Realist2014 hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:48)
Die hier im Forum berechneten 650 Euro waren natürlich
ohne GKV & Pflege. Dafür waren nochmal zusätzlich 250 Euro berechnet worden.
Nur werden diese 250 Euo oder auch "deine " 350 Euro ja nicht an die "BGE-Empfänger" ausbezahlt sondern verbleiben "im System" - für GKV und Pflegeleistungen
Nein, komt man nicht. Einfach auf die tatsächlichen Beträge schauen, die heute ausbezahlt werden.
da gibt es keine 1,5 Billionen Euro.... ( = 1500 Euro BGE mal 83 Mio Bürger)
Seufz - das hatten wir schon.
Es ist noch immer falsch, lediglich die Dinge zu betrachten, die heute ausbezahlt werden. Bei hohen Beträgen muss man auch an Themenstellungen ran, die heute quasi als Subvention ablaufen, die dann entfallen würden.
Entsprechende Tatbestände findest du im Steuerrecht - da kannst du alle möglichen Abzugsmöglichkeiten in Frage stellen, und ein Teil davon ist sicherlich geeignet, um ihn bei einem passenden BGE-Modell mit in die pauschalierte andere Verrechnung des Gesamtsystems zur Verfügung zu stellen. Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung - von der Höhe her nicht sonderlich relevant, aber als Beispiel gut geeignet, weil eingängig.
Ein anderes Beispiel sind Kinder - heute subventioniert der Staat über Steuereinnahmen den Betrieb und Unterhalt von Schulen. Bei Kindern geht man von ca. 7000€ je Kind je Jahr im Schnitt für die Schulen aus, wobei die Beträge sich zwischen den einzelnen Bundesländern durchaus unterscheiden.
Würde man also den Schulbetrieb stattdessen den Eltern in Rechnung stellen, und diesen dafür aber ein BGE für Kinder in ausreichender Höhe zur Verfügung geben, sind darüber mehr als 580€ je Monat zu veranschlagen.
Natürlich kannst du sagen, dass Bildung kostenlos zu sein hat.....wäre sie aber ja noch immer! Denn der Staat würde über das BGE die Kosten für die Bildung zur Verfügung stellen.
Das Argument, dass die 350€ nicht an die BGE-Empfänger ausbezahlt werden, sondern im System verbleiben ist richtig, aber irrelevant. Tatsächlich könnte man es auch erst ausbezahlen und dann wieder einfordern.....und mehr noch: WENN man es erst ausbezahlt, und dann die eigentliche Versicherung sogar den Markt organisieren lässt, dann könnte es durchaus unterschiedliche Versicherungen geben, die sich entweder im Preis oder in Zusatzleistungen unterscheiden. Das könnte sogar ein Ausbezahlen sinnvoll machen.
Das ist übrigens heute auch beim Existenzminimum nicht so arg viel anders - da gibt es Leistungen, die der Staat monetär bewertet und ausbezahlt, ohne im Detail zu prüfen, ob die monetären Annahmen tatsächlich dann auch vom Einzelnen so und genau so genutzt werden, wie es der Staat berechnet hat. Beispiel Lebensmittel. Und dann gibt es Leistungen, die der Staat mal direkt übernimmt, oder auch mal monetär auszahlt, die der Empfänger aber direkt weitergeben muss - Beispiel Miete. Die zahlt das Jobcenter oft direkt an den Vermieter - aber eben auch nicht immer.
Mit deinem Verrechnungsargument müsstest du eigentlich ein BGE-Befürworter sein - denn letzten Endes ist auch das nur eine andere Form der Verrechnung des Existenzminimums. Heute musst du als Bürger der über ein Einkommen verfügt für dein eigenes Existenzminimum aufkommen. Mit BGE kommt der Staat dafür auf, aber im Gegenzug zahlst du in Höhe des Existenzminimums an den Staat. Es ist vor allem eine andere Art der Verrechnung von Leistungen, die heute schon anders organisiert sind Und letzten Endes ist die Sicherung des Existenzminimums durch die Allgemeinheit nichts anderes als die Sicherung der Krankheitskosten durch die Allgemeinheit.
Trotzdem gibt es Unterschiede, wenn man es auf die eine oder die andere Art verrechnet! Mach dir mal klar, was passieren würde, wenn:
Szenario 1:
Der Staat sich von jedem Hartz IV Empfänger detailliert über Quittungen belegen lassen würde, was die Existenzsicherung in einem Monat konkret wirklich gekostet hat - also keine pauschalierten Beträge mehr bezahlt würden, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten nach Bedarf!
Szenario 2:
Der Staat stattdessen jedem Hartz IV Empfänger keine Geldleistungen mehr bezahlen würde, sondern die Leistungen alle als Sachleistungen zur Verfügung stellen würde.
Und wenn du diese beiden Szenarien mit dem heutigen vergleichst - und dann über ein BGE-Szenario nachdenkst - dann ergeben sich jeweils Chancen und Risiken in den einzelnen Szenarien. Beim BGE wird mehr pauschaliert - weshalb mehr individuelle Freiheit entsteht, wie man tatsächlich mit den Geldern umgeht. Beim Szenario 2 wären die Sachleistungen so, dass entweder der Staat die individuellen Bedürfnisse alle jeweils kennen und befriedigen müsste (teuer) oder so pauschaliert Angebote gemacht würden, dass diese dann am Bedarf vorbeigehen (ein Schnitzel für Vegetarier.....)
Szenario 1 und unser heutiges Szenario liegen irgendwo zwischen diesen Extremen - es ist aber letzten Endes die Organisation die diese Szenarien unterscheidet.
Wenn man stark auf menschliche Freiheit setzt, und weniger auf staatliche Regulierung, dann sollte man sich durchaus mit BGE Szenarien anfreunden können.
Erstaunlicherweise findet man aber gerade im Bereich derer, die für sich selbst gerne auf Freiheit und Unternehmertum setzen, den Vorbehalt, dass sie bei staatlichen Leistungsempfängern zu Sozialisten erster Güte werden. Irgendwo ist da noch ein Knoten in der Gedankenwelt, von dem es sich wirklich lohnt, den mal aufzulösen.
Wer sein Existenzminimum über ein BGE bezieht, hat die entsprechende monetäre Freiheit - die immer aber auch mit der Verantwortung einhergeht, sich dann gefälligst auch selbst darum zu kümmern! Und ein wesentlicher Teil der heutigen Empfänger von sozialer Hilfe im weitesten Sinne wäre dazu auch durchaus bereit und in der Lage. Für alle anderen plädiere ich mehr oder weniger für Szenario 2.