Weltregierung hat geschrieben:(27 Jul 2019, 06:50)
Das sächsische Wahlgesetz ist im Internet verfügbar. Warum lesen Sie nicht einfach selbst nach, anstatt ständig danach zu plärren, dass man Ihnen hier alles vorkaut? Spoiler: Im sächsischen Wahlgesetz steht nicht explizit drin, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden darf. Dass keine Chancengleichheit der Kandidaten mehr gegeben ist, wenn ab Listenplatz 31 plötzlich das Wahlverfahren geändert wird, sollte aber eigentlich jedem klar sein. Nur Ihnen irgendwie nicht, Sie sind hier ja noch mitten in der demokratischen Meinungsbildung.
Eine Änderung des Wahlverfahrens bei der Kandidatenaufstellung ist vollkommen normal und wird vielfach praktiziert und akzeptiert. Der Punkt, an dem man nun alles aufzuhängen scheint, ist, dass der Wechsel nicht von vornherein festgelegt wurde.
Allerdings verstehe ich diesen Punkt auch nicht. Die Parteiversammlung ist nun einmal das höchste Gremium einer Partei. Warum sollte sie eine Änderung des Wahlverfahrens nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt festlegen können? Die innerparteiliche Demokratie unterliegt nun einmal anderen Regeln als die Volkswahl; letztlich entscheidet die Partei zu großen Teilen selbst, wie sie vorgeht. Selbst eine offensichtliche Diskriminierung von Männern, wie sie bei den Grünen gang und gäbe ist, wird akzeptiert: So selbständig sind die Parteien in ihrer Handlungsweise, zumindest die Parteien, die gute Drähte in die Machtzentren haben.
Mich stört bei der ganzen Sache, dass sie komplizierter gemacht wird, als sie ist. Es werden irgendwelche Regeln postuliert, die nirgendwo niedergeschrieben sind. Das öffnet Tür und Tor für Willkürentscheidungen, wie sie ja der Wahlausschuss gegen die AfD gefällt hat, meiner Meinung nach aus politischen Gründen. Demokratie lebt eben auch von Transparenz, und die ist hier nicht gegeben.