Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

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Marienberger
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Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Hallo,

dazu habe ich einmal eine Frage, ob und wie man dagegen vorgehen kann?

Es geht um folgendes:
Ein Bekannter von mir hatte eine Klage beim Zivilgericht eines Amtsgerichts eingelegt, und damit einhergehend auch Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt.

Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde zwar abgelehnt, aber im Beschluß des Amtsgerichts benutzt die Richterin eine herablassende Äußerung, die gerne von den Nazis bis 1945 gebraucht wurde, und worin sich die angesprochene Personengruppe diskriminiert fühlt.
Jedenfalls entspricht das den Tatsachen, und auch der Duden und Wikipedia bestätigen das.

Der Antragsteller auf Prozeßkostenhilfe gehört übrigens auch dieser Personengruppe an, bzw. wohnt in dem Land.

Im Beschluß ist übrigens auch noch eine Rechtsbehelfsbeschwerde mit 1 Monat Zeit, gegen den Beschluß Beschwerde beim Landgericht einzulegen.
Zuletzt geändert von Marienberger am Mi 4. Dez 2019, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Quatschki
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Quatschki »

Geht es um Du weißt schon wen?
Politics
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Teeernte
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Mit Prozesskostenhilfe ?

Oder willst Du den Anwalt aus selbsterarbeitetem Einkommen zahlen ?

Vorgehen/vorlaufen/vorfahren ....kannst Du immer....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Quatschki hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:44)

Geht es um Du weißt schon wen?
Verstehe die Antwort / Frage nicht.
Zuletzt geändert von Marienberger am Mi 4. Dez 2019, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Marienberger
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:44)

Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.

https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg

[/img]https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg[/img]
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:44)

Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.
Ich hätt lieber seinen Antrag auf PKH gelesen - den die Richterin so aufgebracht haben muss... :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Die hat doch nur DIREKT aus dem Antrag ABGESCHRIEBEN.

Sie MUSS sich ja auf den Antrag beziehen.

Da der Wohnsitz nicht in D liegt .....sondern Im Land - das der Antragsteller genannt hat - gibt es keine PKH.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:47)

Ich hätt lieber seinen Antrag auf PKH gelesen - den die Richterin so aufgebracht haben muss... :D :D :D
Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Quatschki »

Zuletzt geändert von Quatschki am Mi 4. Dez 2019, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Marienberger
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:50)

Die hat doch nur DIREKT aus dem Antrag ABGESCHRIEBEN.

Sie MUSS sich ja auf den Antrag beziehen.

Da der Wohnsitz nicht in D liegt .....sondern Im Land - das der Antragsteller genannt hat - gibt es keine PKH.
Es geht auch nicht um den Prozeßkostenhilfe Antrag und dessen Ablehnung, sondern um die Wortwahl "Tschechei"
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:51)

Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.
Hat er das im Antrag so geschrieben ? BEANTRAGT ?

Nicht ?

Die Richterin kann nur auf Basis des ANTRAGs entscheiden !
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:51)

Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.
Jetzt hast du das Wort 3 mal geschrieben. Vorsicht.


:D
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Skeptiker »

Also anstatt „Tschechien“ hat der Richter „Tschechei“ geschrieben. :|

Ich hoffe dein Bekannter bekommt seelischen Beistand. Soetwas kann einen ganz schön aus der Bahn werfen, wenn man keine Familie und Freunde hat die einen auffangen. Warum bist du nicht bei deinem Kumpel in dieser schweren Zeit? Nicht, dass der sich noch was antut. :rolleyes:
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:53)

Es geht auch nicht um den Prozeßkostenhilfe Antrag und dessen Ablehnung, sondern um die Wortwahl "Tschechei"
Wenn ich einen PKH Antrag für "Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan abgebe - bekomm ich den auch abgelehnt - weil mein Wohnsitz laut Antrag ja
"Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan ist.

OMG.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:54)

Hat er das im Antrag so geschrieben ? BEANTRAGT ?

Nicht ?

Die Richterin kann nur auf Basis des ANTRAGs entscheiden !
Noch einmal und wiederholend:
Es geht nicht um den Prozeßkostenhilfeantrag der abgelehnt wurde, sondern einzig und alleine um die Wortwahl "Tschechei" im Beschluß.

Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:56)

Jetzt hast du das Wort 3 mal geschrieben. Vorsicht.


:D
Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Ebiker »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)

Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?
Alle Wörter die Nazis gebraucht haben sind schlimme Wörter
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)

Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?

1.) Warum Tschechen die Tschechei ablehnen

Quelle: https://www.welt.de/debatte/kolumnen/wo ... ehnen.html
Zitat aus http://www.welt.de :Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.


2.) Kommentar: Tschechien! Bitte nicht Tschechei!

Quelle: https://www.merkur.de/politik/kommentar ... 13343.html
München - Können Sie sich vorstellen was passiert, wenn Sie in Gegenwart eines Tschechen „Tschechei“ sagen? Er wird Sie entsetzt anschauen. Ein Kommentar von Merkur.de-Autorin Christine Novotny.

Warum das so ist, weiß ich. Ich bin selber Tschechin und kenne das Gefühl nur zu gut. Denn immer wieder sagen Menschen um mich herum „Tschechei“.

Wir Tschechen verbinden mit dem Begriff „Tschechei“ die NS-Besatzung in unserem Land ab dem Frühjahr 1939. Vor dem Zweiten Weltkrieg wurde auch noch unser „Schwesterstaat“, die Slowakei, von uns getrennt. Außerdem war es 1938 zu einer Abtrennung des Sudetenlandes gekommen. Was von der Tschechoslowakei übrig blieb wurde von den Nazis „Rest-Tschechei“ oder „Tschechei“ genannt. Bis heute ist der Begriff negativ belegt, wird aber weiterhin verwendet.

Deutschlands Nachbarland heißt Tschechien. Nicht Tschechei. Wenn Sie in Zukunft den richtigen Namen aber immer noch nicht beherrschen sollten, sagen Sie lieber Tschechoslowakei. Das wirkt deutlich weniger ignorant und herablassend, als Tschechei.


3.) "Tschechei" in der Wikipedia:

Quelle: https://www.czech-tourist.de/tschechei.htm
Auszug aus obiger Website: Bereits 1993 empfahl das Außenministerium aber in einem Memorandum an die tschechischen Botschaften die Verwendung der Kurzform 'Tschechien' in deutscher Sprache als legitim und äquivalent. Laut Duden sowie gemäß tschechischen Normen über die Verwendung fremdsprachlicher Äquivalente des Staatsnamens ist 'Tschechien' also eine übliche Kurzform des Staatsnamens."
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)

Noch einmal und wiederholend:
Es geht nicht um den Prozeßkostenhilfeantrag der abgelehnt wurde, sondern einzig und alleine um die Wortwahl "Tschechei" im Beschluß.

Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
Es kommt auf das WORT im ANTRAG an - den wiederholt die Richterin .

Wenn der ANTRAG auf "Führerhauptquartier" lautet - wird der abgelehnt - weil der Wohnsitz ausserhalb der BRD liegt - im "Führerhauptquartier".

KLINELING ?

Du kannst auch einen Antrag als Adolf Hitler mit der Bitte um PKH abgeben.

Dann bekommt A.H. keine PKH. Addi den PKH Bescheid NEGATIV entschieden...

NUN ?
Zuletzt geändert von Teeernte am Mi 4. Dez 2019, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:02)

Alle Wörter die Nazis gebraucht haben sind schlimme Wörter
Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:56)

Wenn ich einen PKH Antrag für "Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan abgebe - bekomm ich den auch abgelehnt - weil mein Wohnsitz laut Antrag ja
"Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan ist.

OMG.
Alleine Deine obige Wortwahl ist ja schon Diskriminierend gegenüber Ausländern ( "Kanackistan" ....."Kümmeltürkei"......... )

Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Ebiker »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:05)

Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?
Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:05)

Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?
Schwarze wurden ja auch schon vor der Zeit der Nazis als "Neger" bezeichnet.

Findest Du die Bezeichnung "Neger" gut?
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naddy
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von naddy »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:36)

Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde zwar abgelehnt, aber im Beschluß des Amtsgerichts benutzt die Richterin eine herablassende Äußerung, die gerne von den Nazis bis 1945 gebraucht wurde, und worin sich die angesprochene Personengruppe diskriminiert fühlt.
Prozesskostenhilfe, Dienstaufsichtsbeschwerde, Amtsmißbrauch - such' dir das Passende aus. Weitere Empfehlungen sind aufgrund deiner kryptischen Falldarstellung nicht möglich.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)

Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
Eben. So wirklich erschließt sich mir die Dramatik nicht vollends.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)

Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
Ja gebräuchlich bei Leuten, die die herablassende Bedeutung nicht kennen, aber nicht bei einer Richterin eines Amtsgerichts, welches gerade mal 20 Kilometer entfernt von der tschechischen Grenze ist.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Ebiker »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)

Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
Nur so als Beispiel

https://www.youtube.com/watch?v=hBdu5QKZ50k

Video startet nach ner halben Minute
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:07)

Alleine Deine obige Wortwahl ist ja schon Diskriminierend gegenüber Ausländern ( "Kanackistan" ....."Kümmeltürkei"......... )

Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
Also - An Deiner Stelle ...würd ich ja darauf plädieren - dass es egal ist - wo MANN sich aufhält im vereinten Europa ...
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk....gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa...
Aber Wenn Du DANZIG beantragst ....bekommst Du DANZIG abgelehnt.

Auch wenn Du es mit Breslau versuchst bekommst Du BRESLAU abgelehnt ......

Auch Timbuktu liegt nicht in D !
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)

Schwarze wurden ja auch schon vor der Zeit der Nazis als "Neger" bezeichnet.

Findest Du die Bezeichnung "Neger" gut?



Es kann nicht verkehrt sein, sich mal mit dem Begriff zu beschäftigen.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Skeptiker »

Also meine Frau hat mir gerade zugesteckt, dass in der Sowjetunion „Tschechei“ der geläufige Begriff war.

Sind Tschechen also nur bei Deutschen empfindlich, was diesen Begriff angeht?
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:12)

Eben. So wirklich erschließt sich mir die Dramatik nicht vollends.
Die Dramatik ist ungefähr folgende:

1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.

2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.

3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.

und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:07)

Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
ES KOMMT auf den TEXT im ANTRAG an .

NICHT auf den wahren Wohnort .

Richter hat nach AKTENLAGE auf den ANTRAG entschieden - der ANTRAG ist die GRUNDLAGE !

WAS STEHT IM ANTRAG !!
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)

Die Dramatik ist ungefähr folgende:

1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.

2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.

3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.

und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
Dort geht es um eine direkte Anrede. In deinem Fall wird nur ein Ort beschrieben.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:13)

Nur so als Beispiel

https://www.youtube.com/watch?v=hBdu5QKZ50k

Video startet nach ner halben Minute
Ja, genau richtig lokalisiert:
Das Amtsgericht befindet sich sogar östlich vom Vogtland, und der Stadt Name ist sogar auf der Karte abgebildet
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)

Die Dramatik ist ungefähr folgende:

1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.

2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.

3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.

und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
OMG....wenn der Zigeuner einen ANTRAG als Zigeuner stellt - bekommt der Zigeuner eine Ablehnung.

Das kanst Du mit JEDEM WORT durchdeklinieren.

Wenn der Antragsteller meint - in Deutschsüdwest zu wohnen.....bekommt der Deutschsüdwest abgelhehnt.

----------------------------

Wenn der Antragsteller schreibt es wohne im HIMMEL - auch dann bekommt er eine ABLEHNUNG weil er im HIMMEL WOHNT ! ....und NICHT in D !
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:17)

ES KOMMT auf den TEXT im ANTRAG an .

NICHT auf den wahren Wohnort .

Richter hat nach AKTENLAGE auf den ANTRAG entschieden - der ANTRAG ist die GRUNDLAGE !

WAS STEHT IM ANTRAG !!
Im Text des Antrages wurde nirgendswo vom Antragsteller die Wortwahl Tschechei benutzt,
sondern Tschechische Republik / Tschechien / Česká republika
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:21)

Ja, genau richtig lokalisiert:
Das Amtsgericht befindet sich sogar östlich vom Vogtland, und der Stadt Name ist sogar auf der Karte abgebildet
Was möchtest du denn im besten Fall erreichen?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Marienberger »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:23)

Was möchtest du denn im besten Fall erreichen?
Ich versuche ersteinmal herauszufinden, ob mein bekannter überhaupt eine Grundlage hat, etwas zu unternehmen, und wenn JA, wie?
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:23)

Was möchtest du denn im besten Fall erreichen?
Beantragt ? Klage um PKH ...in der >> TSCHECHEI << einen MIETKOSTENZUSCHUSS...erhalten... :D :D :D
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Ebiker »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:25)

Ich versuche ersteinmal herauszufinden, ob mein bekannter überhaupt eine Grundlage hat, etwas zu unternehmen, und wenn JA, wie?
Er kann natürlich weiterklagen in der nächsthöheren Instanz. Ob das Urteil wegen falscher Wortwahl dann anders ist weiss keiner
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Teeernte »

Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:33)

Er kann natürlich weiterklagen in der nächsthöheren Instanz. Ob das Urteil wegen falscher Wortwahl dann anders ist weiss keiner
.....die werden vor Lachen nicht in den Schlaf kommen....

Ich will Beihilfe .....für mein Einfamilienhaus, die Mercedesgarage, den Stellplatz für den Porsche meiner Frau - die monatlichen Autoraten - .....und die Miete für Tochter Jasmin.....in der TSCHECHEI.
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von watisdatdenn? »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)

Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
Ich hoffe nichts.
Interessanter wäre für mich die Frage ob meine Frau und meine Kinder als Nachkommen von Vertriebenen aus Böhmen/Tschechien irgendwann mal eine Entschädigung für den entrissenen Grund erhalten?
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Mi 4. Dez 2019, 20:45, insgesamt 2-mal geändert.
PeterK
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von PeterK »

Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)
Die Dramatik ist ungefähr folgende:

1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.

2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.

3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.

und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden. Andere übrigens auch.
Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.
(Welt, 24.03.2008)
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 4. Dez 2019, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Quatschki
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Quatschki »

Wobei "Polak" in der polnischen Sprache durchaus vorkommt...
Ebiker
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Ebiker »

Das denkt vielleicht so ein Schreiberling von der Welt, hier ist Tschechei absolut gebräuchlich.Provozieren will damit niemand.
Politics
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Politics »

PeterK hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:44)

Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden.




(Welt, 24.03.2008)
Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.

Angenommen Adolf H. hätte von der Zerschlagung des Restes der Tschechischen Republik gesprochen, dann dürft man nur Tschechei sagen, richtig?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."

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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Alexyessin »

PeterK hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:44)

Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden. Andere übrigens auch.

(Welt, 24.03.2008)
Also ich bin mit Sicherheit kein Ewiggestriger, sage aber immer noch Tschechei.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von PeterK »

Es ist ganz einfach:
Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war;
Ist es schwierig, das a) zu verstehen und b) zu berücksichtigen?
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Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts

Beitrag von Quatschki »

Die amtliche Staatsbezeichnung heißt Česko oder Česká republika, auf deutsch heißt das "Böhmen" oder "Böhmische Republik"
"Tschechien" oder "Tschechei" ist bereits eine Eindeutschung des tschechischen Wortes unter Verdrängung des während der 800 Jahre zuvor gebräuchlichen deutschen Ausdrucks.
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