Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bewährungsstrafe nach Vergewaltigung

(LT) Nach einer Vergewaltigung im vergangenen Juli hat das Amtsgericht Osnabrück auf eine Freiheitsstrafe für den Täter verzichtet. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das ist die in Deutschland höchstmögliche Bewährungsstrafe. Der Täter darf sich dem minderjährigen Opfer außerdem nicht mehr nähern und muss ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung berücksichtigte das Gericht bei diesem Urteil, dass der Angeklagte bei der Tat durch Alkohol enthemmt und nicht vorbestraft war.
https://www.osradio.de/2023/03/02/bewae ... waltigung/
Der Alkohol hat also Schuld. Aber wie heißt es: Im Wein liegt die Wahrheit und es kam der eigentliche Charakter zum Vorschein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Merkel_Unser »

jack000 hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 20:41 https://www.osradio.de/2023/03/02/bewae ... waltigung/
Der Alkohol hat also Schuld. Aber wie heißt es: Im Wein liegt die Wahrheit und es kam der eigentliche Charakter zum Vorschein.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage Deutschland ist das einzige Land weltweit, in dem jemand alkoholisiert ein minderjähriges Mädchen vergewaltigen kann und dann anschließend noch in Freiheit lebt weil er "auf einem guten Weg ist" :dead:
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Bogdan
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

jack000 hat geschrieben: Donnerstag 2. März 2023, 20:41 https://www.osradio.de/2023/03/02/bewae ... waltigung/
Der Alkohol hat also Schuld. Aber wie heißt es: Im Wein liegt die Wahrheit und es kam der eigentliche Charakter zum Vorschein.
Da stimmt etwas nicht mit den Gesetzen, wenn so ein Urteil möglich ist.v
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zeigt die Unfähigkeit, einen sachlichen Disput zu führen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Bogdan hat geschrieben: Freitag 3. März 2023, 16:05 Da stimmt etwas nicht mit den Gesetzen, wenn so ein Urteil möglich ist.v
Fürwahr!

Trunken- und Berauschtheit sollte strafverschärfend gewürdigt werden.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Kritikaster hat geschrieben: Samstag 4. März 2023, 06:01 Fürwahr!

Trunken- und Berauschtheit sollte strafverschärfend gewürdigt werden.
Ich bin Antikommunist und sehe die DDR als Unrechtsstaat.
Aber da gab es wohl auch keine Milderung bei Rausch. Die Begründung war mehr als verständlich. Schließlich hätte der Täter ja auch auf das Trinken verzichten können. Das nicht zu tun war seine Entscheidung. Dafür trug er dann die Konsequenzen - meiner Meinung nach zu recht.
Schon vor Jahren schüttelte ich den Kopf darüber, dass eine sturzbetrunkene Person, die einen tödlichen Unfall verursacht hatte absolut gering bestraft wurde
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zweifeler »

Kritikaster hat geschrieben: Samstag 4. März 2023, 06:01 Fürwahr!

Trunken- und Berauschtheit sollte strafverschärfend gewürdigt werden.
„Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagt der Richter am Ende des Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien.
Intensität der Vergewaltigung laut Gericht „am unteren Rand“
Und da wundern sich alle wieso die AfD im Osten so stark ist und im Westen zulegt :mad2:

KNAST UND ABSCHIEBEN SOFORT, wer will was dagegen Arugementieren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zweifeler hat geschrieben: Samstag 4. März 2023, 22:08 Und da wundern sich alle wieso die AfD im Osten so stark ist und im Westen zulegt :mad2:

KNAST UND ABSCHIEBEN SOFORT, wer will was dagegen Arugementieren?
Normale Mitbürger vergewaltigen halt so vor sich hin. Völlig normal. Und die kleinen Schlampen können ja auch mal mit ihrem Hintern zuhause bleiben. Wer hat denen überhaupt erlaubt, rauszugehen ohne Bruder oder anderem Aufpasser? Hat doch selbst schuld.

Sowas bringt mich aber nicht dazu, die AfD zu wählen, ich wollte keine brave Hausfrau sein und das Mutterverdienstkreuz am Bande erhalten.

Ich weiß aber, was dem Richter mal zur Anschauung guttun würde. :mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zweifeler »

Billie Holiday hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 11:12 Normale Mitbürger vergewaltigen halt so vor sich hin. Völlig normal. Und die kleinen Schlampen können ja auch mal mit ihrem Hintern zuhause bleiben. Wer hat denen überhaupt erlaubt, rauszugehen ohne Bruder oder anderem Aufpasser? Hat doch selbst schuld.

Sowas bringt mich aber nicht dazu, die AfD zu wählen, ich wollte keine brave Hausfrau sein und das Mutterverdienstkreuz am Bande erhalten.

Ich weiß aber, was dem Richter mal zur Anschauung guttun würde. :mad:
Ich denke schon das solche Urteile der AfD Stimmem bringt, wer macht den etwas oder Prangert das an?
Es wird von uns deutschen doch Achselzuckend hingenommen oder nicht? Wie kann sowas sein?
Die Regierung ist Verantwortlich für dieses Urteil!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zweifeler hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 16:09 Ich denke schon das solche Urteile der AfD Stimmem bringt, wer macht den etwas oder Prangert das an?
Es wird von uns deutschen doch Achselzuckend hingenommen oder nicht? Wie kann sowas sein?
Die Regierung ist Verantwortlich für dieses Urteil!
Ja, Dummköpfe denken, die jetzige Regierung sei verantwortlich für Richterurteile.

Richter urteilen nach Gesetzen, nicht nach Wunsch der Ampel. Allerdings können sie ein Straßmaß ausschöpfen oder nicht. Wenn der Anwalt der jungen Frau in Berufung geht, kann das Urteil sich wohl noch ändern. Dass der Richter das Goldstück frei rumlaufen läßt, ist jedenfalls nicht Schuld der Regierung. Wir haben Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz. Muß man wissen.
Dass Gesetze überarbeitet werden müssen, steht auf einem anderen Blatt. Wütend macht die Geringschätzung der Opfer schon.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zweifeler »

Billie Holiday hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 16:14 Ja, Dummköpfe denken, die jetzige Regierung sei verantwortlich für Richterurteile.

Richter urteilen nach Gesetzen, nicht nach Wunsch der Ampel. Allerdings können sie ein Straßmaß ausschöpfen oder nicht. Wenn der Anwalt der jungen Frau in Berufung geht, kann das Urteil sich wohl noch ändern. Dass der Richter das Goldstück frei rumlaufen läßt, ist jedenfalls nicht Schuld der Regierung. Wir haben Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz. Muß man wissen.
Dass Gesetze überarbeitet werden müssen, steht auf einem anderen Blatt. Wütend macht die Geringschätzung der Opfer schon.
Richtig, nur die Regierung kann den Rahmen für die Richter festlegen. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens wohl Gefängnis gefordert.
Die Regierung ist in der Verantwortung die Strafen hoch zu setzen und den Strafenkatalog zu ändern, ganz einfach.
Artikel 74 GG!
Was soll bitte eine Bewährungsstrafe und 3000 Euro für eine Abschreckung sein?
Das Strafgesetzbruch MUSS refomiert werden. Wer von euch sieht in diesem Urteil den bitte durch diese Strafe abgeschreckt oder spiegelt diese Strafe unser unrechtsempfinden den wieder?

Sprich: Alkoholisiert sein + keine Vorstrafen = einmal frei Vergewaltigen? :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zweifeler hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 17:50 Richtig, nur die Regierung kann den Rahmen für die Richter festlegen. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens wohl Gefängnis gefordert.
Die Regierung ist in der Verantwortung die Strafen hoch zu setzen und den Strafenkatalog zu ändern, ganz einfach.
Artikel 74 GG!
Was soll bitte eine Bewährungsstrafe und 3000 Euro für eine Abschreckung sein?
Das Strafgesetzbruch MUSS refomiert werden. Wer von euch sieht in diesem Urteil den bitte durch diese Strafe abgeschreckt oder spiegelt diese Strafe unser unrechtsempfinden den wieder?

Sprich: Alkoholisiert sein + keine Vorstrafen = einmal frei Vergewaltigen? :mad2:
Die Ampel kann nichts für das Urteil.

Grundsätzlich kritisiere ich Bewährung bei Gewalttaten. Vor allem bei Sexualdelikten. Gestörte (und das sind Vergewaltiger allesamt) gehören weggesperrt in Therapie. Aber es gibt wohl auch keine Plätze und kein Personal in ausreichender Zahl. Also läßt man den jungen Helden nach Hause, wo er gefeiert wird und Mutti schnell sein Lieblingsessen kocht.
Ich halte von Bewährung im Grunde sehr wenig, das ist aber rein subjektiv. Mag ja Verbrecher geben, die total beeindruckt sind, frei und fröhlich heimgehen zu dürfen auf Bewährung. Als ob auf die tolle Jobs warten.... :x

Ändert nichts daran, dass die Justiz unabhängig ist und nur Idioten deshalb die AfD wählen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zweifeler »

Billie Holiday hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 18:03 Die Ampel kann nichts für das Urteil.

Grundsätzlich kritisiere ich Bewährung bei Gewalttaten. Vor allem bei Sexualdelikten. Gestörte (und das sind Vergewaltiger allesamt) gehören weggesperrt in Therapie. Aber es gibt wohl auch keine Plätze und kein Personal in ausreichender Zahl. Also läßt man den jungen Helden nach Hause, wo er gefeiert wird und Mutti schnell sein Lieblingsessen kocht.
Ich halte von Bewährung im Grunde sehr wenig, das ist aber rein subjektiv. Mag ja Verbrecher geben, die total beeindruckt sind, frei und fröhlich heimgehen zu dürfen auf Bewährung. Als ob auf die tolle Jobs warten.... :x

Ändert nichts daran, dass die Justiz unabhängig ist und nur Idioten deshalb die AfD wählen.
Die SPD ist dafür mitverantwortlich, genau wie die CDU. Die Legislative setzt den Rahmen, die Judokative diesen um. Das hat recht wenig mit unabhängkeit der Justiz zutuhen. Wenn man möchte das Sexualstraften härter Bestraft werden, würde man dies umsetzen, passiert aber nichts.
Weg vom Täterschutz! Das ist übrigens kein Einzelfall!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zweifeler hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 18:22 Die SPD ist dafür mitverantwortlich, genau wie die CDU. Die Legislative setzt den Rahmen, die Judokative diesen um. Das hat recht wenig mit unabhängkeit der Justiz zutuhen. Wenn man möchte das Sexualstraften härter Bestraft werden, würde man dies umsetzen, passiert aber nichts.
Weg vom Täterschutz! Das ist übrigens kein Einzelfall!
Ich sehe zwar Bewährung bei Vergewaltigung sehr kritisch, lehne aber grundsätzlich Gesetzgebung aus Empörung und Wut heraus ab.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zweifeler »

Billie Holiday hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 18:36 Ich sehe zwar Bewährung bei Vergewaltigung sehr kritisch, lehne aber grundsätzlich Gesetzgebung aus Empörung und Wut heraus ab.
Wieso sollte es per se falsch sein eine empörende Entscheidung zu hinterfragen? Die Justiz ist dazu da, Gerechtigkeit walten zu lassen. Was ist an diesem Urteil gerecht? Was haben die Schöffen wohl gedacht? Ja die 15 Jährige wurde halt gebumbst aber der arme Khaled, nicht das er dannach keinen Job findet?
Was für eine Prognose diente zu der Einschätzung das der Mann eine 15 Jährige wegballern kann? Weil er ansonsten keinen Job findet?
Der Fisch stinkt immer von oben. Das ist Täterschutz.
Finde mir bitte einen von 83 Millionen Souveränen der dieses Urteil mit "GERECHT" betitelt. Es geht hier nicht um ein Todesurteil sondern um eine angemessene Verurteilung im namen des Volkes und das IST SIE NICHT. :mad2:
Wer außer Jurisisten kann dieses Urteil nachvollziehen? Genau, keiner!
Ich weiß das du es genau so siehst, du hast ja Menschenverstand. Doch wie will man solche Verurteilungen in der Zukunft verhindern? Wer muss dafür sorgen? Die Regierung!

Mich hat dieses "Urteil" sehr getroffen. Es ist unglaublich, unfassbar. Ich verstehe nicht wieso wir so etwas dulden müssen, wir müssen sowas nicht dulden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zweifeler hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 18:54 Wieso sollte es per se falsch sein eine empörende Entscheidung zu hinterfragen? Die Justiz ist dazu da, Gerechtigkeit walten zu lassen. Was ist an diesem Urteil gerecht? Was haben die Schöffen wohl gedacht? Ja die 15 Jährige wurde halt gebumbst aber der arme Khaled, nicht das er dannach keinen Job findet?
Was für eine Prognose diente zu der Einschätzung das der Mann eine 15 Jährige wegballern kann? Weil er ansonsten keinen Job findet?
Der Fisch stinkt immer von oben. Das ist Täterschutz.
Finde mir bitte einen von 83 Millionen Souveränen der dieses Urteil mit "GERECHT" betitelt. Es geht hier nicht um ein Todesurteil sondern um eine angemessene Verurteilung im namen des Volkes und das IST SIE NICHT. :mad2:
Wer außer Jurisisten kann dieses Urteil nachvollziehen? Genau, keiner!
Ich weiß das du es genau so siehst, du hast ja Menschenverstand. Doch wie will man solche Verurteilungen in der Zukunft verhindern? Wer muss dafür sorgen? Die Regierung!

Mich hat dieses "Urteil" sehr getroffen. Es ist unglaublich, unfassbar. Ich verstehe nicht wieso wir so etwas dulden müssen, wir müssen sowas nicht dulden.
Ich finde Bewährung bei schwerster Körperverletzung ebenfalls empörend und unverständlich.

Ich lehne jedoch Strafgesetze, die in Rage und Wut erdacht werden, ab. Strafe ja, aber wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo die Deliquenten Körperstrafen bekamen oder heute wie in den USA Kinder und Jugendliche lebenslang weggesperrt werden können. Oder Verstümmelungen oder Steinigungen in islamischen Ländern. Widerlich.
Diese Gefahr bestünde, würde man Strafen nach Empörung und Wut verhängen.
Das bedeutet keinesfalls, dass ich Mitgefühl für Täter hätte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von busse »

Ammianus hat geschrieben: Samstag 4. März 2023, 11:32 Ich bin Antikommunist und sehe die DDR als Unrechtsstaat.
Aber da gab es wohl auch keine Milderung bei Rausch. Die Begründung war mehr als verständlich. Schließlich hätte der Täter ja auch auf das Trinken verzichten können. Das nicht zu tun war seine Entscheidung.
Doch es gab eine Milderung in Strafurteilen in der DDR, nur fiel diese meist sehr gering aus (meist nur wenige Monate).
Wurde aber eine Sucht nachgewiesen, dann gab es ab und an schon größere Milderungsspannbreiten mit entsprechenden Auflagen.
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Zahnderschreit
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Billie Holiday hat geschrieben: Sonntag 5. März 2023, 16:14 Ja, Dummköpfe denken, die jetzige Regierung sei verantwortlich für Richterurteile.

Richter urteilen nach Gesetzen, nicht nach Wunsch der Ampel.
Dass Gesetze überarbeitet werden müssen, steht auf einem anderen Blatt.
Wer ist denn für die Gesetze verantwortlich, wenn nicht die Regierung?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Zahnderschreit hat geschrieben: Mittwoch 15. März 2023, 12:17 Wer ist denn für die Gesetze verantwortlich, wenn nicht die Regierung?
Die Regierung, die in der Vergangenheit Gesetze verabschiedet hat und für die eine heutige Regierung nicht verantwortlich ist, würde ich meinen.
Gesetze kann man ändern. Aber nicht mal eben von heut auf morgen und ohne Mehrheit.
Oder seh ich das falsch?
Gesetze ändert der Mob?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

So ganz neu ist das Thema allerdings nicht. Allein diesen Strang gibt es seit 2010. Offenbar ist es auch der aktuellen Regierung (wie auch den vorherigen) egal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Die Gesetze sind meistens in Ordnung, die Richter schöpfen den Strafrahmen aber meist nur sehr selten aus. Das ist halt der deutsche Ansatz, der sich nur um den Täter und dessen "Resozialisierung" dreht, selbst nach dessen xter Tat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 09:46 Die Gesetze sind meistens in Ordnung, die Richter schöpfen den Strafrahmen aber meist nur sehr selten aus. Das ist halt der deutsche Ansatz, der sich nur um den Täter und dessen "Resozialisierung" dreht, selbst nach dessen xter Tat.
Interessant die Parallelen mit Australien.

Hier lassen Richter Kriminelle Jugendliche wieder aufdie Gesellschaft los, selbst wenn sie die Bedingungen fuer Bail nicht erfuellten. Wir hatten gerade den Fall das ein 16 Jaehriger der auf Bail war eine 43 Jaehrige Mutter erstochen hat. Die Frau hinterlaesst 3 Kinder!!! Der Typ haette nie Bail erhalten sollen nachdem er bereits 2 mal seinen Bail Bedingungen nicht folgte.

Ich finde das ein Richter der jemand auf Bewaehrung freilaesst und diese Person jemand toetet weil auf Bewaehrung angeklagt werden sollte, fuer Beihilfe zum Mord etc., zumindest sollte er/sie nie wieder das Richteramt ausueben soll
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

TheManFromDownUnder hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 10:03 Interessant die Parallelen mit Australien.

Hier lassen Richter Kriminelle Jugendliche wieder aufdie Gesellschaft los, selbst wenn sie die Bedingungen fuer Bail nicht erfuellten. Wir hatten gerade den Fall das ein 16 Jaehriger der auf Bail war eine 43 Jaehrige Mutter erstochen hat. Die Frau hinterlaesst 3 Kinder!!! Der Typ haette nie Bail erhalten sollen nachdem er bereits 2 mal seinen Bail Bedingungen nicht folgte.

Ich finde das ein Richter der jemand auf Bewaehrung freilaesst und diese Person jemand toetet weil auf Bewaehrung angeklagt werden sollte, fuer Beihilfe zum Mord etc., zumindest sollte er/sie nie wieder das Richteramt ausueben soll
Man kann nur für Taten bestraft werden, die man verübt hat.
Für zukünftige, eventuelle Straftaten kannst du niemanden bestrafen. Es braucht Prognosen von Gutachtern. Das ist in einem Rechtsstaat so.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 10:09 Für zukünftige, eventuelle Straftaten kannst du niemanden bestrafen.
Minority Report ;)
Es braucht Prognosen von Gutachtern.
Und wenn diese Prognosen sich als falsch erweisen (ist ja auch schon oft genug vorgekommen) müssten DIE dann zumindest zur Rechenschaft gezogen werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

firlefanz11 hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 10:51 ...


Und wenn diese Prognosen sich als falsch erweisen (ist ja auch schon oft genug vorgekommen) müssten DIE dann zumindest zur Rechenschaft gezogen werden.
Wie willst Du Gutachter "zur Rechenschaft ziehen", die bei einem Menschen eine falsche Prognose erlassen haben und diese deshalb länger im Knast bleiben ? :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 17. März 2023, 10:46 Wie willst Du Gutachter "zur Rechenschaft ziehen", die bei einem Menschen eine falsche Prognose erlassen haben und diese deshalb länger im Knast bleiben ? :rolleyes:
Geldstrafe

Aber wer im Knast sitzt, kann keine Verbrechen begehen. :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben: Freitag 17. März 2023, 10:48 Geldstrafe

Aber wer im Knast sitzt, kann keine Verbrechen begehen. :rolleyes:

Im Wiederholungsfall dann Knast ?
Auf die Zahl der dann vorhandenen Gutachter wäre ich gespannt. :D

Denk nochmal über Deinen letzten Satz nach...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Freitag 17. März 2023, 10:54 Im Wiederholungsfall dann Knast ?
Auf die Zahl der dann vorhandenen Gutachter wäre ich gespannt. :D

Denk nochmal über Deinen letzten Satz nach...
Der ist völlig korrekt. Im Knast kannst du kein Verbrechen begehen an den Mitbürgern außerhalb des Knastes. Ok, innerhalb eventuell.

Wer länger im Knast gesessen hat, kann nicht nachweisen, dass er nichts verbrochen hätte in Freiheit.
Wer jedoch draußen rückfällig wird, hat es bewiesen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 09:46 Die Gesetze sind meistens in Ordnung, die Richter schöpfen den Strafrahmen aber meist nur sehr selten aus. Das ist halt der deutsche Ansatz, der sich nur um den Täter und dessen "Resozialisierung" dreht, selbst nach dessen xter Tat.
Wenn solche Quasi-Freisprüche wie hier im Strang legal möglich sind, sind die Gesetze meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Das Mindeststrafmaß müsste offensichtlich erhöht werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 16. März 2023, 09:46 Die Gesetze sind meistens in Ordnung, die Richter schöpfen den Strafrahmen aber meist nur sehr selten aus. Das ist halt der deutsche Ansatz, der sich nur um den Täter und dessen "Resozialisierung" dreht, selbst nach dessen xter Tat.
Bei manchen Verbrechen würde ich mir wünschen, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Habt Ihr das mitbekommen bezüglich des Mordes in Münster.
Heute morgen sagen sie in den Nachrichten, daß die Staatsanwaltschaft keine Bilder vom Mörder veröffentlicht, weil keine Gefahr von Diesem ausginge.
Ein Mörder, der mit einem Messer durch die Gegend latscht.
Und von dem geht keine Gefahr aus.
Deutschland 2023.
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bogdan »

roli hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 09:13 Habt Ihr das mitbekommen bezüglich des Mordes in Münster.
Heute morgen sagen sie in den Nachrichten, daß die Staatsanwaltschaft keine Bilder vom Mörder veröffentlicht, weil keine Gefahr von Diesem ausginge.
Ein Mörder, der mit einem Messer durch die Gegend latscht.
Und von dem geht keine Gefahr aus.
Deutschland 2023.
Bitte Quelle der Information einstellen.

Hier wird etwas anderes behauptet:

20.03.2023 18:26 Uhr:
Die Aufnahmen sind dazu geeignet, öffentlich nach dem Tatverdächtigen und seinem Begleiter zu suchen.
Heiner Olthuis, Leiter der Mordkommission
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... i-100.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

Bogdan hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 08:56 Bei manchen Verbrechen würde ich mir wünschen, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Ist doch ganz einfach: Richter werden !
Dann hat Frau/Mann es selbst in der Hand mit der Strafzumessung.
Die paar Jahre an der Uni/Referendariat sitzt man auf einer Gesäßbacke ab.

"Alternativ" ( :D ): Politiker werden und Gesetze entsprechend mit anderen Politikern verabschieden. Und hoffen, dass die oben erwähnten Studierten diese nicht einkassieren, weil sowas Komisches wie das GG auch noch da ist.
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Vongole
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

roli hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 09:13 Habt Ihr das mitbekommen bezüglich des Mordes in Münster.
Heute morgen sagen sie in den Nachrichten, daß die Staatsanwaltschaft keine Bilder vom Mörder veröffentlicht, weil keine Gefahr von Diesem ausginge.
(..)
Stimmt nicht:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 668689bc12
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vongole hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 14:37 Stimmt nicht:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 668689bc12
Es stellt sich dabei die Frage, wenn der bereits vorher Straftaten begangen hat, warum man den nicht längst aus Deutschland rausgeschmissen hat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 14:47 Es stellt sich dabei die Frage, wenn der bereits vorher Straftaten begangen hat, warum man den nicht längst aus Deutschland rausgeschmissen hat?
Wenn man Verständnis(?)-Probleme mit einem Rechtsstaat hat, stellt man halt solche Fragen... :cool:
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Haegar hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 14:58 Wenn man Verständnis(?)-Probleme mit einem Rechtsstaat hat, stellt man halt solche Fragen... :cool:
Der Täter hat doch Verständnisprobleme mit dem Rechtsstaat, sonst hätte er ja keine Straftaten begangen. Und die Sache sieht so aus:
Die Ausweisung ist eine Möglichkeit, den Aufenthalt eines Ausländers zu beenden. Durch die Ausweisung wird der entsprechende Aufenthaltstitel beseitigt, mit der Folge, dass eine Ausreisepflicht nach §§ 50 ff. AufenthG begründet wird. In der Praxis wird eine Ausweisungsverfügung in der Regel gegen straffällig gewordene Ausländer erlassen.
https://www.anwalt-diedrich.de/home/anw ... ung%20sein.
Also, wo liegt nun dein Verständnisproblem?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

jack000 hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 15:17 Der Täter hat doch Verständnisprobleme mit dem Rechtsstaat, sonst hätte er ja keine Straftaten begangen. Und die Sache sieht so aus:

https://www.anwalt-diedrich.de/home/anw ... ung%20sein.
Also, wo liegt nun dein Verständnisproblem?
Netter "Versuch", deshalb bin ich auch nett:

Rechtsstaat:
"Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen".

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/po ... chtsstaat/

An Deinem Link wird auch offensichtlich, dass Du den Inhalt nicht erfassen kannst: Liegt denn schon eine Verurteilung gegen den Ausländer vor. Ist es eine Ermessens-, Regel- oder Istausweisung. Und wenn er Ausgewiesen ist, hat er lediglich sein Aufenthatsrecht verwirkt und damit wären wir bei der Frage nach einer möglichen Abschiebung ?

An diesem ganzen rechtlichen "Wust" merkt man Deine "Sinnhaftigkeit" der Frage...ok...bei Dir stellt sie sich für mich nicht mehr.

Ach ja der Täter hat, wenn dann ein Problem mit der Rechtsordnung, das Rechtsstaatsproblem liegt wie erläutert immer noch bei Dir in Deiner Frage und Deiner Antwwort.. :)
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

https://www.focus.de/panorama/welt/ein- ... 51591.html

Bewährungsstrafen sind echt was Feines, so nachhaltig und schwer beeindruckend für Gewalttäter. :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben: Mittwoch 22. März 2023, 07:29 https://www.focus.de/panorama/welt/ein- ... 51591.html

Bewährungsstrafen sind echt was Feines, so nachhaltig und schwer beeindruckend für Gewalttäter. :thumbup:
Wie sich ja immer wieder zeigt :thumbup: Die Frage aber ist vor allem: Warum hat man den nicht sofort abgeschoben? Es gibt keinen einzigen Grund, das der Typ überhaupt noch hier sein durfte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Vongole hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 14:37 Stimmt nicht:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 668689bc12
das Fahndungsfoto wurde viel zu spät veröffentlicht.
Wäre ich der Täter, wäre ich schon längst nach Osteuropa verschwunden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Haegar hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 14:58 Wenn man Verständnis(?)-Probleme mit einem Rechtsstaat hat, stellt man halt solche Fragen... :cool:
so manche Rechtsprechung ist vielleicht nicht mehr so ganz zeitgemäß.
Auch ein 14 Jährige weiss, was sie macht. Oder?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Bogdan hat geschrieben: Dienstag 21. März 2023, 09:21 Bitte Quelle der Information einstellen.

Hier wird etwas anderes behauptet:
Kannst Du lesen?
Ich hatte geschrieben, heute morgen in den Nachrichten. War auf Welt, natürlich nicht bei den Öffentlichen.
Und natürlich wurde das Täterfoto viel zu spät veröffentlicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

roli hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 11:56 Wäre ich der Täter, wäre ich schon längst nach Osteuropa verschwunden.
Er hat sich aber freiwillig gestellt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Tom Bombadil hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 12:00 Er hat sich aber freiwillig gestellt.
Ja, nachdem sein Bildchen veröffentlicht wurde.
Was hat er in der Zwischenzeit gemacht?
Wie erwähnt, zwischen Tatzeitpunt und der Veröffentlichung war ein langer Zeitraum.
Für mich zu lange.
Kann aber jeder sehen wie er will.
Täterschutz vor Opferschutz?
Ein Schelm, wer ...
Wie erwähnt, ich wäre schon längst außer Landes.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

roli hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 12:12Ja, nachdem sein Bildchen veröffentlicht wurde.
Gibt es da einen Zusammenhang?
Was hat er in der Zwischenzeit gemacht?
Er hat sich vermutlich einen Anwalt gesucht und sich mit ihm beraten.

Ich bin nun wahrlich niemand, der sich für Täter einsetzt, aber hier gibt es imho nur wenig zu kritisieren. Ehe man ein Foto und persönliche Daten veröffentlicht, muss ja auch der Tatverdacht erhärtet sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Haegar »

roli hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 11:57 so manche Rechtsprechung ist vielleicht nicht mehr so ganz zeitgemäß.
Auch ein 14 Jährige weiss, was sie macht. Oder?
Zu Deiner Frage: Grundsätzlich (im Sinne von Durchsschnittlich) nicht mehr als ein 12-Jähriger Mensch.
Die Gehirnforschung geht davon aus, dass erst wohl ab 15-16 sich eine hemmende Impulskontrolle entwickelt hat.
So gesehen hast Du Recht, dass sich die Frage hinsichtlich der Schuldunfähigkeit sinnvoll ist, da es im Gesetzestext evtl. nicht mehr zeitgemäß beantwortet ist. Eine Anhebung wäre evtl. anzudenken. Aber ich denke darauf sollte Deine "Frage" gar nicht abziehlen...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... ges3qIRLzF
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Haegar hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 12:36 Zu Deiner Frage: Grundsätzlich (im Sinne von Durchsschnittlich) nicht mehr als ein 12-Jähriger Mensch.
Die Gehirnforschung geht davon aus, dass erst wohl ab 15-16 sich eine hemmende Impulskontrolle entwickelt hat.
So gesehen hast Du Recht, dass sich die Frage hinsichtlich der Schuldunfähigkeit sinnvoll ist, da es im Gesetzestext evtl. nicht mehr zeitgemäß beantwortet ist. Eine Anhebung wäre evtl. anzudenken. Aber ich denke darauf sollte Deine "Frage" gar nicht abziehlen...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... ges3qIRLzF
Eltern müssen herangezogen werden, Entschädigung für die Opfer zu zahlen und junge Täter müssen Konsequenzen spüren für ihre Taten. Das muß nicht Knast sein.
Narrenfreiheit bis zum 16. Lebensjahr wäre absurd.
Ich weiß ja nicht, wie du so drauf warst mit 12 oder 14, mag ja sein, dass du unbedarft wie ein 2jähriges Kleinkind warst. Ich wußte, was sich gehört und was nicht. Und die Teenies von heute wissen das auch.
Im übrigen scheint sich die Hirnforschung bei der Mehrheit der Teenies zu irren, denn die meisten prügeln und messern nicht auf andere und verschicken keine Morddrohungen. Da scheint ja eine Hemmung vorhanden zu sein. Oder nicht?
Dass eine Minderheit Gewalt anwendet, kann kein Argument sein, diese schalten und walten zu lassen, wie sie wollen, ohne Konsequenzen zu spüren. Sonst sind sie völlig überrascht, dass nach dem 14. Lebensjahr plötzlich doch Strafe droht.
Eltern von kindlichen Gewalttätern müßten sich dumm und dusselig zahlen an die Opfer ihrer Brut. Nur dann kommt vielleicht die Idee, mal erzieherisch einzuwirken. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich!
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Billie Holiday hat geschrieben: Donnerstag 23. März 2023, 13:37 Eltern müssen herangezogen werden, Entschädigung für die Opfer zu zahlen und junge Täter müssen Konsequenzen spüren für ihre Taten. Das muß nicht Knast sein.
Narrenfreiheit bis zum 16. Lebensjahr wäre absurd.
Ich weiß ja nicht, wie du so drauf warst mit 12 oder 14, mag ja sein, dass du unbedarft wie ein 2jähriges Kleinkind warst. Ich wußte, was sich gehört und was nicht. Und die Teenies von heute wissen das auch.
Im übrigen scheint sich die Hirnforschung bei der Mehrheit der Teenies zu irren, denn die meisten prügeln und messern nicht auf andere und verschicken keine Morddrohungen. Da scheint ja eine Hemmung vorhanden zu sein. Oder nicht?
Dass eine Minderheit Gewalt anwendet, kann kein Argument sein, diese schalten und walten zu lassen, wie sie wollen, ohne Konsequenzen zu spüren. Sonst sind sie völlig überrascht, dass nach dem 14. Lebensjahr plötzlich doch Strafe droht.
Eltern von kindlichen Gewalttätern müßten sich dumm und dusselig zahlen an die Opfer ihrer Brut. Nur dann kommt vielleicht die Idee, mal erzieherisch einzuwirken. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich!
Ja, Eltern haben hier sicherlich eine Mitschuld.
Aber natürlich weiß eine 14-Jährige, was sie tut.
Die Kinder sind reifer als noch zu meiner Zeit.
Aber die Gesellschaft verroht. Das spiegelt sich auch dort wieder.
Oft werden mit dem Handy Videos gedreht, wenn andere Kinder gequält werden.

30 Messerstiche sind zudem auch nicht gerade wenig, würde ich meinen.
Auch noch von der besten Freundin.
Womöglich hat das Opfer durch ihr vorheriges Verhalten provoziert.
ist das ein Grund für eine solche Reaktion?
Wohl eher nicht.

Übrigens Haegar.
16 ist nicht überall die Grenze.
In vielen Ländern liegt die Messlatte weiter unten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

roli hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 18:55 Ja, Eltern haben hier sicherlich eine Mitschuld.
Aber natürlich weiß eine 14-Jährige, was sie tut.
Die Kinder sind reifer als noch zu meiner Zeit.
Aber die Gesellschaft verroht. Das spiegelt sich auch dort wieder.
Oft werden mit dem Handy Videos gedreht, wenn andere Kinder gequält werden.

30 Messerstiche sind zudem auch nicht gerade wenig, würde ich meinen.
Auch noch von der besten Freundin.
Womöglich hat das Opfer durch ihr vorheriges Verhalten provoziert.
ist das ein Grund für eine solche Reaktion?
Wohl eher nicht.

Übrigens Haegar.
16 ist nicht überall die Grenze.
In vielen Ländern liegt die Messlatte weiter unten.
Wenn es darum geht, den Grünen Wählerstimmen zu verschaffen, sind natürlich 16jährige reif und erwachsen, wählen zu gehen. Messern sie jemanden ab, besitzen sie nicht den Überblick, die Ärmsten, und müssen Milde spüren, wie auch Kleinkinder, die ebenfalls noch nicht wissen, was sie tun. Deshalb wählen , aber straffrei rumlaufen lassen, wenn es nach einigen usern ginge. :D
Ob das auch für kleine Glatzen gilt, die mit 15 oder 16 ausländerfeindlich agieren? Wäre konsequent.....die wissen ja dann auch nicht, was sie tun.

Je nach Bedarf mutiert das Kind also von Unreife zu Verantwortungsbewußtsein, ganz so, wie es passt.

Bin mir ziemlich sicher, die messerschwingenden Mädchen sind im Kinderzimmer der eigenen Kinder oder Enkel nicht herzlich willkommen....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Billie Holiday hat geschrieben: Samstag 25. März 2023, 19:10 Wenn es darum geht, den Grünen Wählerstimmen zu verschaffen, sind natürlich 16jährige reif und erwachsen, wählen zu gehen. Messern sie jemanden ab, besitzen sie nicht den Überblick, die Ärmsten, und müssen Milde spüren, wie auch Kleinkinder, die ebenfalls noch nicht wissen, was sie tun. Deshalb wählen , aber straffrei rumlaufen lassen, wenn es nach einigen usern ginge. :D
Ob das auch für kleine Glatzen gilt, die mit 15 oder 16 ausländerfeindlich agieren? Wäre konsequent.....die wissen ja dann auch nicht, was sie tun.

Je nach Bedarf mutiert das Kind also von Unreife zu Verantwortungsbewußtsein, ganz so, wie es passt.

Bin mir ziemlich sicher, die messerschwingenden Mädchen sind im Kinderzimmer der eigenen Kinder oder Enkel nicht herzlich willkommen....
speziell das Links-Grüne Klientel misst immer mit zweierlei Maß.
Daran habe ich mich schon gewöhnt.
Ist bei meinen Bekannten auch so.
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