Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Moderator: Moderatoren Forum 2

Antworten
Aldemarin
Beiträge: 1035
Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Aldemarin »

Räumlich begrenzte Ausgangssperren sind in Deutschland als problematisch anzusehen, weil die Verkehrsinfrastruktur unseres Landes keine Rücksicht auf Grenzen von Gemeinen, Landkreisen, Regierungsbezirken und Bundesländern nimmt und man somit prinzipiell auch unwissentlich gegen diese verstoßen kann. Durch welche Gesetze wird die Verhängung derartiger Massnahmen geregelt und kann in Deutschland eigentlich jede Gemeinde, jeder Kreis, jeder Regierungsbezirk und jedes Bundesland derartige Massnahmen verhängen? Ist auch geregelt unter welchen Umständen welche Art von Ausgangssperre zur Anwendung kommen darf? Dürfen generell auch Ausgangssperren nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, Rentner, Männer und Frauen angeordnet werden?
Warum muss eigentlich nicht bei den Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zum Beispiel im Rahmen des Verkehrsfunks, auf Ausgangssperren, welche in diesem Bundesland herrschen, aufmerksam gemacht werden? Sind denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht auch als "Sprachrohr des Staates" gedacht?
franzmannzini

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von franzmannzini »

Verordnet werden kann alles. Falls der Bürger damit nicht einverstanden ist, kann er über die Verwaltungsgerichte bis hin zum Verfassungsgericht klagen.
Das aktuelle aktivierte (§ 5 IfSG) Infektionsschutzgesetz gibt einen passenden gesetzlichen Rahmen, der die Anfechtung erschwert.
§ 28a IfSG

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein
...
3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
...
Aldemarin
Beiträge: 1035
Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Aldemarin »

Warum müssen Areale mit räumlich begrenzten Ausgangssperren nicht durch Schilder gekennzeichnet werden?
Benutzeravatar
Fliege
Beiträge: 7323
Registriert: Sa 26. Mai 2018, 00:15

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Fliege »

Aldemarin hat geschrieben:(18 Dec 2020, 23:32)

Warum müssen Areale mit räumlich begrenzten Ausgangssperren nicht durch Schilder gekennzeichnet werden?
Das Böllerverbot zu Silvester ist rechtswidrig, von daher halte ich es für gut möglich, dass auch andere Corona-Verbote wie Ausgangssperren rechtswidrig sind.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Aldemarin
Beiträge: 1035
Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Aldemarin »

Warum soll das Böllerverbot rechtswidrig sein?
Benutzeravatar
Fliege
Beiträge: 7323
Registriert: Sa 26. Mai 2018, 00:15

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Fliege »

Aldemarin hat geschrieben:(18 Dec 2020, 23:42)

Warum soll das Böllerverbot rechtswidrig sein?
Weil es von einem Gericht aufgehoben worden ist (Ticker, 12.59 Uhr).
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
Aldemarin
Beiträge: 1035
Registriert: Mi 19. Feb 2014, 18:17

Re: Rechtliche Grundlage von räumlichen Ausgangssperren

Beitrag von Aldemarin »

Im Übrigen glaube ich, würde das Verhängen nächtlicher Ausgangssperren viel überlegter erfolgen, wenn vorher erst festgelegt werden müßte, wie mit dem Durchgangsverkehr zu verfahren ist.
Antworten