imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:55)
Hast du dargelegt, inwieweit die Teilnahme am Zuckerfest dir trotz deines weithin bekannten Vorbehaltes gegenüber dieser Religion wichtig ist?
Nein. Das müssen Muslime auch nicht.
Moderator: Moderatoren Forum 2
imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:55)
Hast du dargelegt, inwieweit die Teilnahme am Zuckerfest dir trotz deines weithin bekannten Vorbehaltes gegenüber dieser Religion wichtig ist?
Geribaldi hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:06)
Da er davon sprach, dass diese zusätzlich frei bekommen:
Warum sollten Muslimische Kinder dann an Christlichen Feiertagen ebenfalls frei bekommen, wenn sie doch an diesem Tag gar nichts feiern?
Warum sollten Atheisten an Christlichen Feiertagen frei bekommen, wenn sie doch gar nichts feiern?
Und das ganze bitte mit jeder anderen Religion fortführen.
Das haut so nicht hin. Entweder alles für alle, gar nichts, oder man legt etwas fest das ausnahmslos für alle gültigkeit hat.
imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:07)
Es ist eben die Frage, ob es überhaupt und für alle Religionen richtig ist, gesetzliche Feiertage und Schulfrei an religiösen Festen auszurichten. Wir werden voraussichtlich in größeren Regionen Deutschlands in zehn Jahren eine nichtreligiöse Mehrheit haben und binnen 30 Jahren möglicherweise sogar auf das gesamte Land bezogen die zwei größten christlichen Kirchen und den Islam zusammengenommen in der Minderheit sehen. Das politische Statement der Pro-Chemnitz-Anhänger drehte sich aber nicht um solche Fragen. Es war ein Vehikel der Provokation.
watisdatdenn? hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:15)
Nein in eine Zeit der GLEICHBERECHTIGUNG zwischen den Religionen.
Und in eine Zeit des längst überfälligen LAIZSIMUS!
Die Werte der Aufklärung werden von der CDU/CSU und SPD mit Füßen getreten!
Nur die AfD steht glaubhaft dafür ein!
watisdatdenn? hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:18)
In einer Mitteilung der Schule wurde das nicht erwähnt.
Dort war nur der Hinweis, dass muslimische Schüler (und nur diese) zum Zuckerfest daheim bleiben dürfen.
Ich finde das aber natürlich genauso schwachsinnig!
Eine Religion darf nicht zu mehr staatlichen Privilegien gegenüber anderen führen!
Es ist heute aber ein trauriger Fakt in diesem Deutschland.
JFK hat geschrieben:(02 Jul 2019, 12:04)
Seh ich genau so, nur muss bis dahin auch irgendeine Lösung her, solange es die Christlichen Feiertage gibt.
Bei den hohen Austrittszahlen aus den christlichen Religionsgemeinschaften besteht durchaus die Möglichkeit dass der Islam in 40 Jahren die größte Religionsgemeinschaft in Deutschland wird. Da wär es dann auch nicht abwegig wenn nicht mehr christliche sondern islamische Feiertage zu gesetzlichen Feiertagen werden.
JJazzGold hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:47)
Da haben Sie recht, es sollte in der Tat untersagt werden, dass ein christliches Schulkind für eine Taufe vom Unterricht befreit werden kann. Da sind die Atheisten schwer benachteiligt.
imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:24)
Warum bekommen Christen Weihnachtsgeld? Glauben die an einen alten Mann mit roter Jacke, der den Kindern Schmuck, Socken und Lego auf den Gabentisch legt?
Wolverine hat geschrieben:(02 Jul 2019, 12:32)
Dann müsste man es eigentlich umbenennen. Bei Weihnachtsmärkten sind Muslime ja auch empfindlich. Die Bezeichnung 13. Monatsgehalt wäre gut.
Dann ist die Religion aus dem Spiel. Aber die Frage nach dem Frei für Muslime an christlichen Feiertagen wurde von Dir nicht beantwortet.
Wolverine hat geschrieben:(02 Jul 2019, 12:32)
Dann müsste man es eigentlich umbenennen. Bei Weihnachtsmärkten sind Muslime ja auch empfindlich. Die Bezeichnung 13. Monatsgehalt wäre gut.
Dann ist die Religion aus dem Spiel. Aber die Frage nach dem Frei für Muslime an christlichen Feiertagen wurde von Dir nicht beantwortet.
Europa2050 hat geschrieben:(02 Jul 2019, 12:17)
Ich hatte mit meinen Kindern in Bayern noch nie Schwierigkeiten, wegen sportlichen, familiären oder religiösen Events Schulbefreiungen zu bekommen. No Go sind allerdings die Tage, die direkt an Ferien anschließen.
Europa2050 hat geschrieben:(02 Jul 2019, 12:17)
Für die eigene Taufe des Kindes würde ich schon mal ein Auge zudrücken![]()
An sonsten ist das kostenlose Bildungsangebot (genannt Schule) doch keine Leistung, die das Kind dem Staat gegenüber erbringt (wie im Vergleich Arbeitnehmer/Arbeitgeber), sondern eine Leistung, die der Staat dem Kind entgegenbringt. Also ist eine Schulbefreiung auch kein Goody, wie Sonderurlaub. Diese Bewertung scheint aber von der Bildungsaffinität des Bewertenden abzuhängen...
Ich hatte mit meinen Kindern in Bayern noch nie Schwierigkeiten, wegen sportlichen, familiären oder religiösen Events Schulbefreiungen zu bekommen. No Go sind allerdings die Tage, die direkt an Ferien anschließen.
sünnerklaas hat geschrieben:(02 Jul 2019, 07:03)
Wobei das klammheimliche Hoffen auf einen Anschlag Dritter - rechtzeitig vor einer Wahl und um ein gutes Ergebnis zu erzielen - zeigt, wie armselig man ist.
Geribaldi hat geschrieben:(02 Jul 2019, 15:00)
Ich bin mir sicher, dass das GG ein Problem mit unterschiedlichen Behandlungen aufgrund der Religionsangehörigkeit hat. Genauer, Artikel 3, Satz 3.
Und das ist nunmal der Fall, wenn ich der "richtigen" Religion angehören muss, um einen zusätzlichen Feiertag zugesprochen zu bekommen.
imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 15:04)
Du hast mehrfach Gelegenheit gehabt, dich mit der tatsächlichen Lage auseinanderzusetzen: Jede Familie kann für ihre Schulkinder aus wichtigem Grund in angemessenem Rahmen Freistellungen bekommen, bei religiösen Kindern gelten die jeweiligen religiösen Riten in der Regel als hinreichender Grund. Eine Benachteiligung ist nicht dabei. Pro Chemnitz dagegen möchte vor allem Vorbehalte gegen Muslime befördern und ausdrücken, etwa mit der Schweineaktion.
Geribaldi hat geschrieben:(02 Jul 2019, 15:09)
Natürlich ist das möglich.
Ich ging von dem aus, was Eingangs dazu geschrieben wurde, und es war formuliert wie "Alle Muslimischen Kinder bekommen zum Zuckerfest frei". Danach ging ich nur noch auf den an mich gerichteten Kommentar ein.
Wenn in der Zwischenzeit klargestellt wurde dass die Eingangsbehauptung so nicht stimmt, oder stark missverständlich formuliert war - joa, dann ist das völlig legitim.
Zwischenzeitliche Posts habe ich nicht alle gelesen
Zurück zu „21. Innere Sicherheit“
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste