Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland für alle Beteiligten in der Regel strafbar. Bis auf einige Ausnahmen. Die Strafbarkeit gehört aber gar nicht in den Bereich Schwangerschaft und Abbruch hinein. Schon alleine das Ganze Teil des Strafgesetzbuches zu machen, zeigt, wie mittelalterlich es noch zugeht. Bis zur 12. Woche muss die Frau selbstverständlich immer straffrei abbrechen können, und das auch ohne Zwangsberatung, bei entsprechenden medizinischen Indikationen auch später noch. Die Kriminalisierung der abbrechenden Frauen und Ärzte muss schnellstens beendet werden. Wo leben wir denn.Skeptiker hat geschrieben:(15 Aug 2019, 17:59)
Für welche Regelung bist Du den? Aktuelle Fristenlösung mit Beratung, Frist erweitern ohne Beratung, 218 Streichen ohne Ersatz?
Sicherlich hat die Frau einen Großteil der Entscheidungsgewalt. Aber sie ist auch nicht Herrin über Leben und Tod, insbesondere bei diesem Thema durchaus relevant.
So, wie es in der DDR ab 1972 geregelt war, sollte es auch heute wieder geregelt werden:
Zitat:
"Mit seiner Verabschiedung wurde in der DDR für den Schwangerschaftsabbruch in Abkehr von der zuvor geltenden indikationsbasierten Regelung eine grundlegende Neufassung der Gesetzeslage in Form einer Fristenlösung eingeführt. Nach dieser erhielten Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach dem Beginn einer Schwangerschaft über deren Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden. Für den beteiligten Arzt bestand gemäß dem Gesetz die Pflicht zur Beratung der Schwangeren über die medizinische Bedeutung des Eingriffs und über die künftige Anwendung schwangerschaftsverhütender Methoden und Mittel."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C ... ngerschaft