Gesetzgebung am Parlament vorbei
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Gesetzgebung am Parlament vorbei
In einer Demokratie sollte eigentlich die gesamte Gesetzgebung über das Parlament verlaufen. Doch hat man spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 den Eindruck, dass politische Entscheidungen auch an Bundestag und Bundesrat vorbei laufen können. Unter welchen Umständen ist dies möglich und warum gibt es ein derartiges Hintertürchen?
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Nenne doch mal ein Beispiel, wo solches der Fall war, wo also ein Gesetz ohne die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat (soweit zustimmungspflichtig) verabschiedet wurde.Aldemarin hat geschrieben:(07 Dec 2020, 12:52)
In einer Demokratie sollte eigentlich die gesamte Gesetzgebung über das Parlament verlaufen. Doch hat man spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 den Eindruck, dass politische Entscheidungen auch an Bundestag und Bundesrat vorbei laufen können. Unter welchen Umständen ist dies möglich und warum gibt es ein derartiges Hintertürchen?
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Dieser Eindruck ensteht, vielfach auch bzgl. Entscheidungen der EU (Griechenlandhilfe), weil die Parlamente vielfach zu "Abnickvereinen" geworden sind, die "Vorschläge" der Regierung oft ohne Debatte abnicken.Aldemarin hat geschrieben:(07 Dec 2020, 12:52)
In einer Demokratie sollte eigentlich die gesamte Gesetzgebung über das Parlament verlaufen. Doch hat man spätestens seit der Flüchtlingskrise 2015 den Eindruck, dass politische Entscheidungen auch an Bundestag und Bundesrat vorbei laufen können. Unter welchen Umständen ist dies möglich und warum gibt es ein derartiges Hintertürchen?
Gegenbeispiele sind das GB-Parlament in der Diskussion um den Brexit; sowie aktuell hierzulande die Diskussion um den Rundfunkbeitrag in Sachsen-Anhalt. Hier ist die Überraschung plötzlich groß, daß das Parlament nicht gewillt ist, die ausgehandelte Erhöhung abzunicken.
Ein "Hintertürchen" in der Corona-Pandemie war ein Beschluß des Parlaments vom Frühjahr (Details habe ich jetzt nicht im Kopf), in dem der Bundesregierung und insbesondere dem Gesundheitsminister weitgehend Handlungsfreiheit gegeben wurde. Aber auch dies eine Entscheidung des Parlaments.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Diesen Eindruck vermittelt doch immer wieder die AfD: "Willkürhandlungen der Regierung", so jüngst Frau von Storch (AfD), vermutlich an allen Zahlen und tatsächlichen Nöten vorbei. Die Verbindung von Querdenkern und Leugnern zu dieser politischen Partei sind nicht zu übersehen. Nicht sonderlich überraschend, daß davon dann doch etwas beim "Endverbraucher" ankommt!
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Mal unabhängig von der AfD, die nur rumpoltert, ist die verfassungsrechtliche Kritik an den Maßnahmen nun mal alles andere als unbegründet.H2O hat geschrieben:(07 Dec 2020, 14:19)
Diesen Eindruck vermittelt doch immer wieder die AfD: "Willkürhandlungen der Regierung", so jüngst Frau von Storch (AfD), vermutlich an allen Zahlen und tatsächlichen Nöten vorbei. Die Verbindung von Querdenkern und Leugnern zu dieser politischen Partei sind nicht zu übersehen. Nicht sonderlich überraschend, daß davon dann doch etwas beim "Endverbraucher" ankommt!
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Also, ich bin sehr fest davon überzeugt, daß eine Pandemie einer Exekutive so ziemlich jeden Wahnsinn erlaubt, wenn der nur hilft, Menschenleben zu retten. Inzwischen sind Richter auch gar nicht mehr so eifrig bemüht, auf schriftlichen Antrag zu solchen Maßnahmen Stellung zu beziehen. Die haben offensichtlich dazugelernt und verzichten auf Wichtigtuereien, glaube ich. Sehr viel später ist Zeit, über Fehler und Fehlleistungen der zum Handeln Verpflichteten zu räsonieren.DerExperte hat geschrieben:(08 Dec 2020, 20:14)
Mal unabhängig von der AfD, die nur rumpoltert, ist die verfassungsrechtliche Kritik an den Maßnahmen nun mal alles andere als unbegründet.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Das ist jetzt aber Schmitt'sche Rhetorik nach dem Motto "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet". Zumal das Grundrecht auf Leben weder ein absolutes noch "höchstes" Schutzgut ist, wie es Markus Söder formuliert hat. Zudem nehmen die Richter nach wie vor Stellung dazu, allerdings mahlen die Mühlen insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit nun einmal langsam .H2O hat geschrieben:(08 Dec 2020, 20:29)
Also, ich bin sehr fest davon überzeugt, daß eine Pandemie einer Exekutive so ziemlich jeden Wahnsinn erlaubt, wenn der nur hilft, Menschenleben zu retten. Inzwischen sind Richter auch gar nicht mehr so eifrig bemüht, auf schriftlichen Antrag zu solchen Maßnahmen Stellung zu beziehen. Die haben offensichtlich dazugelernt und verzichten auf Wichtigtuereien, glaube ich. Sehr viel später ist Zeit, über Fehler und Fehlleistungen der zum Handeln Verpflichteten zu räsonieren.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Das ist derart schwarzer "Humor", das ich fast schon wieder drüber grinsen muß. Welcher Schmidt? Harald? Helmut? Oder hat man das einem von ihnen nur in den Mund gelegt? Das "Schlimme" ist ja gerade, das diese Aussage in entsprechenden Krisensituationen durchaus der Tatsache entsprechen kann.DerExperte hat geschrieben:(08 Dec 2020, 22:34)
Das ist jetzt aber Schmitt'sche Rhetorik nach dem Motto "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet".
Lass das nächste Pandemie-Virus nur mal ein klein wenig mehr Ebola und etwas weniger Grippe sein. Dann schauen wir mal, wie "wenig" das Grundrecht auf Leben gegenüber einigen lächerlichen Einschränkungen tatsächlich zählt.DerExperte hat geschrieben:(08 Dec 2020, 22:34)Zumal das Grundrecht auf Leben weder ein absolutes noch "höchstes" Schutzgut ist, wie es Markus Söder formuliert hat.
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"Wir müssen die gar nicht verstehen, die haben zu gehorchen." - Prof. Harald Lesch
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Carl Schmitt. Ich empfehle nachzulesen, wozu dieses rechtsphilosophische Verständnis den Boden bereitet hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_SchmittAldus hat geschrieben:(08 Dec 2020, 23:15)
Das ist derart schwarzer "Humor", das ich fast schon wieder drüber grinsen muß. Welcher Schmidt? Harald? Helmut? Oder hat man das einem von ihnen nur in den Mund gelegt? Das "Schlimme" ist ja gerade, das diese Aussage in entsprechenden Krisensituationen durchaus der Tatsache entsprechen kann.
Ich will damit nicht behaupten, dass man per se Antidemokrat sei, wenn man diese Philosophie vertritt; zahlreiche demokratische Richter, Politikwissenschaftler und Politiker beziehen sich heute noch auf ihn. Dass aber der Rechtsstaat Pause machen müsse, wenn eine Krisensituation das mal "rechtfertige" (wer bestimmt die Kriterien hierfür eigentlich? Die Exekutive selbst?), ist m.M.n. nicht sonderlich durchdacht...
Hier geht es aber eben nicht um ein ominöses Ebola-ähnliches Corona, sondern um das real existierende Corona-Virus, was wir haben. Der Vergleich hinkt schon mangels Unvergleichbarkeit der Situationen und ist insofern völlig sachfremd.Aldus hat geschrieben:(08 Dec 2020, 23:15)
Lass das nächste Pandemie-Virus nur mal ein klein wenig mehr Ebola und etwas weniger Grippe sein. Dann schauen wir mal, wie "wenig" das Grundrecht auf Leben gegenüber einigen lächerlichen Einschränkungen tatsächlich zählt.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Wie ich den Wert von Menschenleben einschätze... auf jeden Fall ganz oben auf der Liste. Denn Fehler, die Menschenleben retten, die kann man später berichtigen. Das Leben eines Menschen ist mit seinem Tode unwideruflich dahin. Wie gut, daß die Gerichtsbarkeit so träge geworden ist. Ich deute diese Entwicklung völlig anders als Sie!DerExperte hat geschrieben:(08 Dec 2020, 22:34)
Das ist jetzt aber Schmitt'sche Rhetorik nach dem Motto "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet". Zumal das Grundrecht auf Leben weder ein absolutes noch "höchstes" Schutzgut ist, wie es Markus Söder formuliert hat. Zudem nehmen die Richter nach wie vor Stellung dazu, allerdings mahlen die Mühlen insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit nun einmal langsam .
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
H2O hat geschrieben:(09 Dec 2020, 07:56)
Wie ich den Wert von Menschenleben einschätze... auf jeden Fall ganz oben auf der Liste.
Grundgesetz sagt da aber Nein. Es gibt keinen absoluten Lebensschutz. Das wäre auch in letzter Konsequenz absurd.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Klar, wenn ich mein Leben verteidige, dann kann das schon einmal mit dem Tod eines Angreifers enden. Oder wenn ich "austherapiert" bin, dann kann mir kein Mensch das Leben retten. Oder gerade aktuell: Überlastung der Intensivstationen... Organverpflanzung und dann Auswahl dessen, der gerettet werden kann. Ich denke einmal, Ihre Erklärungen sind viel zu oberflächlich in der Sache.DerExperte hat geschrieben:(10 Dec 2020, 20:25)
Grundgesetz sagt da aber Nein. Es gibt keinen absoluten Lebensschutz. Das wäre auch in letzter Konsequenz absurd.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Noch einmal zum Ursprünglichen Thema "Gesetzgebung am Parlament vorbei": Es gab ja schon immer die Rechtsverordnung, die ja nicht vom Parlament, sondern von der Exekutive erlassen wird, was ja auch sinnvoll ist, da es für das Parlament wirklich wichtigere Themen gibt, als die Frage, wie viel mg/L des Zusatzstoffs E2335 in einem Getränk enthalten sein dürfen, um es noch als "Saft" deklarieren zu können (frei erfundenes, überspitztes Beispiel, ich habe keine Ahnung, ob E235 überhaupt etwas mit Saft zu tun hat). Und zum Thema "Abnickverein": Das ist, meiner Meinung nach, eine große Schwäche unserer Demokratie: Unser politisches System ist, so wie ich es empfinde, sehr intransparent. Man kann, meiner Ansicht nach, nicht wirklich nachvollziehen, wer wo welches Wörtchen mitzureden hat und an wer alles ein Gesetz verhindern kann. Ich will nicht behaupten, dass die Abstimmungen im Bundestag fremdbestimmt sind, wie in China, aber ich glaube, dass es wichtig wäre, wenn informelle Entscheidungsorgane und der Lobbyismus reglementiert und öffentlich gemacht würden, um eben diesen Eindruck zu vermeiden, dass dort unkontrollierbare Entscheidungen getroffen werden.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Merkwürdige Diskussion
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Das ist starker Tobak.H2O hat geschrieben:(08 Dec 2020, 20:29)
Also, ich bin sehr fest davon überzeugt, daß eine Pandemie einer Exekutive so ziemlich jeden Wahnsinn erlaubt, wenn der nur hilft, Menschenleben zu retten. .....
Eine Exekutive, die praktisch für ihre Ideen nicht in Verantwortung zu nehmen ist, ist als Diktatur kaum kompetenter ....
Wer die Vergangenheit kontrolliert, kontrolliert die Zukunft; wer die Gegenwart kontrolliert, kontrolliert die Vergangenheit.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Im Notstand ist es erlaubt, dass sich die Exekutive in begründeten Fällen über bestehendes Recht hinweg setzt. In manchen Fällen ist das sogar zwingend erforderlich. Man muss das ganze nur sachlich-fachlich begründen können.H2O hat geschrieben:(08 Dec 2020, 20:29)
Also, ich bin sehr fest davon überzeugt, daß eine Pandemie einer Exekutive so ziemlich jeden Wahnsinn erlaubt, wenn der nur hilft, Menschenleben zu retten. Inzwischen sind Richter auch gar nicht mehr so eifrig bemüht, auf schriftlichen Antrag zu solchen Maßnahmen Stellung zu beziehen. Die haben offensichtlich dazugelernt und verzichten auf Wichtigtuereien, glaube ich. Sehr viel später ist Zeit, über Fehler und Fehlleistungen der zum Handeln Verpflichteten zu räsonieren.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Das Wahlrecht wurde noch nicht abgeschafft, glaub ich.ThorsHamar hat geschrieben:(15 Dec 2020, 17:32)
Das ist starker Tobak.
Eine Exekutive, die praktisch für ihre Ideen nicht in Verantwortung zu nehmen ist, ist als Diktatur kaum kompetenter ....
Labskaus!
Ob Mailand oder Madrid -- Hauptsache Europa.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Ich gehöre wohl zu den Menschen, die zuerst versuchen, anderen Menschen in Not zu helfen, anstatt vorsichtshalber ein vertieftes Studium der Rechtswissenschaften zu beginnen. Dafür trage ich natürlich die Verantwortung und finde dafür hoffentlich auch einen gnädigen Richter.ThorsHamar hat geschrieben:(15 Dec 2020, 17:32)
Das ist starker Tobak.
Eine Exekutive, die praktisch für ihre Ideen nicht in Verantwortung zu nehmen ist, ist als Diktatur kaum kompetenter ....
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Das ist doch selbstverständlich. Einfach aus Lust und Laune heraus Gesetze und Regeln brechen.. so etwas endet in unserem Gemeinwesen vor einem Gericht, das mit entsprechend urteilsfähigen Leuten ausgestattet ist. Und das ist gut so!sünnerklaas hat geschrieben:(15 Dec 2020, 19:35)
Im Notstand ist es erlaubt, dass sich die Exekutive in begründeten Fällen über bestehendes Recht hinweg setzt. In manchen Fällen ist das sogar zwingend erforderlich. Man muss das ganze nur sachlich-fachlich begründen können.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Wahltermine sind aber schon um Jahre verschoben worden... wenn ich mich richtig erinnere, und das in einem mustergültigen Rechtsstaat.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Wenn man das in einem Notstand ausreichend begründen kann, ist selbst das zulässig.H2O hat geschrieben:(15 Dec 2020, 21:36)
Wahltermine sind aber schon um Jahre verschoben worden... wenn ich mich richtig erinnere, und das in einem mustergültigen Rechtsstaat.
Allerdings: ich glaube kaum, dass es zu einer Verschiebung von Wahlterminen kommen wird.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Wenn man sieht wie ein Selbstmörder ins Wasser springt, ist es ein Unding ihn einfach wieder raus zu ziehen. Der zappelt noch eine ganze Weile. Genügend Zeit alle rechtlichen, moralischen usw. Dinge zu diskutieren. Kommt man dann zu einer einvernehmlichen Lösung, kann man ihn immer noch rausziehen, falls er mittlerweile nicht ersoffen ist.
Besser aber, man rettet ihn gleich. Falls man später feststellt es wäre Unrecht, seinen freien Willen zu brechen, kann man ihn ja wieder rein schmeißen.
Besser aber, man rettet ihn gleich. Falls man später feststellt es wäre Unrecht, seinen freien Willen zu brechen, kann man ihn ja wieder rein schmeißen.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Glaube ich ebenso wenig, weil wir die Pandemie im September 2021 wohl überwunden haben werden. Die Briefwahl sollte schon noch ein Notbehelf bleiben.sünnerklaas hat geschrieben:(15 Dec 2020, 21:45)
Wenn man das in einem Notstand ausreichend begründen kann, ist selbst das zulässig.
Allerdings: ich glaube kaum, dass es zu einer Verschiebung von Wahlterminen kommen wird.
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Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Vorraussichtlich fangen die Impfungen schon Ende Dezember an. Allertdings sollte man berücksichtigen, dass den Impfzahlen recht enge logistische Grenzen gesetzt dnf.H2O hat geschrieben:(15 Dec 2020, 22:44)
Glaube ich ebenso wenig, weil wir die Pandemie im September 2021 wohl überwunden haben werden. Die Briefwahl sollte schon noch ein Notbehelf bleiben.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Mein alter Ruderclub wirbt in Berlin um freiwillige Helfer für die Impfkampagne gegen den Virus, der die derzeitige Pandemie ausgelöst hat; ausdrücklich werden Helfer und Helferinnen für nichtmedizinische Aufgaben in den Impfzentren gesucht. Da tut sich also auch etwas. Für mich alten Knacker ein Grund zur Freude, daß wir Deutschen in der Not doch immer wieder noch ein Kaninchen aus dem Hut zaubern können. Ich bin ganz zuversichtlich, daß unser Land das Impfprogramm schneller abspulen wird, als derzeit allgemein angenommen wird. Dann wird die Herstellung des Impfstoffs mit hängender Zunge hinterher laufen.sünnerklaas hat geschrieben:(15 Dec 2020, 22:51)
Vorraussichtlich fangen die Impfungen schon Ende Dezember an. Allertdings sollte man berücksichtigen, dass den Impfzahlen recht enge logistische Grenzen gesetzt dnf.
Re: Gesetzgebung am Parlament vorbei
Zum einen ist es längst nicht so, dass die Exekutive in Deutschland völlig frei und willkürlich agieren kann. Es gibt Notstandsgesetze und es gibt das Infektionsschutzgesetz und wahrscheinlich noch einige mehr, die der Exekutive gewisse Freiräume im Handeln einräumen - Freiräume aber, die zumindest bei Beschlussfassung des Gesetzes ja auch von der Legislative für ganz bestimmte Notfallsituationen vorgesehen wurden.
Trotzdem kann man die Frage berechtigterweise stellen, ob das, was heute dann in einer konkreten Ausnahmesituation passiert, so tatsächlich gut geregelt ist.
Die Mehrheit des Parlamentes verspürt aber offensichtlich nicht all zu viel Lust, hier zu umfassend mit der Gesetzgebungskeule zu kommen. Tatsächlich hätte man ja bis heute schon eine ganze Reihe an Gesetzesinitiativen im Parlament platzieren können - das ist aber eher nicht erfolgt.
Das liegt sicherlich auch daran, dass Legislative und Exekutive in Deutschland gar nicht so lupenrein getrennt agieren, wie man das vielleicht nach der reinen Lehre hätte organisieren können. Tatsächlich kann sich die Regierung ziemlich gut darauf verlassen, dass ihr mit ihren Maßnahmen auch eine entsprechende Mehrheit im Parlament zur Seite steht - und umgekehrt informiert die Exekutive auch immer wieder das Parlament über geplante Maßnahmen, und oft genug werden entsprechende Ideen schon im Vorfeld auch in den einzelnen Fraktionen diskutiert und bewertet, und diese Bewertungen fließen dann wieder ein in die konkreten Maßnahmen der Exekutive.
Dass dies nicht bis in alle Ewigkeit so funktioniert, hat die Judikative deutlich gemacht. Maßnahmen der Regierung müssen begründet und auch zeitlich befristet werden. Und wenn eine Maßnahme nicht begründet genug ist, oder deren Begründung nicht trägt, dann haben auch die Gerichte vermehrt so entschieden, dass Maßnahmen auch wieder zurückgenommen werden mussten.
In der Folge wächst der Druck, Maßnahmen doch lieber mit einem Gesetz zu untermauern - denn dann ist es nicht mehr so leicht, vor der Judikative gegen dieses vorzugehen, die Hürden liegen dann schon etwas höher.
Umgekehrt ist es nicht so leicht, ein Gesetz zu beschließen, denn faktisch muss dieses in Deutschland in diesem Bereich Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat finden - was einen doch umfangreichen Konsens auch quer über viele Parteien erforderlich macht.
Krisen verlangen auch mal nach schnellen Entscheidungen. Die sind möglich - und dann kann auch mal die Exekutive alleine agieren. Je normaler ein Geschehen aber wird, und je länger eine Krise dauert, desto mehr kommt das Parlament wieder ins Spiel. Als Opposition wird man immer recht früh einfordern, dass das Parlament ins Spiel kommen muss - als Regierung wird man sich etwas mehr Zeit lassen und auch etwas mehr Zeit lassen können.
Alles in allem scheint mir das ganze doch ein recht ausgewogenes Gesamtkonstrukt im Spiel der Kräfte zu sein. Dass jetzt in Deutschland was gänzlich aus dem Ruder läuft, kann ich bisher nicht erkennen. Dass man umgekehrt aber auch vieles kritisch betrachten kann, ist sicherlich dennoch richtig - und genau um diese beiden Betrachtungswinkel auf die Realität immer wieder zu schärfen - genau dafür haben wir Parlamente, Wahlen, Regierungen und auch die Gerichte.
Passt.
Trotzdem kann man die Frage berechtigterweise stellen, ob das, was heute dann in einer konkreten Ausnahmesituation passiert, so tatsächlich gut geregelt ist.
Die Mehrheit des Parlamentes verspürt aber offensichtlich nicht all zu viel Lust, hier zu umfassend mit der Gesetzgebungskeule zu kommen. Tatsächlich hätte man ja bis heute schon eine ganze Reihe an Gesetzesinitiativen im Parlament platzieren können - das ist aber eher nicht erfolgt.
Das liegt sicherlich auch daran, dass Legislative und Exekutive in Deutschland gar nicht so lupenrein getrennt agieren, wie man das vielleicht nach der reinen Lehre hätte organisieren können. Tatsächlich kann sich die Regierung ziemlich gut darauf verlassen, dass ihr mit ihren Maßnahmen auch eine entsprechende Mehrheit im Parlament zur Seite steht - und umgekehrt informiert die Exekutive auch immer wieder das Parlament über geplante Maßnahmen, und oft genug werden entsprechende Ideen schon im Vorfeld auch in den einzelnen Fraktionen diskutiert und bewertet, und diese Bewertungen fließen dann wieder ein in die konkreten Maßnahmen der Exekutive.
Dass dies nicht bis in alle Ewigkeit so funktioniert, hat die Judikative deutlich gemacht. Maßnahmen der Regierung müssen begründet und auch zeitlich befristet werden. Und wenn eine Maßnahme nicht begründet genug ist, oder deren Begründung nicht trägt, dann haben auch die Gerichte vermehrt so entschieden, dass Maßnahmen auch wieder zurückgenommen werden mussten.
In der Folge wächst der Druck, Maßnahmen doch lieber mit einem Gesetz zu untermauern - denn dann ist es nicht mehr so leicht, vor der Judikative gegen dieses vorzugehen, die Hürden liegen dann schon etwas höher.
Umgekehrt ist es nicht so leicht, ein Gesetz zu beschließen, denn faktisch muss dieses in Deutschland in diesem Bereich Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat finden - was einen doch umfangreichen Konsens auch quer über viele Parteien erforderlich macht.
Krisen verlangen auch mal nach schnellen Entscheidungen. Die sind möglich - und dann kann auch mal die Exekutive alleine agieren. Je normaler ein Geschehen aber wird, und je länger eine Krise dauert, desto mehr kommt das Parlament wieder ins Spiel. Als Opposition wird man immer recht früh einfordern, dass das Parlament ins Spiel kommen muss - als Regierung wird man sich etwas mehr Zeit lassen und auch etwas mehr Zeit lassen können.
Alles in allem scheint mir das ganze doch ein recht ausgewogenes Gesamtkonstrukt im Spiel der Kräfte zu sein. Dass jetzt in Deutschland was gänzlich aus dem Ruder läuft, kann ich bisher nicht erkennen. Dass man umgekehrt aber auch vieles kritisch betrachten kann, ist sicherlich dennoch richtig - und genau um diese beiden Betrachtungswinkel auf die Realität immer wieder zu schärfen - genau dafür haben wir Parlamente, Wahlen, Regierungen und auch die Gerichte.
Passt.