und Schlimmeres an den Kopf zu werfen. Dass Freiheiten auch Grenzen haben, ist ihnen unbekannt. Für sich selbst verbitten sie sich natürlich selbst ein ebenso klares wie harmloses Wort wie z. B. "Spinner" und fühlen sich sogleich durch unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat politisch verfolgt und diskriminiert. Warum sie diesen Widerspruch in ihrem Denken nicht erkennen? Nun - womit denn?
für die Ziele der NPD ist das Wort "Spinnerei" ja wirklich ein Kosewort...
da sind eigentlich viel kräftigere Bezeichnungen richtiger....
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Stimmt, einfach mal die Argumente wegwischen, das passt schon. Ersetzt zwar keine Argumente, aber immerhin.Gregorius I » Fr 13. Jun 2014, 17:36 hat geschrieben:
Deine wesentlichen "Argumente" sind nicht nur von mir, sondern auch von anderen begründet zurückgewiesen worden. Weil du für deine Sichtweisen kein Recht bekommst, bist du nun am Punkt der aggressiven Rechthaberei angelangt.
Du bist so leicht durchschaubar.
Hey, ich brauche kein Recht von Dir bekommen. Du schaffst es nicht mal auf die wichtigsten Argumente einzugehen. Rechthaberei überlasse ich lieber Dir.
Na wenn ich so leicht durchschaubar bin, solltest doch endlich auch mal argumentativ mehr leisten.
Im Übrigen danke für die Bestätigung, dass Du auch nur dumme Sprüche drauf hast.

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p2597185
Jemand der wie Du, die Freiheit und Menschenrechte von Kindern einfach mal wegwischt, sollte lieber mal ganz ganz ruhig sein.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Realist2014 » Fr 13. Jun 2014, 17:57 hat geschrieben:
für die Ziele der NPD ist das Wort "Spinnerei" ja wirklich ein Kosewort...
da sind eigentlich viel kräftigere Bezeichnungen richtiger....
Natürlich, aber ein Bundespräsident ist immer gut beraten, auch deutliche Bezeichnungen der Hochsprache zu entlehnen.

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
ToughDaddy » Fr 13. Jun 2014, 18:08 hat geschrieben: Stimmt, einfach mal die Argumente wegwischen, das passt schon. Ersetzt zwar keine Argumente, aber immerhin.
Hey, ich brauche kein Recht von Dir bekommen. Du schaffst es nicht mal auf die wichtigsten Argumente einzugehen. Rechthaberei überlasse ich lieber Dir.
Na wenn ich so leicht durchschaubar bin, solltest doch endlich auch mal argumentativ mehr leisten.
Im Übrigen danke für die Bestätigung, dass Du auch nur dumme Sprüche drauf hast.![]()
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 5#p2597185
Jemand der wie Du, die Freiheit und Menschenrechte von Kindern einfach mal wegwischt, sollte lieber mal ganz ganz ruhig sein.
Du brauchtest deine Ausführungen nicht zu wiederholen, du warst auch vorher schon entlarvt.
Wie dumm deine Behauptung (sh. Hervorhebung) ist, ist dir wohl klar. Wenn nicht, sollte es mich allerdings auch nicht wundern.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Danke noch einmal für die Bestätigung, dass Du weiterhin nur argumentationslos rumschwafeln willst.Gregorius I » Fr 13. Jun 2014, 18:16 hat geschrieben: Du brauchtest deine Ausführungen nicht zu wiederholen, du warst auch vorher schon entlarvt.
Wie dumm deine Behauptung (sh. Hervorhebung) ist, ist dir wohl klar. Wenn nicht, sollte es mich allerdings auch nicht wundern.

Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Ich finde das GG unfertig, wenig durchdacht und in Bezug auf die Rechtstellung der Bevölkerung gegenüber dem Staat eine Frechheit. Allein der Name spricht schon aus, daß es noch kein souveränes Deutschland gibt.
Als Beispiel, wie man's besser macht, hier ein Blick auf die Verfassung der Schweiz:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 00/101.pdf
Als Beispiel, wie man's besser macht, hier ein Blick auf die Verfassung der Schweiz:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 00/101.pdf
Zuletzt geändert von Anti-Gutmensch am Sonntag 15. Juni 2014, 00:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Grundgesetz ist ein normaler Begriff für Staatsverfassungen, insb. in germanischsprachigen Ländern: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_ ... undgesetzeAnti-Gutmensch » So 15. Jun 2014, 00:41 hat geschrieben:Ich finde das GG unfertig, wenig durchdacht und in Bezug auf die Rechtstellung der Bevölkerung gegenüber dem Staat eine Frechheit. Allein der Name spricht schon aus, daß es noch kein souveränes Deutschland gibt.
Als Beispiel, wie man's besser macht, hier ein Blick auf die Verfassung der Schweiz:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 00/101.pdf
Die "Deutschland hat (wie Großbritannien) keine Verfassung und ist deshalb nicht souverän"-Verschwörungstheorien wurden hier schon oft genug durchgekaut. Und daß einem am rechten Rand die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein Dorn im Auge ist, versteht sich von selbst.
Labskaus!
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Nur dem rechten Rand? Naja, die immer wieder vorhandenen Regierung und Parlamente haben gezeigt, dass das Interesse am GG eben auch nicht sehr hoch ist, wenn es irgendwie den eigenen Machtinteressen widerspricht.frems » So 15. Jun 2014, 00:46 hat geschrieben: Grundgesetz ist ein normaler Begriff für Staatsverfassungen, insb. in germanischsprachigen Ländern: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_ ... undgesetze
Die "Deutschland hat (wie Großbritannien) keine Verfassung und ist deshalb nicht souverän"-Verschwörungstheorien wurden hier schon oft genug durchgekaut. Und daß einem am rechten Rand die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein Dorn im Auge ist, versteht sich von selbst.
Ansonsten:
Man hätte natürlich bei der Wiedervereinigung die Möglichkeit gehabt, aus dem GG auch eine vom Volk gegebene Verfassung zu machen. Wollte man anscheinend nicht.
Da hat man lieber den Art. 146 GG a.F. durch eine Floskel ersetzt.

Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Nenn doch mal ein beispiel, was in anderen verfassungen besser gelöst ist.Anti-Gutmensch » So 15. Jun 2014, 00:41 hat geschrieben:Ich finde das GG unfertig, wenig durchdacht und in Bezug auf die Rechtstellung der Bevölkerung gegenüber dem Staat eine Frechheit. Allein der Name spricht schon aus, daß es noch kein souveränes Deutschland gibt.
Als Beispiel, wie man's besser macht, hier ein Blick auf die Verfassung der Schweiz:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 00/101.pdf
Hälst du die schweiz für souveräner als D, kamerad ahnungslos?
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Da dürfte wohl nicht wirklich was einfallen.Tantris » So 15. Jun 2014, 09:03 hat geschrieben: Nenn doch mal ein beispiel, was in anderen verfassungen besser gelöst ist.
Hälst du die schweiz für souveräner als D, kamerad ahnungslos?
Manche Politiker ärgern sich heute noch, dass wir so starke Grundrechte haben.

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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Beispiel Schweiz Ehe und Familie:Tantris » So 15. Jun 2014, 09:03 hat geschrieben: Nenn doch mal ein beispiel, was in anderen verfassungen besser gelöst ist.
Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.
eine solche Formulierung ist doch deutlich besser als Artikel 6 GGArt. 14 Recht auf Ehe und Familie
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.
denn Kinder verdienen besonderen Schutz, ob ein Mensch jetzt in Partnerschaft mit einem, zwei, drei Anderen oder alleine lebt, darauf sollte der Gesetzgeber keinen Einfluss nehmen, in dem er eine Form privilegiert.(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Libertas veritasque.
Lesen und verstehen: http://www.feynmanlectures.caltech.edu/I_01.html
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Okay, linksextreme Querfrontler werden das Grundgesetz auch nicht mögen und unfähig sein, den Art. 146 zu lesen.ToughDaddy » So 15. Jun 2014, 08:26 hat geschrieben: Nur dem rechten Rand? Naja, die immer wieder vorhandenen Regierung und Parlamente haben gezeigt, dass das Interesse am GG eben auch nicht sehr hoch ist, wenn es irgendwie den eigenen Machtinteressen widerspricht.
Ansonsten:
Man hätte natürlich bei der Wiedervereinigung die Möglichkeit gehabt, aus dem GG auch eine vom Volk gegebene Verfassung zu machen. Wollte man anscheinend nicht.
Da hat man lieber den Art. 146 GG a.F. durch eine Floskel ersetzt.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W
Poste es mal hier rein, da Demokratie auch das Grundgesetz berührt.
Krise der Demokratie
Den politologischen Streit über ein bessere Staatsform gibt es schon länger.
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
ToughDaddy » So 15. Jun 2014, 07:26 hat geschrieben: Nur dem rechten Rand? Naja, die immer wieder vorhandenen Regierung und Parlamente haben gezeigt, dass das Interesse am GG eben auch nicht sehr hoch ist, wenn es irgendwie den eigenen Machtinteressen widerspricht.
Ansonsten:
Man hätte natürlich bei der Wiedervereinigung die Möglichkeit gehabt, aus dem GG auch eine vom Volk gegebene Verfassung zu machen. Wollte man anscheinend nicht.
Da hat man lieber den Art. 146 GG a.F. durch eine Floskel ersetzt.
eine "vom Volk gegebene Verfassung"..
die wäre
inhaltlich deckungsgleich unserem GG..
also was soll das Ganze?
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Re: Auch hier ist die Schweiz mal wieder Vorbild
Och Gottchen mehr als sinnfreie Beleidigungen fallen Dir schon wieder nicht mehr ein? Schlecht geschlafen? Oder wolltest einfach nur mal ein Arsch wieder sein?frems » So 15. Jun 2014, 14:17 hat geschrieben: Okay, linksextreme Querfrontler werden das Grundgesetz auch nicht mögen und unfähig sein, den Art. 146 zu lesen.
@Realist
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 6#p2600026
Versuchs mal mit ganzen Sätzen, damit man auch weiß, was Du willst.