Was genau ist Bullshit?Seidenraupe hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Juni 2024, 10:06 * Bullshit
du scheinst leider von unserer Demokratíe und unserer Gesetzgebung nicht viel zu halten.
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise unterteilt, entsprechend sind 299 Mandate für Direktkanditaten vorgesehen. Das sind die, die direkt von den Bürgern mit einfacher Stimmmehrheit gewählt wurden.
* Hervorhebung im Zitat von mir
Ich halte es für Bullshit, wenn faktisch Direktmandate als valide Mehrheitsentscheidung verkauft werden, bei denen die Direktmandate nur von 20%+x der Bürger eine Wahlunterstützung erhalten haben.
Im Wahlrecht vor der letzten Reform (also der, die jetzt dem Gericht zum Entscheid vorliegt) war es nicht nur theoretisch möglich, dass ein Direktmandat mit nur 25% der Wählerstimmen gewonnen werden konnte - sondern auch praktisch. Ob ein Direktmandatgewinner sich wirklich als Gewinner fühlen kann, wenn er 75% der Wähler gegen sich hat, dürfte dann doch fraglich sein.
Dass die aktuell diskutierte und justizierte Wahlrechtsreform tatsächlich auch nur einen einzigen Direktmandaten gefährdet, der mehr als 50% der Wählerstimmen bekommen hat, dürfte hingegen eher ein theoretisches Konstrukt sein.
Ich halte von unserer Demokratie sehr viel - was uns wohl leider unterscheidet.
In unserer Demokratie hat das BVerfG bisher die Bedeutung der Zweitstimme stets betont - weil die ZWeitstimme den Wählerwillen besser repräsentiert als die Erststimme, die regelmäßig es so organisiert, dass relevante Wählerstimmen schlicht und einfach nicht in das Ergebnis mit einfließen.
Sowohl aus den bisherigen Urteilen dazu als auch aus der Befragung zum aktuellen Wahlgesetz durch das Gericht schließe ich, dass das BVerfG weiterhin der Zweitstimme den Vorrang gibt - zumindest halte ich das für sehr wahrscheinlich.
Was hingegen kippen wird, ist die 5%-Hürde.
DIE ist aus Sicht des BVerfG in Frage zu stellen - wird sie wirklich noch benötigt, wenn man das Wahlgesetz so ändert, wie es die Ampel ändern will?
Doch genau das wäre eine weitere Abwertung der Erststimme - entscheidend ist die Zweitstimme.
Erststimmenkandidaten, die ohne wirkliche absolute Mehrheit gewählt werden, sind nicht wirklich autorisiert gewählt.
Ich weiß nicht, wie du zu dem Schluss kommst, dass ein Erststimmensieger mit 23% unbedingt ins Parlament muss......ich könnte auf solche Verlierersieger locker verzichten.....WENN man der Erststimme mehr Relevanz geben wolte, dann müsste man bei der Erststimme wohl auf das Präferenzwahlsystem wechseln - wie es beipsielsweise in Irland angewendet wird.
DANN könnte man IMMER sagen, dass mit der Erststimme ein Kandidat mit MEHRHEIT gewählt wurde...DAS wäre relevant und hätte Konsequenzen. Im aktuellen Wahlsystem aber ist die Erststimme lediglich verzerrend....und bildet alles mögliche ab, aber garantiert nicht den Wählerwillen - schon gar nicht, wenn der Erststimmenkandidat mit weniger als 50% gwählt wurde.....
Aber als Demokratieexperte wirst du uns natürlich erklären, wieso du das ganz anders siehst.....