NPD-Verbotsverfahren eröffnet

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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:03)

ja bis 20% in einigen Kommunen des Ostens.
Meine Fresse .... :cool: In diesen "einigen Kommunen im Osten" gibt es 100 Einwohner, 50 Wahlberechtigte, 10 Wahlgänger und davon wählen 2 die NPD.
So gibt es 20% ....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

twilight hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:23)

Warum sollte man etwas bedeutungsloses wie diese Deppenpartei verbieten ? :D
Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von CaptainJack »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:26)

Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!
Sicher gibt es auch ein paar Radikale in Deutschland! bestreitet ja keiner!
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:26)

Deppen sind das nicht, sondern meist radikale Typen, die dazu noch zu Gewalt neigen mit einem gefestigtem Weltbild!
Natürlich sind das Deppen! Und ihr Weltbild und die Gewaltbereitschaft sind nicht anders als die von Linksextremisten und deren Partei(en) ....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:25)

Meine Fresse .... :cool: In diesen "einigen Kommunen im Osten" gibt es 100 Einwohner, 50 Wahlberechtigte, 10 Wahlgänger und davon wählen 2 die NPD.
So gibt es 20% ....
ja Hessen - Buedingen - Stadt mit 21 000 Einwohnern - 14% NPD
gibt noch zigweitere Beispiele mit solchen Orten und Einwohnern - einfach sich mal informieren - Danke!
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:28)

Natürlich sind das Deppen! Und ihr Weltbild und die Gewaltbereitschaft sind nicht anders als die von Linksextremisten und deren Partei(en) ....
hier geht es um die NPD - wollen Sie den Strang schreddern?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:28)

ja Hessen - Buedingen - Stadt mit 21 000 Einwohnern - 14% NPD
gibt noch zigweitere Beispiele mit solchen Orten und Einwohnern - einfach sich mal informieren - Danke!
Aha, Hessen im Osten .... wo ist das denn??
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:29)

hier geht es um die NPD - wollen Sie den Strang schreddern?
Das machst DU doch gerade .....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:31)

Aha, Hessen im Osten .... wo ist das denn??
Landkreis Vorpommern-Rugen mit 11% NPD
224 800 Einwohner

Osten - bitte sachkundig machen - Danke!

nichts mit 80 Einwohnern, sondern mehr als 200 000 Einwohner - ja leider.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von schokoschendrezki »

odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:03)

Es geht auch nicht um die NPD.
Es geht um das Umfeld dieser Partei ... die Heimatschutzbuende, die national befreiten Zonen ... usw usw usw.
Und diese "Partei" ist wie ein schwarzes Loch, dass all diese "Kameraden" zusammen haelt.
Und Islamisten oder Salafisten, die dem IS nahestehen, haben gar keine Partei.
Was wuerdest du sagen, wenn diese Leute auch noch vom Staat ueber das Parteienfinanzierungsgesetz finanziert wuerden :eek:
Der Vergleich ist durchaus angebracht. Nicht inhaltlich (auch wenn es früher immer mal wieder Querfrontstrategen in der NPD gab, die in Richtung Islamismus Ausschau hielten) aber vom Gefahrenpotenzial für unsere Gesellschaft her. Das Büro der Chemnitzer Abgeordneten Susanne Schaper wurde in 17 Monaten 22 mal von Neonazis angegriffen, bis es dem Vermieter reichte und er dieser Abgeordneten das Büro kündigte. Eine "erfolgreiche" Vertreibung zur Sicherung einer national befreiten Zone. Wenn das nicht offener Terrorismus ist, dann weiß ich nicht. Auch wenn die rechten Aktivisten zahlenmäßig nur eine Handvoll waren.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:35)

Landkreis Vorpommern-Rugen mit 11% NPD
224 800 Einwohner

Osten - bitte sachkundig machen - Danke!

nichts mit 80 Einwohnern, sondern mehr als 200 000 Einwohner - ja leider.
Du hast behauptet, dass in "einigen Kommunen im Osten" die NPD mit 20% gewählt wird.
Deine "Beweise" sind erstens in Hessen mit 14%, Dein zweites Beispiel auf Rügen mit 11%. Du merkst schon, was da nicht stimmt, oder?

Ja, es gibt Gemeinden, vor allem im Osten, wo die NPD noch mehr als 20% "Erfolg" hat.
Und genau dort ist meine Erklärung relevant, nämlich geringe Zahl von Einwohnern, geringe Zahl von Wahlberechtigten plus geringe Wahlbeteiligung ergeben solche Konstellationen.
Bundesweit gibt es jedenfalls 6000 Mitglieder dieses Kaspervereins, wie ich eben in der Pressekonferenz zum NPD Verbot gehört habe.
Und selbst wenn es noch ein paar Sympathisanten gibt:
Gegen diese Bande und ihre Unterstützer hier https://de.statista.com/statistik/daten ... seit-2006/ sind die paar Nazideppen fast ein Witz!
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:52)

Du hast behauptet, dass in "einigen Kommunen im Osten" die NPD mit 20% gewählt wird.
!
Luege - ich habe geschrieben bis 20%!

und es ist fuer mich schlimmer wenn in einem Landkreis mit ueber 200 000 Einwohnern 11% fuer die NPD stimmen als in einem Kaff mit 50 Einwohner 20% und mehr NPD waehlen.

eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)

Luege - ich habe geschrieben bis 20%!
Ja, sorry .... aber 11 und 14 sind jeweils auch nur bis 14% und nicht bis 20, stimmts? .... :D
ICH habe sogar ÜBER 20% behauptet, weil ich weiss, dass das stimmt. Und nun?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)

Luege - ich habe geschrieben bis 20%!

und es ist fuer mich schlimmer wenn in einem Landkreis mit ueber 200 000 Einwohnern 11% fuer die NPD stimmen als in einem Kaff mit 50 Einwohner 20% und mehr NPD waehlen.

eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Wieviele Wahlberechtigte gab es denn in DEM Wahlkreis, welche Wahlbeteiligung ergibt dann wieviele Wähler, die die NPD tatsächlich gewählt haben?
Sag mal, bitte ....
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)


... eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Wer würde denn sowas behaupten? So ein kleiner Ort und so weit weg ..... :p
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:56)

.... eine Aussage, dass die NPD nur in kleinen Gemeinden Erfolge aufweisen kann, ist einfach grundfalsch zu nennen.
Noch was zur Bildung:https://www.amazon.de/kurze-Höhenflug-N ... 3828822827

Ist ein interessantes Buch, finde ich.

Und hier mal ein Link extra für Dich:

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelbl ... 78176.html

Auszug daraus: "1. Die Häufigkeit extrem hoher NPD-Anteile korreliert auch mit den Gemeindegrößen.

Das bedeutet, dass in Gebieten mit vielen Klein- und Kleinstgemeinden häufiger extreme Ergebnisse vorkommen.

Natürlich käme man generell zu weit weniger extremen Ergebnissen, wenn man die NPD-Anteile beispielsweise nur auf Wahlkreisebene abgebildet hätte. Uns ging es aber gerade um die Darstellung der Verhältnisse auf kleinster lokaler Ebene. Nur so wird deutlich, wie teilweise flächendeckend die NPD in kleinräumlichen Strukturen Fuß gefasst hat und Stimmenergebnisse auf Volksparteiniveau einfährt.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von relativ »

OhjeOhje, schon wieder gescheitert. Wieder eine peinliche Schlappe für die demkratischen Parteien und evtl. neuer Aufwind für rechte Parteien .
Was für ein fatales Zeichen des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsfeindlichkeit/Demokratiefeindlichkeit feststellen, aber wegen angeblicher Unbedeutsamkeit der NPD, diesen Antrag ablehnen. Somit bekommen die extremen sozial Scharotzer der NPD wieder Steuergeld und können mit diesem Urteil auch noch Werbung fürs rechte Gedankengut machen.
Die Politiker haben aus ihrer ersten Schlappe nix gelernt und wieder zu wenig belastbares Material liefern können.
Na ja wer hätte gedacht, daß bei einer erkannten Verfassungsfeindlichkeit keine Konsequenz erfolgt. Schaut man sich die gefährder Beurteilungen an, da wird einem klar warum.
Eine theorethische verfassungsfeindlichkeit reicht eben nicht aus, es muss auch die praktische sein, damit etwas passiert. Kann uns die mal zum Verhängnis werden?
Wer weiss , richtig ist was der Herr Maas dazu gesagt hat. "Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus kann uns niemand abnehmen", ... auch kein Richterspruch.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von odiug »

CaptainJack hat geschrieben:(17 Jan 2017, 11:22)

Wenn das Umfeld so beeindruckend wäre, dann hätte das BVG nicht die Harmlosigkeit dieser Partei herausgestellt!
Ich sage dir, in jedem anderen Land sind diese Strömungen wesentlich größer. Wir Deutschen lassen, aus verständlichen Gründen, so etwas (in bemerkenswerten Rahmen) überhaupt nicht aufkommen. Ein paar Deppen kann kein Land verhindern!
Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.
Was soll das ?
Och ... die paar Krebszellen tun ja noch nicht weh, warten wir mal, bis das ein ausgewachsener Tumor ist :eek:
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Kritikaster »

odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:16)

Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.
Was soll das ?
Och ... die paar Krebszellen tun ja noch nicht weh, warten wir mal, bis das ein ausgewachsener Tumor ist :eek:
Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.

Ich habe allerdings kein Verständnis für die Begründung, und zwar aus denselben Überlegungen heraus, die Du hier anführst. Welchen Eindruck soll es denn wohl machen, dass man im Grunde eine Partei erst dann verbieten kann, wenn sie politisch erfolgreich ist? :?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von pikant »

Firlefanzdetektor hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:25)

Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.

Ich habe allerdings kein Verständnis für die Begründung, und zwar aus denselben Überlegungen heraus, die Du hier anführst. Welchen Eindruck soll es denn wohl machen, dass man im Grunde eine Partei erst dann verbieten kann, wenn sie politisch erfolgreich ist? :?
das Urteil weicht in dieser Hinsicht von dem Urteil zu KPD ab, aber was viel wichtiger ist, dass das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat und darauf hinwies, dass man verfassungfeindlichen Partreien keine Wahkampfkostenrueckerstattung zubilligen muss - dafuer muesse man nur das GG dementsprechend aendern
das sollte man dann auch machen.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

Firlefanzdetektor hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:25)

Also, grundsätzlich begrüße ich das Urteil, weil ein Verbot das dort vertretene Gedankengut nicht aus der Welt schafft.

Ich habe allerdings kein Verständnis für die Begründung, und zwar aus denselben Überlegungen heraus, die Du hier anführst. Welchen Eindruck soll es denn wohl machen, dass man im Grunde eine Partei erst dann verbieten kann, wenn sie politisch erfolgreich ist? :?
Ich hatte genau die gleichen Gedanken ..... Ich verstehe die "Begründung" nicht.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von relativ »

pikant hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:36)

das Urteil weicht in diese Hinsicht von dem Urteil zu KPD ab, aber was viel wichtiger ist, dass das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat und darauf hinwies, dass man verfassungfeindlichen Partreiuen keine Wahkampfkostenrueckerstattung zubilligen muss - dafuer muesse man nur das GG dementsprechend aendern
das sollte man dann auch machen.
Du weisst wie umständlich und schwierig eine Änderung des GG ist. Ich glaube kaum, daß dies nur eine Partei auf seine Agenda nehmen wird. Das Thema wird jetzt erstmal für eine ganz lange Zeit verschwinden und der Deutsche muss vermehrten Extremnationalismus im Alltag wieder aushalten.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von John Galt »

ThorsHamar hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:37)

Ich hatte genau die gleichen Gedanken ..... Ich verstehe die "Begründung" nicht.
Das Problem liegt hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... st-europa/
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von ThorsHamar »

John Galt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 16:07)

Das Problem liegt hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... st-europa/
Ja, das leuchtet ein .... Danke für den Denkanstoss. :thumbup:
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Kritikaster »

John Galt hat geschrieben:(17 Jan 2017, 16:07)

Das Problem liegt hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... st-europa/
Guter Hinweis! :thumbup:
Was schließen wir jetzt daraus: Stärkt das europäische Recht an dieser Stelle unsere demokratische Gesellschaft oder schwächt es sie?
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von CaptainJack »

odiug hat geschrieben:(17 Jan 2017, 13:16)

Ich halte das Urteil deshalb fuer bedenklich, weil die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ja bestaetigt wurde, aber man sagt, diese Verfassungsfeinde stellen keine akute Gefahr fuer die Grundordnung dar, deshalb sollen sie mal machen.
Was soll das ?
Och ... die paar Krebszellen tun ja noch nicht weh, warten wir mal, bis das ein ausgewachsener Tumor ist :eek:
Da wächst aber nichts! Ein paar Deppen sind nirgends zu verhindern.
Zudem, wenn diese (Kunst) Partei verboten werden würde, wäre das für alle kontraproduktiv! Um das aber zu begreifen, muss man erst einmal mehrdimensional denken können.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Tom Bombadil »

Heute wurde die NPD bzw. deren Nachfolgeorganisation vom BVerfG endgültig von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen :thumbup:

Bundesverfassungsgericht: NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen - DER SPIEGEL
Entscheidung in Karlsruhe NPD-Nachfolger »Die Heimat« von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen
Seit 2021 bekommt die NPD kein Geld mehr vom Staat. Das ist rechtens, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Auch die steuerliche Begünstigung für die inzwischen in »Die Heimat« umbenannte rechtsextreme Partei entfällt.

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 88761ec367
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Kritikaster »

Tom Bombadil hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 11:35Heute wurde die NPD bzw. deren Nachfolgeorganisation vom BVerfG endgültig von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen :thumbup:
Eine sehr gute Nachricht! :thumbup:
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Seidenraupe »

vorallem mit Blick auf andere extremistische Gruppierungen bin ich sehr gespannt, wie die Urteilsbegründung aussieht. Von dieser hängt sicher die "Übertragbarkeit"" des Urteils auf andere extremistische Vereine/PArteien ab.

Grobe Richtung könnte hier angedeutet sein:
Das Bundesverfassungsgericht hatte die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen in Die Heimat umbenannt hat, zuvor für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und ihrer Spender. Die Partei überschreite die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung, begründete das Gericht.
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... die-heimat
Wer Ironie findet, kann sie behalten. Wer nicht, sein/ihr Problem.

„Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob.“
Schopenhauer
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Haegar »

Seidenraupe hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 11:55 vorallem mit Blick auf andere extremistische Gruppierungen bin ich sehr gespannt, wie die Urteilsbegründung aussieht. Von dieser hängt sicher die "Übertragbarkeit"" des Urteils auf andere extremistische Vereine/PArteien ab.

Grobe Richtung könnte hier angedeutet sein:
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... die-heimat
Auf die AfD "angedeutet" hier nachzulesen:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... verfahren/

"Drittens kommt es für die Verfassungsfeindlichkeit nicht nur auf die Partei- und Wahlprogramme einer Partei an, sondern auf die "wirklichen Ziele" der Partei. Hier muss die Partei sich auch Äußerungen der Parteiführung zurechnen lassen. Auch das Verhalten führender Funktionäre von Teilorganisationen wie Landesverbänden sind der Partei zuzurechnen. Damit sind die Veröffentlichungen von Björn Höcke, des Thüringer Landesvorsitzenden, nicht nur seine Privatäußerungen, sondern wären auch für ein Verfahren gegen die AfD relevant. Bei verfassungsfeindlichen Aussagen einfacher Mitglieder kommt es darauf an, ob sie von der Partei geduldet werden oder ob sie mit Disziplinarmaßnahmen, etwa einem Antrag auf Parteiausschluss, dagegen vorgeht."

Oder die Teilnahme von führenden Mitgliedern der AfD an einem "Remigrationstreffen" mit einem bekannten Österreicher...

:cool:

Punkt 4 steht dabei noch im Raum.
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Lomond »

und wie steht das Verfahren derzeit?
Non enim propter gloriam, divicias aut honores pugnamus set propter libertatem solummodo quam Nemo bonus nisi simul cum vita amittit.
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Bogdan
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Re: NPD-Verbotsverfahren eröffnet

Beitrag von Bogdan »

Lomond hat geschrieben: Dienstag 15. Oktober 2024, 12:28 und wie steht das Verfahren derzeit?
Was soll die Frage? :mad2:
Sie sind wohl nicht in der Lage in einer Suchmaschine z.B. Google die Worte
NPD und Verbotsverfahren einzugehen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie das sehr wohl können.
:?
Hier der erste Treffer:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-004.html
Eine persönlich-abwertende Bemerkung gegenüber einem anderen User
zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
Aktiver Friedenshetzer
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