Räumlich begrenzte Ausgangssperren sind in Deutschland als problematisch anzusehen, weil die Verkehrsinfrastruktur unseres Landes keine Rücksicht auf Grenzen von Gemeinen, Landkreisen, Regierungsbezirken und Bundesländern nimmt und man somit prinzipiell auch unwissentlich gegen diese verstoßen kann. Durch welche Gesetze wird die Verhängung derartiger Massnahmen geregelt und kann in Deutschland eigentlich jede Gemeinde, jeder Kreis, jeder Regierungsbezirk und jedes Bundesland derartige Massnahmen verhängen? Ist auch geregelt unter welchen Umständen welche Art von Ausgangssperre zur Anwendung kommen darf? Dürfen generell auch Ausgangssperren nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, Rentner, Männer und Frauen angeordnet werden?
Warum muss eigentlich nicht bei den Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zum Beispiel im Rahmen des Verkehrsfunks, auf Ausgangssperren, welche in diesem Bundesland herrschen, aufmerksam gemacht werden? Sind denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht auch als "Sprachrohr des Staates" gedacht?
Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Moderator: Moderatoren Forum 2
Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Verordnet werden kann alles. Falls der Bürger damit nicht einverstanden ist, kann er über die Verwaltungsgerichte bis hin zum Verfassungsgericht klagen.
Das aktuelle aktivierte (§ 5 IfSG) Infektionsschutzgesetz gibt einen passenden gesetzlichen Rahmen, der die Anfechtung erschwert.
§ 28a IfSG
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein
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3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
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Das aktuelle aktivierte (§ 5 IfSG) Infektionsschutzgesetz gibt einen passenden gesetzlichen Rahmen, der die Anfechtung erschwert.
§ 28a IfSG
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein
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3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
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Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Warum müssen Areale mit räumlich begrenzten Ausgangssperren nicht durch Schilder gekennzeichnet werden?
Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Das Böllerverbot zu Silvester ist rechtswidrig, von daher halte ich es für gut möglich, dass auch andere Corona-Verbote wie Ausgangssperren rechtswidrig sind.Aldemarin hat geschrieben:(18 Dec 2020, 23:32)
Warum müssen Areale mit räumlich begrenzten Ausgangssperren nicht durch Schilder gekennzeichnet werden?
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Warum soll das Böllerverbot rechtswidrig sein?
Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Weil es von einem Gericht aufgehoben worden ist (Ticker, 12.59 Uhr).
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren
Im Übrigen glaube ich, würde das Verhängen nächtlicher Ausgangssperren viel überlegter erfolgen, wenn vorher erst festgelegt werden müßte, wie mit dem Durchgangsverkehr zu verfahren ist.