Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

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deggial
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:11 Das ist das gleiche schwachsinnige Prinzip, oder erklärung, die Verbraucher lägen die Preise fest. Ne tun sie eben nicht. Wer so argumentiert kontakariert die Macht und den Einfluss den Kapital und Unternehmertum in unser Gesellschaftsform haben. Wer dann auch noch Arbeitnehmerrechte einschränken will, der will tatsächlich wieder feudale Machtverhältnisse.
Bleib doch mal auf dem Teppich... sage doch bitte, wie jemand hohe Preise durchsetzen möchte, wenn niemand bereit ist, das zu bezahlen? Das geht einfach nicht. Umgekehrt lassen sich keine niedrigen Gehälter durchsetzen, wenn sich niemand findet, der solche Angebote annimmt.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:11 Die gehören aber zur Lebenswirklichkeit eines jeden Menschen dazu, gerade wenn du von diesem Flexibilität forderst, die mit seiner Lebenswirklichkeit evtl. nix zu tun hat. Nur mal so als Beispiel. Wie Deutschen bauen (wenn wir bauen) in der Regel keine Wellblechhütten aus denen wir wieder schnell ausziehen können, um im nächsten Bundesstaat wieder eine neue Arbeit anzunehmen.
Das Beispiel ist schön... wenn ich jemanden einstelle, dann bekommt derjenige dafür ein Gehalt, mit dem er zu dem Zeitpunkt, wo er den Vertrag unterzeichnet hat, einverstanden war. Wenn dieser jemand jetzt eine Familie gründet oder vielleicht aus anderen Gründen umziehen muss, dann würde ich gerne von dir wissen, wieso das den Vertrag, den ich mit dieser Person geschlossen habe, beeinflussen soll. Private Entscheidungen und Schicksale liegen nicht in meiner Hand.

Auch nur die Firmen, die es wirklich konnten, haben beispielsweise die sozialversicherungsbefreiten Inflationsprämie gezahlt. Andere hätten es vielleicht gerne auch getan... wir werden immer Beispiele finden, wo es mal "ungerechter" und mal "gerechter" zugeht.

Im konkreten Fall geht aber darum, dass eine Gewerkschaft acht Prozent und mehr Urlaub fordert, obwohl klar ist, dass sich das nicht bezahlen lässt. Das ist nicht gehässig oder gemein, das ist das, was sich aus den öffentlichen Haushalten ablesen lässt.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:11 Tja dann solltest du versuchen deinen Horizont zu erweitern.
Freundchen, wir kennen uns nicht. Hör auf, dir ständige solche Urteile über andere Menschen zu erlauben. Das steht dir nicht zu.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:14 Echt jetzt du verstehst deinen Widerspruch nicht.
Es gibt einfach keinen.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:11 Das du die Arbeitgeber von der sozialen Verantwortung frei sprichst und dich dann beschwerst, wenn dir jemand entgegenhält, daß dir das Soziale wohl am Hintern vorbei geht.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:23 Da da sogar Firmen behaupten, daß das Kurzarbeitergeld ja keine staatliche Subvention sei, empfand ich perönlich dabei als besonders dreist und asozial.
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die verhindern soll, dass Firmen wegen eines externen Schocks Arbeitsplätze abbauen.

Das ist etwas anderes als Subventionen oder Notkredite, die Firmen während der Coronazeit in Anspruch genommen haben. In solchen Fällen kann ich es nachvollziehen, dass man sich fragt, wie man erst das Geld nehmen und es dann ausschütten kann. Ich habe auch klar gesagt, dass mir nicht klar ist, wie das bei dem britischen Notfonds gelaufen ist. In Deutschland war das so nicht möglich, wie deine Quelle beschreibt.

Positiv fand ich, dass zahlreiche Unternehmen das Kurzarbeitergeld aufgestockt haben, damit die Mitarbeiter auf ihr normales Gehalt kamen. Das kann man vielleicht auch erwähnen.
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relativ
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:35 Bleib doch mal auf dem Teppich... sage doch bitte, wie jemand hohe Preise durchsetzen möchte, wenn niemand bereit ist, das zu bezahlen? Das geht einfach nicht. Umgekehrt lassen sich keine niedrigen Gehälter durchsetzen, wenn sich niemand findet, der solche Angebote annimmt.
Wenn du über Preise redest dann reden wir auch über die Preise die eben nicht nur Luxus sind und auf die man ectl. leichter verzichten kann. Du kannst ja mal recherieren wo die Preise in den letzten Jahren hauptsächlich zugelegt haben, oder kommst du selber drauf.
Mal eben aufs essen und Wohung verzichten und solange in eine Höhle ziehen und wieder jagen und sammeln zu gehen, ist heutzutage nicht mehr so einfach und in der Masse geht das eh nicht....Du meinst also der Arbeitnehmer hat den längeren Atem und hält es in der Höhle und beim jagen und sammeln länger aus als der Unternehmer in seinem abbezahlten Penthaus?
Das Beispiel ist schön... wenn ich jemanden einstelle, dann bekommt derjenige dafür ein Gehalt, mit dem er zu dem Zeitpunkt, wo er den Vertrag unterzeichnet hat, einverstanden war. Wenn dieser jemand jetzt eine Familie gründet oder vielleicht aus anderen Gründen umziehen muss, dann würde ich gerne von dir wissen, wieso das den Vertrag, den ich mit dieser Person geschlossen habe, beeinflussen soll. Private Entscheidungen und Schicksale liegen nicht in meiner Hand.
Nunja das wäre ja schön wenn der unternehmer sich dann mit Iflationsausgleich ein Arbeiterleben dran hält, aber du bevorzugst ja hire and fire und Arbeitnehmer ohne Rechte, da funktioniert dein Wolkenkuckuckheim nicht merh besonders gut und Flächendeckend.
Auch nur die Firmen, die es wirklich konnten, haben beispielsweise die sozialversicherungsbefreiten Inflationsprämie gezahlt. Andere hätten es vielleicht gerne auch getan... wir werden immer Beispiele finden, wo es mal "ungerechter" und mal "gerechter" zugeht.
Klar gibt es auch im jetzigen System nicht.
Im konkreten Fall geht aber darum, dass eine Gewerkschaft acht Prozent und mehr Urlaub fordert, obwohl klar ist, dass sich das nicht bezahlen lässt. Das ist nicht gehässig oder gemein, das ist das, was sich aus den öffentlichen Haushalten ablesen lässt.
Sorry du weisst doch so gut wie ich, daß genau das nicht dabei raus kommt wenn zuende verhandelt wurde,oder?


Freundchen, wir kennen uns nicht. Hör auf, dir ständige solche Urteile über andere Menschen zu erlauben. Das steht dir nicht zu.
Ich habe dir einen Rat gegeben und kein Urteil gefällt.
Ich schreibe zudem was ich hier lese meine Meinung, ich habe nicht den Anspruch das sie jedem gefallen muss.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:35 Es gibt einfach keinen.



Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Doch hat es und es macht auch Sinn wenn man deine vorherigen post richtig zugeordnet hat
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:47 Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die verhindern soll, dass Firmen wegen eines externen Schocks Arbeitsplätze abbauen.
Ergo wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Das ist etwas anderes als Subventionen oder Notkredite, die Firmen während der Coronazeit in Anspruch genommen haben. In solchen Fällen kann ich es nachvollziehen, dass man sich fragt, wie man erst das Geld nehmen und es dann ausschütten kann. Ich habe auch klar gesagt, dass mir nicht klar ist, wie das bei dem britischen Notfonds gelaufen ist. In Deutschland war das so nicht möglich, wie deine Quelle beschreibt.
Kommt auch vom Steuerzahler....
Positiv fand ich, dass zahlreiche Unternehmen das Kurzarbeitergeld aufgestockt haben, damit die Mitarbeiter auf ihr normales Gehalt kamen. Das kann man vielleicht auch erwähnen.
Ja darfst du denn, die allermeisten Firmen haben sich anständig verhalten und wussten diese staatliche Subvention auch zu schätzen. Haben nach der Krise auch davon profitiert. Denn das Kurzarbeitergeld war mal eine richtige Erfolgsgeschichte staatlicher Subventionen
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:48 Mal eben auf essen und Wohung verzichten und solange in eine Höhle ziehen und wieder jagen und sammeln ist heutzutage nicht mehr so einfach und in der Masse geht das eh nicht.
Das muss ja auch niemand. Die Preissteigerungen der letzten Monate waren heftig und machen keinen Spaß, das ist richtig. Trotzdem würde ich vorschlagen, dass wir die Debatte nicht ins Lächerliche ziehen.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:48 Klar gibt es auch im jetzigen System nicht.
Was genau gibt es im jetzigen System nicht? Hier kann ich dir grad nicht ganz folgen.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:48 Sorry du weisst doch so gut wie ich, daß genau das nicht dabei raus kommt wenn zuende verhandelt wurde,oder?
Werden wir sehen. Offensichtlich unerfüllbare Forderungen vorzutragen und sich dann zu wundern, dass die Gegenseite kein Angebot macht, finde ich aber auch schon etwas komisch. Auf acht Prozent plus mehr Urlaub können die Arbeitgeber doch gar nicht so reagieren, wie es die Wirtschaftslage erforderlich machen würde, weil die Gewerkschaft das als Affront werten muss.

Sie hätten vier Prozent fordern und sich bei zwei einigen müssen... ganz ohne Streik.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:48 Ich schreibe zudem was ich hier lese meine Meinung, ich habe nicht den Anspruch das sie jedem gefallen muss.
Völlig okay. Mit geht es um das ad personam, auf das du gerne verzichten kannst. :)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:59 Das muss ja auch niemand. Die Preissteigerungen der letzten Monate waren heftig und machen keinen Spaß, das ist richtig. Trotzdem würde ich vorschlagen, dass wir die Debatte nicht ins Lächerliche ziehen.
Ich gebe dir Brief und Siegel, daß es für diejenigen für die es eine große Rolle spielt nicht lächerlich ist, wenn die Unternehmen, oder Vermieter mal eben die Preise exorbitant erhöhen. Daher werde ich die Debatte auch nicht ins lächerliche ziehen, es sei denn du erklärst mir die Alternative dieser Menschen die nicht die Tafel ist.

Was genau gibt es im jetzigen System nicht? Hier kann ich dir grad nicht ganz folgen.
Die Eierlegendewollmilchsau bei der sich niemand mehr ungerecht behandelt fühlt.


Werden wir sehen. Offensichtlich unerfüllbare Forderungen vorzutragen und sich dann zu wundern, dass die Gegenseite kein Angebot macht, finde ich aber auch schon etwas komisch. Auf acht Prozent plus mehr Urlaub können die Arbeitgeber doch gar nicht so reagieren, wie es die Wirtschaftslage erforderlich machen würde, weil die Gewerkschaft das als Affront werten muss.
Du glaubst echt, daß Angebot der Gewerkschaft war der Grund dafür kein Gegenangebot zu machen? Der zweite teil ist quatsch jeder Verantwortliche kennt die Folklore beim Tarifpoker
Sie hätten vier Prozent fordern und sich bei zwei einigen müssen... ganz ohne Streik.
Sorry hatten wir alles schon....

Völlig okay. Mit geht es um das ad personam, auf das du gerne verzichten kannst. :)
Ich versuchs, versprechen die ich womöglich nicht halten kann , gebe ich aber nicht ab. ;)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:53 Ergo wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Die Agentur für Arbeit, also diejenigen, die zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Genau das ist doch der Witz... lieber das Kurzarbeitergeld zahlen und den Arbeitsplatz erhalten, als Arbeitslosengeld zahlen und den Arbeitsplatz verlieren.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:53 Ja darfst du denn, die allermeisten Firmen haben sich anständig verhalten und wussten diese staatliche Subvention auch zu schätzen. Haben nach der Krise auch davon profitiert. Denn das Kurzarbeitergeld war mal eine richtige Erfolgsgeschichte staatlicher Subventionen
Kurzarbeitergeld ist eine Erfolgsgeschichte, aber nicht die einer staatlichen Subvention, sondern der Arbeitslosenversicherung. :)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:10 Ich gebe dir Brief und Siegel, daß es für diejenigen für die es eine große Rolle spielt nicht lächerlich ist, wenn die Unternehmen, oder Vermieter mal eben die Preise exorbitant erhöhen.
Das trifft jeden, oder kann jeden treffen... ja. Unternehmen können diese Lebensumstände aber nicht dadurch absichern, indem sie, je nachdem, was dem einzelnen zustößt, beliebig die Gehälter anpassen. So ehrlich müssen wir schon sein.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:10 Die Eierlegendewollmilchsau bei der sich niemand mehr ungerecht behandelt fühlt.
Okay, verstanden. Ja, da stimme ich dir zu... ich glaube, das geht auch gar nicht.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:10 Du glaubst echt, daß Angebot der Gewerkschaft war der Grund dafür kein Gegenangebot zu machen?
Ich kenne die Verhandlungsstrategie der Arbeitgeberseite nicht, habe aber genügend Fantasie, um mir vorzustellen, was passiert wäre, wenn die sich hingestellt hätten und gesagt, dass sie angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung im Land allenfalls einer minimalen Lohnerhöhung zustimmen können. Von acht Prozent sind selbst gute drei Prozent noch weit entfernt.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:10 Ich versuchs, versprechen die ich womöglich nicht halten kann , gebe ich aber nicht ab. ;)
Fair... :)
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:13 Die Agentur für Arbeit, also diejenigen, die zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Genau das ist doch der Witz... lieber das Kurzarbeitergeld zahlen und den Arbeitsplatz erhalten, als Arbeitslosengeld zahlen und den Arbeitsplatz verlieren.



Kurzarbeitergeld ist eine Erfolgsgeschichte, aber nicht die einer staatlichen Subvention, sondern der Arbeitslosenversicherung. :)
Echt jetzt, daß das Geld von Versicherten kommt, macht das Verhalten der Unternehmen die da noch Divendenten ausschütten jetzt besser? Es gab ja nicht nur das Kurzarbeitergeld, in etlichen Krisen wird und wurde der Wirtschaft von staatlicher Seite geholfen und ich habe noch nichtmal Grundsätzlich etwas dagegen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von relativ »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:21 Das trifft jeden, oder kann jeden treffen... ja. Unternehmen können diese Lebensumstände aber nicht dadurch absichern, indem sie, je nachdem, was dem einzelnen zustößt, beliebig die Gehälter anpassen. So ehrlich müssen wir schon sein.
Von beliebig war nie die Rede, daß hast du jetzt hineingebracht, warum, weiss der Geier mal wieder...
Okay, verstanden. Ja, da stimme ich dir zu... ich glaube, das geht auch gar nicht.
Yeah ein Konsens.... :thumbup:


Ich kenne die Verhandlungsstrategie der Arbeitgeberseite nicht, habe aber genügend Fantasie, um mir vorzustellen, was passiert wäre, wenn die sich hingestellt hätten und gesagt, dass sie angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung im Land allenfalls einer minimalen Lohnerhöhung zustimmen können. Von acht Prozent sind selbst gute drei Prozent noch weit entfernt.
Ich habe es dir eigentlich schon weiter oben nahegelegt.
Die Verhandlungsstrategie besteht darin, erstmal die Öffentlichkeit gegen die Gewerkschaften zu mobilisieren, um dann bei den eigentlichen Verhandlungen ihr sehr wahrscheinlich ziemlich lächerliches Gegenangebot darzubieten.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von becksham »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:21 Das trifft jeden, oder kann jeden treffen... ja. Unternehmen können diese Lebensumstände aber nicht dadurch absichern, indem sie, je nachdem, was dem einzelnen zustößt, beliebig die Gehälter anpassen. So ehrlich müssen wir schon sein.
...
Das verlangt niemand und darum geht es in Tarifverhandlungen auch nicht. Tarifverhandlungen sind Kollektivverhandlungen. Die Gewerkschaftsmitglieder beschließen eine Forderung und versuchen sie durchzusetzen, in Verhandlungen und - wenn sie auf taube Ohren stoßen - auch in Streiks.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:30 Echt jetzt, daß das Geld von Versicherten kommt, macht das Verhalten der Unternehmen die da noch Divendenten ausschütten jetzt besser?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Bei direkten Subventionen, also wenn Steuergeld mittelbar auf den Privatkonten von Aktionären landet, hätte ich damit auch ein Problem. Durch das Kurzarbeitergeld werden aber konkret Jobs gerettet und kein Geld an irgendwen anderes gezahlt.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:30 Es gab ja nicht nur das Kurzarbeitergeld, in etlichen Krisen wird und wurde der Wirtschaft von staatlicher Seite geholfen und ich habe noch nichtmal Grundsätzlich etwas dagegen.
Kommt auf die Hilfe an... und den Grund dafür.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:35 Von beliebig war nie die Rede, daß hast du jetzt hineingebracht, warum, weiss der Geier
Okay, fair... war unüberlegt. Mir kommen die acht Prozent, die im Raum stehen, beliebig vor... aber das ist natürlich kein allgemein gültiges Argument. Ich würde aber gerne mal festhalten, dass Arbeitgeber generell nicht alle Schweine sind. Die knausern nicht immer mit dem Geld, weil sie gemein sein wollen, sondern weil es manchmal eben einfach nicht geht.

Schwierig ist natürlich das Spiel, das wir sicher alle schon erlebt haben, wenn gesagt wird, dass grad kein Geld da ist, später der Zeitpunkt ungünstig und dann nur noch dieser eine Kundenauftrag kommen muss... da rate ich dann allerdings nicht zum Streik, sondern zu einer Bewerbung woanders.
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:35 Yeah ein Konsens.... :thumbup:
Yay! :)
relativ hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 14:35 Die Verhandlungsstrategie besteht darin, erstmal die Öffentlichkeit gegen die Gewerkschaften zu mobilisieren, um dann bei den eigentlichen Verhandlungen ihr sehr wahrscheinlich ziemlich lächerliches Gegenangebot darzubieten.
Das dieses Angebot vielleicht lächerlich sein könnte... dieser Eindruck entsteht doch aber auch in Relation zu dem, was die Gewerkschaft fordert. Im Vergleich dazu wirkt jedes wirtschaftlich sinnvolle Angebot lächerlich.

Ich gönne wirklich jedem ein höheres Gehalt, gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten. Aber es muss sich auch bezahlen lassen...
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 12:34
Mit solchen Urteilen wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtig.

Damit bist du zum einen schon mehrmals allein in unseren Gesprächen auf die Nase gefallen -
und besonders freundlich ist es auch nicht.
Nö. :)

Mit solchen Urteilen positioniere ich mich an manchen Stellen klar und deutlich.
Ich habe auch kein Problem, wenn ich falsch liege, dieses dann einzuräumen.
Das ich (bei Dir) auf die Nase gefallen sein soll, kann ich auch nicht sehen.

Natürlich kannst DU der Meinung sein, dass Du immer richtiges formulierst, keine Fehler machst,
und andere „auf die Nase fallen“. Das sei Dir unbenommen. Gott Trump meint ja auch, allwissend zu sein. :D

Andere User werden dieses aber für sich bewerten.

Und damit ist mit dem ad personam nun Schluss.

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 12:43
Arbeitgeber kaufen üblicherweise die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers ein und nicht die privaten Lebensumstände.
Der ist echt gut. :D

Und nu …

Arbeitnehmer bieten Ihre Arbeitskraft an und nicht die Haushaltssituation der öffentlichen Kassen
oder die Gewinnwünsche der Unternehmen.

Merkst DU eigentlich noch irgendwas, was Du da so schreibst ? :p

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 13:59
Die Preissteigerungen der letzten Monate waren heftig und machen keinen Spaß, das ist richtig.
Watt schreibst Du da für einen … Blodsinn ?

2025
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2024
Dez 2,6
Nov 2,2
Okt 2,0
Sep 1,6
Aug 1,9
Jul 2,3
Jun 2,2
Mai 2,4
Apr 2,2
Mär 2,2
Feb 2,5
Jan 2,9

Was ist an diesen Preissteigerungsraten … heftig ? :?:

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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:42 Arbeitnehmer bieten Ihre Arbeitskraft an und nicht die Haushaltssituation der öffentlichen Kassen
Derzeit entziehen die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft, weil sie streiken... aber du hast recht, Arbeitnehmer müssen keine Rücksicht auf die finanzieller Situation derer nehmen, die sie bezahlen, wenn sie etwas fordern. Daraus folgt aber auch nichts.
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:36 Ich habe auch kein Problem, wenn ich falsch liege, dieses dann einzuräumen.
Das habe ich bei der Organhaftung und auch hier im Thread, als es um den Wesensgehalt ging, anders erlebt. In beiden Fällen bist du bockig geworden. Aber gut, muss ja jeder selber wissen... ;)
Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:36 Das ich (bei Dir) auf die Nase gefallen sein soll, kann ich auch nicht sehen.
Weiß ich. Eigenbild und Fremdbild halt... ;)
Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:36 Natürlich kannst DU der Meinung sein, dass Du immer richtiges formulierst, keine Fehler machst
Der Meinung bin ich keinesfalls. Wer sagt, er mache gar keine Fehler, macht damit schon den ersten.
Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:36 Und damit ist mit dem ad personam nun Schluss.
Einverstanden. Die inhaltliche Debatte macht sowieso mehr Spaß. :thumbup:
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von deggial »

Skull hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 15:49 Was ist an diesen Preissteigerungsraten … heftig ? :?:
Okay, gefühlt die letzten Monate... wenn du nur einen Monat weiter zurückgehst als du angegeben hast, geraten die Zahlen schon deutlicher aus dem Ruder. Wenn wir 24 Monate zurückgehen, ergibt sich ein Bild, das ich schon heftig nennen würde.

https://de.statista.com/statistik/daten ... hresmonat/
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Re: Streikrecht (insbesondere im öffentlichen Dienst) einschränken/abschaffen?

Beitrag von Skull »

deggial hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 16:17
Okay, gefühlt die letzten Monate...
Gefühlt… :D DEIN Gefühl gibt nichts her.

Sind auch kein Argument für gar nichts.
… wenn du nur einen Monat weiter zurückgehst als du angegeben hast,
geraten die Zahlen schon deutlicher aus dem Ruder.
Du schriebst von … den letzten Monaten.
13 Monate (also mehr als Deine „letzten“ ) strafen Deiner Aussage …

Und wenn ich gerne noch einen Monate zurückgehe…

2023
Dez 3,7

ist das auch nicht heftig…und auch nicht aus dem Ruder. :p

August 2023 , da könntest Du „punkten“. Also vor eineinhalb Jahren. Das sind aber weiterhin nicht —-> die letzten Monate.

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