Emin hat geschrieben:(15 Oct 2019, 15:57)
Es spielt keine Rolle, ob zuvor ein Angriffskrieg erfolgt ist, noch ist irgendwo im NATO-Vertrag davon die Rede, dass der Schutz des Territoriums nur im Falle eines Verteidigungskrieges erfolgt, was auch immer das genau sein soll. Dort steht explizit drinnen, dass jeder Angriff auf das Territorium der Türkei den Bündnisfall auslöst. Siehe dazu Artikel 6 des Nordatlantikvertrages.
Art. 5 des NATO-Vertrags beruft sich auf Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen, der wiederum das Recht zur Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff formuliert. Dass das auch für den Fall eines gescheiterten Angriffskrieges gelten soll, halte ich für sehr weit hergeholt, schließlich sind Angriffskriege völkerrechtlich geächtet.