Danach soll künftig die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. AfD und Linke stimmten in der zweiten Beratung gegen diese Änderung im Strafgesetzbuch.
Interessant dabei: Die Altparteien votierten geschlossen für diese Änderung, der als Moralparagraph diese erneute Einschränkung der Meinungsfreiheit beschneidet.
Am fanatischten waren - wie könnte es anders sein - die Grünen, die sich mehr und mehr zu einer autoritären Partei entwickelt.
Klammheimliche Erweiterung des §130
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- Juergen Neu
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