BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

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3x schwarzer Kater
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben:(15 Dec 2020, 23:14)
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Wenn du schon von MEINEM favorisierten BGE-Ansatz sprechen willst, dann sind wir ungefähr bei 1200€ je Erwachsenen, und bei ungefähr 600€ je Kind. Wobei der genaue Betrag von der konkreten Gegenfinanzierung abhängt - wird mit einer Mehrwertsteuer o.ä. Ansätzen gegenfinanziert, dann werden die Produkte teurer, die heute in der Grundsicherung enthalten sind. Diese Verteuerung müsste dann ausgeglichen werden, und würde ggf. bedeuten, dass ein entsprechendes BGE auch höher ausfallen könnte.
.
Da scheinst du was nicht richtig verstanden zu haben. Warum sollten sich bei einer Finanzierung über die Umsatzsteuer die Preise erhöhen, aber bei einer Finanzierung über andere Steuern nicht?
Das ergibt keinen Sinn.
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JJazzGold
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

Atue001 hat geschrieben:(15 Dec 2020, 23:14)


Wenn du schon von MEINEM favorisierten BGE-Ansatz sprechen willst, dann sind wir ungefähr bei 1200€ je Erwachsenen, und bei ungefähr 600€ je Kind. Wobei der genaue Betrag von der konkreten Gegenfinanzierung abhängt - wird mit einer Mehrwertsteuer o.ä. Ansätzen gegenfinanziert, dann werden die Produkte teurer, die heute in der Grundsicherung enthalten sind. Diese Verteuerung müsste dann ausgeglichen werden, und würde ggf. bedeuten, dass ein entsprechendes BGE auch höher ausfallen könnte.
Eine Endlosschraube. Zur Finanzierung des BGE wird die MwSt erhöht. Diese Erhöhung wird durch ein höheres BGE ausgeglichen, wofür dann zur Finanzierung wiederum die MwSt erhöht wird, deren Erhöhung wiederum durch ein höheres BGE ausgeglichen wird, was wiederum zu...........
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3x schwarzer Kater
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben:(17 Dec 2020, 07:52)

Eine Endlosschraube. Zur Finanzierung des BGE wird die MwSt erhöht. Diese Erhöhung wird durch ein höheres BGE ausgeglichen, wofür dann zur Finanzierung wiederum die MwSt erhöht wird, deren Erhöhung wiederum durch ein höheres BGE ausgeglichen wird, was wiederum zu...........
Da unterliegst du dem gleichen Missverständnis wie Atue001. Er geht ja richtigerweise davon aus, dass ein BGE auf dem heutigen Existenzminimumsniveau grundsätzlich nicht zu einer höheren Nettosteuerbelastung führt als unser heutiges System, da der Staat ja heute schon das Existenzminimum garantiert. Das macht er halt über eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Einkommensteuerrecht sind das z.B. Grundfreibeträge, progressiver Steuersatz oder das Ehegattensplitting. Was letztendlich bei einem BGE alles seine Berechtigung verliert. Strebt man nun eine Finanzierung über die Einkommensteuer an bedeutet das im Prinzip einen Wegfall all dieser "Subventionen" also letztendlich einen konstanten Steuersatz ab dem ersten Euro Verdienst, z.B. 40%. Dafür gibt es dann als Ersatz das BGE, das letztendlich ja nichts anderes ist als eine negative Einkommensteuer. Das sollte sich trotz ein bisschen anderer Umverteilung aber nicht einer Mehrbelastung zeigen. Die träte nur dann verstärkt auf, je mehr man vom Existenzminimum nach oben abweicht. Aber das steht im konkreten Fall ja nicht zu zur Diskussion.
Daran ändert nun auch die Tatsache nichts, dass man sich z.B. entschließt, die Finanzierung statt über die Einkommensteuer nun über die Umsatzsteuer zu erheben. Der Finanzierungsbedarf ändert sich ja nicht, lediglich die Quelle woher das Geld kommt. Dann würde der Steuersatz bei der Einkommensteuer sinken und damit auch die Bruttolöhne. Genauso fallen bei einm BGE ja auch die Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung weg. Das führt zu einer Reduzierung der Herstellkosten und im Wettbewerb damit zu einem Sinken der Nettoverkaufspreise. Damit könnte der Umsatzsteuersatz steigen um zu den gleichen Bruttoverkaufspreisen wie jetzt zu kommen. Man würde also mehr Umsatzsteuer einnehmen ohne, dass sich die Bruttopreise tatsächlich verändern (gesamtwirtschaftlich gesehen)
Götz Werner vertritt ja die Konsumbesteuerung im Zusammenhang mit dem BGE. Er erklärt ganz gut den Zusammenhang zwischen BGE, Lohnentwicklung und Lohnkosten der Unternehmen.
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JJazzGold
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von JJazzGold »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Dec 2020, 10:04)

Da unterliegst du dem gleichen Missverständnis wie Atue001. Er geht ja richtigerweise davon aus, dass ein BGE auf dem heutigen Existenzminimumsniveau grundsätzlich nicht zu einer höheren Nettosteuerbelastung führt als unser heutiges System, da der Staat ja heute schon das Existenzminimum garantiert. Das macht er halt über eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Einkommensteuerrecht sind das z.B. Grundfreibeträge, progressiver Steuersatz oder das Ehegattensplitting. Was letztendlich bei einem BGE alles seine Berechtigung verliert. Strebt man nun eine Finanzierung über die Einkommensteuer an bedeutet das im Prinzip einen Wegfall all dieser "Subventionen" also letztendlich einen konstanten Steuersatz ab dem ersten Euro Verdienst, z.B. 40%. Dafür gibt es dann als Ersatz das BGE, das letztendlich ja nichts anderes ist als eine negative Einkommensteuer. Das sollte sich trotz ein bisschen anderer Umverteilung aber nicht einer Mehrbelastung zeigen. Die träte nur dann verstärkt auf, je mehr man vom Existenzminimum nach oben abweicht. Aber das steht im konkreten Fall ja nicht zu zur Diskussion.
Daran ändert nun auch die Tatsache nichts, dass man sich z.B. entschließt, die Finanzierung statt über die Einkommensteuer nun über die Umsatzsteuer zu erheben. Der Finanzierungsbedarf ändert sich ja nicht, lediglich die Quelle woher das Geld kommt. Dann würde der Steuersatz bei der Einkommensteuer sinken und damit auch die Bruttolöhne. Genauso fallen bei einm BGE ja auch die Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung weg. Das führt zu einer Reduzierung der Herstellkosten und im Wettbewerb damit zu einem Sinken der Nettoverkaufspreise. Damit könnte der Umsatzsteuersatz steigen um zu den gleichen Bruttoverkaufspreisen wie jetzt zu kommen. Man würde also mehr Umsatzsteuer einnehmen ohne, dass sich die Bruttopreise tatsächlich verändern (gesamtwirtschaftlich gesehen)
Götz Werner vertritt ja die Konsumbesteuerung im Zusammenhang mit dem BGE. Er erklärt ganz gut den Zusammenhang zwischen BGE, Lohnentwicklung und Lohnkosten der Unternehmen.
Wo du recht hast....
Schön erklärt, danke. :)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Dec 2020, 10:04)

Da unterliegst du dem gleichen Missverständnis wie Atue001. Er geht ja richtigerweise davon aus, dass ein BGE auf dem heutigen Existenzminimumsniveau grundsätzlich nicht zu einer höheren Nettosteuerbelastung führt als unser heutiges System, da der Staat ja heute schon das Existenzminimum garantiert. Das macht er halt über eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Einkommensteuerrecht sind das z.B. Grundfreibeträge, progressiver Steuersatz oder das Ehegattensplitting. Was letztendlich bei einem BGE alles seine Berechtigung verliert. Strebt man nun eine Finanzierung über die Einkommensteuer an bedeutet das im Prinzip einen Wegfall all dieser "Subventionen" also letztendlich einen konstanten Steuersatz ab dem ersten Euro Verdienst, z.B. 40%. Dafür gibt es dann als Ersatz das BGE, das letztendlich ja nichts anderes ist als eine negative Einkommensteuer. Das sollte sich trotz ein bisschen anderer Umverteilung aber nicht einer Mehrbelastung zeigen.
Die träte nur dann verstärkt auf, je mehr man vom Existenzminimum nach oben abweicht. Aber das steht im konkreten Fall ja nicht zu zur Diskussion. .
Bei den Träumern von mehr als 650 Euro BGE plus 200 Euro für die GKV sit das ja schon Diskussionsgegenstand...

Bei deinem obigen Szenario hätten wir dann aber genau die unsozialen Folgen für diejenigen, die heutige bezüglich Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und ALG II eben mehr als 650 Euro an Gesamtleistung beziehen.

Da taucht aber bei den BGE-Protagonisten gar nicht auf, weil "ihre Vorstellung" ja von mehr Umverteilung ausgeht ( BGE > 650 Euro)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

JJazzGold hat geschrieben:(17 Dec 2020, 07:52)

Eine Endlosschraube. Zur Finanzierung des BGE wird die MwSt erhöht. Diese Erhöhung wird durch ein höheres BGE ausgeglichen, wofür dann zur Finanzierung wiederum die MwSt erhöht wird, deren Erhöhung wiederum durch ein höheres BGE ausgeglichen wird, was wiederum zu...........
Nein - keine Endlosschraube. Mathematik - Grenzwertbetrachtungen löst das Dilemma auf.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Dec 2020, 10:04)

Da unterliegst du dem gleichen Missverständnis wie Atue001. Er geht ja richtigerweise davon aus, dass ein BGE auf dem heutigen Existenzminimumsniveau grundsätzlich nicht zu einer höheren Nettosteuerbelastung führt als unser heutiges System, da der Staat ja heute schon das Existenzminimum garantiert. Das macht er halt über eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Einkommensteuerrecht sind das z.B. Grundfreibeträge, progressiver Steuersatz oder das Ehegattensplitting. Was letztendlich bei einem BGE alles seine Berechtigung verliert. Strebt man nun eine Finanzierung über die Einkommensteuer an bedeutet das im Prinzip einen Wegfall all dieser "Subventionen" also letztendlich einen konstanten Steuersatz ab dem ersten Euro Verdienst, z.B. 40%. Dafür gibt es dann als Ersatz das BGE, das letztendlich ja nichts anderes ist als eine negative Einkommensteuer. Das sollte sich trotz ein bisschen anderer Umverteilung aber nicht einer Mehrbelastung zeigen. Die träte nur dann verstärkt auf, je mehr man vom Existenzminimum nach oben abweicht. Aber das steht im konkreten Fall ja nicht zu zur Diskussion.
Daran ändert nun auch die Tatsache nichts, dass man sich z.B. entschließt, die Finanzierung statt über die Einkommensteuer nun über die Umsatzsteuer zu erheben. Der Finanzierungsbedarf ändert sich ja nicht, lediglich die Quelle woher das Geld kommt. Dann würde der Steuersatz bei der Einkommensteuer sinken und damit auch die Bruttolöhne. Genauso fallen bei einm BGE ja auch die Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung weg. Das führt zu einer Reduzierung der Herstellkosten und im Wettbewerb damit zu einem Sinken der Nettoverkaufspreise. Damit könnte der Umsatzsteuersatz steigen um zu den gleichen Bruttoverkaufspreisen wie jetzt zu kommen. Man würde also mehr Umsatzsteuer einnehmen ohne, dass sich die Bruttopreise tatsächlich verändern (gesamtwirtschaftlich gesehen)
Götz Werner vertritt ja die Konsumbesteuerung im Zusammenhang mit dem BGE. Er erklärt ganz gut den Zusammenhang zwischen BGE, Lohnentwicklung und Lohnkosten der Unternehmen.
Man muss beim BGE trennen zwischen dem WAS man finanziert, und WIE man finanziert.

Beim WAS hast du ziemlich gut gegriffen, was mein präferiertes Modell ist. Allerdings gibt es den heutigen Bereich des Zuverdienstes bzw. der Aufstocker, den ich für suboptimal organisiert halte, weil dieser zwar aus dem derzeitigen System heraus logisch erklärbar ist, aber aus Sicht der Betroffenen so wirkt, als würde man ausgerechnet die ersten Euros nach Hartz IV extrem hoch besteuern. Hier sind Anrechnungsquoten von 80% bzw. 90% der Fall. Ich denke, dass beim Umstieg auf ein BGE-System dadurch aber ein zusätzlicher Finanzbedarf entsteht, denn hier würde ja lediglich der Wegfall der Grundfreibeträge kommen, was deutlich weniger ist, als wenn ich 80% oder 90% des Zuverdienstes anrechne.
Ich halte es prinzipiell auch im heutigen System für richtig, dass man die Übergänge von Hartz IV zu eigenem vollständigem Einkommen glättet - und auch heute würde dadurch ein Finanzierungsbedarf entstehen, den man irgendwie gegen finanzieren muss. Ich kenne die genaue Zahl dazu aber nicht.

Beim WIE positioniere ich mich gar nicht so arg genau - da kann man prinzipiell damit anfangen so gegen zu finanzieren, wie ich es beispielsweise grob angerissen habe. Ob das aber immer so sinnvoll ist, muss man schon bei jeder Einzelmaßnahme definieren. Beim WIE reicht es mir aus, erklären zu können, DASS es finanzierbar ist - der Rest ist Detailarbeit.

WENN man aber zur Finanzierung auch die Mehrwertsteuer anpacken würde, dann hat das Konsequenzen auch für die Höhe des BGEs.
Das ist auch ohne BGE nicht so arg viel anders - Veränderungen bei der Mehrwertsteuer fließen immer auch in die Berechnung sowohl der Sozialen Grundsicherungen ein, als auch in die Berechnung des Freibetrags.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:50)

Man muss beim BGE trennen zwischen dem WAS man finanziert, und WIE man finanziert.

Beim WAS hast du ziemlich gut gegriffen, was mein präferiertes Modell ist. Allerdings gibt es den heutigen Bereich des Zuverdienstes bzw. der Aufstocker, den ich für suboptimal organisiert halte, weil dieser zwar aus dem derzeitigen System heraus logisch erklärbar ist, aber aus Sicht der Betroffenen so wirkt, als würde man ausgerechnet die ersten Euros nach Hartz IV extrem hoch besteuern. Hier sind Anrechnungsquoten von 80% bzw. 90% der Fall. Ich denke, dass beim Umstieg auf ein BGE-System dadurch aber ein zusätzlicher Finanzbedarf entsteht, denn hier würde ja lediglich der Wegfall der Grundfreibeträge kommen, was deutlich weniger ist, als wenn ich 80% oder 90% des Zuverdienstes anrechne.
Ich halte es prinzipiell auch im heutigen System für richtig, dass man die Übergänge von Hartz IV zu eigenem vollständigem Einkommen glättet - und auch heute würde dadurch ein Finanzierungsbedarf entstehen, den man irgendwie gegen finanzieren muss. Ich kenne die genaue Zahl dazu aber nicht.

Beim WIE positioniere ich mich gar nicht so arg genau - da kann man prinzipiell damit anfangen so gegen zu finanzieren, wie ich es beispielsweise grob angerissen habe. Ob das aber immer so sinnvoll ist, muss man schon bei jeder Einzelmaßnahme definieren. Beim WIE reicht es mir aus, erklären zu können, DASS es finanzierbar ist - der Rest ist Detailarbeit.

WENN man aber zur Finanzierung auch die Mehrwertsteuer anpacken würde, dann hat das Konsequenzen auch für die Höhe des BGEs.
Das ist auch ohne BGE nicht so arg viel anders - Veränderungen bei der Mehrwertsteuer fließen immer auch in die Berechnung sowohl der Sozialen Grundsicherungen ein, als auch in die Berechnung des Freibetrags.
Das ist alles unlogisch. Hatte ich dir aber schon mal erklärt.

Der Staat finanziert direkt oder indirekt heute schon des Existenzminimum. Solange ein BGE also sich auf Existenzminumumsniveau bewegt kann sich rein logisch schon kein höherer Finanzierungsbedarf (netto) ergeben. Im Gegenteil. Da die Leistungen bei einem BGE niedriger sind (da Rente und ALG1 wegfällt) muss sogar eine Nettoentlastung der Steuerpflichtigen ergeben. Diese müssen ja für Arbeitslosigkeit oder Ruhestand noch privat sorgen, sofern sie sich nicht mit dem Existenzminimum zufrieden geben wollen.
Eine Mehrbelastung kann nur dann eintreten, wenn mit der Einführung des BGE Externalitäten auftreten, die zu Wohlfahrtsverlusten führen. Kann natürlich sein, dass du davon ausgehst. Das solltest du aber dann mal darstellen. Dann wäre ein BGE aber relativ sinnfrei.

Bzgl. Umsatzsteuer unterschlägst du die Auswirkungen eines BGE auf die Lohnkosten und damit auf die Herstellkosten. Ich empfehle dir dazu Götz Werner. Der erklärt das ganz gut.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(17 Dec 2020, 10:38)

Bei den Träumern von mehr als 650 Euro BGE plus 200 Euro für die GKV sit das ja schon Diskussionsgegenstand...

Bei deinem obigen Szenario hätten wir dann aber genau die unsozialen Folgen für diejenigen, die heutige bezüglich Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und ALG II eben mehr als 650 Euro an Gesamtleistung beziehen.

Da taucht aber bei den BGE-Protagonisten gar nicht auf, weil "ihre Vorstellung" ja von mehr Umverteilung ausgeht ( BGE > 650 Euro)

Die GKV hat Ausgaben von 250 Mrd. EUR je Jahr, die gesetzliche Pflegeversicherung nochmals ca. 50 Mrd. EUR. Nicht ganz 74 Millionen sind in der GLV versichert. Auf dieser Basis kann man eine Kopfpauschale von aktuell knapp 340€ je Monat je Versichertem berechnen. Es macht sicherlich Sinn bei der Einführung eines BGEs die heute existenten Zuschüsse aus dem Steuersystem zu diesen Versicherungen dann auch über das BGE zu finanzieren. Die Zahl von 200€ ist schon ein wenig älter, und berücksichtigte auch nur die Krankenversicherung, nicht aber die Pflegeversicherung. Bei einem BGE macht es aber wenig Sinn, nur die Krankenversicherung zu berücksichtigen, die Pflegeversicherung aber außen vor zu lassen. Deshalb ist es vernünftiger von 650€ plus 340€ für KV und PV zu sprechen - wobei auch die 650€ nicht mehr ganz dem aktuellen Stand entsprechend dürften. In Summe führt das zu einem BGE in Höhe von knapp 1000€ - je nachdem was man darüber hinaus noch pauschaliert mitbetrachtet kann es Sinn machen, noch ein wenig mehr zu finanzieren. So ist - als ein Beispiel - die Haftpflichtversicherung eine, die auch heute bei Hartz IV ergänzend vom Amt übernommen wird (wenn sie schon existerte), und die aber auch ihr Pendant im Steuerrecht kennt, also dort angerechnet wird. Zwar würde diese bei einer Kopfpauschalen lediglich ca. 5€ je Kopf ausmachen - sie steht aber stellvertretend für weitere kleinere Themenstellungen, bei denen man drauschauen kann und draufschauen sollte, ob man diese in einem BGE-Szenario in die Pauschale mit einfließen lässt. Auf diese Art und Weise kommen dann auch die bekannteren Modelle regelmäßig auf Beträge irgendwo zwischen 1000€ und 1200€ - je nach Detail auch bis zu 1.500€. Das meiste in diesen Modellen wird rechnerisch ziemlich neutral gegenfinanziert - was nicht bedeutet, dass es im Einzelfall anders aussieht, und mal im Einzelfall eine Mehrbelastung oder eine Entlastung zustande käme. Bei den Modellen die eher von 1.500€ ausgehen, wird zur Gegenfinanzierung häufig mit angenommen, dass ein solches BGE die Binnenwirtschaft ankurbelt, was zu höheren Steuereinnahmen führt mit dem ein eventueller Fehlbetrag mit finanziert werden kann.

Was tatsächlich passieren würde, ist allerdings ein wenig Spekulation, aber dennoch nicht beliebig - meist gibt es doch für die Annahmen und die Modelle dahinter zumindest gute Gründe.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:08)

Die GKV hat Ausgaben von 250 Mrd. EUR je Jahr, die gesetzliche Pflegeversicherung nochmals ca. 50 Mrd. EUR. Nicht ganz 74 Millionen sind in der GLV versichert. Auf dieser Basis kann man eine Kopfpauschale von aktuell knapp 340€ je Monat je Versichertem berechnen. Es macht sicherlich Sinn bei der Einführung eines BGEs die heute existenten Zuschüsse aus dem Steuersystem zu diesen Versicherungen dann auch über das BGE zu finanzieren. Die Zahl von 200€ ist schon ein wenig älter, und berücksichtigte auch nur die Krankenversicherung, nicht aber die Pflegeversicherung. Bei einem BGE macht es aber wenig Sinn, nur die Krankenversicherung zu berücksichtigen, die Pflegeversicherung aber außen vor zu lassen. Deshalb ist es vernünftiger von 650€ plus 340€ für KV und PV zu sprechen - wobei auch die 650€ nicht mehr ganz dem aktuellen Stand entsprechend dürften. In Summe führt das zu einem BGE in Höhe von knapp 1000€ - e.
Die hier im Forum berechneten 650 Euro waren natürlich ohne GKV & Pflege. Dafür waren nochmal zusätzlich 250 Euro berechnet worden.
Nur werden diese 250 Euo oder auch "deine " 350 Euro ja nicht an die "BGE-Empfänger" ausbezahlt sondern verbleiben "im System" - für GKV und Pflegeleistungen
sie steht aber stellvertretend für weitere kleinere Themenstellungen, bei denen man drauschauen kann und draufschauen sollte, ob man diese in einem BGE-Szenario in die Pauschale mit einfließen lässt. Auf diese Art und Weise kommen dann auch die bekannteren Modelle regelmäßig auf Beträge irgendwo zwischen 1000€ und 1200€ - je nach Detail auch bis zu 1.500
Nein, komt man nicht. Einfach auf die tatsächlichen Beträge schauen, die heute ausbezahlt werden.

da gibt es keine 1,5 Billionen Euro.... ( = 1500 Euro BGE mal 83 Mio Bürger)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:48)

Die hier im Forum berechneten 650 Euro waren natürlich ohne GKV & Pflege. Dafür waren nochmal zusätzlich 250 Euro berechnet worden.
Nur werden diese 250 Euo oder auch "deine " 350 Euro ja nicht an die "BGE-Empfänger" ausbezahlt sondern verbleiben "im System" - für GKV und Pflegeleistungen



Nein, komt man nicht. Einfach auf die tatsächlichen Beträge schauen, die heute ausbezahlt werden.

da gibt es keine 1,5 Billionen Euro.... ( = 1500 Euro BGE mal 83 Mio Bürger)
Seufz - das hatten wir schon.
Es ist noch immer falsch, lediglich die Dinge zu betrachten, die heute ausbezahlt werden. Bei hohen Beträgen muss man auch an Themenstellungen ran, die heute quasi als Subvention ablaufen, die dann entfallen würden.
Entsprechende Tatbestände findest du im Steuerrecht - da kannst du alle möglichen Abzugsmöglichkeiten in Frage stellen, und ein Teil davon ist sicherlich geeignet, um ihn bei einem passenden BGE-Modell mit in die pauschalierte andere Verrechnung des Gesamtsystems zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung - von der Höhe her nicht sonderlich relevant, aber als Beispiel gut geeignet, weil eingängig.

Ein anderes Beispiel sind Kinder - heute subventioniert der Staat über Steuereinnahmen den Betrieb und Unterhalt von Schulen. Bei Kindern geht man von ca. 7000€ je Kind je Jahr im Schnitt für die Schulen aus, wobei die Beträge sich zwischen den einzelnen Bundesländern durchaus unterscheiden.

Würde man also den Schulbetrieb stattdessen den Eltern in Rechnung stellen, und diesen dafür aber ein BGE für Kinder in ausreichender Höhe zur Verfügung geben, sind darüber mehr als 580€ je Monat zu veranschlagen.
Natürlich kannst du sagen, dass Bildung kostenlos zu sein hat.....wäre sie aber ja noch immer! Denn der Staat würde über das BGE die Kosten für die Bildung zur Verfügung stellen.

Das Argument, dass die 350€ nicht an die BGE-Empfänger ausbezahlt werden, sondern im System verbleiben ist richtig, aber irrelevant. Tatsächlich könnte man es auch erst ausbezahlen und dann wieder einfordern.....und mehr noch: WENN man es erst ausbezahlt, und dann die eigentliche Versicherung sogar den Markt organisieren lässt, dann könnte es durchaus unterschiedliche Versicherungen geben, die sich entweder im Preis oder in Zusatzleistungen unterscheiden. Das könnte sogar ein Ausbezahlen sinnvoll machen.

Das ist übrigens heute auch beim Existenzminimum nicht so arg viel anders - da gibt es Leistungen, die der Staat monetär bewertet und ausbezahlt, ohne im Detail zu prüfen, ob die monetären Annahmen tatsächlich dann auch vom Einzelnen so und genau so genutzt werden, wie es der Staat berechnet hat. Beispiel Lebensmittel. Und dann gibt es Leistungen, die der Staat mal direkt übernimmt, oder auch mal monetär auszahlt, die der Empfänger aber direkt weitergeben muss - Beispiel Miete. Die zahlt das Jobcenter oft direkt an den Vermieter - aber eben auch nicht immer.

Mit deinem Verrechnungsargument müsstest du eigentlich ein BGE-Befürworter sein - denn letzten Endes ist auch das nur eine andere Form der Verrechnung des Existenzminimums. Heute musst du als Bürger der über ein Einkommen verfügt für dein eigenes Existenzminimum aufkommen. Mit BGE kommt der Staat dafür auf, aber im Gegenzug zahlst du in Höhe des Existenzminimums an den Staat. Es ist vor allem eine andere Art der Verrechnung von Leistungen, die heute schon anders organisiert sind Und letzten Endes ist die Sicherung des Existenzminimums durch die Allgemeinheit nichts anderes als die Sicherung der Krankheitskosten durch die Allgemeinheit.


Trotzdem gibt es Unterschiede, wenn man es auf die eine oder die andere Art verrechnet! Mach dir mal klar, was passieren würde, wenn:

Szenario 1:
Der Staat sich von jedem Hartz IV Empfänger detailliert über Quittungen belegen lassen würde, was die Existenzsicherung in einem Monat konkret wirklich gekostet hat - also keine pauschalierten Beträge mehr bezahlt würden, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten nach Bedarf!

Szenario 2:
Der Staat stattdessen jedem Hartz IV Empfänger keine Geldleistungen mehr bezahlen würde, sondern die Leistungen alle als Sachleistungen zur Verfügung stellen würde.


Und wenn du diese beiden Szenarien mit dem heutigen vergleichst - und dann über ein BGE-Szenario nachdenkst - dann ergeben sich jeweils Chancen und Risiken in den einzelnen Szenarien. Beim BGE wird mehr pauschaliert - weshalb mehr individuelle Freiheit entsteht, wie man tatsächlich mit den Geldern umgeht. Beim Szenario 2 wären die Sachleistungen so, dass entweder der Staat die individuellen Bedürfnisse alle jeweils kennen und befriedigen müsste (teuer) oder so pauschaliert Angebote gemacht würden, dass diese dann am Bedarf vorbeigehen (ein Schnitzel für Vegetarier.....)

Szenario 1 und unser heutiges Szenario liegen irgendwo zwischen diesen Extremen - es ist aber letzten Endes die Organisation die diese Szenarien unterscheidet.
Wenn man stark auf menschliche Freiheit setzt, und weniger auf staatliche Regulierung, dann sollte man sich durchaus mit BGE Szenarien anfreunden können.

Erstaunlicherweise findet man aber gerade im Bereich derer, die für sich selbst gerne auf Freiheit und Unternehmertum setzen, den Vorbehalt, dass sie bei staatlichen Leistungsempfängern zu Sozialisten erster Güte werden. Irgendwo ist da noch ein Knoten in der Gedankenwelt, von dem es sich wirklich lohnt, den mal aufzulösen.
Wer sein Existenzminimum über ein BGE bezieht, hat die entsprechende monetäre Freiheit - die immer aber auch mit der Verantwortung einhergeht, sich dann gefälligst auch selbst darum zu kümmern! Und ein wesentlicher Teil der heutigen Empfänger von sozialer Hilfe im weitesten Sinne wäre dazu auch durchaus bereit und in der Lage. Für alle anderen plädiere ich mehr oder weniger für Szenario 2.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 15:22)

Seufz - das hatten wir schon.
Es ist noch immer falsch, lediglich die Dinge zu betrachten, die heute ausbezahlt werden. Bei hohen Beträgen muss man auch an Themenstellungen ran, die heute quasi als Subvention ablaufen, die dann entfallen würden.
Entsprechende Tatbestände findest du im Steuerrecht - da kannst du alle möglichen Abzugsmöglichkeiten in Frage stellen, 2.
Statt wieder Romane zu schreiben und weiter unbelegte Thesen aufzustellen- nenne doch einfach selber konkrete Beispiele- siehe oben

Also welche "Abzugsmöglicheiten" möchtest du konkret "in Frage " stellen?

Und ann auch - WARUM?

Abzugsmöglichkeiten haben ja nur die, die eigene wirtschaftliche Leistung erbringen.

Denen möchtest du also durch Abschaffung von "Abzugsmöglichkeiten" noch mehr "abziehen", um denen, die NICHTS leisten ( Arbeitsfähige, die nur von ALG II leben) , noch mehr zu geben als heute.

Dafür wird es niemals eine Mehrheit geben.
Mit deinem Verrechnungsargument müsstest du eigentlich ein BGE-Befürworter sein - denn letzten Endes ist auch das nur eine andere Form der Verrechnung des Existenzminimums. Heute musst du als Bürger der über ein Einkommen verfügt für dein eigenes Existenzminimum aufkommen. Mit BGE kommt der Staat dafür auf, aber im Gegenzug zahlst du in Höhe des Existenzminimums an den Staat.
Diese deine schräge Sichtweise teilt keiner, der selber Leistung erbringt.
Denn diejenigen, die für sich selber sorgen, Leistung erbringen und eigenes Einkommen erzielen, müssen ja auch durch die Abzüge das Existenzminim der "Null-Leister" erbringen.
Denn "der Staat" erbingt selber ja gar nichts, sondern nimmt denen, die leisten, über Steuern das ab, was an die "Null-Leister" dann ausgeschüttet wird.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 15:44)

Statt wieder Romane zu schreiben und weiter unbelegte Thesen aufzustellen- nenne doch einfach selber konkrete Beispiele- siehe oben

Also welche "Abzugsmöglicheiten" möchtest du konkret "in Frage " stellen?

Und ann auch - WARUM?

Abzugsmöglichkeiten haben ja nur die, die eigene wirtschaftliche Leistung erbringen.

Denen möchtest du also durch Abschaffung von "Abzugsmöglichkeiten" noch mehr "abziehen", um denen, die NICHTS leisten ( Arbeitsfähige, die nur von ALG II leben) , noch mehr zu geben als heute.

Dafür wird es niemals eine Mehrheit geben.



Diese deine schräge Sichtweise teilt keiner, der selber Leistung erbringt.
Denn diejenigen, die für sich selber sorgen, Leistung erbringen und eigenes Einkommen erzielen, müssen ja auch durch die Abzüge das Existenzminim der "Null-Leister" erbringen.
Denn "der Staat" erbingt selber ja gar nichts, sondern nimmt denen, die leisten, über Steuern das ab, was an die "Null-Leister" dann ausgeschüttet wird.

ICH möchte gar keine konkreten Abzugsmöglichkeiten "in Frage" stellen - sondern habe begründet (nochmals) dass man durchaus unter Einbeziehung solche Abzugsmöglichkeiten und unter Einbeziehung von entfallenen Subventionen kein Problem damit hat, auch 1.500€ BGE zu finanzieren.

Welche Abzugsmöglichkeiten und Subventionen durch den Staat möchtest du denn konkret auf gar keinem Fall missen? Und warum nicht?

Im Staat gibt es viele, die durchaus wirtschaftliche Leistungen erbringen, deren Leistungen aber nicht in den Geldkreislauf integriert sind. Inwiefern hältst du das für richtig und gerecht?

Ob es Mehrheiten für was gibt oder nicht - da verlasse ich mich nicht auf deine Expertise. Und dafür gibt es gute Gründe!


Meine Sichtweise ist nur aus deiner Sicht schräg - das könnte aber an deiner Perspektive liegen.
Längst nicht jeder der ein Einkommen hat leistet auch was. Und umgekehrt stimmt es einfach nicht, dass alle die kein Einkommen haben, nichts leisten....hier ist wieder deine falsche Grundüberzeugung, dass wir nach Leistung bezahlen würden. In einer Marktwirtschaft wird aber auf dem Einkommensmarkt nach Angebot und Nachfrage bezahlt, nicht nach Leistung.

Gerade in Zeiten von Corona wird das auch ziemlich deutlich - denn auch sehr systemrelevante Berufe gehören regelmäßig nicht zu den Spitzenverdienern und umgekehrt haben wir eine ganze Reihe an Spitzenverdienern, die gesellschaftlich ziemlich irrelevant sind.

Der Staat hat unter anderem die Aufgabe, genau dieses Missverständnis deinerseits so sinnvoll zu verwalten, dass der per se ungerechte Arbeits- und Einkommensmarkt über die Instrumente der sozialen Sicherungssysteme so ausgeglichen wird, dass ein stabiles Ganzes entsteht - und zwar sowohl für die Spitzenverdiener, die nicht systemrelevant sind, als auch für die systemrelevanten Einkommensbezieher am anderen Ende der Lohnkette und auch für die, deren anerkannte wichtige Leistung für das Staatswesen insgesamt schlicht und einfach nicht im Geldsystem integriert organisiert ist.

Ein BGE-System ist in diesem Sinne eine andere Organisationsform vor allem der sozialen Sicherung - insbesondere der Existenzsicherung.
Ein BGE-System adressiert die Schwächen des heutigen Systems - und von denen habe ich auch schon viele auch sehr konkret benannt.

Nicht mehr - aber eben auch nicht weniger.

Und ob das irgendwann Mehrheiten findet und eingeführt wird (auch das sind noch zwei paar Schuhe) das warte ich mit viel Gelassenheit einfach ab.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 16:04)

ICH möchte gar keine konkreten Abzugsmöglichkeiten "in Frage" stellen - sondern habe begründet (nochmals) dass man durchaus unter Einbeziehung solche Abzugsmöglichkeiten und unter Einbeziehung von entfallenen Subventionen kein Problem damit hat, auch 1.500€ BGE zu finanzieren.

b.
Da sind wir doch beim Kernpunkt:

DU möchtest denen, die heute alles erwirtschaften, noch mehr über Steuern usw. vom selbst erwirtschafteten ( dazu gehören auch Dividenden usw,) noch mehr weg nehmen als heute schon, um denen, die NICHTS leisten, noch mehr zu geben als heute.

Das lehne ich und auch die große Mehrheit ab. :cool:


Aber du darfst natürlich weiter davon träumen und die Mehrheiten suchen... :p
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Billie Holiday »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 16:16)

Da sind wir doch beim Kernpunkt:

DU möchtest denen, die heute alles erwirtschaften, noch mehr über Steuern usw. vom selbst erwirtschafteten ( dazu gehören auch Dividenden usw,) noch mehr weg nehmen als heute schon, um denen, die NICHTS leisten, noch mehr zu geben als heute.

Das lehne ich und auch die große Mehrheit ab. :cool:


Aber du darfst natürlich weiter davon träumen und die Mehrheiten suchen... :p
Ich auch. :thumbup:

Bei der großen Mehrheit bin ich mir aber nicht so sicher.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 16:16)

Da sind wir doch beim Kernpunkt:

DU möchtest denen, die heute alles erwirtschaften, noch mehr über Steuern usw. vom selbst erwirtschafteten ( dazu gehören auch Dividenden usw,) noch mehr weg nehmen als heute schon, um denen, die NICHTS leisten, noch mehr zu geben als heute.

Das lehne ich und auch die große Mehrheit ab. :cool:


Aber du darfst natürlich weiter davon träumen und die Mehrheiten suchen... :p
Du benennst etwas als Kernpunkt, was auf Annahmen beruht, die aber inhaltlich falsch sind.
Dies ist die Annahme, dass Leistung zu Einkommen führt, und höheres Einkommen mit mehr Leistung gleichzusetzen ist.
Diese Annahme ist falsch. Aus falschen Annahmen kann man alles und jedes begründen......es wird damit aber nicht richtig.

Wir haben im System Arbeit, die noch nicht mal im Geldkreislauf integriert ist - und ausreichend viele Menschen mit hohem Einkommen, deren Leistung gesellschaftlich wenig relevant ist.

Mehr und mehr Menschen erkennen das als Problem und die Mehrheiten ändern sich.
Und mehr und mehr Menschen erkennen auch die weiteren Probleme des heutigen Systems, die ich dir mehrfach benannt habe, und für die du keine Antworten hast, außer sie zu ignorieren. Ignoranz ist nicht mehrheitsfähig!

1960 waren Schläge für Kinder noch ein normales Erziehungsmittel - für eine Änderung gab es keine Mehrheit. Heute hat sich das verändert. :cool
1970 war es normal, dass man sich im Auto nicht anschnallen musste - für eine Änderung gab es keine Mehrheit. Heute hat sich das verändert. :-cool
1980 war Atomkraft noch völlig normal. Für eine Änderung gab es keine Mehrheit. Heute hat sich das verändert. :cool
1985 war die DDR noch völlig vorhanden. Heute hat sich das verändert. :cool

Die Zahl der Beispiele ist ziemlich umfangreich - und meine Rede ist ja, dass deine Ablehnung eines BGEs vor allem auf einem ziemlich veralteten und rückständigen Verständnis eines modernen Staatswesen, eines modernen Sozialstaats und einer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft basiert.

Es ist das Los der Vordenker, dass es immer eine zeitlang dauert, bis ausreichend viele Menschen das mit denken können. Es gibt aber gute Gründe, warum die Akzeptanz bezüglich eines BGEs die letzten Jahre gestiegen ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Guten Abend,

Thread ist erst einmal gesperrt. Einige Beiträge werden in die Ablage verschoben.
Und die zwei Hauptverantwortlichen dieser persönlichen Auseinandersetzungen ermahnt.


Edit

===> Thread wieder offen. Vorstand ist informiert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 16:33)

Du benennst etwas als Kernpunkt, was auf Annahmen beruht, die aber inhaltlich falsch sind.
Dies ist die Annahme, dass Leistung zu Einkommen führt, und höheres Einkommen mit mehr Leistung gleichzusetzen ist.
Diese Annahme ist falsch. Aus falschen Annahmen kann man alles und jedes begründen......es wird damit aber nicht richtig.

Wir haben im System Arbeit, die noch nicht mal im Geldkreislauf integriert ist - und ausreichend viele Menschen mit hohem Einkommen, deren Leistung gesellschaftlich wenig relevant ist.

Falsch ist die Annahme es ginge um Leistung. Es geht immer darum, dass das was man macht für andere von Nutzen ist. Denn letzendlich es ja um Tausch, also etwas anzubieten was andere brauchen können, für andere also von Nutzen ist.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:25)

Falsch ist die Annahme es ginge um Leistung. Es geht immer darum, dass das was man macht für andere von Nutzen ist. Denn letzendlich es ja um Tausch, also etwas anzubieten was andere brauchen können, für andere also von Nutzen ist.
Prinzipiell ja, wobei ich den Begriff "Nutzen" für nicht glücklich gewählt halte.
Es reicht schon, dass ein anderer es haben will - ob er es braucht oder wirklich einen Nutzen davon hat, ist gar nicht wirklich relevant.

In unserer stark arbeitsteiligen Gesellschaft ist allerdings nicht immer klar erkennbar, dass ein anderer etwas für mich tut.
Kinder in die Welt zu setzen und diese zu erziehen und an die Gesellschaft heranzuführen ist ein Bereich, der je nach Sichtweise mal als "Privatsache" gesehen wird, oder auch als "Voraussetzung für ein funktionierendes Umlagesystem im Steuer- und Sozialwesen". Ich verstehe beide Sichtweisen, neige aber dazu, dass ich die derzeitige finanzielle Regelung zur Existenzsicherung von insbesondere Müttern für unbefriedigend halte.

Um dies zu verbessern braucht es kein BGE - aber in einem BGE-System könnte das Selbstverständnis zum Sachverhalt ein anderer sein.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:25)

Falsch ist die Annahme es ginge um Leistung. Es geht immer darum, dass das was man macht für andere von Nutzen ist. Denn letzendlich es ja um Tausch, also etwas anzubieten was andere brauchen können, für andere also von Nutzen ist.

Genau diese Grundthematik ist der Kern , welche die "BGE-Befürworter" ja nicht wahr haben wollen.

Wer eben nichts "nutzvolleres" anzubieten hat, der muss halt zum ML das machen, was "übrig" bleibt....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:41)

Prinzipiell ja, wobei ich den Begriff "Nutzen" für nicht glücklich gewählt halte.
Es reicht schon, dass ein anderer es haben will - ob er es braucht oder wirklich einen Nutzen davon hat, ist gar nicht wirklich relevant.

.
Es geht um nichts anderes. Nutzen ist genau der richtige Ausdruck. Ob man etwas braucht oder warum man etwas haben will ist dabei vollkommen irrelevant. Das ergibt sich letztendlich aus den Präferenzen jedes einzelnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:41)

Prinzipiell ja, wobei ich den Begriff "Nutzen" für nicht glücklich gewählt halte.
Es reicht schon, dass ein anderer es haben will - ob er es braucht oder wirklich einen Nutzen davon hat, ist gar nicht wirklich relevant.

In unserer stark arbeitsteiligen Gesellschaft ist allerdings nicht immer klar erkennbar, dass ein anderer etwas für mich tut.
Kinder in die Welt zu setzen und diese zu erziehen und an die Gesellschaft heranzuführen ist ein Bereich, der je nach Sichtweise mal als "Privatsache" gesehen wird, oder auch als "Voraussetzung für ein funktionierendes Umlagesystem im Steuer- und Sozialwesen". Ich verstehe beide Sichtweisen, neige aber dazu, dass ich die derzeitige finanzielle Regelung zur Existenzsicherung von insbesondere Müttern für unbefriedigend halte.

Um dies zu verbessern braucht es kein BGE - aber in einem BGE-System könnte das Selbstverständnis zum Sachverhalt ein anderer sein.
Naja dass mit dem Nutzen ist ja wieder ziemlich dämlich Argumentation und nicht wirklich zu Ende gedacht was ist schon wer und wann von wirklichen Nutzen? ( und nicht ein eingebildeter Nutzen).
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:41)
Prinzipiell ja, wobei ich den Begriff "Nutzen" für nicht glücklich gewählt halte.
e]
Es fehlt natürlich noch der persönliche Wert dieses Nutzens.
Daher gibt es eben Stundenlöhne im Beriech des Mindestlohns und welche im dreistelligen Bereich oder noch viel höher
In unserer stark arbeitsteiligen Gesellschaft ist allerdings nicht immer klar erkennbar, dass ein anderer etwas für mich tut.
Daher der Wert- der steuert die möglichen Stundenlöhne
Kinder in die Welt zu setzen und diese zu erziehen und an die Gesellschaft heranzuführen ist ein Bereich, der je nach Sichtweise mal als "Privatsache" gesehen wird, oder auch als "Voraussetzung für ein funktionierendes Umlagesystem im Steuer- und Sozialwesen". Ich verstehe beide Sichtweisen, neige aber dazu, dass ich die derzeitige finanzielle Regelung zur Existenzsicherung von insbesondere Müttern für unbefriedigend halte.
Ich nicht- und andere auch nicht:
https://www.welt.de/debatte/article6305 ... Armut.html
Um dies zu verbessern braucht es kein BGE - .
Es braucht nicht mehr Geld für's Kindererziehen- siehe oben
Zuletzt geändert von Realist2014 am So 20. Dez 2020, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:50)

Naja dass mit dem Nutzen ist ja wieder ziemlich dämlich Argumentation und nicht wirklich zu Ende gedacht was ist schon wer und wann von wirklichen Nutzen? ( und nicht ein eingebildeter Nutzen).
Natürlich der jeweils persönliche Nutzen und der Wert...
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:50)

Naja dass mit dem Nutzen ist ja wieder ziemlich dämlich Argumentation und nicht wirklich zu Ende gedacht was ist schon wer und wann von wirklichen Nutzen? ( und nicht ein eingebildeter Nutzen).
Du bildest dir Nutzen ein? Wie machst du das?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Mendoza »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 19:43)

Du bildest dir Nutzen ein? Wie machst du das?
Ich bin ja nicht Meruem, aber für mich ist eingebildeter Nutzen, wenn ich in einer Kommune 10 Millionen per BGE im Gießkannensystem ans Volk ohne Gegenleistung verschenken muss. Echter Nutzen ist, wenn ich stattdessen lieber die kaputte Brücke für das Geld erneuere und die Bauleute, Ingenieure und das Baumaterial dafür bezahle. Da haben die Leute auch das Geld in der Tasche und können konsumieren UND ich habe wieder eine gefahrlos befahrbare Brücke.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Mendoza hat geschrieben:(20 Dec 2020, 20:07)

Ich bin ja nicht Meruem, aber für mich ist eingebildeter Nutzen, wenn ich in einer Kommune 10 Millionen per BGE im Gießkannensystem ans Volk ohne Gegenleistung verschenken muss. Echter Nutzen ist, wenn ich stattdessen lieber die kaputte Brücke für das Geld erneuere und die Bauleute, Ingenieure und das Baumaterial dafür bezahle. Da haben die Leute auch das Geld in der Tasche und können konsumieren UND ich habe wieder eine gefahrlos befahrbare Brücke.
Heute haben jede Menge kaputte Brücken, aber auch Brücken, die nicht kaputt sind, dafür aber frei in der Landschaft herumstehen - die haben viel gekostet, nutzen aber nichts, sondern stören nur. Der Begriff Nutzen bleibt für mich fragwürdig.

Mit einem BGE hat beides nichts zu tun - das haben wir ja nicht.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Mendoza hat geschrieben:(20 Dec 2020, 20:07)

Ich bin ja nicht Meruem, aber für mich ist eingebildeter Nutzen, wenn ich in einer Kommune 10 Millionen per BGE im Gießkannensystem ans Volk ohne Gegenleistung verschenken muss. Echter Nutzen ist, wenn ich stattdessen lieber die kaputte Brücke für das Geld erneuere und die Bauleute, Ingenieure und das Baumaterial dafür bezahle. Da haben die Leute auch das Geld in der Tasche und können konsumieren UND ich habe wieder eine gefahrlos befahrbare Brücke.
Für dich vielleicht für mich hätte ein BGE natürlich ein gesamtgesellschaftlich positiven Nutzen. Der Ret vom dem Beitrag ist blanker Blödsinn und dass weißt du auch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Mendoza »

Bei einem BGE werden um so mehr Brücken verrotten, Alte und Kranke unversorgt bleiben und alles Mögliche wird verdrecken. Das 1 Millionste Katzenvideo drehen und ähnliche "nützliche" Sachen machen nämlich viel mehr Spaß und sind wesentlich stressfreier und bezahlt wird man ja per BGE ohnehin.
Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:10)

Der Ret vom dem Beitrag i...
Keine Ahnung was das sein soll. Ich kenne diesen Dialekt nicht.
Zuletzt geändert von Mendoza am So 20. Dez 2020, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 21:28)

Heute haben jede Menge kaputte Brücken, aber auch Brücken, die nicht kaputt sind, dafür aber frei in der Landschaft herumstehen - die haben viel gekostet, nutzen aber nichts, sondern stören nur. Der Begriff Nutzen bleibt für mich fragwürdig.

Mit einem BGE hat beides nichts zu tun - das haben wir ja nicht.
Der natürlich ist Begeiff nutzen fragwürdig in allen Belangen nur ist dieser Fakt für die "Gelegenheitsdenker" hier wohl eine philosophische Nummer zu hoch. :cool:
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Atue001 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 21:28)

Der Begriff Nutzen bleibt für mich fragwürdig.
Klar, weil er nicht ins Weltbild passt. Es ist aber so. Eigentlich eine triviale Sache.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 19:43)

Du bildest dir Nutzen ein? Wie machst du das?
Um zu was wissen was mir nützt setzt du einen freien Willen voraus? Wir können hier ja jetzt gerne eine wissenschaftlich -philosophische Debatte anfangen über die Willensfreiheit versus Determinismus oder präziser formuliert: " Kann ich wirklich wollen was ich wiil?"
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Meruem »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:17)

Klar, weil er nicht ins Weltbild passt. Es ist aber so. Eigentlich eine triviale Sache.
Den Gegenverwief kann man auch bringen du verwendest den Begriff vom "Nutzen" eben weil er dir so schön in die Argumentation und in dein eigenes Welt- und Menschenbild passt, ob da aber viel dran steht auf einem anderen Blatt.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:17)

Um zu was wissen was mir nützt setzt du einen freien Willen voraus? Wir können hier ja jetzt gerne eine wissenschaftlich -philosophische Debatte anfangen über die Willensfreiheit versus Determinismus oder präziser formuliert: " Kann ich wirklich wollen was ich wiil?"
Dann fang mal an. Aber mach dazu einen eigenen Thread auf.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:20)

Den Gegenverwief kann man auch bringen du verwendest den Begriff vom "Nutzen" eben weil er dir so schön in die Argumentation und in dein eigenes Welt- und Menschenbild passt, ob da aber viel dran steht auf einem anderen Blatt.
Niemand tauscht etwas, wenn er keinen Nutzen aus dem Tausch zieht. Das ist das Wesen des Tausches.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:17)

Um zu was wissen was mir nützt setzt du einen freien Willen voraus? il?"
Hast du den nicht?
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:20)

Den Gegenverwief kann man auch bringen du verwendest den Begriff vom "Nutzen" eben weil er dir so schön in die Argumentation und in dein eigenes Welt- und Menschenbild passt, ob da aber viel dran steht auf einem anderen Blatt.
Wir haben Marktwirtschaft auf Basis de FDGO.

Da gibt es kein "anderes Blatt".
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:10)

Für dich vielleicht für mich hätte ein BGE natürlich ein gesamtgesellschaftlich positiven Nutzen. .
Für die Mehrheit nicht.

Die möchte auch weiterhin, das von den arbeitsfähigen Arbeitslosen die kaputten Brücken repariert werden.
Logischerweise bei einigen zum Mindestlohn
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Meruem hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:20)

Den Gegenverwief kann man auch bringen du verwendest den Begriff vom "Nutzen" eben weil er dir so schön in die Argumentation und in dein eigenes Welt- und Menschenbild passt, ob da aber viel dran steht auf einem anderen Blatt.
Gevatter - wenn keiner Deiner Faulen Arbeitsfernen sich durch den Steuerzahler alimentieren lassen würde - müsste man auch nicht H4 "Bedürftigkeit" kontrollieren.

Wenn dort nur "Echte" Hartzer anstehen würden - müsste man nicht prüfen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:28)

Für die Mehrheit nicht.

Die möchte auch weiterhin, das von den arbeitsfähigen Arbeitslosen die kaputten Brücken repariert werden.
Könntest Du einfach mal mit so einem Nonsens aufhören ? :mad:

Ich kenne niemanden - und in keinster eine Mehrheit - der die Brücken von arbeitsfähigen Arbeitslosen repariert haben will.
Brücken sind von in Arbeitsverhältnissen stehenden Fachkräften zu reparieren.
Deine geringe Wertschätzung von Menschen in normalen Arbeitsverhältnissen...
...tragen nichts zum Thema BGE bei.

Wenn Du nicht bald mit Deinen ständigen Provokationen aufhörst,
wird die Moderation Deinen fortlaufenden Spam dem Vorstand zur weiteren Bearbeitung übergeben.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Skull hat geschrieben:(20 Dec 2020, 23:27)

Könntest Du einfach mal mit so einem Nonsens aufhören ? :mad:

Ich kenne niemanden - und in keinster eine Mehrheit - der die Brücken von arbeitsfähigen Arbeitslosen repariert haben will.
Brücken sind von in Arbeitsverhältnissen stehenden Fachkräften zu reparieren.
Deine geringe Wertschätzung von Menschen in normalen Arbeitsverhältnissen...
...tragen nichts zum Thema BGE bei.

Wenn Du nicht bald mit Deinen ständigen Provokationen aufhörst,
wird die Moderation Deinen fortlaufenden Spam dem Vorstand zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Sorry Skull- ich habe dieses "Szenario" mit den Brücken nicht eingebracht- sondern mich darauf bezogen.
Lies einfach nach

Wie du auf die Idee kommst, dass ich Menschen in "normalen Arbeitsverhätnissen" nicht wertschätze , weiß ich nicht.
Diesbezüglich habe ich auch nie etwas formuliert. ( warum auch...)

Sondern um die arbeitlosen Arbeitsfähigen, die durch das BGE davon "befreit" werden sollen, Jobs anzunehmen, die sie auch ausühren können.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Dec 2020, 22:17)

Klar, weil er nicht ins Weltbild passt. Es ist aber so. Eigentlich eine triviale Sache.
Wenn dir der Begriff "Nutzen" aus dem deterministischen Menschenbild des Homo Oeconomicus lieber ist, verwende diesen. Ich weiß was damit gemeint ist. In der Sache habe ich deinen Beitrag ja auch sonst nicht bestritten.

Ansonsten teile ich keine Sichtweise, dass der Mensch für die Wirtschaft da ist. Ich bin der Überzeugung, dass die Wirtschaft für den Menschen da zu sein hat. Zum Menschen gehört aber auch soziales Verhalten, altruistische Motive und manchmal auch irrationaler Nonsens. Den Egoisten gibt es natürlich auch und und und - und all dies gibt es durchaus in unterschiedlich starker Ausprägung in jedem Menschen und manchmal reichen schon wenige Stunden aus, damit ein Mensch in vergleichbaren Situationen unterschiedliche Entscheidungen trifft.

Muss deshalb aber ein soziales Sicherungssystem kompliziert sein?
Es geht letzten Endes ganz sachlich um die soziale Organisation der Existenzsicherung in einer Gesellschaft mit hoher Arbeitsteilung und erheblicher Volatilität.

Die Blaupause für die Existenzsicherung wie wir sie heute kennen stammt noch von ca. 1790 - die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind heute aber andere. Es kann sich also lohnen mal drüber nachzudenken, was man besser machen kann. EIN Ergebnis solcher Überlegungen sind BGE-Modelle. Nüchtern betrachtet ist es das - nicht mehr und auch nicht weniger.

Gerade aktuell in der Corona-Pandämie wird deutlich wie schwer es ist, staatliche Unterstützungsleistungen zum richtigen Zeitpunkt an den richtigen "Mann" oder "Frau" zu bringen. Die gebotene Gründlichkeit kommt hier an ihre Grenzen, weil sie zeitliche Rahmen erfordert, die einige Geschäftsmodelle nicht haben. Gerade junge Kleinstunternehmer, die im ersten Jahr ihrer Unternehmung sind, fallen derzeit durch nahezu alle Raster.
Dies ist zunächst nur ein Problem - es ist aber real und löst bei den Betroffenen ganz reale Existenzängste aus.

Ein BGE wäre nicht die Wunderwaffe für alles und jeden - aber zumindest wäre es eine klare und auch generell geeignete Antwort der Gesellschaft auch für diese kaum vorhersehbare Situation. Im Vergleich dazu ist unsere derzeitige Sozialgesetzgebung hierfür das falsche Instrument und auch viel zu träge - und bis der Gesetzgeber oder die Exekutive sich auch nur alle unterschiedlichen individuellen Situationen angehört hat, vergeht viel zu viel Zeit.

Ich bin nicht so naiv, dass ich ernsthaft annehme, dass ein BGE alle Probleme der Welt löst - und träumerischen Schlaraffenlandphantastereien mancher BGE-Befürworter erteile ich klar eine Absage. Bei analytischer Betrachtung des Sozialsystems aber fallen die großen Schwachpunkte des derzeitigen Systems bezüglich der aktuellen Herausforderungen auf und sie schreien regelrecht nach Reformen. Man kann stückweise alles auch im bestehenden System irgendwie adressieren und versuchen zu lösen - oder aber man stellt sich mal gedanklich neben das System und überlegt, wie man es HEUTE organisieren würde, wenn man einen greenfield-Ansatz wählen könnte.

Dies machen gelegentlich Politiker und andere Menschen aller Denkrichtungen - und quer über alle ideologischen Ansätze hinweg erkennen politische Vordenker, dass BGE-Modelle durchaus eine denkbare Antwort sein können. Dazu zählen Unternehmer wie Götz Werner oder auch Joe Kaeser, Christdemokraten wie Althaus, man findet die Linke und inzwischen auch bei den Grünen viele, die sich so etwas aus unterschiedlichen Motivationen heraus vorstellen können, man findet aber auch Ansätze dazu bei der FDP, die es aus ihrer Ideologie heraus anders verpackt, aber letzten Endes ähnliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne sucht.

Es wäre gut, ernsthaft eine rationale Diskussion zum Thema BGE zu führen - auch mal frei von individuellen Vorwürfen und auch mal frei über alles Schubladendenken hinweg. Wenn am Ende nicht BGE rauskommt, aber stattdessen ein allgemein anerkannter alternativer Vorschlag, wie man die Missstände im bestehenden Existenzsicherungssystem abstellen kann, ohne zu kompliziert zu agieren - dann wäre viel gewonnen.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(21 Dec 2020, 00:51)


Es wäre gut, ernsthaft eine rationale Diskussion zum Thema BGE zu führen - auch mal frei von individuellen Vorwürfen und auch mal frei über alles Schubladendenken hinweg. Wenn am Ende nicht BGE rauskommt, aber stattdessen ein allgemein anerkannter alternativer Vorschlag, wie man die Missstände im bestehenden Existenzsicherungssystem abstellen kann, ohne zu kompliziert zu agieren - dann wäre viel gewonnen.

welche "Misstände"?

Wechseln wir doch von allgemeinen Platittüden zu konkreten Beispielen:

Alleinstehender(ohne Kinder), alleine wohnender Bezieher von ALG II.

A) München oder andere teure Städte:
Wohnkosten bis zu 680 Euro plus Regelbedarf von 432 Euro ergibt : 1112 Euro, welche vom Jobcenter überwiesen werden.

B) Sachsen auf dem Land :

Wohnkosten bis zu 280 Euro plus Regelbedarf von 432 Euro ergibt: 712 Euro ,welche vom Jobcenter überwiesen werden.

(Für beide wird natürlich noch eine GKV in Höhe von ca 200 Euro an die Krankenkassen überwiesen.)


Ergibt eine Differenz von 400 Euro.

Nun ersetzen wir obige ALG II Leistungen durch ein "BGE für alle".

Das wäre denn wohl die "Mitte", ca 900 Euro für A) und auch für B)


Die Folgen:

Der "Landbewohner" in Sachsen hätte 200 Euro mehr als heute und der Münchnr müsste aus seiner Wohnung ausziehen.


Ja, das ist sicher "modern und gerecht"..... :dead:
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Mancher Kritiker des BGEs will auf keinem Fall die Bedürftigkeitsprüfung der heutigen Sozialhilfe aufgeben. Gerne wird ergänzt, dass es dafür auch gesellschaftlich keine Mehrheit gäbe.

Dabei gibt es durchaus ein prominentes Vorbild - die Pflegeversicherung.

Vor 1995 waren lediglich geringe Teile der Pflegekosten in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Die restlichen Kosten für die Pflege musste jeder aus eigenen Mitteln stemmen, eigenes Einkommen und Vermögen musste eingesetzt werden. Erst wenn die Bedürftigkeit eintrat, übernahm die Sozialhilfe die Existenzsicherung inklusive der Kosten der Pflege. Nachdem in den 80ern Jahren die Kosten für die Sozialhilfeträger durch die Pflegebedürftigkeit immer grösser wurden, wurde in mehreren Initiativen bis schliesslich 1995 die Pflegeversicherung eingeführt.

Die Pflegeversicherung kommt ohne Bedürftigkeitsprüfung aus und leistet wie die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren bei Bedarf.

Zwar gibt es den Unterschied zwischen einem BGE und der Pflegeversicherung, dass nicht jeder Versicherte pflegebedürftig ist, aber jeder seine Existenz sichern muss. Doch spätestens mit der Corona-Krise stellt sich die Frage neu. Jeden kann es jederzeit treffen, dass man unverschuldet in die Situation kommt, seine Existenz nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Aus gutem Grund hat die BGE-Idee in Zeiten der Corona-Krise deutlichen Zuspruch erfahren.

Eventuell kann ein Vorläufer eines BGEs sein, dass eine Existenzsicherungsversicherung das Risiko einer solchen unverschuldeten plötzlichen existenziellen Notlage absichert und diese vom Bedürftigkeitsprinzip befreit. Eine solche Versicherung könnte im Umlageverfahren relativ preiswert ausserhalb der Sozialhilfe die Absicherung des Existenzminimums und auch mehr übernehmen, wenn Selbstständige oder Arbeitnehmer durch staatliche Eingriffe gezwungen werden, ihr jeweiliges Geschäftsmodell zeitweilig aufzugeben. Das mag jetzt noch verfrüht klingen, weil Pandämien u.ä. nicht so arg häufig vorkommen - wenn aber solche und ähnliche Geschehnisse nur wenig häufiger auftreten, wäre eine solche Form der Absicherung durchaus im Gespräch, und dann auch sicher ähnlich der Pflegeversicherung mehrheitsfähig.

Es wäre ein weiterer Baustein hin zu einem allgemeinen BGE.
Letzten Endes hat sich in der Geschichte der Sozialversicherungen immer wieder gezeigt, dass das allgemeine Bedürftigkeitsprinzip der Sozialhilfe eher problematisch ist, und über andere intelligentere Mechanismen der sozialen Absicherung sinnvoll ersetzt werden kann.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Atue001 hat geschrieben:(26 Dec 2020, 23:40)

Mancher Kritiker des BGEs will auf keinem Fall die Bedürftigkeitsprüfung der heutigen Sozialhilfe aufgeben. Gerne wird ergänzt, dass es dafür auch gesellschaftlich keine Mehrheit gäbe.

Dabei gibt es durchaus ein prominentes Vorbild - die Pflegeversicherung.
Erzähl doch nicht....

PV Man muss pflegebedürftig sein. (Voraussetzung)

Einen Pflegegrad erfüllen.

Einfach FAUL - REICHT NICHT !!!

SGB 3 -Krank ...... „wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. (Voraussetzung)




Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1.
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2.
erwerbsfähig sind,
3.
hilfebedürftig sind und
4.
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).


Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Atue001 »

Teeernte hat geschrieben:(27 Dec 2020, 01:20)

Erzähl doch nicht....

PV Man muss pflegebedürftig sein. (Voraussetzung)

Einen Pflegegrad erfüllen.

Einfach FAUL - REICHT NICHT !!!

SGB 3 -Krank ...... „wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. (Voraussetzung)




Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Du verwechselst das Bedürftigkeitsprinzip mit dem Bedarf....ein üblicher Fehler - ist aber ein Fehler. Pflegebedürftigkeit ist nur eine Beschreibung für den Bedarf an Pflegemitteln und Pflegeleistungen - aber nicht für den Bedürftigkeitsbegriff. Der zielt allein und ausschliesslich auf Einkommen und Vermögen.

Bedürftigkeit bedeutet auch nach SGB nur, dass man es nicht aus eigenen Mitteln, also aus eigenem Einkommen oder Vermögen, selbst bestreiten kann. Erst wenn die Bedürftigkeit festgestellt wurde, also eigene Mittel aufgebraucht sind, greift die Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe zahlt aber nicht alles und jedes - sondern zahlt erst mal das was für die Existenz notwendig ist - und das ist im allgemeinen Fall vor allem Nahrung, Kleidung, Heizung, Wohnung, ..... - im Pflegefall noch die Kosten für die Pflege und den Pflegeplatz. Es ist eine spannende Frage, warum man hier das Bedürftigkeitsprinzip hat entfallen lassen - während man es bei der allgemeineren Existenzsicherung noch beibehalten möchte......es ist einfach veraltet, und gehört abgelöst.

Es ist ein übliches Übel, dass BEDARF und BEDÜRFTIGKEIT in der Argumentation gerade gegen ein BGE munter verwechselt werden - hingegen ist den allermeisten BGE-Befürwortern absolut klar, dass sie das Bedürftigkeitsprinzip ablehnen - die meisten Kritiker von BGEs meinen hingegen mit ihrer Kritik den BEDARF.

Einen Bedarf an Existenzsicherung hat aber eh jeder - nur ist nicht jeder Bedürftig. Bedürftig zu sein bedeutet klar, dass man den vorhandenen Bedarf nicht durch eigene Möglichkeiten decken kann. Weder durch Einkommen, noch durch Vermögen.


In der Pflegeversicherung wurde genau das Bedürftigkeitsprinzip aufgegeben - das Bedarfsprinzip hingegen nicht. Es handelt sich um eine Versicherung - da muss man nachweisen, dass man Bedarf hat - aber nicht mehr, dass man diesen Bedarf nicht auch selbst abdecken könnte. Das Bedürftigkeitsprinzip ist bei der Pflegeversicherung entfallen - ein Meilenstein der deutschen Sozialversicherungen. Ein weiterer.....ALLE Sozialversicherungen verzichten auf das Bedürftigkeitsprinzip - allenfalls setzen sie auf das versicherungstechnisch gebotene Bedarfsprinzip.

Bezüglich Existenzsicherung gilt aber: JEDER hat den Bedarf.......nur nicht jeder ist bedürftig......das unterscheidet die Existenzsicherung von der Pflege.....
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Mendoza »

Teeernte hat geschrieben:(27 Dec 2020, 01:20)

Erzähl doch nicht....

PV Man muss pflegebedürftig sein. (Voraussetzung)

Einen Pflegegrad erfüllen.

Einfach FAUL - REICHT NICHT !!!

SGB 3 -Krank ...... „wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. (Voraussetzung)




Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Pflegeversicherung als Beispiel für das BGE zu nehmen ist ein Witz zum Quadrat! Selbst Leute die kaum noch krauchen können kriegen die oft nicht. Ich kenne jemanden persönlich, der nach einmal quer durch die Wohnung fix und fertig ist und nur mit starken Schmerzmitteln über den Tag kommt. Der Antrag auf Pflegestufe wurde trotzdem abgelehnt. Was hat das mit "bedingungslos" zu tun?
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Atue001 hat geschrieben:(27 Dec 2020, 02:32)

Du verwechselst das Bedürftigkeitsprinzip mit dem Bedarf....ein üblicher Fehler - ist aber ein Fehler. Pflegebedürftigkeit ist nur eine Beschreibung für den Bedarf an Pflegemitteln und Pflegeleistungen - aber nicht für den Bedürftigkeitsbegriff. Der zielt allein und ausschliesslich auf Einkommen und Vermögen.

Bedürftigkeit bedeutet auch nach SGB nur, dass man es nicht aus eigenen Mitteln, also aus eigenem Einkommen oder Vermögen, selbst bestreiten kann. Erst wenn die Bedürftigkeit festgestellt wurde, also eigene Mittel aufgebraucht sind, greift die Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe zahlt aber nicht alles und jedes - sondern zahlt erst mal das was für die Existenz notwendig ist - und das ist im allgemeinen Fall vor allem Nahrung, Kleidung, Heizung, Wohnung, ..... - im Pflegefall noch die Kosten für die Pflege und den Pflegeplatz. Es ist eine spannende Frage, warum man hier das Bedürftigkeitsprinzip hat entfallen lassen - während man es bei der allgemeineren Existenzsicherung noch beibehalten möchte......es ist einfach veraltet, und gehört abgelöst.

Es ist ein übliches Übel, dass BEDARF und BEDÜRFTIGKEIT in der Argumentation gerade gegen ein BGE munter verwechselt werden -.
ich verwechsel da garnichts.
Pflegebedürftige Menschen werden je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen) eingestuft. Die bis Ende 2016 geltenden drei Pflegestufen wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt.

Wer welchen Pflegegrad (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5) erhält, wird durch Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüforganisationen festgestellt. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder den Antrag ablehnt.
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/sgb/xi/

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html


......unabhängig vom privaten Geld auf dem eigenen Konto.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Teeernte »

Mendoza hat geschrieben:(27 Dec 2020, 02:55)

Die Pflegeversicherung als Beispiel für das BGE zu nehmen ist ein Witz zum Quadrat!
Nicht mein Beispiel....
von Atue001 » Sa 26. Dez 2020, 23:40

Dabei gibt es durchaus ein prominentes Vorbild - die Pflegeversicherung.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen

Beitrag von Realist2014 »

Atue001 hat geschrieben:(27 Dec 2020, 02:32)

Du verwechselst das Bedürftigkeitsprinzip mit dem Bedarf....ein üblicher Fehler - ist aber ein Fehler. Pflegebedürftigkeit ist nur eine Beschreibung für den Bedarf an Pflegemitteln und Pflegeleistungen - aber nicht für den Bedürftigkeitsbegriff. Der zielt allein und ausschliesslich auf Einkommen und Vermögen.
Bedürftigkeit bedeutet auch nach SGB nur, dass man es nicht aus eigenen Mitteln, also aus eigenem Einkommen oder Vermögen, selbst bestreiten kann. Erst wenn die Bedürftigkeit festgestellt wurde, also eigene Mittel aufgebraucht sind, greift die Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe zahlt aber nicht alles und jedes - sondern zahlt erst mal das was für die Existenz notwendig ist - und das ist im allgemeinen Fall vor allem Nahrung, Kleidung, Heizung, Wohnung, ..... - im Pflegefall noch die Kosten für die Pflege und den Pflegeplatz. ....
Der Fehler ist wie üblich deine falsche und unvollständige Beschreibung beider Begriffe

Der Bedarf ist ja eben nicht überall gleich.

Ich verweise an mein Beispiel der Alleinstehenden Bezieher von ALG II- das gleiche gilt auch für die Grundsicherung im Alter.

Bedarf Sachsen auf dem Land: bis zu 720 Euro

Bedarf München: bis zu 1120 Euro


Auch hier würde ein "einheitlches BGE " in Durchschnittshöhe von 920 Euro dann zu den asozialen Verschiebungen führen.
In der Pflegeversicherung wurde genau das Bedürftigkeitsprinzip aufgegeben - das Bedarfsprinzip hingegen nicht. Es handelt sich um eine Versicherung - da muss man nachweisen, dass man Bedarf hat - aber nicht mehr, dass man diesen Bedarf nicht auch selbst abdecken könnte. Das Bedürftigkeitsprinzip ist bei der Pflegeversicherung entfallen - ein Meilenstein der deutschen Sozialversicherungen. Ein weiterer.....ALLE Sozialversicherungen verzichten auf das Bedürftigkeitsprinzip - allenfalls setzen sie auf das versicherungstechnisch gebotene Bedarfsprinzip.
Ja, das ist eine Versicherung - genau wie die Krankenversicherung.

Nur hat die Existenzsicherung eben nichts mit einer Versicherung zu tun.
Die Existenzsicherung ( ALG II, Sozialhile, Grundsicherung im Alter) funktioniert als Aufstockungssystem unter Berücksichtigung der eigenen ökonomischen Leistungsfähigkeit ( Einkommen, Vermögen)
Die Existenzscherung ist somit- im Gegensatz zu jedem BGE-Modell- sozial und gerecht und somit auch modern.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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