Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

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Aldemarin
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Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Aldemarin »

Nicht nur im Zusammenhang mit der Koronakrise sind einige rechtliche Definitionen interessant:
wenn es heißt, es werden Veranstaltungen mit mehr als 100 Leuten verboten, wie ist dies bei einer Veranstaltung, bei der man keine Tickets kaufen muß oder Tickets vor Ort kaufen kann, genau definiert? Bei solchen Veranstaltungen steht doch nie fest, wie viele Leute wirklich kommen!
Wenn jetzt eine gewisse Maximalgröße von Personengruppen festgelegt ist, wie ist dann eine Gruppe definiert? Als Ansammlung von Personen, welche näher als der empfohlene Mindestabstand zusammen stehen? Wie ist es bei kurzfristigen größeren Annäherungen, zum Beispiel an Engpässen? Können in diesem Zusammenhang auch mehrere Personen in größeren gegenseitigen Abstand eine verbotene Gruppe bilden?
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Inzwischen sind doch schon Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen verboten. Die Frage hat sich also erledigt.

Aber Ihr Thread hat doch eine interessante Frage aufgeworfen.

Dazu gleich mehr.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Folgende Situation: Ich bin im Metromarkt beim Einkaufen. Muss mich nach unten bücken, um die wenigen verbliebenen Eier zu prüfen und auszuwählen.

Ich sollte voraussschicken, dass am Einlass die Security immer nur einzeln mit Abstand einlässt. Grosse Schilder weisen darauf hin, dass 1,5 m Abstand einzuhalten ist, wie es die Verordnung der Landesregierung verlangt. Viele Leute im ungewöhnlich nicht übermäßig besuchten Markt (Gastronomen müssen ja gar nicht mehr einkaufen) halten sich kaum daran, es ist schwierig auszuweichen.

Während ich runtergebückt bin, hat so eine alte, Rotgesichtige (ist mir vorher schon aufgefallen, weil die sich an mir vorbeizwängen wollte, mich fast über den Haufen gerannt hätte) keinerlei Anstand, und beugt sich über mich. Ich sage: "Bitte 1,50 Abstand!". Sie reagiert kein bisschen. Ich sage: "Gehen Sie weg!". Sie mault irgendwas. Ich schreie:"Hauen Sie ab, oder ich knalle Ihnen eine!". Da weicht sie endlich. Nicht ohne weiter zu maulen. Ich sage:" Gehen Sie auf Abstand!". Sie fängt an, was mir einfiele, ihr zu drohen. Ich sage: "Ich drohe nicht, ich mache Ernst, Notwehr." Dann zieht die ab. Mit ihrem Typ, der unterm Pantoffel steht und wortlos glotzt.

Vorher war schon so ein Alter beinahe in mich reingerannt. Er habe mich nicht gesehen, redet er sich raus. Es gibt noch viele weitere Situationen.

In diesen Tagen offenbart sich die ganze Rücksichtslosigkeit und Bauerntrampligkeit. Die Wolfsgeselschaft zeigt ihre hässliche Fratze.

Die Klopapierhamsterer sind losgelassen.

Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Schnitter »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)

Folgende Situation: Ich bin im Metromarkt beim Einkaufen. Muss mich nach unten bücken, um die wenigen verbliebenen Eier zu prüfen und auszuwählen.
Schön dass du die Eier aus der "Bückware" holst. Also die besonders billigen Eier von besonders gequälten Hühnern.

Genau so habe ich dich eingeschätzt.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Schnitter hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:09)

Schön dass du die Eier aus der "Bückware" holst. Also die besonders billigen Eier von besonders gequälten Hühnern.

Genau so habe ich dich eingeschätzt.
Es waren Bioeier. Was soll der unsachliche Einwand?

Außerdem ist es unwesentlich. Aber Hauptsache, mal wieder getrollt.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)

(..)

Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Am Yisrael Chai

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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:16)

Wäre die Frau durch das Schubsen gefallen, Körperverletzung. Hätten Sie ihr eine geknallt, ebenfalls Körperverletzung und hoffentlich eine empfindliche Strafe.
In beiden Fällen hätten auch Sie das Abstandsgebot mehr als verletzt.
Schuldumkehr.

Es gilt ein Abstandsgebot. Sie hat es nicht eingehalten. SIch hinter mich gestellt. Und über mich gebeugt. Was hätte ich Ihrer Meinung nach tun sollen?
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 02:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:07)

Rechtlich frage ich mich, wie es gewesen wäre, hätte ich sie tatsächlich weggeschubst.
Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:
Senexx hat geschrieben:Erst am Samstag musste ich mehreren Alten beim Einkaufen buchstäblich Prügel androhen
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p4708673
§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:25)

Man muss sich andererseits rechtlich überhaupt nicht fragen, wie die Androhung von Prügeln zu bewerten ist:

§ 240 StGB, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe stehen darauf.
Ich mache Notwehr geltend.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:26)

Ich mache Notwehr geltend.
Schuldumkehr ist ein gutes Stichwort an der Stelle.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:22)

Schuldumkehr.

Es gilt ein Abstandsgebot. Sie hat es nicht eingehalten. SIch hinter mich gestellt. Und über mich gebeugt. Was hätte ich Ihrer Meinung nach tun sollen?
Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:27)

Ausweichen. Sie könnten sich nicht mal auf Putativnotwehr hinausreden.
Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.

Außerdem gilt die Frage der Nötigung.

Ich habe sie aufgefordert, auf Abstand zu gehen.
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 02:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:29)

Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.

Außerdem gilt die Frage der Nötigung.
Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:30)

Genau. Der Straftatbestand der Nötigung wurde durch die Androhung der Prügel erfüllt.
Duldung.

Ich wurde rechtswidrig zur Duldung einer strafbewehrten Handlung genötigt. Es bestand Gefahr für mein Leib und Leben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:32)

Duldung.

Ich wurde rechtswidrig zur Duldung einer strafbewehrten Handlung genötigt. Es bestand Gefahr fpr mein Leib und Leben.
Bitte mal die entsprechende Rechtsgrundlage zitieren.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:33)

Bitte mal die entsprechende Rechtsgrundlage zitieren.
Sie haben sie zitiert. NÖTIGUNG.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:34)

Sie haben sie zitiert. NÖTIGUNG.
Nein, nein, nein, nicht wieder Schuldumkehr versuchen.

Welche Rechtsgrundlage soll die Androhung von Gewalt gegen harmlose Mitbürger rechtfertigen?
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:37)

Nein, nein, nein, nicht wieder Schuldumkehr versuchen.

Welche Rechtsgrundlage soll die Androhung von Gewalt gegen harmlose Mitbürger rechtfertigen?
Hier haben Sie was zum Nachlesen

https://www.faz.net/einspruch/corona-kr ... ml?premium

Das Verhalten der Dame war strafbar.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:39)

Hier haben Sie was zum Nachlesen

https://www.faz.net/einspruch/corona-kr ... ml?premium

Das Verhalten der Dame war strafbar.
Aus dem lesbaren Teil lässt sich das nicht herleiten.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:29)

Ich konnte nicht ausweichen. Ich war eingezwängt.

Außerdem gilt die Frage der Nötigung.

Ich habe sie aufgefordert, auf Abstand zu gehen.
Sie waren in einem Metro-Markt am Eierstand eingezwängt? Ich möchte erleben, wie Sie das einem Staatsanwalt begreiflich machen wollen.
Ja, Nötigung käme noch dazu, von Ihrer Seite allerdings.
Am Yisrael Chai

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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:42)

Sie waren in einem Metro-Markt am Eierstand eingezwängt? Ich möchte erleben, wie Sie das einem Staatsanwalt begreiflich machen wollen.
Ja, Nötigung käme noch dazu, von Ihrer Seite allerdings.
Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.

Gut, ich habe kein Beweisfoto.

Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:48)

Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.

Gut, ich habe kein Beweisfoto.

Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
Alles also weiter zweifelhaft, abgesehen von Deinem Geständnis, Gewalt angedroht zu haben.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:48)

Links stand eine Palette. Rechts mein Einkaufswagen, daneben ihr Begleiter mit ihrem und hinter mir die Rotgesichtige.

Gut, ich habe kein Beweisfoto.

Aber ich hätte Zeugen gehabt. Die armen Metro-Mitarbeiter, die nur den Kopf geschüttelt haben, und mir danach noch einige ihrer Erlebnisse berichtet haben.
Dass sich Menschen rücksichtslos verhalten können, ist sicherlich verwerflich, rechtfertigt aber nicht die Androhung, geschweige denn die Durchführung von Gewalt, auch nicht in Corona-Zeiten.
Vielleicht lesen Sie sich das hier mal durch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
Keine der darin aufgeführten Situationen trifft auf Ihre zu.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:50)

Alles also weiter zweifelhaft, abgesehen von Deinem Geständnis, Gewalt angedroht zu haben.
Die Dame hat sich strafbar gemacht. Sie hat wohlweislich darauf verzichtet, Strafanzeige zu erstatten. Ich bin ihr dann später nochmal begegnet. Sie ist mir dann ausgewichen. Vielleicht lernt sie daraus.

Als ich später durch die Kasse war, kam ein junges Ehepaar mit Tee Kindern, ohne Wagen und ohne was zu kaufen durch die Kasse.

Ich ging dann noch mal zum Eingang, und sagte der Dame am Eingang, meiner Meinung nach sollten sie keine Kinder einlassen und keine Flaneure. Sie meinte, das sei dar nicht möglich, es dürften immer nur 2 Personen rein. Als ich auf meiner Beobachtung bestand, vielleicht seien die zum Goldkarteneingang rein, das könnten die leider nicht kontrollieren. Mit den Kinder fände die auch nicht gut, sie könne die Entscheidung aber nicht fällen.

Als ich da so am Eingang stand, hat sich einer wahnsinnig aufgeplustert wegen der Einlasskontrollen...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:07)

Die Dame hat sich strafbar gemacht.
Der Nachweis ist noch immer nicht erbracht.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(23 Mar 2020, 02:55)

Dass sich Menschen rücksichtslos verhalten können, ist sicherlich verwerflich, rechtfertigt aber nicht die Androhung, geschweige denn die Durchführung von Gewalt, auch nicht in Corona-Zeiten.
Vielleicht lesen Sie sich das hier mal durch: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arantaene/
Keine der darin aufgeführten Situationen trifft auf Ihre zu.
Ist nicht einschlägig. Thema verfehlt.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:09)

Der Nachweis ist noch immer nicht erbracht.
Sie sind kein Gericht. Vor Ihnen muss kein Nachweis erbracht werden.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:12)

Sie sind kein Gericht. Vor Ihnen muss kein Nachweis erbracht werden.
Du bist kein Gericht, präsentierst in diesem Forum allerdings immer wieder persönliche Rechtsauffassungen, die von gängiger Rechtspraxis zum Teil deutlich abweichen und möchtest dabei Deine persönliche Meinung als allein anwendbar gelten lassen.

Genauso hier. Dein wohl unbedachtes Eingeständnis eines nachweislich strafrechtlich relevanten Verhaltens in einem Nachbarstrang fällt Dir hier vor die Füße, und es gelingt Dir nicht, den Nachweis eines tatsächlich anwendbaren Rechtsgrundsatzes zu erbringen, der die von Dir begangene Nötigung rechtfertigen könnte.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Hier können Sie die Rechtslage nachlesen

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... sschutz-1/
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:20)

Du bist kein Gericht, präsentierst in diesem Forum allerdings immer wieder persönliche Rechtsauffassungen, die von gängiger Rechtspraxis zum Teil deutlich abweichen und möchtest dabei Deine persönliche Meinung als allein anwendbar gelten lassen.
Dass dies von gängiger Rechtspraxus abwiche, ist lediglich eine Meinungsäußerung Ihrerseits. Mehr nicht.
Senexx

Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:20)

Genauso hier. Dein wohl unbedachtes Eigeständnis eines nachweislich strafrechtlich relevanten Verhaltens in einem Nachbarstrang fällt Dir hier vor die Füße, und es gelingt Dir nicht, den Nachweis eines tatsächlich anwendbaren Rechtsgrundsatzes zu erbringen, der die von Dir begangene Nötigung rechtfertigen könnte.
Ich habe kein Eingeständnis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens gemacht.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 03:30)

Ich habe kein Eingeständnis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens gemacht.
Doch, natürlich:
Senexx hat geschrieben:Erst am Samstag musste ich mehreren Alten beim Einkaufen buchstäblich Prügel androhen
Deine nachfolgenden Rechtfertigungsversuche ändern daran nichts.

Wie das im konkreten Fall gerichtlich bewertet würde, ist eine andere Frage.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Das liegt nicht in Ihrer Kompetenz.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?

Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.

Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.

Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Zuletzt geändert von Senexx am Mo 23. Mär 2020, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)

Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?
Da es kein spätes Handeln seitens der Bundesregierung gab, kann das Handeln auch nicht bewertet werden.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von unity in diversity »

Wenn der Tsunami in Deutschland anrollt, wird man einige Rechtsnormen ändern müssen.
Man muss darauf vorbereitet sein, daß die arabischen Clans die Berliner Krankenhäuser für ihre Leute "reservieren" wollen.
Einsatzgebiet der Bundeswehr im Innern?
https://www.rtl.de/cms/clan-gewalt-in-b ... 39489.html
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Kritikaster »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)

Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?

Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.

Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.

Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Ich schätze mal, dass "wir" derartige Fragestellungen durchaus unterschiedlich beurteilen.

Gib uns doch mal Dein "kompetentes" Urteil darüber zur Kenntnis, damit wir erkennen können, wohin die Diskussion führen soll. So lange da nichts kommt, steht allerdings erneut nicht mehr zu erwarten als das übliche Merkel-Bashing in einem anderen abgenutzten Kleid.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

unity in diversity hat geschrieben:(23 Mar 2020, 07:45)

Wenn der Tsunami in Deutschland anrollt, wird man einige Rechtsnormen ändern müssen.
Man muss darauf vorbereitet sein, daß die arabischen Clans die Berliner Krankenhäuser für ihre Leute "reservieren" wollen.
Einsatzgebiet der Bundeswehr im Innern?
https://www.rtl.de/cms/clan-gewalt-in-b ... 39489.html
Genau. Mit Sicherheit. Ist genau DAS was wir brauchen...………….. :dead:
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von unity in diversity »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 07:52)

Genau. Mit Sicherheit. Ist genau DAS was wir brauchen...………….. :dead:
Bring bitte eine Idee.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

unity in diversity hat geschrieben:(23 Mar 2020, 07:54)

Bring bitte eine Idee.
Muss ich nicht. Ich will nur keinen BW Einsatz im Inneren.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 06:56)

Zu einem anderen Thema: Wie ist eigentlich Merkels spätes Handeln vor dem Hintergrund Ihrer nonchalanten Aussage zu urteilen, dass 60% der Bevölkerung infiziert werden würden?

Sie hat ja, schon recht zu Beginn der Epidemie bei uns, gesagt, das 60% der Bevölkerung infiziert werden könnten. Das wären ziemlich genau 50 Millionen. Derzeit liet die Letaltät bei 0,4%, wird aber ischer noch steigen.

Angenommen es bliebe bei 0,4% gäbe es 200000 Tote. Stiege die Letalität auf 1%, wären es 500000.

Wie beurteilen wir dann diese zögerliche und dilatorische Handeln?
Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.

Sodann gäbe es das Instrument des Untersuchungsausschusses. Dazu bedürfte es des Antrags eines Viertel der Mitglieder. Dazu müssten sich drei Oppositionparteien zusammenfinden. Die FDP müsste wohl gemeinsame Sache mit der AfD und/oder der Linken machen. Nicht sehr wahrscheinlich. Politisch könnte Merkel ungeschoren davon kommen. Sie kann sich dessen sogar sehr sicher sein.

Wie die strafrechtliche Seite und zivilrechtliche aussähe, dazu mehr in späteren Statements.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 08:56)

Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.
Wieso sollte das überhaupt kommen?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:02)

Wieso sollte das überhaupt kommen?
Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
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Alexyessin
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:09)

Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
Aufgrund welcher Basis, Senexx. Das rechtliche Vorgehen dazu ist mir durchaus bekannt.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Alexyessin hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:15)

Aufgrund welcher Basis, Senexx. Das rechtliche Vorgehen dazu ist mir durchaus bekannt.
Aufgrund politischer Entscheidung. Bitte unterlassen Sie Ihre Kinderspielchen.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Alexyessin »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:17)

Aufgrund politischer Entscheidung.
Welcher politischen Entscheidung? Werde doch einfach konkret, was du ausdrücken möchtest.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Ammianus »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 08:56)

Das wichtigste Instrument, Merkel "Zur Rechenschaft zu ziehen", wäre natürlich das konstruktive Misstrauenvotum. Das ist derzeit ausgeschlossen.

...
Man sollte doch mal auf dem Teppich bleiben. Wären die gestern erklärten Maßnahmen vor 3 oder gar 4 Wochen verkündet worden, hätte es gewaltige Proteste gegeben. Man sollte sich an die Aufläufe der Fußballblödis erinnern die zu den Geisterspielen kamen und nicht einsahen, dass sie nun nicht auf den Rängen Scheibe spielen konnten.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Moses »

Senexx hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:09)

Eine skurrile Frage. Ein konstruktives Misstrauensvotum kommt, wenn sich eine andere Mehrheit findet, die versucht, einen anderen Kanzler zu wählen. So sieht es das GG vor.
Nur weil eine kleine Minderheit in der Bevölkerung unzufrieden ist, wird das Parlament kein Misstrauensvotum starten, wie kommst du auf so abstruse Ideen?
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Senexx »

Moses hat geschrieben:(23 Mar 2020, 09:52)

Nur weil eine kleine Minderheit in der Bevölkerung unzufrieden ist, wird das Parlament kein Misstrauensvotum starten, wie kommst du auf so abstruse Ideen?
Ich diskutiere die rechtlichen Möglichkeiten, ich habe ja selbst die Wahrscheinlichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums als gering eingeschätzt. Vielleicht sollten Sie meine Postings genauer lesen.
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Re: Rechtliche Begriffe zur Koronakrise

Beitrag von Nudelholz »

Bitte bleibt sachlich und lasst die persönliche Anmache. Nudel - Mod
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