Stein1444 hat geschrieben:(19 Feb 2021, 11:48)
Dauerhafte Gefängnisstrafen für Illegale Einwanderung würde wahrscheinlich im zweifel vom EUGHfM kassiert werden.
Sorry es geht mir hierbei nicht um die illegale Einwanderung als Straftat. Es geht mir um die Schwerst und Intensivtäter
Und würde wahrscheinlich gegen einige der Ewigkeitsartikel des GG verstoßen. Grundsätzlich sehe ich dafür aber sowieso keine Möglichkeiten.
Doch sehe ich schon muessten für bestimmte Tatbestände in Kombination für Nicht EU Bürger gelten. Dabei geht es auch nicht um unterschiedliche Strafurteile bezüglich der Tat selber, sondern darum wie mit den Nicht Bürger umgegenagen wird, wenn er, nach Haftverbüßung, nicht abgeschoben werden kann und auch nicht freiwillig gehen will. Geht nicht gibt es nicht, daß es nicht einfach wird , ist wahrscheinlich, aber im Endeffekt ist das ja ein europaweites Problem und jedes Land muesste ein interesse daran haben solche Menschen nicht weiterhin auf ihre Gesellschaften loszulassen.
Also könnte ein Zusatzartikel wo möglich ausreichend sein.
Entweder wir wissen woher jemand kommt und können ihn abschieben oder wir können nicht dann kann man auch nicht verlangen das er selbst dahin geht. Wenn er das könnte könnten wir ihn ja auch abschieben.
Diese Logik verstehe ich nicht so ganz. Wieso kann man das nicht verlangen? Die meisten können ja, aber wollen eben nicht.
Du würdest diese Verbrecher die hier offiziell nur Gäste sind, also lieber weiter machen lassen wie bisher, denn genau dies passiert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.