Misterfritz hat geschrieben:(01 Mar 2021, 17:34)
Da geht es aber um Leute, die zwei Staatsbürgerschaften besitzen. In dem britischen Fall ist es aber nicht so.
Die Frau hat aber einen Anspruch auf eine andere Staatsangehörigkeit.
Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land, in dem ihre Eltern geboren worden waren.
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... gland.html