Sören74 hat geschrieben:(23 Jul 2019, 15:42)Ich hatte es schon einem anderen User geschrieben, einen oder einige Juristen zu haben, die das so sehen, hilft nicht viel. Vor dem Landes- und Bundesverfassungsgericht müssen Mehrheitsentscheidungen getroffen werden.
Besser einen oder einige als gar keinen, meinen Sie nicht? Welcher Jurist unterstützt denn,
nachdem er sich mit dem sächsischen Wahlgesetz und der Kandidatenliste der AfD tatsächlich detailliert auseinandergesetzt hat, die Position des Wahlausschusses? Und mit welcher Begründung?
Der Wahlausschuss hat hier Regeln zusammenfantasiert, die so gar nicht existieren und die keine gesetzliche Grundlage haben. Leider übernehmen unsere Medien in der Regel unkritisch und ohne eigene Recherche, was ihnen von den Kartellparteien vorgesetzt wird - solange es nur dem Kampf gegen Rechts dient.
Und wenn man einmal kritische Stimmen zu Wort kommen lässt, dann hinter einer Bezahlschranke.
SPIEGEL: Der Landeswahlausschuss in Sachsen hat beschlossen, dass nur die ersten 18 Kandidaten von der AfD-Liste gewählt werden können. In einem Beitrag für das "Verfassungsblog" nennen Sie das eine "demokratische Tragödie". Warum?
Schönberger: Weil die Landtagswahl, so wie es aussieht, nun in jedem Fall demokratischen Schaden nehmen wird. Da sich die Nichtzulassung der AfD-Liste jetzt nicht mehr korrigieren lässt, droht die Legitimität des Landtags zu erodieren, wenn später festgestellt wird, dass der Landeswahlausschuss hier falsch entschieden hat. Das schwächt die demokratischen Institutionen und nährt die Verschwörungstheorien und den Opfermythos der AfD.
SPIEGEL: Die AfD habe sich eben nicht an Regeln gehalten, urteilt der Wahlausschuss. Was hätte er da tun sollen?
Schönberger: Er hätte die Liste zulassen müssen. Und das wäre die einzig richtige [...]
https://www.spiegel.de/plus/afd-wahl-in ... 0164871532