Recht ist auch Ermessenssache von Richtern!
Es gibt durchaus Richter die Unorthodox
denken!
Moderator: Moderatoren Forum 2
Und warum nicht?Julian hat geschrieben:(23 Jul 2019, 22:50)
1) Sie haben beispielsweise auf den Blog eines Mitglieds des Bundestages der Linkspartei verlinkt. Ja, sie ist Rechtsanwältin - aber bitteschön, was soll an dieser Quelle objektiv sein? Sie macht Politik, das ist auch ihr Recht, aber das ist doch keine juristische, objektive Auseinandersetzung mit dem Thema.
Echt sicher, dass er die Entscheidung für juristisch falsch hält? Hast Du auch seine Vorbemerkung gelesen:Julian hat geschrieben: 6) Hier wurde dann noch der Politikwissenschaftler Patzelt verlinkt, der - aus Sicht des Politikwissenschaftlers, juristische Kompetenz beansprucht er nicht - die Entscheidung für falsch hält.
https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p4512654
https://wjpatzelt.de/2019/07/05/sachsen ... -gerettet/
Das ist nichts neues. Aber was hat das jetzt mit "verbiegen" zu tun?Ger9374 hat geschrieben:(23 Jul 2019, 22:53)
Recht ist auch Ermessenssache von Richtern!
Es gibt durchaus Richter die Unorthodox
denken!
Du meinst Montagsdemo ? ...im Grossen Stil ?
https://www.tagesschau.de/inland/afd-sa ... e-101.htmlDie AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage wegen nicht zugelassener Wahllisten in Sachsen gescheitert. Die Karlsruher Richter bewerteten den Fall nicht inhaltlich, sondern wiesen die Verfassungsbeschwerde aus formellen Gründen ab.
Der Antrag der AfD sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet gewesen, teilte das Gericht mit. Deswegen hätte die Partei erklären müssen, warum das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte.
Auch weitere rechtliche Ausführungen seien nicht ausreichend. Es sei nicht klar, warum bestimmte Grundgesetzartikel verletzt seien. Außerdem habe die Beschwerdeführerin bestimmte Papiere nicht vorgelegt, zum Beispiel der Brief der Landeswahlleiterin, in dem diese aufgefordert hatte, die Liste mit den Bewerbern für die Wahl nachzubessern.
Außerdem verwies das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei Fragen zum Landtagswahlrecht zuerst die Verfassungsgerichte der Länder zuständig seien. Der sächsische Verfassungsgerichtshof will am Donnerstag in der Sache verhandeln.
Ich glaube ja eher, die AfD hat ein Problem mit der Achtung von Normen, schließlich repräsentiert sie ja die überwältigende Mehrheit von 10% der Bevölkerung und muss sich nicht um Papierkram kümmern.Sören74 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 13:53)
Irgendwie scheinen die Juristen der AfD generelle formelle Schwächen aufzuweisen. Kurzum, hat die AfD ein Kompetenzproblem?
Hier die gesamte Begründung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 9-050.html
Das wäre dann das nächste klassische Eigentor, rühmt sie sich doch der Tatsache, in ihren Reihen fänden sich viele Akademiker, u.a. auch Juristen.Moses hat geschrieben:(24 Jul 2019, 14:22)
Ich vermute, die Begründung, dass doch die Partei noch soo jung sei und nicht über das nötige Personal mit der entsprechenden Schulung verfüge wird bald folgen . . .
Ja, wie schon Nico Semsrott fragte, was machen die Juristen beruflich?Vongole hat geschrieben:(24 Jul 2019, 14:26)
Das wäre dann das nächste klassische Eigentor, rühmt sie sich doch der Tatsache, in ihren Reihen fänden sich viele Akademiker, u.a. auch Juristen.
Ich glaube ein IQ > 3m Feldweg reicht schon.Quatschki hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:24)
Für die ordnungsgemäßte Teilnahme an demokratischen Wahlen in Sachsen braucht man halt den Passierschein A38
Vom Besatzer abgestempelt und in der Liste der zugelassenen Wähler eingetragen und genehmigt.Quatschki hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:24)
Für die ordnungsgemäßte Teilnahme an demokratischen Wahlen in Sachsen braucht man halt den Passierschein A38
Die AfD könnte natürlich sich in der Opferrolle suhlen.
....es gibt ein aktives und passives Wahlrecht....
Sie hätten doch sicherlich grösste Not,Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:32)
....es gibt ein aktives und passives Wahlrecht....
.....und für das passive muss man noch gute Beziehungen haben.....
Nö da gibts den BuntenTag....da steht das drin - wenn man mit Koookle sooocht.Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:51)
Sie hätten doch sicherlich grösste Not,
ein paasives Wahlrecht in Deutschland zu belegen, oder?
Passives Wahlrecht
„Passives Wahlrecht“meint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Beispielsweise können in das Amt des Bundespräsidenten nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.
Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
Na denn suchen wir doch mal gemeinsam nach dem passiven Wahlrecht in Sachsen.Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:05)
Nö da gibts den BuntenTag....da steht das drin - wenn man mit Koookle sooocht.
Such doch selbst. Du hattest nach D gefragt..... geht Dein Googel nicht ?Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:13)
Na denn suchen wir doch mal gemeinsam nach dem passiven Wahlrecht in Sachsen.
Gibt es da was?
Ich bin gespannt!
Sorry aber wenn ich nach D bei Google nachfrage,Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:23)
Such doch selbst. Du hattest nach D gefragt..... geht Dein Googel nicht ?
Ja - ähmmmm bedienen muss manns können....Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:33)
Sorry aber wenn ich nach D bei Google nachfrage,
erscheint alles, aber nichts für dieses Forum relevantes.
Nebenbei erwähnt sei das Wort Doof,
das trifft aber für Sie nicht zu, oder?
AMT 24 - SachsenMit der Bewerbung um einen Sitz im Sächsischen Landtag nehmen Wahlberechtigte zur Landtagswahl ihr passives Wahlrecht wahr. Für die Landtagswahl in Sachsen können Sie kandidieren, wenn Sie am Wahltag
Deutscher* im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens zwölf Monaten in Sachsen ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit keine sonstige Wohnung im Bundesgebiet vorhanden ist.
Wer darf nicht in den Landtag gewählt werden?
wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt
wer seine Angelegenheiten nicht mehr allein zu besorgen vermag und unter rechtlicher Betreuung für alle Angelegenheiten steht (Vollbetreuung, nicht nur durch einstweilige Anordnung)
wer im Zusammenhang mit einer Straftat wegen einer psychischen Störung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien haben die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorzuschlagen (Kreiswahlvorschlag) und / oder eine Landesliste einzureichen.
Wahlberechtigte, die nicht als Partei auftreten, können hingegen nur Wahlkreisbewerber vorschlagen (Kreiswahlvorschlag).
Jede Person kann nur für einen Wahlkreis und / oder für eine Landesliste vorgeschlagen werden.
Wahlbeteiligung von Parteien
Ist die Partei nicht bereits im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landesparlament vertreten, muss sie spätestens bis zum 90. Tag vor der Wahl um 18 Uhr schriftlich anzeigen, dass sie sich an der Wahl beteiligt. Hat der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt, kann die Partei Kreiswahlvorschläge und / oder eine Landesliste zur Wahl einreichen.
Wo war jetzt Ihr Problem ?Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:34)
Ja - ähmmmm bedienen muss manns können....
AMT 24 - Sachsen
Gebetsmühle : Teeernte ist Angstfrei ....Null Problemo und frisst Katzen.Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:53)
Wo war jetzt Ihr Problem ?
Haben Sie ein Problem mit dieser Demokratie und Verfassung?
Dann schreiben Sie hier in klaren Worten.
Oder fühlen Sie sich doch als Opfer.
Schreiben Sie doch einfach, was Sie verletzt hat.
AMT 24- Sachsen,
was soll das Sein?
Ergebnis gleich oben .....erste Reihe....nein ....omg....2. Zeile !!Mit der Bewerbung um einen Sitz im Sächsischen Landtag nehmen Wahlberechtigte zur Landtagswahl ihr passives Wahlrecht wahr. Für die Landtagswahl in Sachsen
Nein, all das was Sie hier erzählen stimmt vielleicht,Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 20:07)
Gebetsmühle : Teeernte ist Angstfrei ....Null Problemo und frisst Katzen.
Die Katze ist das Opfer....aber sehr lecker. Du müsstest einen dickeren Kopp und längere Zähne haben....damit hier wer "verletzt" wird.
Google geh auch reverse...
Suchtext:
Ergebnis gleich oben .....erste Reihe....nein ....omg....2. Zeile !!
https://amt24.sachsen.de
24 Stunden AMT...... Sachsen....
Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 20:25)
Nein, all das was Sie hier erzählen stimmt vielleicht,
und darüber müssen wir schreiben.
Aber behaupten Sie doch bitte nicht,
das sich Wähler paasiv an Landtagswahlen beteiligen.
Was soll das?
https://www.wahlrecht.de/kommunal/sachsen.htmlAktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat.
Das war doch Ihr Thema.Teeernte hat geschrieben:(24 Jul 2019, 20:34)
https://www.wahlrecht.de/kommunal/sachsen.html
ohmannnnn
Fahrradkette.Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 20:51)
Das war doch Ihr Thema.
Sie hätten es doch jederzeit erklären können.
Warum tun Sie es nicht?
https://www.politik-forum.eu/index.php? ... h=f404984d
Ja, obwohl das Wort "rechts" vorkommt.Sören74 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 23:38)
Merke, Rechtstaatlichkeit für die AfD, ein Buch mit sieben Siegeln.
Ja, vermutlich schaut man schon jetzt interessiert nach Polen.Gen_Y hat geschrieben:(25 Jul 2019, 15:32)
Ja, obwohl das Wort "rechts" vorkommt.
Naja, allzulange wird es nicht mehr dauern, dann darf die AfD die Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Bis dahin gehen die Scharmützel weiter.
Das wäre aber das erste Mal, dass Du auf einen Grünen hörst, oder?Fliege hat geschrieben:(25 Jul 2019, 19:48)
"Nach allem, was wir wissen, hätte die AfD-Liste zur sächsischen Landtagswahl nicht gekürzt werden dürfen" (Grünen-Wahlrechtsexperte Wilko Zicht gegenüber der Tageszeitung; TAZ online, 24. Juli 2019).
Nun halte ich die Angelegenheit für geklärt.
Wenn er recht hat, hat er recht.Sören74 hat geschrieben:(25 Jul 2019, 20:19)
Das wäre aber das erste Mal, dass Du auf einen Grünen hörst, oder?
Es wäre nett,
Die Sachsen versuchen, ihre Landtagswahl zu retten. Das ist ein Zeichen der Hoffnung, die Demokratie möge trotz des Versagens eines subalternen Landeswahl-"Ausschusses" keinen Schaden nehmen.Senexx hat geschrieben:(25 Jul 2019, 20:30)
AfD darf 31 Kandidaten aufstellen.
Wobei nicht gesagt ist, dass bei der endgültigen Entscheidung nicht wieder auf 18 zurückgeht. Es ging um eine Eilentscheidung, endgültig wird wohl Mitte August entschieden und da kommt nochmal alles auf dem Prüfstand. Und selbst dann kann immer noch nach der Wahl von der Gegenseite geklagt werden. Es ist nur ein Zwischenergebnis, also ruhig Blut. Übrigens wenn die AfD wirklich über 25% erzielen sollte, stände die Partei wieder vor demselben Problem.Liberty hat geschrieben:(25 Jul 2019, 21:47)
Die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Liste der AfD auf 18 Kandidaten zusammenzustreichen war höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Das sagt die Präsidentin des sächsischen Verfassungsgerichtshofes. Zugleich wurden Kandidaten 30 der AfD-Liste zugelassen.
Ich interpretiere das jetzt mal als Spam.
Nope.
Das hätte man auch schreiben können - und den Spam-Post vermeiden.Senexx hat geschrieben:(25 Jul 2019, 22:28)
Nope.
Ich begrüße die Entscheidung des sächsischen Gerichts.
Es könnte sich, wohlwollend interpretiert, um einen Verbotsirrtum handeln, das heißt, die Ausschüssler irrten sich dahingehend, dass wegen rechtsstaatlicher Erwägungen verboten war, was sie taten (nämlich Konkurrenz schon vor der Wahl einzuschränken).Senexx hat geschrieben:(25 Jul 2019, 22:23)
Nieder mit den Feinden des Rechtsstaates!
Doch.Misterfritz hat geschrieben:(25 Jul 2019, 22:33)
Das hätte man auch schreiben können - und den Spam-Post vermeiden.
So weit ich das sehe, muss man seine eigenen Posts nicht interpretieren
Oder die hellseherischen Fähigkeiten.Senexx hat geschrieben:(25 Jul 2019, 22:41)
Allgemein ist die Textinterpretationsfähigkeit hier ziemlich unterentwickelt.