DarkLightbringer hat geschrieben:(20 Jan 2021, 10:25)Vertragsfreiheit findet dort ihre Schranken, wo sie eine Drittwirkung entfaltet. Das gilt für den kleinen Metzger um die Ecke ebenso wie - theoretisch - für Tech-Giganten (auch Google gehört dazu), die sich anschicken, eine oligarchische Wirkmacht umzusetzen. Stichworte Datenschutz, Verbraucherschutz oder eben Zensur.
Und sind in früheren Zeiten die Gewerkschaften den Stahlbaronen nicht auch auf die Nerven gegangen?
Ja, die Drittwirkung dieser IT-Plattformen ist jedoch eine rein "gezogene". Ein Zeitungskiosk oder ein Metzgerladen oder ein Schwimmbad stehen irgendwo schon rein physisch in der Gegend herum und müssen schon deshalb irgendwie mit den Rechten der Menschen in Übereinkunft gebracht werden, die dort vorbeigehen und die entsprechenden Dienste gar nicht nutzen wollen. Twitter jedoch ist
vollkommen ohne Drittwirkung auf Menschen, die diesen Dienst nicht nutzen. Um da eine "Drittwirkung" zu sehen, muss man die meinungsbildende Wirkung dieser Dienste in der Öffentlichkeit als solche ansehen. Und ich halte das für eine völlig unzulässige Aufwertung. Mag sein, dass ein Schlagerstar, ein Popstar, ein Schauspieler, ein TV-Prediger eine sehr große Wirkung auf ein großes Publikum entfaltet. Für mich persönlich ist es ein Angriff auf meine persönliche Freiheit, wenn der Gesetzgeber meint, er müsse zu meinem Schutz diese Wirkung irgendwie reglementieren. Mich
interessiert es nicht, was ein Xavier Naidoo für einen Käse in seinen Songs und Auftriitten erzählt. Und ich
will unter keinen Umständen davor geschützt werden. Und unter noch weniger Umständen darf ein Festivalbetreiber oder ein Clubbesitzer daran gehindert werden, Xavier Naidoo wegen diesem Käse nicht zu Auftritten einzuladen.
Ich habe nie in meinem Leben irgendein Volk oder Kollektiv geliebt ... ich liebe in der Tat nur meine Freunde und bin zu aller anderen Liebe völlig unfähig (Hannah Arendt)