Es ist halt nicht ganz einfach. Mobiles Arbeiten, rein arbeitsrechtlich gesehen ist halt mobiles Arbeiten. Man regelt also rein arbeitsrechtlich die Tatsache, dass ein MA mobil von unterschiedlichen Arbeitsplätzen arbeiten kann. Also beim Kunden, im Hotel, zu Hause, im Flugzeug, in der Bahn, in der Ferienwohnung im Urlaub oder wo auch immer.relativ hat geschrieben:(21 Jan 2021, 10:27)
Eben und deshalb finde ich diese unsäglichen Aussagen einiger Politiker bezüglich Homeoffice so daneben. Wenn sie mobiles Arbeiten sagen würden, dann könnte man sie evtl. noch für Halbschlau halten, aber diese ständigen Wiederholungen und dies schon seit Monaten, ohne sich mal schlau zu machen wie sowas Arbeitsrechtlich überhaupt ablaufen muss mit der Gestaltung eines Homeoffice Arbeitsplatzes und natürlich muessen sich Arbeitgeber an dieses Arbeitsrecht halten, auch wenn es nur vorübergehend ist.
Ansonsten kann man lieber mehr mobiles Arbeiten anbieten.
Und genau das will man ja im Augenblick nicht. Man will, dass der Arbeitnehmer nicht mobil arbeitet sondern seinen festen Arbeitsplatz in sein zu Hause verlagert. Und konkret handelt es sich dabei eben um einen Heimarbeitsplatz der eben genau den Anforderungen zu entsprechen hat, die eben gesetzlich vorgeschrieben sind. Mobiles Arbeiten anzubieten ist also rechtlich gesehen keine Alternative, wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass zu Hause gearbeitet wird.
Oder lass es mich mal anders ausdrücken. Hätte der Gesetzgeber das mit der Vorordnung nicht geregelt, könnte man sich als Arbeitgeber durchaus noch mit Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten um die Verpflichtungen, die mit einem Homeoffice entstehen rummogeln - zumindest kurzfristig. Jetzt ist das nicht mehr möglich.