Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 01:42)
Gibt es dazu etwas Handfestes, ein Gerichtsurteil?
Aus meiner Sicht standen die Pressevertreter passiv herum, im öffentlichen Raum, und wurden dann von der fraglichen Person aktiv angegangen, gestört, behindert.
Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Quelle?Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:39)
Ja, Du hast was verpasst. Der politische Druck war sehr groß und es hat Gespräche gegeben ... nun, Du kannst Dir sicherlich denken, wie so etwas läuft.
Also, er wurde nicht von zuhause aus mit der Kamera verfolgt. Der Anmarsch ist Teil der "Zeitgeschichte"zu 2.) Er wurde nicht während der Demo gefilmt, sondern auf dem Weg dorthin.
Geh doch einfach mal auf die Tatsachenfestellungen ein, die durch das Video getroffen werden!!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Das wäre nicht passiv, das wäre Arbeitsverweigerung gewesenFrank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:42)
Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Dann stell Dir mal folgende Situation vor,McKnee hat geschrieben:(16 Jul 2019, 20:12)
Das wäre nicht passiv, das wäre Arbeitsverweigerung gewesen
Du bist auf dem Weg zum Puff und einer filmt den Eingang vor dem Puff.
Du merkst, dass Du gefilmt worden bist und hast nun Angst, dass Deine
Frau im Falle einer Veröffentlichung Dich wiedererkennen könnte, was
Dich ihr gegenüber in Erklärungsnot bringen würde.
Was würdest Du also tun?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ok, die Antwort noch hier, weil sie kurz ausfällt. Danach vielleicht im passenden ThreadFrank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 20:15)
Dann stell Dir mal folgende Situation vor,
Du bist auf dem Weg zum Puff und einer filmt den Eingang vor dem Puff.
Du merkst, dass Du gefilmt worden bist und hast nun Angst, dass Deine
Frau im Falle einer Veröffentlichung Dich wiedererkennen könnte, was
Dich ihr gegenüber in Erklärungsnot bringen würde.
Was würdest Du also tun?
https://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=66597
1. demonstriere ich meine Potenz nie im Puff, ich gehe dorthin, weil ich Geld verdienen muss
2. gehören diese Besuche nicht zur Zeitgeschichte, selbst wenn ich zu hiostorischen Leistungen fähig bin
3. hätte der Filmer längst auf die Fresse bekommen
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Der Wut- und Hutbürger ist dermaßen in Aktion getreten, dass sich allein daraus ein öffentliches Interesse ergab.Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 19:42)
Passiv wäre es gewesen, wenn es diese Filmaufnahmen nicht geben würde.
Eine Zensur findet nicht statt.
Eine heimliche Demonstration war das jedenfalls nicht gerade.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Er wurde aber nicht bei der Demonstration, sondern auf dem Weg dorthinDarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:08)
Der Wut- und Hutbürger ist dermaßen in Aktion getreten, dass sich allein daraus ein öffentliches Interesse ergab.
Eine Zensur findet nicht statt.
Eine heimliche Demonstration war das jedenfalls nicht gerade.
und da ist das Filmen von Einzelpersonen unzulässig bzw. benötigt man die
Genehmigung der abgebildeten Personen vor der Veröffentlichung der Bilder.
Eine solche Genehmigung seitens der gefilmten Person lag offensichtlich nicht vor.
Ebenfalls ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist das Veröffentlichen der
Identität der Person. Es war ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
und dagegen hat sich der Mann zurecht gewehrt.
Damit wird auch das Demonstrationsrecht praktisch aufgehoben.
Das ist ungefähr so wie ein Streikrecht, wo der Arbeitgeber sagt:
Du darfst streiken, aber wenn Du streikst verlierst Du Deinen Job.
Ein solches Streikrecht wäre ja ebenfalls Blödsinnig, denn wer
würde für mehr Geld streiken gehen, wenn er hinterher gar kein Geld mehr hat.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Wie auf dem Video zu sehen ist, bewegte sich im öffentlichen Raum eine Gruppe von Demonstranten, die Transparente hoch hielten.Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:34)
Er wurde aber nicht bei der Demonstration, sondern auf dem Weg dorthin
und da ist das Filmen von Einzelpersonen unzulässig bzw. benötigt man die
Genehmigung der abgebildeten Personen vor der Veröffentlichung der Bilder.
Eine solche Genehmigung seitens der gefilmten Person lag offensichtlich nicht vor.
Ebenfalls ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist das Veröffentlichen der
Identität der Person. Es war ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
und dagegen hat sich der Mann zurecht gewehrt.
Damit wird auch das Demonstrationsrecht praktisch aufgehoben.
Das ist ungefähr so wie ein Streikrecht, wo der Arbeitgeber sagt:
Du darfst streiken, aber wenn Du streikst verlierst Du Deinen Job.
Ein solches Streikrecht wäre ja ebenfalls Blödsinnig, denn wer
würde für mehr Geld streiken gehen, wenn er hinterher gar kein Geld mehr hat.
Das hat m. E. keinen privaten oder intimen Charakter.
Die Presse ist aber 45 Minuten lang an ihrer Arbeit gehindert worden, was als unverhältnismäßig gelten kann.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.DarkLightbringer hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:39)
Wie auf dem Video zu sehen ist, bewegte sich im öffentlichen Raum eine Gruppe von Demonstranten, die Transparente hoch hielten.
Das hat m. E. keinen privaten oder intimen Charakter.
Die Presse ist aber 45 Minuten lang an ihrer Arbeit gehindert worden, was als unverhältnismäßig gelten kann.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.
Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<
Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Was sagt das Gericht dazu?Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:41)
Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.
Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<
Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind sehr wohl ablichtbar, sonst könnte man beispielsweise kein Bild von Paris machen.
Für das Verhalten des Mannes, der sich direkt vor die Linse drängt, können die Presseleute ja nichts.
Offenkundig ging es aber darum, die Pressearbeit zu behindern.
Und was sagt nun Tauber dazu?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.Frank_Stein hat geschrieben:(16 Jul 2019, 23:41)
Ja, sie sind auf dem Weg zur Demo, aber noch nicht auf der Demo.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... iheit.html
>>Daraus ergibt sich, dass das Filmen einer einzelnen Person außerhalb einer öffentlichen Veranstaltung ohne Einwilligung nicht zulässig ist.
Nicht öffentlich ist somit der Weg einzelner Personen auf dem Weg zur Veranstaltung, auch wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.<<
Es wurde also aus einer Sache ein Skandal gemacht, wo keiner war, der Mann hat nur versucht seine Grundrechte (Persönlichkeitsrecht) durchzusetzen und die Pressevertreter haben die Grundrechte dieses Mannes verletzt. Also schon ein Skandal, der von den
Pressevertretern ausging.
Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts
Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Zuletzt geändert von Senexx am Mi 17. Jul 2019, 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)
Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:50)
Nein, das habe ich nicht gesagt und das ist hier nachlesbar.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ist er eigentlich nicht.Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:52)
Dann ist iIhr vorstehender Beitrag irgendwie missverständlich.
Aber es hilft, wenn man der Diskussion gefolgt ist.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.Senexx hat geschrieben:(17 Jul 2019, 07:48)
Verlust des Rechts am eigenen Bild durch Wahrnehmung eines Grundrechts
Also, nur mal fürs Protokoll. Sie, McKnee sagen also: Wenn ich auf einer Demo bin, verliere ich das Recht am eigenen Bild. Die Systempresse darf meine Fresse fotografieren, filmen und für Millionen sichtbar abdrucken, ausstrahlen und ins Netz stellen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
... und öffentliches Interesse besteht dann, wenn jemand auf sein Recht am eigenen Bild besteht und
aus guten Gründen eben nicht möchte, dass sein Bild in den Zeitungen und im Internet erscheint,
weil dieser Mann zurecht befürchtet hat, dass er sonst Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommen
könnte. Dieser Mann hat alles richtig gemacht. Die Bilder hätten nie veröffentlicht werden dürfen.
Hier geht es darum, dass versucht wird, Menschen einzuschüchtern, die dazu zu bringen,
nicht an dieser Demonstration teilzunehmen. Das sind die gleichen Methoden, die man
auch Putin vorwirft. Hier nennt man das aber "Pressefreiheit".
Aber noch mal für Dich, damit Du das kapierst:
Stell Dir vor, dass Du an einer Demo gegen Nazis teilnimmst.
Ein Pressevertreter einer rechten Zeitschrift filmt alle Teilnehmer, macht Nahaufnahmen der einzelnen
Personen und stellt die Bilder der Teilnehmer dann mit Namen und Anschrift in einem rechten
Internetblog dar, so dass jeder weiß, wo Du wohnst.
Würde Dir das gefallen? Nein? Warum nicht?
Zuletzt geändert von Frank_Stein am Do 18. Jul 2019, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....zollagent hat geschrieben:(18 Jul 2019, 17:25)
Bei Ereignissen von öffentlichem Interesse ist dieses Recht in der Tat eingeschränkt.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
...und der eingeschränkten Pressefreiheit.Senexx hat geschrieben:(18 Jul 2019, 20:46)
Im Ostblock gab es mal das Recht der eingeschränkten Souveränität....
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.McKnee hat geschrieben:(17 Jul 2019, 05:03)
Der unmittelbare "Aufmarsch" zur Demo, insbesondere wenn es dabei bereits zu wahrnehmbaren Meinungsäußerungen kommt, ist nicht außerhalb einer Versammlung.
Wie lange willst du die Fakten noch leugnen? Der Hutmensch hat sich selber zu einer Person des öffentlichen Lebens gemacht.
Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
... hat die echten Gegner der "Islamisierung des Abendlands" mit christlichem Geläut im Rahmen der Läuteordnung bestimmt erfreut.Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete ...
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Hat du ne Quelle zum Foto? Zeigte es sie beim Glocken läuten?Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.
Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Was soll ich dir ins noch sagen?
Es gibt kein Recht im Unrecht? Oder eine Tat rechtfertigt sich nicht eine andere?
Bleib doch bei meinen Argumenten
Hat der Hutmensch sich zur Kamera bewegt und quasi ins Bild gedrängt?
Wurde er vorher aus der Gruppe herausgestellt?
Hat es einen Anlass gegeben zu filmen?
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Noch ein Nachtrag:Julian hat geschrieben:(18 Jul 2019, 21:24)
Die Pfarrerin, die gegen Michael Stürzenberger und Pegida in Nürnberg die Glocken läutete und damit die Versammlung störte, war auch eine Person des öffentlichen Lebens, zumal sie für ihre Tat Preise bekommen hat. Trotzdem wurde Michael Stürzenberger gerade verurteilt, weil er es wagte, ein Foto von ihr zu veröffentlichen.
Tja, zweierlei Maß. Das versteht einfach niemand mehr.
Wer PI-News und Stürzenberger so die Fahne hält, wie du es tust, der lässt nicht nur tief blicken, der träglich eine demokratiefeindliche Gesinnung vor sich her.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Sie finden das verpixelte Foto, wenn Sie folgendes in Google eingeben und dem ersten Link folgen:McKnee hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:01)
Hat du ne Quelle zum Foto? Zeigte es sie beim Glocken läuten?
Was soll ich dir ins noch sagen?
Es gibt kein Recht im Unrecht? Oder eine Tat rechtfertigt sich nicht eine andere?
Bleib doch bei meinen Argumenten
Hat der Hutmensch sich zur Kamera bewegt und quasi ins Bild gedrängt?
Wurde er vorher aus der Gruppe herausgestellt?
Hat es einen Anlass gegeben zu filmen?
evangelische-pfarrerin-simone-hahn-zerrt-stuerzenberger-vor-gericht/
(direkte Links auf diese Quelle sind im Forum nicht erwünscht)
Man sieht die Pfarrerin auf dem Jakobsplatz neben ihrer Kirche, auf dem auch die Demonstration stattfand, die sie durch ihr Glockenläuten gestört hat. Man sieht auch ein Polizeiauto direkt neben ihr.
Hier sieht man, wie nahe der Ort der Aufnahme dem Ort der Demonstration ist - und dass sich die Pfarrerin durchaus als Person des öffentlichen Lebens gibt, die sich in Zeitungen mit Foto interviewen und sich durch Entgegennahme von Preisen für ihre Störung der Demonstration feiern lässt:
https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... -1.7380956
https://www.sonntagsblatt.de/artikel/me ... gen-pegidaFür ihr Engagement und ihre Zivilcourage gegen die Schmäh- und Hassreden der Rechtsextremen vor ihrer Kirchentür erhält Simone Hahn nun von der Bayerischen Pfarrbruderschaft das Karl-Steinbauer-Zeichen.
Für mich sind solche Urteile wie das gegen Stürzenberger Ausfluss einer linken Gesinnungsjustiz. Das ist meine persönliche Meinung.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Aha. Na klar. Sonst immer auf Rechtsstaat - aber wenn man sich für die Rechte der "falschen" Leute einsetzt, dann schaut's plötzlich ganz anders aus. Wäre ja noch schöner, wenn ein Stürzenberger die gleichen Rechte hätte wie andere Bürger!McKnee hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:10)
Noch ein Nachtrag:
Wer PI-News und Stürzenberger so die Fahne hält, wie du es tust, der lässt nicht nur tief blicken, der träglich eine demokratiefeindliche Gesinnung vor sich her.
Inwiefern hat denn Michael Stürzenberger eine demokratiefeindliche Gesinnung? Das müssen Sie mir erklären. Spricht er sich gegen freie Wahlen aus? Oder sind wir nun wirklich schon so weit, dass jede Kritik am Islam und an Einwanderung verboten ist?
Das gegenwärtige Klima der Repression würde dafür sprechen, so etwa die Verfolgung der identitären Bewegung, deren "Begründung" an leerem Geblubber nicht zu überbieten ist.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:18)
Inwiefern hat denn Michael Stürzenberger eine demokratiefeindliche Gesinnung? Das müssen Sie mir erklären. Spricht er sich gegen freie Wahlen aus? Oder sind wir nun wirklich schon so weit, dass jede Kritik am Islam und an Einwanderung verboten ist?
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Für Rechtsextreme ist eine Strafe für Volksverhetzung "Gesinnungsjustiz".Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:42)
Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.
Warum muss ich wohl nicht erklären.
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ich weiß nicht, ob er vorbestraft ist. Einige der Urteile gegen ihn wurden nämlich von höheren Instanzen kassiert und endeten mit Freispruch. Einige andere Urteile sind noch nicht rechtskräftig.Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 08:42)
Ausser denSympathisanten hält wohl jeder einen Typen für demokratiefeindlich, der mehrfach wegen Volksverhetzung und ähnlichem vorbestraft ist und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.
Unabhängig davon finde ich es persönlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, bei der Flüchtlingswelle 2015 von einer, Zitat: "Invasion" zu sprechen, wie er es getan hat.
Man muss dem ja nicht zustimmen, aber jetzt mal ehrlich: Wie eng soll der Meinungskorridor denn noch werden? Mir wird immer unangenehmer bei den gegenwärtigen anti-liberalen Entwicklungen, deren Ziel es zu sein scheint, den Islam und die Einwanderung aus Afrika und muslimischen Ländern vor jedweder Kritik zu immunisieren.
Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Falls Sie damit suggerieren möchten, ich sei rechtsextrem: Ich bin es nicht. Ich bin ein Anhänger der Freiheit - und dazu gehört eben auch die Meinungsfreiheit.Schnitter hat geschrieben:(19 Jul 2019, 09:09)
Für Rechtsextreme ist eine Strafe für Volksverhetzung "Gesinnungsjustiz".
Warum muss ich wohl nicht erklären.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Für mich ist das ganze so oder so nicht nachvollziehbar. Kritik an der Politik im Jahre 2015 ist mehr als angebracht. Und von "Invasion" zu sprechen ist keine Volksverhetzung. Aber wie gesagt, das müssen deutsche Gerichte entscheiden. Dass wir eine Kuscheljustiz haben steht außer Frage, dass die Justiz unterbesetzt ist, auch. Dass fällige Abschiebungen nicht erfolgen ohne Angabe von Gründen auch und v.a.m.Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)
Ich weiß nicht, ob er vorbestraft ist. Einige der Urteile gegen ihn wurden nämlich von höheren Instanzen kassiert und endeten mit Freispruch. Einige andere Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Unabhängig davon finde ich es persönlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, bei der Flüchtlingswelle 2015 von einer, Zitat: "Invasion" zu sprechen, wie er es getan hat.
Man muss dem ja nicht zustimmen, aber jetzt mal ehrlich: Wie eng soll der Meinungskorridor denn noch werden? Mir wird immer unangenehmer bei den gegenwärtigen anti-liberalen Entwicklungen, deren Ziel es zu sein scheint, den Islam und die Einwanderung aus Afrika und muslimischen Ländern vor jedweder Kritik zu immunisieren.
Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
Man sollte den Kopf nicht hängen lassen. Ich bin hier eingereist und wurde aufgenommen. Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden, was mich aber nicht davon abhält auch Kritik an Politik oder Politikern zu äußern.
If Israel were to put down its arms there would be no more Israel.
If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.
If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Am besten zusammen mit Typen wie Stürzenberger und Co., für die sie hier so heftig die Fahne schwenken.Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)
Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:51)
Für mich ist das ganze so oder so nicht nachvollziehbar. Kritik an der Politik im Jahre 2015 ist mehr als angebracht. Und von "Invasion" zu sprechen ist keine Volksverhetzung.
»Menschen, weigert euch, Feinde zu sein« (Römer 12)
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Das Land hat dich schon vor sehr sehr Lange Zeit verlassen.Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 10:42)
Irgendwann könnte ich gezwungen sein, sagen zu müssen: Das ist nicht mehr mein Land. Dann hätte ich ja die Freiheit, als Deutscher dieses Land, meine Heimat, zu verlassen.
»Menschen, weigert euch, Feinde zu sein« (Römer 12)
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Kamerad, was Volksverhetzung ist kannst du im §130 StGB nachlesen. Was suggeriert werden soll kannst Du nicht wissen. Ich halte die Nazis nicht für linke sondern man behauptet es. Ich habe darauf verwiesen, weil die Nazis sich den Sozialismus einverleibt haben. Aber wem erzähle ich das? Einem, der die Wahrheit im Wolkenkuckucksheim verortet? Ich weiß nicht. Oder vielleicht einem getarnten Nazi?JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:03)
Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.
Mal abwarten.
If Israel were to put down its arms there would be no more Israel.
If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:11)
Kamerad, was Volksverhetzung ist kannst du im §130 StGB nachlesen.
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gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt
Was laberst du wieder?
Was suggeriert werden soll kannst Du nicht wissen.
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In|va|sor
Bedeutung INFO
Eroberer, eindringender Feind
Ja, die Kinder von Reil und Steinbach behaupten es
Ich halte die Nazis nicht für linke sondern man behauptet es.
Nazis waren so überhaupt gar nicht sozialistisch, eher Nationalistisch mit einer Blut und Boden Ideologie, und so ist es bis Heute.
Ich habe darauf verwiesen, weil die Nazis sich den Sozialismus einverleibt haben.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:35)
Und das ist hier der Fall wenn Flüchtling als Invasoren betitelt werden, das sehen auch Richter so.Code: Alles auswählen
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt
.
Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ja ist klarWolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)
Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung.
Kannst Du nicht wissen. Die Jurisprudenz ist bestimmten Leuten vorbehalten und das ist auch gut so.
Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?Stürzenberger wurde am 8. Dezember 2017 vom Amtsgericht Duisburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Er hatte demnach bei einer Pegida-Veranstaltung im Jahre 2015 unter anderem von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum gesprochen. Zum Tatzeitpunkt hatte Stürzenberger bereits drei einschlägige Vorstrafen.[63]
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:30)
Ja ist klar
Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.
Ich nehme Deine Kapitulation bezüglich deutscher Semantik mit einem Lächeln entgegen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Das wird wohl an dem "unter anderem" gelegen haben und den Vorstrafen.JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:30)
Ja ist klar
Warum hast du deinen Kameraden dann nicht über die Instanzen getragen?
Ansonsten finde ich die Aussage "Invasion aus dem islamischen Raum" zwar nicht gerade romantisch, zur Volksverhetzung würde es bei mir nicht reichen.
Aber beim Islam ist man bei Gericht sehr vorsichtig.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Aha, und einem Beitrag vorher noch soWolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:35)
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.
Ich nehme Deine Kapitulation bezüglich deutscher Semantik mit einem Lächeln entgegen.
Aber ich Kapituliere?Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:15)
Nein, tun sie nicht. Jemanden als Invasor zu bezeichnen erfüllt keinen Tatbestand der Volksverhetzung .
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:35)
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Er sprach lt. deinem Zitat von einer Invasion aus dem islamischen Raum. Die Volksverhetzung bezog sich also auf islamisch und somit religiösen Hintergrund.
Kannst Du nicht wissen. Wie schon angemerkt. Die Jurisprudenz ist Gott sei Dank nur bestimmten Personen vorbehalten und wie man in deinem Fall sieht ………. zu recht.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Wieso eine Bevölkerungsgruppe - wenn die noch nicht da sind, gehören sie schon zur Bevölkerung?Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)
Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Der Gescheitere gibt nach!
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Für die Pegidisten, auf deren Veranstaltung er diese Aeuesserung getätigt hat, ist die Islamisierung des Vaterlandes spätestens seit 2014 im Gange. Am schlimmsten ist es in Dresden.Keoma hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:53)
Wieso eine Bevölkerungsgruppe - wenn die noch nicht da sind, gehören sie schon zur Bevölkerung?
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Die Frage die sich mir stellt, würde sich der islamistische Äquivalent eines Stürzenbergers als Marktschreier geben und an öffentlichen Plätzen eine Feindschaft gegenüber Christen und Juden predigen, ob das bei dir auch noch über "nicht gerade Romantisch" durchgeht.Keoma hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:42)
Das wird wohl an dem "unter anderem" gelegen haben und den Vorstrafen.
Ansonsten finde ich die Aussage "Invasion aus dem islamischen Raum" zwar nicht gerade romantisch, zur Volksverhetzung würde es bei mir nicht reichen.
Aber beim Islam ist man bei Gericht sehr vorsichtig.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Nö. Falsch. Aber von Dir erwartet ja auch niemand juristische Kenntnisse.Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)
Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Er wurde verurteilt, weil er die Asylbewerber als "Invasoren aus dem islamischen Raum" bezeichnete. Ich schrub bereits. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?JFK hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:03)
Doch, das ist es, Invasoren kommen nämlich als Feinde, damit soll eine feindliche Haltung suggeriert werden, und das ist Hetze, aber erzähle das jemanden der die Nazis für Linke, und Steinbachs erbrochenes für die Wahrheit hält.
Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Also ich nehme die beiden Provo-Spamer auf Igno, das hilft dem Forum.Julian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:01)
Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?
Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Nur ist deine Meinung über Menschen islamischer Herkunft kein Gradmesser für Gesellschaft und Justiz, vor allemJulian hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:01)
Als was kam denn Anis Amri? Als was Ali Bashar?
Und selbst von denjenigen, die nicht straffällig werden, kommen viele, um hier so zu leben, wie sie es in ihren Heimatländern getan haben (nur auf höherem materiellen Niveau, dank deutscher finanzieller Unterstützung) - und nicht etwa, um sich anzupassen an die hiesigen Verhältnisse und so zu leben wie die Deutschen.
Ein Amri oder Bashar sind für mich auch keine Invasoren
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Kannst du machen, ich werde dich weiterhin Quoten.Wolverine hat geschrieben:(19 Jul 2019, 14:10)
Also ich nehme die beiden Provo-Spamer auf Igno, das hilft dem Forum.
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Re: Tauber will Asylkritikern Grundrechte nach Art. 18 GG entziehen
Ich bin mir nun gar nicht mehr so ganz sicher. Das oben ist nämlich nur die Info aus dem Wikipedia-Artikel. Stürzenberger schreibt aber selbst auf PI-News, dass ihm die "Invasion" genehmigt worden war, wie auch der Islam als "Krebsgeschwür" und einige andere Dinge (etwa Vergleiche zwischen Islam und Nationalsozialismus).Bremer hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:49)
Auf jeden Fall ist er wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er eine ganze Bevölkerungsgruppe als Invasoren bezeichnet hat. Punkt.
Stürzenberger selbst gibt an, die Verurteilung in Duisburg sei erfolgt, weil er "die 99% ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen", als „Asylschmarotzer“ bezeichnet habe.
Das wäre fast noch extremer. Man dürfte in diesem Land dann ja fast gar nichts mehr sagen, was gegen einen möglichen Asylmissbrauch gerichtet ist.
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