Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Moderator: Moderatoren Forum 2
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Hallo,
dazu habe ich einmal eine Frage, ob und wie man dagegen vorgehen kann?
Es geht um folgendes:
Ein Bekannter von mir hatte eine Klage beim Zivilgericht eines Amtsgerichts eingelegt, und damit einhergehend auch Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt.
Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde zwar abgelehnt, aber im Beschluß des Amtsgerichts benutzt die Richterin eine herablassende Äußerung, die gerne von den Nazis bis 1945 gebraucht wurde, und worin sich die angesprochene Personengruppe diskriminiert fühlt.
Jedenfalls entspricht das den Tatsachen, und auch der Duden und Wikipedia bestätigen das.
Der Antragsteller auf Prozeßkostenhilfe gehört übrigens auch dieser Personengruppe an, bzw. wohnt in dem Land.
Im Beschluß ist übrigens auch noch eine Rechtsbehelfsbeschwerde mit 1 Monat Zeit, gegen den Beschluß Beschwerde beim Landgericht einzulegen.
dazu habe ich einmal eine Frage, ob und wie man dagegen vorgehen kann?
Es geht um folgendes:
Ein Bekannter von mir hatte eine Klage beim Zivilgericht eines Amtsgerichts eingelegt, und damit einhergehend auch Antrag auf Prozeßkostenhilfe gestellt.
Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde zwar abgelehnt, aber im Beschluß des Amtsgerichts benutzt die Richterin eine herablassende Äußerung, die gerne von den Nazis bis 1945 gebraucht wurde, und worin sich die angesprochene Personengruppe diskriminiert fühlt.
Jedenfalls entspricht das den Tatsachen, und auch der Duden und Wikipedia bestätigen das.
Der Antragsteller auf Prozeßkostenhilfe gehört übrigens auch dieser Personengruppe an, bzw. wohnt in dem Land.
Im Beschluß ist übrigens auch noch eine Rechtsbehelfsbeschwerde mit 1 Monat Zeit, gegen den Beschluß Beschwerde beim Landgericht einzulegen.
Zuletzt geändert von Marienberger am Mi 4. Dez 2019, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Geht es um Du weißt schon wen?
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Mit Prozesskostenhilfe ?
Oder willst Du den Anwalt aus selbsterarbeitetem Einkommen zahlen ?
Vorgehen/vorlaufen/vorfahren ....kannst Du immer....
Oder willst Du den Anwalt aus selbsterarbeitetem Einkommen zahlen ?
Vorgehen/vorlaufen/vorfahren ....kannst Du immer....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Verstehe die Antwort / Frage nicht.
Zuletzt geändert von Marienberger am Mi 4. Dez 2019, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:44)
Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.
https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg
[/img]https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg[/img]
Zuletzt geändert von Marienberger am Mi 4. Dez 2019, 19:48, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Ich hätt lieber seinen Antrag auf PKH gelesen - den die Richterin so aufgebracht haben muss...Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:44)
Was genau möchtest du wissen? Es wäre hilfreich, wenn du den Begriff welcher von der Richterin angeblich genutzt wurde, einmal benennen könntest.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Die hat doch nur DIREKT aus dem Antrag ABGESCHRIEBEN.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:46)
https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg
[/img]https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg[/img]
Sie MUSS sich ja auf den Antrag beziehen.
Da der Wohnsitz nicht in D liegt .....sondern Im Land - das der Antragsteller genannt hat - gibt es keine PKH.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:47)
Ich hätt lieber seinen Antrag auf PKH gelesen - den die Richterin so aufgebracht haben muss...
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Zuletzt geändert von Quatschki am Mi 4. Dez 2019, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Es geht auch nicht um den Prozeßkostenhilfe Antrag und dessen Ablehnung, sondern um die Wortwahl "Tschechei"Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:50)
Die hat doch nur DIREKT aus dem Antrag ABGESCHRIEBEN.
Sie MUSS sich ja auf den Antrag beziehen.
Da der Wohnsitz nicht in D liegt .....sondern Im Land - das der Antragsteller genannt hat - gibt es keine PKH.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Hat er das im Antrag so geschrieben ? BEANTRAGT ?Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:51)
Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.
Nicht ?
Die Richterin kann nur auf Basis des ANTRAGs entscheiden !
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Jetzt hast du das Wort 3 mal geschrieben. Vorsicht.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:51)
Der Antragsteller wohnt übrigens in Tschechien, ist mit einer Frau aus Tschechien verlobt, und erst vor kurzem (wieder) nach Tschechien gezogen.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Also anstatt „Tschechien“ hat der Richter „Tschechei“ geschrieben.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:46)
https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg
[/img]https://1.bp.blogspot.com/-fP56HzO2_r8/ ... nhilfe.jpg[/img]
Ich hoffe dein Bekannter bekommt seelischen Beistand. Soetwas kann einen ganz schön aus der Bahn werfen, wenn man keine Familie und Freunde hat die einen auffangen. Warum bist du nicht bei deinem Kumpel in dieser schweren Zeit? Nicht, dass der sich noch was antut.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Wenn ich einen PKH Antrag für "Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan abgebe - bekomm ich den auch abgelehnt - weil mein Wohnsitz laut Antrag jaMarienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:53)
Es geht auch nicht um den Prozeßkostenhilfe Antrag und dessen Ablehnung, sondern um die Wortwahl "Tschechei"
"Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan ist.
OMG.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Noch einmal und wiederholend:Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:54)
Hat er das im Antrag so geschrieben ? BEANTRAGT ?
Nicht ?
Die Richterin kann nur auf Basis des ANTRAGs entscheiden !
Es geht nicht um den Prozeßkostenhilfeantrag der abgelehnt wurde, sondern einzig und alleine um die Wortwahl "Tschechei" im Beschluß.
Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Alle Wörter die Nazis gebraucht haben sind schlimme WörterPolitics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)
Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)
Oh mein Fehler. Tschechei. Tschechei ist ein schlimmes Wort?
1.) Warum Tschechen die Tschechei ablehnen
Quelle: https://www.welt.de/debatte/kolumnen/wo ... ehnen.html
Zitat aus http://www.welt.de :Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.
2.) Kommentar: Tschechien! Bitte nicht Tschechei!
Quelle: https://www.merkur.de/politik/kommentar ... 13343.html
München - Können Sie sich vorstellen was passiert, wenn Sie in Gegenwart eines Tschechen „Tschechei“ sagen? Er wird Sie entsetzt anschauen. Ein Kommentar von Merkur.de-Autorin Christine Novotny.
Warum das so ist, weiß ich. Ich bin selber Tschechin und kenne das Gefühl nur zu gut. Denn immer wieder sagen Menschen um mich herum „Tschechei“.
Wir Tschechen verbinden mit dem Begriff „Tschechei“ die NS-Besatzung in unserem Land ab dem Frühjahr 1939. Vor dem Zweiten Weltkrieg wurde auch noch unser „Schwesterstaat“, die Slowakei, von uns getrennt. Außerdem war es 1938 zu einer Abtrennung des Sudetenlandes gekommen. Was von der Tschechoslowakei übrig blieb wurde von den Nazis „Rest-Tschechei“ oder „Tschechei“ genannt. Bis heute ist der Begriff negativ belegt, wird aber weiterhin verwendet.
Deutschlands Nachbarland heißt Tschechien. Nicht Tschechei. Wenn Sie in Zukunft den richtigen Namen aber immer noch nicht beherrschen sollten, sagen Sie lieber Tschechoslowakei. Das wirkt deutlich weniger ignorant und herablassend, als Tschechei.
3.) "Tschechei" in der Wikipedia:
Quelle: https://www.czech-tourist.de/tschechei.htm
Auszug aus obiger Website: Bereits 1993 empfahl das Außenministerium aber in einem Memorandum an die tschechischen Botschaften die Verwendung der Kurzform 'Tschechien' in deutscher Sprache als legitim und äquivalent. Laut Duden sowie gemäß tschechischen Normen über die Verwendung fremdsprachlicher Äquivalente des Staatsnamens ist 'Tschechien' also eine übliche Kurzform des Staatsnamens."
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Es kommt auf das WORT im ANTRAG an - den wiederholt die Richterin .Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)
Noch einmal und wiederholend:
Es geht nicht um den Prozeßkostenhilfeantrag der abgelehnt wurde, sondern einzig und alleine um die Wortwahl "Tschechei" im Beschluß.
Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
Wenn der ANTRAG auf "Führerhauptquartier" lautet - wird der abgelehnt - weil der Wohnsitz ausserhalb der BRD liegt - im "Führerhauptquartier".
KLINELING ?
Du kannst auch einen Antrag als Adolf Hitler mit der Bitte um PKH abgeben.
Dann bekommt A.H. keine PKH. Addi den PKH Bescheid NEGATIV entschieden...
NUN ?
Zuletzt geändert von Teeernte am Mi 4. Dez 2019, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:02)
Alle Wörter die Nazis gebraucht haben sind schlimme Wörter
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Alleine Deine obige Wortwahl ist ja schon Diskriminierend gegenüber Ausländern ( "Kanackistan" ....."Kümmeltürkei"......... )Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:56)
Wenn ich einen PKH Antrag für "Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan abgebe - bekomm ich den auch abgelehnt - weil mein Wohnsitz laut Antrag ja
"Oberkanackistan"/Kümmeltürkei/oder Bubumustan ist.
OMG.
Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:05)
Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Schwarze wurden ja auch schon vor der Zeit der Nazis als "Neger" bezeichnet.Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:05)
Also ich halte das für Unsinnig. Wenn es Worte schon lange vor den Nazis gab...was können die Worte dafür das sie benutzt wurden?
Findest Du die Bezeichnung "Neger" gut?
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Prozesskostenhilfe, Dienstaufsichtsbeschwerde, Amtsmißbrauch - such' dir das Passende aus. Weitere Empfehlungen sind aufgrund deiner kryptischen Falldarstellung nicht möglich.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:36)
Der Prozeßkostenhilfeantrag wurde zwar abgelehnt, aber im Beschluß des Amtsgerichts benutzt die Richterin eine herablassende Äußerung, die gerne von den Nazis bis 1945 gebraucht wurde, und worin sich die angesprochene Personengruppe diskriminiert fühlt.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Eben. So wirklich erschließt sich mir die Dramatik nicht vollends.Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)
Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Ja gebräuchlich bei Leuten, die die herablassende Bedeutung nicht kennen, aber nicht bei einer Richterin eines Amtsgerichts, welches gerade mal 20 Kilometer entfernt von der tschechischen Grenze ist.Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)
Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Nur so als BeispielEbiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)
Und den Begriff Tschechei gibt es seit 1918, umgangssprachlich ist er immer noch gebräuchlich.
https://www.youtube.com/watch?v=hBdu5QKZ50k
Video startet nach ner halben Minute
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Also - An Deiner Stelle ...würd ich ja darauf plädieren - dass es egal ist - wo MANN sich aufhält im vereinten Europa ...Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:07)
Alleine Deine obige Wortwahl ist ja schon Diskriminierend gegenüber Ausländern ( "Kanackistan" ....."Kümmeltürkei"......... )
Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
Aber Wenn Du DANZIG beantragst ....bekommst Du DANZIG abgelehnt.Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk....gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa...
Auch wenn Du es mit Breslau versuchst bekommst Du BRESLAU abgelehnt ......
Auch Timbuktu liegt nicht in D !
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:09)
Schwarze wurden ja auch schon vor der Zeit der Nazis als "Neger" bezeichnet.
Findest Du die Bezeichnung "Neger" gut?
Es kann nicht verkehrt sein, sich mal mit dem Begriff zu beschäftigen.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Also meine Frau hat mir gerade zugesteckt, dass in der Sowjetunion „Tschechei“ der geläufige Begriff war.
Sind Tschechen also nur bei Deutschen empfindlich, was diesen Begriff angeht?
Sind Tschechen also nur bei Deutschen empfindlich, was diesen Begriff angeht?
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Die Dramatik ist ungefähr folgende:Politics hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:12)
Eben. So wirklich erschließt sich mir die Dramatik nicht vollends.
1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.
2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.
3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.
und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
ES KOMMT auf den TEXT im ANTRAG an .Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:07)
Der Wohnort des Antragstellers wurde ja auch mit Tschechien, bzw. Tschechische Republik angegeben.
NICHT auf den wahren Wohnort .
Richter hat nach AKTENLAGE auf den ANTRAG entschieden - der ANTRAG ist die GRUNDLAGE !
WAS STEHT IM ANTRAG !!
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Dort geht es um eine direkte Anrede. In deinem Fall wird nur ein Ort beschrieben.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)
Die Dramatik ist ungefähr folgende:
1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.
2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.
3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.
und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Ja, genau richtig lokalisiert:Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:13)
Nur so als Beispiel
https://www.youtube.com/watch?v=hBdu5QKZ50k
Video startet nach ner halben Minute
Das Amtsgericht befindet sich sogar östlich vom Vogtland, und der Stadt Name ist sogar auf der Karte abgebildet
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
OMG....wenn der Zigeuner einen ANTRAG als Zigeuner stellt - bekommt der Zigeuner eine Ablehnung.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)
Die Dramatik ist ungefähr folgende:
1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.
2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.
3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.
und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
Das kanst Du mit JEDEM WORT durchdeklinieren.
Wenn der Antragsteller meint - in Deutschsüdwest zu wohnen.....bekommt der Deutschsüdwest abgelhehnt.
----------------------------
Wenn der Antragsteller schreibt es wohne im HIMMEL - auch dann bekommt er eine ABLEHNUNG weil er im HIMMEL WOHNT ! ....und NICHT in D !
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Im Text des Antrages wurde nirgendswo vom Antragsteller die Wortwahl Tschechei benutzt,Teeernte hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:17)
ES KOMMT auf den TEXT im ANTRAG an .
NICHT auf den wahren Wohnort .
Richter hat nach AKTENLAGE auf den ANTRAG entschieden - der ANTRAG ist die GRUNDLAGE !
WAS STEHT IM ANTRAG !!
sondern Tschechische Republik / Tschechien / Česká republika
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Was möchtest du denn im besten Fall erreichen?Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:21)
Ja, genau richtig lokalisiert:
Das Amtsgericht befindet sich sogar östlich vom Vogtland, und der Stadt Name ist sogar auf der Karte abgebildet
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Di 3. Dez 2019, 16:49
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Ich versuche ersteinmal herauszufinden, ob mein bekannter überhaupt eine Grundlage hat, etwas zu unternehmen, und wenn JA, wie?
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Beantragt ? Klage um PKH ...in der >> TSCHECHEI << einen MIETKOSTENZUSCHUSS...erhalten...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Er kann natürlich weiterklagen in der nächsthöheren Instanz. Ob das Urteil wegen falscher Wortwahl dann anders ist weiss keinerMarienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:25)
Ich versuche ersteinmal herauszufinden, ob mein bekannter überhaupt eine Grundlage hat, etwas zu unternehmen, und wenn JA, wie?
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
.....die werden vor Lachen nicht in den Schlaf kommen....Ebiker hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:33)
Er kann natürlich weiterklagen in der nächsthöheren Instanz. Ob das Urteil wegen falscher Wortwahl dann anders ist weiss keiner
Ich will Beihilfe .....für mein Einfamilienhaus, die Mercedesgarage, den Stellplatz für den Porsche meiner Frau - die monatlichen Autoraten - .....und die Miete für Tochter Jasmin.....in der TSCHECHEI.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
-
- Beiträge: 4370
- Registriert: Do 19. Jun 2008, 15:08
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Ich hoffe nichts.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 19:57)
Und meine Threadfrage ist, ob und was man dagegen tun kann?
Interessanter wäre für mich die Frage ob meine Frau und meine Kinder als Nachkommen von Vertriebenen aus Böhmen/Tschechien irgendwann mal eine Entschädigung für den entrissenen Grund erhalten?
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am Mi 4. Dez 2019, 20:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden. Andere übrigens auch.Marienberger hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:16)
Die Dramatik ist ungefähr folgende:
1.) wenn ein Sinti und Roma von einer Amtsperson als "Zigeuner" bezeichnet wird.
2.) wenn ein Pole von einer Amtsperson als "Polacke" bezeichnet wird.
3.) wenn ein Schwarzer von einer Amtsperson als "Neger" bezeichnet wird.
und alle Anreden sind nun mal leider gebräuchlich, aber nicht von Behörden.
(Welt, 24.03.2008)Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 4. Dez 2019, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Wobei "Polak" in der polnischen Sprache durchaus vorkommt...
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Das denkt vielleicht so ein Schreiberling von der Welt, hier ist Tschechei absolut gebräuchlich.Provozieren will damit niemand.
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
PeterK hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:44)
Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden.
(Welt, 24.03.2008)
Wir sehen: Geografische Namen sind oft, je nach Blickwinkel, politisch nicht korrekt. Das gilt auch für die Tschechische Republik. Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war; Hitler hatte schließlich nachweislich "von der Zerschlagung der Rest-Tschechei gesprochen". Die tschechische Argumentation hat sich in Deutschland durchgesetzt, Tschechei sagen heute nur noch wenige, nämlich Ewiggestrige und Provokateure.
Angenommen Adolf H. hätte von der Zerschlagung des Restes der Tschechischen Republik gesprochen, dann dürft man nur Tschechei sagen, richtig?
"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst."
Voltair
Voltair
- Alexyessin
- Ehrenpräsident
- Beiträge: 91425
- Registriert: Do 17. Nov 2011, 22:16
- user title: Phönix
- Wohnort: wo´s Herzal is
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Also ich bin mit Sicherheit kein Ewiggestriger, sage aber immer noch Tschechei.PeterK hat geschrieben:(04 Dec 2019, 20:44)
Du hast vollkommen recht. Behörden/-vertreter sollten solchen Mist vermeiden. Andere übrigens auch.
(Welt, 24.03.2008)
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Es ist ganz einfach:
Ist es schwierig, das a) zu verstehen und b) zu berücksichtigen?Dort legt man Wert darauf, dass die Deutschen das Land in der Kurzform Tschechien nennen und nicht Tschechei, weil dieser Begriff bei den Nazis beliebt war;
Re: Nazi-Sprachgebrauch im Beschluß eines Amtsgerichts
Die amtliche Staatsbezeichnung heißt Česko oder Česká republika, auf deutsch heißt das "Böhmen" oder "Böhmische Republik"
"Tschechien" oder "Tschechei" ist bereits eine Eindeutschung des tschechischen Wortes unter Verdrängung des während der 800 Jahre zuvor gebräuchlichen deutschen Ausdrucks.
"Tschechien" oder "Tschechei" ist bereits eine Eindeutschung des tschechischen Wortes unter Verdrängung des während der 800 Jahre zuvor gebräuchlichen deutschen Ausdrucks.