Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

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Sevastopol
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Gebückt durchs Leben zu gehen und ja nichts hinterfragen. Ein Traum einer jeden Regierung.
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Wolverine
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Wolverine »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Wie gesagt, es macht keinen Sinn auf die Störenfriede einzugehen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Bremer »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:12)

Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).

Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.

Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
Sie können gern an Ihrem Stammtisch eine Diskussion darüber führen, welche Ausdrücke strafrechtlich relevant sein sollten.
Leute, die von Krebsgeschwuer, Invasoren und Asylschmarotzern faseln, sind braune Hetzer und nichts weiter und haben die Klappe zu halten. Damit sie das kapieren, ist manchmal wenigstens eine Geldstrafe fällig. Und nun jammern Sie weiter und sehen sich als diffamiertes Opfer.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Trifels »

Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)

Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.

Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.
FDer Begriff Invasion in Zusammenhang mit Migration erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB

Auch laut dem Verwaltungsgericht Dresden erfüllen die Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und seien deshalb von der Stadt Zittau aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden.

Info 1:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... ad73c.html

ansonsten schreddert und schwafelt der Mitposter vieles hier.
Denkanstoß. Gesicherte Quelle/Info -> take it or leave it.
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becksham
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von becksham »

Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:53)

Nö. Falsch. Aber von Dir erwartet ja auch niemand juristische Kenntnisse.
Er wurde verurteilt, weil er die Asylbewerber als "Invasoren aus dem islamischen Raum" bezeichnete. Ich schrub bereits. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Du willst uns jetzt aber hoffentlich nicht erklären wollen, er wäre auch verurteilt worden, wenn er sie als Menschen aus dem islamischen Raum bezeichnet hätte. :)
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Sevastopol
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:33)
Leute, die von Krebsgeschwuer, Invasoren und Asylschmarotzern faseln, sind braune Hetzer und nichts weiter und haben die Klappe zu halten.
Es sind ganz normale Worte, klar, kommt immer drauf an wer sie ausspricht, nicht wahr? Andere Leute aufzufordern die Klappe zu halten ist nicht sehr nett. Bitte unterlasse doch sowas.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Wenn man von einer Invasion aus dem muslimischen Raum spricht, dann deutet man an, dass eine gewaltsame Gegenwehr gegen Muslime legitim ist. Von daher halte ich das ebenfalls für Volksverhetzung.

Auch wenn man das mit dem muslimischen Raum weglässt und einfach von Invasion im Zusammenhang mit Migration redet, dann gilt dasselbe.

Jetzt mal abgesehen davon ist das unsachlicher Scheiss. Wer will denn mit so einem über Lösungen diskutieren?
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Julian
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

Trifels hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:38)

FDer Begriff Invasion in Zusammenhang mit Migration erfüllt den Tatbestand des § 130 StGB

Auch laut dem Verwaltungsgericht Dresden erfüllen die Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und seien deshalb von der Stadt Zittau aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden.

Info 1:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... ad73c.html

ansonsten schreddert und schwafelt der Mitposter vieles hier.
Das Gerichtsurteil bezieht sich Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift (Zitat): "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Das heißt noch lange nicht, dass die Bezeichnung der Flüchtlingswelle als "Invasion" auch schon den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht müsste man dazu in die Urteilsbegründungen bei Stürzenberger und Pirincci schauen.

Deutsche darf man ja laut Gericht weiterhin offiziell als "Köterrasse" bezeichnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier würde mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn uns die Regierung zusammenstellen würde, was erlaubt ist und was nicht. Der Meinungskorridor ist eng, die Repression nimmt zu, und eigentlich kann es jeden mal treffen, der den Mund zu weit aufreißt und etwas gegen die Regierungspolitik sagt.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:52)

Das Gerichtsurteil bezieht sich Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift (Zitat): "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Das heißt noch lange nicht, dass die Bezeichnung der Flüchtlingswelle als "Invasion" auch schon den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht müsste man dazu in die Urteilsbegründungen bei Stürzenberger und Pirincci schauen.

Deutsche darf man ja laut Gericht weiterhin offiziell als "Köterrasse" bezeichnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier würde mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn uns die Regierung zusammenstellen würde, was erlaubt ist und was nicht. Der Meinungskorridor ist eng, die Repression nimmt zu, und eigentlich kann es jeden mal treffen, der den Mund zu weit aufreißt und etwas gegen die Regierungspolitik sagt.
Eventuell äussert man seine Kritik einfach sachlich, dann wird man auch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt.

Man kann doch die Dinge klar beim Namen nennen. Das verbietet doch niemand. Warum muss man gleich Kriegsrhetorik anwenden?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Wolverine »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:54)

Eventuell äussert man seine Kritik einfach sachlich, dann wird man auch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt.

Man kann doch die Dinge klar beim Namen nennen. Das verbietet doch niemand. Warum muss man gleich Kriegsrhetorik anwenden?
Nun, die Leute welche solche Plakate entwerfen sind in der Regel nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Auf der anderen Seite wird versucht die Grenzen auszutesten. 2015 war die überwiegende Stimmung pro Flüchtlinge und nur deshalb hat die Kanzlerin die fatalen Entscheidungen getroffen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

becksham hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:46)

Du willst uns jetzt aber hoffentlich nicht erklären wollen, er wäre auch verurteilt worden, wenn er sie als Menschen aus dem islamischen Raum bezeichnet hätte. :)
Mir ist gar nicht so klar, weswegen er verurteilt wurde. Hier ein Artikel zu dem Prozess in Duisburg:
Stürzenberger hatte von Vergewaltigungen durch islamische Asylbewerber berichtet, davon gesprochen, dass man Angst haben müsse, dass Kinder auf dem Schulweg beraubt oder ihnen Drogen zugesteckt würden. Er sprach von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum und warnte davor, dass jeder Moslem, der den Koran ernst nehme, in einem Ungläubigen nur einen Feind und in dessen Besitz nur Beute sehe. Zudem hatte er linke Gegendemonstranten als Idioten, deren Köpfe als „hohlraumversiegelt“ bezeichnet.

Stürzenberger gab unumwunden zu, dass er das alles gesagt habe. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe seiner Bemerkungen aus dem Zusammenhang gerissen. Dem 53-Jährigen gelang es, einen großen Teil der Anklage zu entkräften, indem er von ihm beschriebene Ereignisse als tatsächliches Geschehen belegen konnte, für von ihm genannte Zahlen und Daten offizielle Statistiken vorlegte.
[...]
Die Richterin sah die Äußerungen in der Pegida-Rede des Angeklagten zuletzt aber nicht vollständig vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. An einigen Stellen habe der 53-Jährige, der zur Tatzeit bereits drei einschlägige Vorstrafen hatte, die Grenze zur Hetze „geringfügig überschritten“. Sie verurteilte Stürzenberger zu 2400 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 20 Euro).
https://www.waz.de/panorama/gericht/240 ... 76223.html

Man müsste wirklich die Urteilsbegründung lesen, weswegen er nun genau verurteilt wurde. Offenbar war vieles, was er gesagt hat, in Ordnung - nicht zuletzt, weil es einfach faktisch der Wahrheit entsprach.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:54)

Eventuell äussert man seine Kritik einfach sachlich, dann wird man auch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt.

Man kann doch die Dinge klar beim Namen nennen. Das verbietet doch niemand. Warum muss man gleich Kriegsrhetorik anwenden?
Meine Art ist das ja auch nicht. Trotzdem kann man doch nicht in Abrede stellen, dass einige Menschen getötet wurden, die ohne die unkontrollierte Einwanderung noch leben würden. Beispiele gibt es genug, man schlage eine beliebige Zeitung auf und lese Polizei- und Prozessberichte.

Man muss nicht mit allem, was man nicht verbietet, übereinstimmen. Es geht zunächst nur darum, ob man etwas sagen darf oder nicht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:58)

Nun, die Leute welche solche Plakate entwerfen sind in der Regel nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
Auf der anderen Seite wird versucht die Grenzen auszutesten. 2015 war die überwiegende Stimmung pro Flüchtlinge und nur deshalb hat die Kanzlerin die fatalen Entscheidungen getroffen.
Es gibt Grenzen. Und wo die Grenzen verlaufen entscheiden die Gerichte. Und das ist auch gut so.

Das Handeln der Regierung sollte man jedenfalls sachlich kritisieren. Klar wird es auch manchmal polemisch oder populistisch, aber gewisse Grenzen sollte man nicht überschreiten.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:01)

Meine Art ist das ja auch nicht. Trotzdem kann man doch nicht in Abrede stellen, dass einige Menschen getötet wurden, die ohne die unkontrollierte Einwanderung noch leben würden. Beispiele gibt es genug, man schlage eine beliebige Zeitung auf und lese Polizei- und Prozessberichte.

Man muss nicht mit allem, was man nicht verbietet, übereinstimmen. Es geht zunächst nur darum, ob man etwas sagen darf oder nicht.
Das Problem ist, dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf.

Wer scharfe Worte für kriminelle Flüchtlinge wählt, der wird nicht viel Widerspruch erfahren. Aber die ganze Gruppe als Invasoren zu bezeichnen ist meiner Meinung nach tatsächlich Volksverhetzung.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Wolverine »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:01)

Meine Art ist das ja auch nicht. Trotzdem kann man doch nicht in Abrede stellen, dass einige Menschen getötet wurden, die ohne die unkontrollierte Einwanderung noch leben würden. Beispiele gibt es genug, man schlage eine beliebige Zeitung auf und lese Polizei- und Prozessberichte.

Man muss nicht mit allem, was man nicht verbietet, übereinstimmen. Es geht zunächst nur darum, ob man etwas sagen darf oder nicht.
Sagen darf man in Deutschland alles. Die Grenzen dazu findet man in Art. 5(2)GG.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Wolverine »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:06)

Das Problem ist, dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf.

Wer scharfe Worte für kriminelle Flüchtlinge wählt, der wird nicht viel Widerspruch erfahren. Aber die ganze Gruppe als Invasoren zu bezeichnen ist meiner Meinung nach tatsächlich Volksverhetzung.
Es wird aber erst im Zusammenhang mit der Herkunft zur Volksverhetzung. Das ist der springende Punkt. Im Fall von Stürzenberger war es der Hinweis auf "muslimische" Invasoren.
Also ein direkter Bezug zur Religion oder der Herkungt der Flüchtlinge. Dann sind wir bei Volksverhetzung.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:06)

Das Problem ist, dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf.

Wer scharfe Worte für kriminelle Flüchtlinge wählt, der wird nicht viel Widerspruch erfahren. Aber die ganze Gruppe als Invasoren zu bezeichnen ist meiner Meinung nach tatsächlich Volksverhetzung.
Man darf aber alle Deutschen über einen Kamm scheren und als "Köterrasse" bezeichnen. Von daher verstehe ich die Logik der Gerichte nicht, außer eben, sie richten politisch nach dem aktuellen Zeitgeist.

Bei der Bezeichnung "Invasoren" bin ich mir, wie gesagt, nicht über die juristische Lage sicher; Stürzenberger bezog das Urteil auf die Bezeichnung "Asylschmarotzer" für diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben.

Es gibt ja auch noch freiheitlichere Länder wie z.B. Ungarn, wo man sagen darf, was man denkt. Nur verstehe ich nicht, dass viele Deutsche ihr Land immer noch für einen Hort der Freiheit halten. Das ist es seit einiger Zeit nicht mehr.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von VaterMutterKind »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:15)

Man darf aber alle Deutschen über einen Kamm scheren und als "Köterrasse" bezeichnen. Von daher verstehe ich die Logik der Gerichte nicht, außer eben, sie richten politisch nach dem aktuellen Zeitgeist.

Bei der Bezeichnung "Invasoren" bin ich mir, wie gesagt, nicht über die juristische Lage sicher; Stürzenberger bezog das Urteil auf die Bezeichnung "Asylschmarotzer" für diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben.

Es gibt ja auch noch freiheitlichere Länder wie z.B. Ungarn, wo man sagen darf, was man denkt. Nur verstehe ich nicht, dass viele Deutsche ihr Land immer noch für einen Hort der Freiheit halten. Das ist es seit einiger Zeit nicht mehr.
Dieser Schwachsinn mit der Köterrasse ist im Rahmen einen angeblich satirischen Beitrages gefallen. Im Zweifel haben sich die Gerichte halt für die Kunstfreiheit entschieden.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:17)

Dieser Schwachsinn mit der Köterrasse ist im Rahmen einen angeblich satirischen Beitrages gefallen. Im Zweifel haben sich die Gerichte halt für die Kunstfreiheit entschieden.
Nein, das was nicht satirisch gemeint, und das war auch nicht der Grund dafür, dass kein Prozess folgte. Der Grund war, dass die Deutschen keine "Gruppe" darstellen - im Gegensatz zu Türken, Flüchtlingen, Moslems etc.
Die Wut war offenbar groß bei Malik Karabulut. Nach der Armenien-Resolution des Bundestags im vergangenen Juni veröffentlichte das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg auf Facebook Hassposts gegen Deutsche und Deutschland.

Einem Bericht des NDR-"Hamburg Journals" zufolge schrieb Karabulut, der sich 2011 erfolglos um ein Bürgerschaftsmandat für die Grünen beworben hatte, unter anderem auf Türkisch: "Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt - und wir schweigen immer noch." Zudem soll er die Deutschen als "Köterrasse" oder "Hundeclan" bezeichnet haben.

Der Fall landete bei der Justiz: Insgesamt gingen 20 Anzeigen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ein, die den Ausspruch "Köterrasse" betrafen. Dass die Beschimpfung die Gemüter besonders erhitzte, verwundert nicht. Sie fällt in eine Zeit, in der das deutschtürkische Verhältnis von einer Krise in die andere schlittert. Einige Wochen vor Karabuluts Entgleisung hatte der türkische Präsident Erdogan den deutschen TV-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedicht angezeigt.

Nun ist der Fall Karabulut zurück in den Schlagzeilen. Denn am 15. Februar hat die Hamburger Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Seine Äußerungen hätten keine strafrechtlichen Konsequenzen, sagt nun Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Weder der Tatbestand der Volksverhetzung noch der der Beleidigung sei erfüllt.

Erläuterungen der Staatsanwaltschaft

Die Begründung der Anklagebehörde: Der Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) zielt auf einzelne Teile der Bevölkerung ab, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, religiösen, weltanschaulichen, sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen unterscheiden lassen.

"Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt", sagt Frombach. "Und hier ist es ja gerade nicht der Fall."

"Alle Deutschen" sind nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft demnach keine solche Gruppe.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 36813.html

Die Ausrede, es handele sich um Satire und Kunstfreiheit, wurde eher für verschiedene Artikel, die in der taz erschienen, verwendet. Die Deutschen werden darin - dem Niveau des linken Hetzblattes entsprechend - fortgesetzt rassistisch geschmäht und ihnen wird der Untergang gewünscht:
Der deutsche Hass auf Muslim_innen und die Paranoia vor einer – was auch immer das sein soll – Islamisierung der deutschen (wortwörtlich) Dreckskultur hält Kartoffeln davon ab, ein schöneres Leben zu führen.
[...]
Aber Kartoffeln sind nicht strategisch klug, sie sind ignorant, geschichtsverdrossen und besserwisserisch.
[...]
Sarrazin hat auf 464 Seiten Verantwortliche für die Abschaffung Deutschlands gesucht, aber die größte Problemkindergruppe vergessen: die Deutschen selbst. Sie schaffen sich selber ab. Ich hoffe, sie beeilen sich.
https://taz.de/Kolumne-Habibitus/!5453932/

Im neuen "Westfernsehen" stößt so etwas auf Ablehnung - da sieht man mal, wie Leute mit Verstand urteilen.
Man stelle sich vor, das kleine deutsche Blatt Junge Freiheit, eine nach Eigendefinition konservative, nach Definition der Kritiker neurechte Wochenzeitung, hätte unter dem Titel: «Türken, schafft Euch ab!», die Kolumne eines deutschen Autors publiziert, der sich auf verächtliche und verletzende Weise über Türken im Allgemeinen und einzelne türkische Individuen im Besonderen ausgelassen hätte.

Der Kolumnist hätte zum Beispiel einen deutsch-türkischen Erfolgsautor als «muselmanischen Kümmel» bezeichnet, der «gerne viel Scheisse labert, wenn der Tag lang ist»; hätte Türken in seiner Kolumne durchgehend als «Kanaken» bezeichnet; hätte geschrieben: «Der türkische Hass auf Deutsche und die Paranoia vor einer – was immer das sein soll – Verwestlichung der türkischen (wortwörtlich) Dreckskultur hält Kanaken davon ab, eine schöneres Leben zu führen»; oder weiter, «Kanaken» hätten «lieber Bremsspuren in den Unterhosen» und würden «ein erhöhtes Risiko für Geschlechtskrankheiten verteidigen, als ein sauberes, westliches Sitzklo zulassen». Hätte Kanaken pauschal als «ignorant, geschichtsverdrossen und besserwisserisch» abqualifiziert, um schliesslich den Türken zu wünschen: «Sie schaffen sich selber ab. Ich hoffe, sie beeilen sich.»

Primitiv und abstossend

Ein derart primitives und abstossendes Elaborat hätte zu Recht rundum Empörung und Zurückweisung hervorgerufen. Die grossen nationalen Zeitungen und TV-Stationen hätten darüber berichtet, Anti-Rassismus-Gruppen vor einer Wiederkehr des Faschismus gewarnt und bundesweit Demonstrationen gegen Hass von Rechts organisiert, im Bundestag wäre der Artikel der konservativen Jungen Freiheit ein Thema für mahnende Wortmeldungen und Diskussionen über verschärfte juristische Werkzeuge gegen Hetze in den Medien gewesen.

Und wahrscheinlich hätte sich auch Präsident Erdogan die Chance nicht entgehen lassen, sich als Beschützer seines im angeblich rassistischen Deutschland bedrohten türkisch-muslimischen Volks in Szene zu setzen.

«Deutsche, schafft Euch ab»

Nun ist ein quasi identisches Elaborat tatsächlich erschienen, nämlich in der linken Berliner taz vom 22. Oktober letzten Jahres. Geschrieben hatte die Kolumne nicht ein weisser Mann, sondern eine junge Frau, die aus Iran stammende, in Deutschland aufgewachsene Hengameh Yaghoobifarah.

Und Objekt ihrer Verachtung sind nicht die Türken, sondern die Deutschen. «Deutsche, schafft Euch ab», lautet die Überschrift ihres Beitrags, in dem sie ihre deutschen Mitbürger konsequent als «Kartoffeln» tituliert, Erfolgsautor Thilo Sarrazin als «rechter Lauch, der gerne viel Scheisse labert», beschimpft und die Abschaffung der «Kartoffeln» und ihrer «deutschen (wortwörtlich) Dreckskultur» herbeiwünscht: «Sie schaffen sich selbst ab. Ich hoffe, sie beeilen sich.»

Yaghoobifarahs Schmierenstück erregte kaum Aufsehen. Die Initiative «No Hate Speech», vom Europarat ins Leben gerufen und vom Bundesfamilienministerium unterstützt, erklärte auf Anfrage zur taz-Kolumne: «Wir sehen da keine Menschenfeindlichkeit, höchstens satirisch zugespitzte Kritik, ergo auch keinen Handlungsbedarf.»
[...]
Und was meint die Autorin zur Kritik? Ihre Kolumne könne schon rein juristisch keine Volksverhetzung sein, erklärte sie mit Verweis auf einen Gerichtsfall in Hamburg, bei dem der Deutsch-Türke und Grünenpolitiker Malik Karabulut vom Vorwurf der «Volksverhetzung» freigesprochen worden war. Er hatte auf Facebook die Deutschen als «Köterrasse» bezeichnet und den Wunsch gepostet, «möge Gott ihren Lebensraum zerstören».
https://www.bazonline.ch/leben/gesellsc ... y/12007867
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Wolverine »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:28)

Nein, das was nicht satirisch gemeint, und das war auch nicht der Grund dafür, dass kein Prozess folgte. Der Grund war, dass die Deutschen keine "Gruppe" darstellen - im Gegensatz zu Türken, Flüchtlingen, Moslems etc.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 36813.html

Die Ausrede, es handele sich um Satire und Kunstfreiheit, wurde eher für verschiedene Artikel, die in der taz erschienen, verwendet. Die Deutschen werden darin - dem Niveau des linken Hetzblattes entsprechend - fortgesetzt rassistisch geschmäht und ihnen wird der Untergang gewünscht:

https://taz.de/Kolumne-Habibitus/!5453932/

Im neuen "Westfernsehen" stößt so etwas auf Ablehnung - da sieht man mal, wie Leute mit Verstand urteilen.


https://www.bazonline.ch/leben/gesellsc ... y/12007867
Tscha, offensichtlich funktionieren die Provokationen nicht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Vongole »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 15:15)

Man darf aber alle Deutschen über einen Kamm scheren und als "Köterrasse" bezeichnen. Von daher verstehe ich die Logik der Gerichte nicht, außer eben, sie richten politisch nach dem aktuellen Zeitgeist.
Bei der Bezeichnung "Invasoren" bin ich mir, wie gesagt, nicht über die juristische Lage sicher; Stürzenberger bezog das Urteil auf die Bezeichnung "Asylschmarotzer" für diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben.

Es gibt ja auch noch freiheitlichere Länder wie z.B. Ungarn, wo man sagen darf, was man denkt. Nur verstehe ich nicht, dass viele Deutsche ihr Land immer noch für einen Hort der Freiheit halten. Das ist es seit einiger Zeit nicht mehr.
Doch das ist es, wie man schon an diesem Forum sieht, das Ihnen nach wie vor jede Art der freien "Meinungsäußerung" zugesteht.
Allerdings muss ich zugeben, dass Orban Ihnen - im Gegensatz zur Bundesregierung - wahrscheinlich bereits einen Verdienstorden umgehängt hätte, denn seine Rhetorik, seine Hetztiraden
gegen Flüchtlinge, freie Presse, überhaupt gegen alles, was nicht in sein rückwärts gewandtes Menschenbild passt, haben Sie wirklich verinnerlicht und perfektioniert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Schnitter »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:45)

Falls Sie damit suggerieren möchten, ich sei rechtsextrem: Ich bin es nicht. Ich bin ein Anhänger der Freiheit - und dazu gehört eben auch die Meinungsfreiheit.
Und das Recht auf Volksverhetzung.

Gründe sind bekannt.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

Schnitter hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:09)

Und das Recht auf Volksverhetzung.

Gründe sind bekannt.
Der Grund ist die Liebe zur Freiheit - und die Erkenntnis, dass die Freiheit, gerade die Meinungsfreiheit, die Grundlage der Demokratie ist. Nicht, dass Sie das jemals verstehen würden.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Schnitter »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:17)

Der Grund ist die Liebe zur Freiheit - und die Erkenntnis, dass die Freiheit, gerade die Meinungsfreiheit, die Grundlage der Demokratie ist. Nicht, dass Sie das jemals verstehen würden.
Der Grund ist das Recht auf Volksverhetzung.

Die Strategie von NPD, AfD und anderer Rechtsextremisten war immer die Gleiche.

Das Problem ist dass es in Deutschland offensichtlich nicht mal 15 % Idioten gibt die dumm genug sind drauf reinzufallen.

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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Sevastopol »

Schnitter hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:22)

Der Grund ist das Recht auf Volksverhetzung.

Die Strategie von NPD, AfD und anderer Rechtsextremisten war immer die Gleiche.

Das Problem ist dass es in Deutschland offensichtlich nicht mal 15 % Idioten gibt die dumm genug sind drauf reinzufallen.

Beruhigend.
Es geht hier nicht um die NPD oder die AfD. Auch nicht um die 15% Menschen die Du beleidigst.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
Schnitter
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Schnitter »

Sevastopol hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:24)

Es geht hier nicht um die NPD oder die AfD. Auch nicht um die 15% Menschen die Du beleidigst.
Es geht um Rechtsextreme.

Ergo selbstredend die NPD, AfD und anderen braunen Unrat.
Bremer
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Bremer »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:17)

Der Grund ist die Liebe zur Freiheit - und die Erkenntnis, dass die Freiheit, gerade die Meinungsfreiheit, die Grundlage der Demokratie ist. Nicht, dass Sie das jemals verstehen würden.
Na klar, mit der Meinungsfreiheit ist es legitimiert, Fluechtlinge als *Krebsgeschwuer*, *Invasoren* oder *Asylschmarotzer* zu bezeichnen. Das hätten Sie gern.
Das haette ich auch nie für möglich gehalten, dass ich mich von Rechtsradikalen überhaupt in solch idiotische Diskussionen verwickeln lasse. Ein *Nazis raus!* reicht vollkommen als adäquate Antwort.
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Marmelada
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Marmelada »

Die Hetze gegen Tauber für eine Werbeeinlage für die Hetze von Stürzenberger unterbrechen - hier ist wirklich nichts mehr unmöglich, solange es nur rechtsextrem ist.
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Frank_Stein
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Es wird hier zu sehr das Thema links-rechts in den Vordergrund gelegt.
Es geht doch eher um die Frage, was gut für unsere Zukunft ist und die Zukunft unseres Landes.
Da gibt es zwei vollkommen gegensätzliche Richtungen und beide Richtungen bekriegen sich
mit allen Mitteln.

Also worum geht es:
Auf dieser Welt leben demnächst ca. 8 Mrd. Menschen mit steigender Tendenz. Diese steigende Tendenz findet überwiegend in den armen Regionen dieser Welt statt, während in Europa oder Nordamerika sich das Wachstum überwiegend durch steigende Lebenserwartung und durch Zuwanderung ergibt, während die Geburtenrate längst nicht mehr bestandssichernd ist.

Nun gibt es die eine Gruppe (dazu zähle ich mich auch), die gerne möchten, dass die Existenz unterschiedlicher Völker und Kulturen dieser Welt (vor allem auch die eigene) auch in Zukunft bestehen wird. Das wird aber für die westlichen Länder schwierig, da hier die niedrige Geburtenrate eine Halbierung der Bevölkerung alle zwei Generationen bewirkt, während in den Entwicklungsländern praktisch jeder Zehnte auf gepackten Koffern sitzt und wenn die genug Geld hätten, sich das teure Ticket nach Europa, die USA/Kanada oder Australien zu leisten, kämen viele von denen zu uns.

Die andere Gruppe in Deutschland sagt nun: Lasst sie zu uns kommen, denn wir brauchen wegen des demografischen Wandels, fehlender Fachkräfte usw. dringend Zuwanderung, denn man hat ja keine Lust bis 70 zu arbeiten und mehr Kinder in die Welt setzen, nein, viel zu anstrengend, auch nicht karrierefördernd und außerdem sind Kinder ja ganz schlecht für das Klima und den Geldbeutel.
Die eigene Kultur usw. ist einem eh egal und da man damit auch einigen Nazis ans Bein pinkeln kann ist man eh dafür, weil man für
alles ist, wogegen die anderen sind und umgekehrt.

Kurz: da sind zwei Gegensätze und es ist kaum möglich, einen Kompromiss zu finden.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

Marmelada hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:50)

Die Hetze gegen Tauber für eine Werbeeinlage für die Hetze von Stürzenberger unterbrechen - hier ist wirklich nichts mehr unmöglich, solange es nur rechtsextrem ist.
Herr Stürzenberger klärt u.a. darüber auf, welche Brutalitäten im Koran stehen. Das, finde ich, ist wichtig, gerade für Leute wie Sie, die vielleicht nicht viel Ahnung vom Islam haben. Auch wenn Stürzenberger auch meiner Meinung nach manchmal über das Ziel hinausschießt.

Und reden kann er, der Stürzenberger!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 18:59)

Herr Stürzenberger klärt u.a. darüber auf, welche Brutalitäten im Koran stehen. Das, finde ich, ist wichtig, gerade für Leute wie Sie, die vielleicht nicht viel Ahnung vom Islam haben. Auch wenn Stürzenberger auch meiner Meinung nach manchmal über das Ziel hinausschießt.

Und reden kann er, der Stürzenberger!
Der mehrfach vorbestrafte Stürzenberger steht der NPD nahe und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Reden konnte Goebbels auch, sicher. Und er war auch Fachmann für Religion.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Trifels »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 18:47)

Es wird hier zu sehr das Thema links-rechts in den Vordergrund gelegt.
Es geht doch eher um die Frage, was gut für unsere Zukunft ist und die Zukunft unseres Landes.
Da gibt es zwei vollkommen gegensätzliche Richtungen und beide Richtungen bekriegen sich
mit allen Mitteln.

Also worum geht es:
Auf dieser Welt leben demnächst ca. 8 Mrd. Menschen mit steigender Tendenz. Diese steigende Tendenz findet überwiegend in den armen Regionen dieser Welt statt, während in Europa oder Nordamerika sich das Wachstum überwiegend durch steigende Lebenserwartung und durch Zuwanderung ergibt, während die Geburtenrate längst nicht mehr bestandssichernd ist.

Nun gibt es die eine Gruppe (dazu zähle ich mich auch), die gerne möchten, dass die Existenz unterschiedlicher Völker und Kulturen dieser Welt (vor allem auch die eigene) auch in Zukunft bestehen wird. Das wird aber für die westlichen Länder schwierig, da hier die niedrige Geburtenrate eine Halbierung der Bevölkerung alle zwei Generationen bewirkt, während in den Entwicklungsländern praktisch jeder Zehnte auf gepackten Koffern sitzt und wenn die genug Geld hätten, sich das teure Ticket nach Europa, die USA/Kanada oder Australien zu leisten, kämen viele von denen zu uns.

Die andere Gruppe in Deutschland sagt nun: Lasst sie zu uns kommen, denn wir brauchen wegen des demografischen Wandels, fehlender Fachkräfte usw. dringend Zuwanderung, denn man hat ja keine Lust bis 70 zu arbeiten und mehr Kinder in die Welt setzen, nein, viel zu anstrengend, auch nicht karrierefördernd und außerdem sind Kinder ja ganz schlecht für das Klima und den Geldbeutel.
Die eigene Kultur usw. ist einem eh egal und da man damit auch einigen Nazis ans Bein pinkeln kann ist man eh dafür, weil man für
alles ist, wogegen die anderen sind und umgekehrt.

Kurz: da sind zwei Gegensätze und es ist kaum möglich, einen Kompromiss zu finden.
.....

Solange die Moralinisten ( Gesinnungsethiker ) , die Argumente der Verantwortungtragenen/Bewahrenden ( Verantwortungsethiker) nicht "ernst" nehmen....solange die Verantwortungstragenden die Moralisten nicht als ernste Gesprächspartner in der Weiterentwicklung der Gesellschaft nehmen.... geht die Spaltung weiter. Juuut so -> geht auf Knalleffekt.

Die Moralisten mit ihrem Gemöööt(lichen) haben, da wenig an Leistung gebunden, den Aufschlag. Erkennbar wird, das wird eher ein Netzball, als ein Netzroller.

Info 1:

http://www.kath-info.de/verantwortungsethik.html

Info 2:

https://philosophieren14.wordpress.com/ ... ungsethik/

Interessiert kein Schwein..Hauptsache Jeföööl !
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Frank_Stein
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:09)

Der mehrfach vorbestrafte Stürzenberger steht der NPD nahe und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Reden konnte Goebbels auch, sicher. Und er war auch Fachmann für Religion.

Ob eine Aussage wahr oder falsch ist, hängt weniger davon ab, wer diese Aussage macht, sondern eher davon, ob die Aussage wahr ist oder falsch.

Wenn man sich die Weltkarte anschaut und mal überprüft, in welchen Ländern dieser Welt die Christen in Sicherheit leben können, so
gilt das überwiegend für Länder mit mehrheitlich islamischen Glauben nicht.
Das hat seine Gründe, die auch im Koran zu suchen sind.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Julian »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:09)

Der mehrfach vorbestrafte Stürzenberger steht der NPD nahe und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Reden konnte Goebbels auch, sicher. Und er war auch Fachmann für Religion.
Stürzenberger steht nicht der NPD nahe. Wie kommen Sie denn darauf? Ist das ein Versuch, ihn zu diskreditieren?

Stürzenberger fühlt sich der Weißen Rose verbunden und ist beispielsweise ausgesprochen israelfreundlich. Er lehnt auch rechtsextreme Verschwörungstheorien ab.

Von wirklichen Rechtsextremen wird Stürzenberger angefeindet. Informieren Sie sich also besser, bevor Sie hier mutmaßen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Trifels hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:14)

.....

Solange die Moralinisten ( Gesinnungsethiker ) , die Argumente der Verantwortungtragenen/Bewahrenden ( Verantwortungsethiker) nicht "ernst" nehmen....solange die Verantwortungstragenden die Moralisten nicht als ernste Gesprächspartner in der Weiterentwicklung der Gesellschaft nehmen.... geht die Spaltung weiter. Juuut so -> geht auf Knalleffekt.

Die Moralisten mit ihrem Gemöööt(lichen) haben, da wenig an Leistung gebunden, den Aufschlag. Erkennbar wird, das wird eher ein Netzball, als ein Netzroller.

Info 1:

http://www.kath-info.de/verantwortungsethik.html

Info 2:

https://philosophieren14.wordpress.com/ ... ungsethik/

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Da ist was dran. Nur führt das Gesetz der Entropie dazu, dass die Bewahrenden verlieren werden.
Es gibt eben Dinge, die sich kaum rückgängig machen lassen. Jede Niederlage, die die Bewahrenden
einstecken müssen ist Endgültig und unumkehrbar.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:18)

Ob eine Aussage wahr oder falsch ist, hängt weniger davon ab, wer diese Aussage macht, sondern eher davon, ob die Aussage wahr ist oder falsch.

Wenn man sich die Weltkarte anschaut und mal überprüft, in welchen Ländern dieser Welt die Christen in Sicherheit leben können, so
gilt das überwiegend für Länder mit mehrheitlich islamischen Glauben nicht.
Das hat seine Gründe, die auch im Koran zu suchen sind.

Genau das ist das Problem im Land. Es wird nicht mehr um die Sache und um Argumente gestritten, sondern nur darum,
in welche Schublade man wen packen kann.
Wer bei bestimmten Fragen die besseren Argumente hat, scheint niemanden zu interessieren.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von DarkLightbringer »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:18)

Ob eine Aussage wahr oder falsch ist, hängt weniger davon ab, wer diese Aussage macht, sondern eher davon, ob die Aussage wahr ist oder falsch.

Wenn man sich die Weltkarte anschaut und mal überprüft, in welchen Ländern dieser Welt die Christen in Sicherheit leben können, so
gilt das überwiegend für Länder mit mehrheitlich islamischen Glauben nicht.
Das hat seine Gründe, die auch im Koran zu suchen sind.
Du engagierst dich doch selbst stark für das iranische Regime und jetzt sag nicht, die Bibel würde das so verlangen. ;)
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

DarkLightbringer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 19:27)

Du engagierst dich doch selbst stark für das iranische Regime und jetzt sag nicht, die Bibel würde das so verlangen. ;)
Nein, ich engagiere mich für den Erhalt der Unterschiedlichkeit der Völker und Kulturen auf dieser Welt.
Das bedeutet, jeder ist für sich selbst verantwortlich. Ich mische mich nicht in die Angelegenheiten fremder Völker ein und
erwarte umgekehrt, dass die sich bei uns nicht einmischen mögen (ein jeder bleibe auf seiner Scholle).
Ich möchte, dass Christen auch in Zukunft in Deutschland in Sicherheit leben können und wenn die Migration
aus islamischen Ländern weiter anhält, ist das leider für künftige Generationen nicht mehr sicher.

Es ist nun einmal so, das unterschiedliche Kulturen oft nicht kompatibel zueinander sind. Kompromisse, die dann
ein halbwegs friedliches Zusammenleben ermöglichen sollen, führen dann letztlich dazu, dass die Kulturen
abgeschliffen, aufgeweicht und somit zerstört werden. Dieser Welt geht dadurch etwas verloren, für immer.

Mein Lieblingsvolk sind die Sentinelesen :cool: , warum etwas ändern, was sich seit über 10 000 Jahren bewährt hat?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sentinelesen
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Fr 19. Jul 2019, 20:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Trifels »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:52)

Das Gerichtsurteil bezieht sich Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift (Zitat): "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Das heißt noch lange nicht, dass die Bezeichnung der Flüchtlingswelle als "Invasion" auch schon den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht müsste man dazu in die Urteilsbegründungen bei Stürzenberger und Pirincci schauen.

Deutsche darf man ja laut Gericht weiterhin offiziell als "Köterrasse" bezeichnen. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier würde mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn uns die Regierung zusammenstellen würde, was erlaubt ist und was nicht. Der Meinungskorridor ist eng, die Repression nimmt zu, und eigentlich kann es jeden mal treffen, der den Mund zu weit aufreißt und etwas gegen die Regierungspolitik sagt.
Den Unterschied in der doofen osmanisch bekloppten Daseinsphilosophie hier in D aus gebrachten a) Äußerung = Deutsche -> Köterrasse und b) Migration = Invasion sollte für dich doch intellektuell keine Anforderung sein.

a) = nicht fassbares Objekt einer Verhetzung ( s. Begründung StA = ähnlich Franzosen/ Afrikaner sind alle faul )
b) = Migrant -> Tatbestand mit Bezug hinsichtlich einer guppenspezifischen ( Flüchtling, Asylant etc) Bezeichnung von abgrenzbarer Menschengruppe
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Bremer »

Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 18:59)

Herr Stürzenberger klärt u.a. darüber auf
Ein einschlägig vorbestrafter, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehender Rechtsextremer *klärt auf*. Das ist fast schon Satire.
Senexx

Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:24)

Ein einschlägig vorbestrafter, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehender Rechtsextremer *klärt auf*. Das ist fast schon Satire.
Kann er. Darf er. Sie müssen es ja nicht goûtieren.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Bremer »

Senexx hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:26)

Kann er. Darf er. Sie müssen es ja nicht goûtieren.
Natürlich. Man kann einem vorbestraften Rechtsextremen auch applaudieren und danach weinen, dass man als Nazi geschimpft wird.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:31)

Natürlich. Man kann einem vorbestraften Rechtsextremen auch applaudieren und danach weinen, dass man als Nazi geschimpft wird.
Gegen Verleumdungen helfen am besten Strafanzeigen, nicht Weinen. Ist aber oft praktisch schwierig, wenn sich die Verleumder hinter anonymen Nicks verstecken.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:31)

Natürlich. Man kann einem vorbestraften Rechtsextremen auch applaudieren und danach weinen, dass man als Nazi geschimpft wird.
Da haben sich andere auf der anderen Seite ganz anderes geleistet und das hielt viele Menschen nicht davon ab, ihnen trotzdem zu applaudieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Joschka_Fischer
>>Er beteuerte allerdings, niemals Molotowcocktails geworfen zu haben. Hintergrund war eine vorläufige Festnahme Fischers 1976, bei einer Demonstration für die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, unter dem Verdacht, einen solchen Brandsatz während einer Demonstration aus Anlass des Todes Ulrike Meinhofs am 10. Mai 1976 auf ein Polizeifahrzeug geworfen zu haben, wobei der Polizeiobermeister Jürgen Weber lebensgefährlich verletzt und dauerhaft entstellt worden war. Gegen Fischer wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchten Mordes und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.<<
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:57)

Da haben sich andere auf der anderen Seite ganz anderes geleistet und das hielt viele Menschen nicht davon ab, ihnen trotzdem zu applaudieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Joschka_Fischer
>>Er beteuerte allerdings, niemals Molotowcocktails geworfen zu haben. Hintergrund war eine vorläufige Festnahme Fischers 1976, bei einer Demonstration für die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, unter dem Verdacht, einen solchen Brandsatz während einer Demonstration aus Anlass des Todes Ulrike Meinhofs am 10. Mai 1976 auf ein Polizeifahrzeug geworfen zu haben, wobei der Polizeiobermeister Jürgen Weber lebensgefährlich verletzt und dauerhaft entstellt worden war. Gegen Fischer wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchten Mordes und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.<<
Das mit dem Aktenverschwinden wusste ich noch gar nicht
Nachermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu diesem Vorfall wurden 2001 durch den Umstand behindert, dass die Hessische Staatskanzlei unter SPD-Ministerpräsident Holger Börner von der Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Frankfurt alle Unterlagen über Fischer angefordert hatte, als dieser 1985 in Wiesbaden Umweltminister wurde, und seitdem über den Verbleib der Akten nichts bekannt war.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Bremer »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:57)

Da haben sich andere auf der anderen Seite ganz anderes geleistet und das hielt viele Menschen nicht davon ab, ihnen trotzdem zu applaudieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Joschka_Fischer
>>Er beteuerte allerdings, niemals Molotowcocktails geworfen zu haben. Hintergrund war eine vorläufige Festnahme Fischers 1976, bei einer Demonstration für die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, unter dem Verdacht, einen solchen Brandsatz während einer Demonstration aus Anlass des Todes Ulrike Meinhofs am 10. Mai 1976 auf ein Polizeifahrzeug geworfen zu haben, wobei der Polizeiobermeister Jürgen Weber lebensgefährlich verletzt und dauerhaft entstellt worden war. Gegen Fischer wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchten Mordes und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.<<
*Im Mai 2002 wurde Fischer mit der Ehrendoktorwürde der Universität Haifa ausgezeichnet. Am 4. Mai 2004 erhielt er den renommierten Gottlieb-Duttweiler-Preis in Rüschlikon. Im Mai 2005 erhielt Fischer in seiner Funktion als Außenminister die höchste Auszeichnung des Zentralrates der Juden in Deutschland, den Leo-Baeck-Preis, für seine Verdienste im Nahost-Konflikt als Vermittlungspartner zwischen Palästinensern und Israelis. Am 20. Mai 2006 wurde Joschka Fischer mit der Ehrendoktorwürde der Universität Tel Aviv ausgezeichnet.

Als Dank für seinen Einsatz als hessischer Umweltminister gegen die Nutzung der Grube Messel als Mülldeponie und für deren Bewahrung als Fossilienfundstätte wurde nach ihm im Jahr 2005 eine fossile Schlange als Palaeopython fischeri benannt.[64]

Er ist Ehrenbürger von Budakeszi.[1]

Im Jahr 2009 erhielt Joschka Fischer den Ehrenpreis des Deutschen Nachhaltigkeitspreises für seine herausragende Rolle bei der Umsetzung grüner Visionen in Realpolitik. 2010 wurde er mit der Heinrich-Heine-Gastprofessur der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geehrt.

Im Jahr 2016 bekam Fischer die Bayerische Europa-Medaille.*

Die ganzen Auszeichnungen hat er sicher bekommen, obwohl er Molotow-Coctails geworfen hat.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Senexx »

Er hat sie erhalten trotz seiner dunklen Flecken. Aktenverschwinden. Man fühlt sich eher an eine Mafia-Republik erinnert als an einen Rechtsstaat.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von Frank_Stein »

Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 21:06)



Die ganzen Auszeichnungen hat er sicher bekommen, obwohl er Molotow-Coctails geworfen hat.

Es ist nicht bewiesen, dass er den Molotow-Coctails geworfen hat, aber ist steht wohl fest,
dass er für die Freilassung einer Terroristin demonstriert hat, wobei er ideologisch
wohl auch nicht weit von der RAF entfernt war.

Kurz: es tut gut, wenn der ein oder andere linke Aktivist hier im Forum auch mal vor der
eigenen Tür fegt. Aber ja, es gibt natürlich auch jede Menge rechter Arschlöcher, keine Frage.

Es wäre mir trotzdem lieber, wenn man die Fragen sachlich diskutiert und nicht danach, wer mal was gesagt hat oder gemacht hat.
Das sagt nämlich nichts darüber aus, ob er dieses Mal möglicherweise trotzdem richtig oder falsch liegen könnte.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von becksham »

Frank_Stein hat geschrieben:(19 Jul 2019, 22:29)
...
Kurz: es tut gut, wenn der ein oder andere linke Aktivist hier im Forum auch mal vor der
eigenen Tür fegt. Aber ja, es gibt natürlich auch jede Menge rechter Arschlöcher, keine Frage.
...
Schön, dass du den Weg in die Sachforen gefunden hast, um ein "aber die Linken..." hierzulassen. Da ist ja noch niemand drauf gekommen. :rolleyes:
PeterK
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen

Beitrag von PeterK »

Senexx hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:38)
Gegen Verleumdungen helfen am besten Strafanzeigen, nicht Weinen. Ist aber oft praktisch schwierig, wenn sich die Verleumder hinter anonymen Nicks verstecken.
Er (@Senexx) möge sich angesichts seiner öffentlich geäußerten Gewalt-Träumereien ein wenig zurückhalten.
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