Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

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Aldemarin
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Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Aldemarin »

In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
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Keoma
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Keoma »

Aldemarin hat geschrieben:(26 Jun 2019, 14:03)

In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
Z.b. ein Meth-Labor ist nicht erlaubt.
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Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

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Maikel
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

Aldemarin hat geschrieben:(26 Jun 2019, 14:03)

In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
Letztens hörte oder las ich, daß das je nach Bundesland (oder sogar Gemeinde?) anderes geregelt ist.
Es gibt als Gegenden, in denen man Garagen tatsächlich nur zum Abstellen von KfZ benutzen darf.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
Uffhausen
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Uffhausen »

Garagen sind vom Baurecht ausschließlich zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen bestimmt. Die Nutzung als Lagerraum, Werkstatt, Büro etc. ist daher illegal und nicht gestattet.

Interessantes Thema, habe eine derartigen Fall in der Nachbarschaft. Ein Nachbarsehepaar nutzt seine Garage nämlich als Lager für ihre Innenausbaufirma und parken ihr Privatauto und das Firmenfahrzeug regelmäßig am Straßenrand, also auf öffentlichem Grund. Da seit ein paar Wochen in unserer Straßen Kanalerneuerungen stattfinden, der der öffentliche Parkraum erheblich reduziert - und nicht jeder Anwohner hat eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz - und eben dieses Nachbarsehepaar regte sich kürzlich auf, weil in der Straße "alles zugeparkt" wäre und sie ihre Autos erst zwei Straßen weiter abstellen konnten.

Der Witz ist anbei, dass den Garagen in unserer Straße auch noch ein Stellplatz vorgelagert ist - sprich: Wenn meine Nachbarn ihre Garage nicht zweckfremd nutzen würden, wären sie mit ihren zwei Fahrzeugen überhaupt nicht auf öffentlichen Parkmöglichkeiten angewiesen. Ich werde die mal darauf ansprechen müssen...
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Aldemarin
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Aldemarin »

@Maikel:
Es gibt als Gegenden, in denen man Garagen tatsächlich nur zum Abstellen von KfZ benutzen darf.
Und wenn man kein Auto hat oder das Auto nicht in die Garage paßt?
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imp
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von imp »

Aldemarin hat geschrieben:(26 Jun 2019, 14:03)

In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
Eine Garage ist nur ein Schuppen mit einem großen Tor. Manchmal ist sie auch ein Teil vom Keller oder Erdgeschoss. Einschränkungen hast du nur, wenn die Garage nicht Teil deines Wohneigentums hast. Ein Vermieter oder Verpächter kann vertraglich alles mögliche mit dir vereinbart haben, vor allem wenn du eine Firma bist.
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Teeernte
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Es gibt Garagenverordnungen ...
Die Garagenverordnung>>>> von Sachsen-Anhalt (GaVO)

Die GaVO enthält Informationen und Festlegungen zum Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen. Weiterhin sind Garagen definiert und kategorisiert. Für die im privaten Eigenheimbau üblichen Kleingaragen bis zu einer Größe von maximal 100 m² sind zum Teil spezielle Regelungen getroffen:

Für tragende Wände und Decken von Kleingaragen sind Baustoffe ohne Feuerwiderstand zulässig.
Wände und Decken, die an andere Räume grenzen, müssen mindestens feuerhemmend sein. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Abstellräume bis zu einer Größe von 20 m².
Die Zu- und Abfahrten zur Garage vom öffentlichen Straßenraum aus, müssen mindestens 3,0 m lang sein. Ausnahmen sind möglich, wenn die Sicht auf die Straße nicht beeinträchtigt ist.
Tipp: In Kleingaragen darf in begrenzten Mengen Kraftstoff aufbewahrt werden und zwar 200 L Diesel und 20 L Benzin, soweit für die Aufbewahrung bruchfeste und dicht verschlossene Behälter verwendet werden.


In Sachsen-Anhalt müssen beim Bau einer Garage verschiedene Verordnungen beachtet werden. Dies ist einmal das bundesweit gültige Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die Garagenverordnung und das Nachbarrechtsgesetz.
Nur nebenbei...

Eine wirtschaftliche UM- Nutzung .... als Gewerberaum würd ich unterlassen......auch eine "Trinkhalle" wird bald "Besuch" bekommen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Es ist sowieso eine Unsitte, dass Autos auf der Strasse abgestellt werden. Das gehört erheblich eingeschränkt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Vongole »

jack000 hat geschrieben:(26 Jun 2019, 17:37)

Es ist sowieso eine Unsitte, dass Autos auf der Strasse abgestellt werden. Das gehört erheblich eingeschränkt.
Stimmt, ich nehme meins immer mit in die Wohnung und parke es auf dem Balkon. :cool:
Am Yisrael Chai

"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Teeernte
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

jack000 hat geschrieben:(26 Jun 2019, 17:37)

Es ist sowieso eine Unsitte, dass Autos auf der Strasse abgestellt werden. Das gehört erheblich eingeschränkt.
Adolfs Garagenverordnung... - na danach hat er alle eingesammelt..
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imp
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von imp »

jack000 hat geschrieben:(26 Jun 2019, 17:37)

Es ist sowieso eine Unsitte, dass Autos auf der Strasse abgestellt werden. Das gehört erheblich eingeschränkt.
Leider koffert sich immer irgendwer auf, wenn man sie stattdessen auf den Gehweg stellt. Autos, die man nicht repräsentativ ausstellen darf, sind im Prinzip enteignet.
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Teeernte
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(26 Jun 2019, 18:11)

Leider koffert sich immer irgendwer auf, wenn man sie stattdessen auf den Gehweg stellt. Autos, die man nicht repräsentativ ausstellen darf, sind im Prinzip enteignet.
Jeder hat seine herangehensweise. MEINE >> Keine Modellbezeichnung am Auto, ....keinen sichtbaren Auspuff...keine Chromleisten... Schwarz metallic.... Sieht aus wie gaaaaanz normale Serie - für normale Leute.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Nudelholz
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Nudelholz »

Vongole hat geschrieben:(26 Jun 2019, 17:48)

Stimmt, ich nehme meins immer mit in die Wohnung und parke es auf dem Balkon. :cool:
Ein wahrer Liebhaber. :D
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Nudelholz
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Nudelholz »

Teeernte hat geschrieben:(26 Jun 2019, 19:03)

Jeder hat seine herangehensweise. MEINE >> Keine Modellbezeichnung am Auto, ....keinen sichtbaren Auspuff...keine Chromleisten... Schwarz metallic.... Sieht aus wie gaaaaanz normale Serie - für normale Leute.
Jetzt erzähl auch, was es wirklich ist!!! Immer diese Anspielungen!!! Erst gackern, dann nicht legen!!! :p
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Ein typisch deutsches Thema.

Bei uns ist das viel lockerer. Man kann die Garage natuerlich als Abstellraum, Indoor Gym, Werkstatt (nicht kommerziell)) und Rumpelkammer nutzen. Unsere Garage ist gross genug fuer 2 Autos und Anhaenger. Wir haben nur noch ein Auto und somit ist Platz fuer die Fahrraeder, Gartengeraete, Koffer, Werkzeuge und zahlreiche Karton mit Photoalben, Buechern und Zeug das man an sich loswerden sollte aber es nicht ueber's Herz bringt es zu tun.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Audi »

Mein Auto passt gerade noch so rein wenn die Garage leer ist. Habe ich die Fahrräder meiner Familie drin ist es vorbei. Jetzt stehen meine Autos vor dem haus und mein Roller stammt Fahrräder in der Garage. Sollte ich Kisten zum Abstellen haben werde ich es natürlich tun.
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Umetarek
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Umetarek »

Das Problem sind ja enge Straßen in Dörfern beispielsweise direkt mit Einfahrten, die durch parkende Autos auch gerne zugeparkt sind. Die Höfe oder Garagen stehen leer, oder beinhalten zumindest keine Autos. Die Leidtragenden sind Fußgänger, Busfahrer und die Deppen, die ihr Auto auf ihrem Grund parken. Wenn man sein Auto nicht auf die Straße stellt, dann ist es völlig unerheblich, was man mit seiner Garage anstellt.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Audi »

Umetarek hat geschrieben:(28 Jun 2019, 13:54)

Das Problem sind ja enge Straßen in Dörfern beispielsweise direkt mit Einfahrten, die durch parkende Autos auch gerne zugeparkt sind. Die Höfe oder Garagen stehen leer, oder beinhalten zumindest keine Autos. Die Leidtragenden sind Fußgänger, Busfahrer und die Deppen, die ihr Auto auf ihrem Grund parken. Wenn man sein Auto nicht auf die Straße stellt, dann ist es völlig unerheblich, was man mit seiner Garage anstellt.
Das Problem ist auch noch, dass die Garagen von damals kürzer und schmäler sind als heute. Wenn einen a6 in so eine Garage parkt kommt man nicht mehr raus, das Tor lässt sich nicht schließen. Eigentlich muss man die Garagen abreisen und solche bauen wo man moderne Autos abstellen kann
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Umetarek »

Audi hat geschrieben:(28 Jun 2019, 14:04)

Das Problem ist auch noch, dass die Garagen von damals kürzer und schmäler sind als heute. Wenn einen a6 in so eine Garage parkt kommt man nicht mehr raus, das Tor lässt sich nicht schließen. Eigentlich muss man die Garagen abreisen und solche bauen wo man moderne Autos abstellen kann
Sinnvoll wäre es bei einer kleinen Garage, oder wenn man in engen Straßen wohnt, ein kleines Auto anzuschaffen. Was solls, ich habe keine Probleme beim Einparken und amüsiere mich jedes Mal göttlich.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Audi »

Umetarek hat geschrieben:(28 Jun 2019, 14:05)

Sinnvoll wäre es bei einer kleinen Garage, oder wenn man in engen Straßen wohnt, ein kleines Auto anzuschaffen. Was solls, ich habe keine Probleme beim Einparken und amüsiere mich jedes Mal göttlich.
Das sagt sich so einfach. Wenn eine Familie in ein haus einzieht mit einem Familienauto wird es problematisch. Für Singles ist das aber durchaus logisch.
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Umetarek
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Umetarek »

Audi hat geschrieben:(29 Jun 2019, 11:51)

Das sagt sich so einfach. Wenn eine Familie in ein haus einzieht mit einem Familienauto wird es problematisch. Für Singles ist das aber durchaus logisch.
Naja, ich habe einen Berlingo, der ist nur wirklich nicht klein innen, den brauch ich auch, weil das mein Arbeitsauto ist, aber ich behaupte mal, der geht in jede Garage und bietet bequem für 5 Personen und Gepäck Platz.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Ger9374 »

Berlingo,und Kangoo sind wirklich kleine Raumwunder .Kangoo hatte ich für die Zustellung.Schönes teil!!
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Quatschki
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Quatschki »

Audi hat geschrieben:(28 Jun 2019, 14:04)
Eigentlich muss man die Garagen abreisen und solche bauen wo man moderne Autos abstellen kann
Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!

Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
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Teeernte
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Teeernte »

Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 15:30)

Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!

Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
Sicherheit beim Seitenaufprall...Seitenairbag, ...Superstereosubwover in der Seitenablage.. Seitenablage links und rechts für ein Paket Cola a 6x2L :D :D :D
...und Personen mit Brauereipferdhintern - und ....>>> Erderwärmung... :D :D :D
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Quatschki »

Der Golf I fing mal mit 1,61 m an.
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
und ist damit genauso breit wie ein Russen-Wolga Gaz 24 und nur 40mm schmaler als Hitlers Staatskarosse Mercedes-Benz 770
Und so was nennt sich "Volkswagen"...
Kein Wunder, dass es immer enger wird in der Garage!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von PeterK »

Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 16:16)
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
... und muss deshalb in Baustellen mit 2m-Einschränkung für die linke Spur brav rechts fahren.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Quatschki »

PeterK hat geschrieben:(29 Jun 2019, 17:26)

... und muss deshalb in Baustellen mit 2m-Einschränkung für die linke Spur brav rechts fahren.
Exakt. Weil die Breite incl. Außenspiegel über 2,00m liegt.
Auch beim Überholen von Radfahrern sind 1,5m Abstand Pflicht. Womit auf vielen auch breiteren Straßen ein einfaches Vorbeischlängeln bei fließendem Gegenverkehr verkehrswidrig ist!
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jack000
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 18:16)

Exakt. Weil die Breite incl. Außenspiegel über 2,00m liegt.
Auch beim Überholen von Radfahrern sind 1,5m Abstand Pflicht. Womit auf vielen auch breiteren Straßen ein einfaches Vorbeischlängeln bei fließendem Gegenverkehr verkehrswidrig ist!
Das Problem sind die Fahrzeuge die auf der Strasse stehen und Ortsdurchfahrten behindern.
=> Andauernd muss man abbremsen und stehenbleiben weil es Gegenverkehr in zugeparkten Ortsdurchfahrten gibt!
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von imp »

Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 15:30)

Man könnte auch die Autoindustrie mal ordentlich in den Hintern treten dafür, dass sie immer breitere Autos baut!

Wenn man mal vergleicht:
ein Audi 80, also Mittelklassewagen, von Anfang der 90er war 1,69 breit,
ein aktueller VW Polo, also "Kleinwagen" ist 1,75 breit!
Da fragt man sich doch - was soll der Scheiß??
Wäre mir neu, dass Hoftore, Garagen, Parkhäuser, Tiefgaragen und Straßen in Altstädten mitgewachsen wären?
Die Leute nehmen an Breite zu und auch die Art und Weise, wie man "auf Tuchfühlung" zusammen im Auto saß etwa in den 80ern ist heute vielen nicht mehr vermittelbar. Das ist auch eine Frage von Gewohnheiten, aber welcher Verkäufer nimmt diesen Streit auf sich?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Quatschki »

imp hat geschrieben:(02 Jul 2019, 10:44)

Die Leute nehmen an Breite zu und auch die Art und Weise, wie man "auf Tuchfühlung" zusammen im Auto saß etwa in den 80ern ist heute vielen nicht mehr vermittelbar. Das ist auch eine Frage von Gewohnheiten, aber welcher Verkäufer nimmt diesen Streit auf sich?
Aber warum werden dann die Sitze in den "Öffentlichen" immer schmaler und härter?
Da steckt doch eine hundsgemeine Verschwörung dahinter?!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von imp »

Quatschki hat geschrieben:(02 Jul 2019, 11:59)

Aber warum werden dann die Sitze in den "Öffentlichen" immer schmaler und härter?
Da steckt doch eine hundsgemeine Verschwörung dahinter?!
Bist du sicher, dass der Originalsitz von einem T3D oder KT4D weicher und breiter war als die aktuelle Bestuhlung?
Bedenke, dass im Regionalverkehr früher oft ausrangierte Fernverkehrswagen älterer Bauart im Einsatz waren, sodass die Wahrnehmung teilweise verzerrt ist.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Aldemarin »

Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Aldemarin hat geschrieben:(17 Jul 2019, 18:52)

Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
Weil es Platzverschwendung wäre alle Garagen auf einen 7,5 Tonner LKW auszulegen.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Aldemarin hat geschrieben:(17 Jul 2019, 18:52)

Warum hat man nie in der Garagenverordnung festgelegt, daß eine Garage so groß sein muß, daß das größte mit einem PKW-Führerschein fahrbare Fahrzeug darin Platz finden muß?
Es reicht völlig aus, zu verbieten das PKWs außerhalb zugeordneter Flächen (Nur mit Anwohnerparkausweis) parken dürfen. Ob das eigene Auto noch in die Garage passt ist Thema des Fahrzeugbesitzers ...
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von watisdatdenn? »

Schon witzig.
Und manche wundern sich noch, warum es in Deutschland kein Google oder Apple gibt, welche beide als "GaragenFirmen" angefangen haben..
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jack000 »

Aldemarin hat geschrieben:(26 Jun 2019, 14:03)

In wie weit stimmt es, daß man Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen nutzen darf? Wie ist der Sachverhalt, wenn man kein Auto hat oder ein Auto hat, welches nicht in die eigene Garage paßt. Darf man dann die Garage beliebig umnutzen?
Heute in der Stuttgarter Zeitung:
Die Garage als Abstellraum – ist das erlaubt?

Viele nutzen den Platz in der Garage, um hier Möbel und Gerümpel unterzustellen. Manche richten sich hier auch eine kleine Werkstatt ein. Doch das ist nicht unbedingt erlaubt – und kann mitunter zu Problemen führen. Ein Überblick.

Berlin - Garagen und Stellplätze werden gebaut, damit darin Autos einen Parkplatz finden – und nicht etwa irgendwo am Straßenrand stehen, dort Parkplätze wegnehmen und leichter zu beschädigen oder gar zu klauen sind. Für Autos sind Garagen den Bau- und Garagenverordnungen der Länder zufolge also auch primär zu nutzen. Alles, was zum Auto dazugehört – wie Reifen, Pflegemittel oder Werkzeug –, darf ebenfalls in der Garage gelagert werden.

Wie sieht es mit Fahrrädern und Motorrädern aus?
Auch Zweiräder, egal ob motorisiert oder nicht, dürfen in der Garage abgestellt werden. Allerdings nur dann, wenn sie so an der Seite stehen, dass ein Auto jederzeit ungehindert ein- und ausfahren kann, ohne dass die anderen Fahrzeuge dafür extra verschoben werden müssen. Ein reiner Abstellplatz für Fahrräder, Roller, Bobbycar und Kinderwagen darf eine Garage nicht sein.

Was ist mit einem stillgelegten Auto?
Autos, die nicht fahrtüchtig sind, oder auch Saisonfahrzeuge außerhalb der angemeldeten Zeit dürfen nicht dauerhaft in der Garage geparkt werden – zumindest dann nicht, wenn man eine entsprechende Nutzung bei Eigentum nicht beantragt beziehungsweise mit dem Vermieter vereinbart hat.

Was gehört sonst alles nicht in eine Garage?
„Eine Garage ist nicht primär Abstellraum oder Ersatzkeller, sie darf also nicht zweckentfremdet werden“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Egal ob Gartenmöbel, Rasenmäher, Sportausrüstung, Farbeimer, Grill, leere Getränkekisten, Sperrmüll oder Brennholz: All solche Dinge haben in einer Garage eigentlich nichts zu suchen.

„Spätestens, wenn alles so zugebaut ist, dass kein Auto mehr reinpasst, ist die Grenze des Erlaubten längst überschritten“, sagt Wagner. Nur eine große Werkstatt einzubauen geht also genauso wenig, wie die Garage einfach so zum zusätzlichen Wohnraum umzufunktionieren. „Garagen dürfen direkt an die Grenze zum Nachbar gebaut werden, weil sie eben kein Wohnraum sind“, sagt Rechtsexpertin Wagner.

Warum darf man eine Garage nicht so nutzen, wie man will?
In den meisten Kommunen gibt es Vorschriften dafür, wie viele Stellplätze zu einem Haus gehören müssen. Entsprechend wird die Baugenehmigung erteilt – damit die Straßen dann durch die Stellplätze auch von Autos entlastet werden. Ein weiterer Grund ist der Brandschutz, insbesondere wenn Dinge wie Gasgrill, Gasflaschen, Chemikalien, Brennholz oder größere Mengen an Benzin in der Garage gelagert werden. In Kleingaragen etwa sind maximal 20 Liter Diesel oder Benzin erlaubt, in Tiefgaragen ist das Lagern von Kraftstoffen außerhalb der Fahrzeuge gar nicht erlaubt.

Muss ich mein Auto also in der Garage parken, wenn ich eine habe?
Nein, es gibt kein Gesetz, das einen dazu verpflichtet, eine zur Verfügung stehende Garage auch zu nutzen. Wer also trotz Garage lieber am Straßenrand parkt, darf das machen. Nur muss der Platz in der Garage für das Auto eben trotzdem freigehalten werden.

Kann eine falsche Nutzung der Garage abgemahnt oder bestraft werden?
„Kommunale Behörden machen jetzt nicht gezielt Kontrollgänge und schauen in die Garagen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Was allerdings durchaus vorkomme, seien Beschwerden von Nachbarn bei den entsprechenden Stellen. Und dann wird nicht nur kontrolliert, sondern es können auch Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Wie sieht es aus, wenn ich meine Garage nur gemietet habe?
Dann gibt es dem Deutschen Mieterbund zufolge einen Mietvertrag, in dem geregelt wird, dass der Stellplatz zur gemieteten Wohnung oder zum gemieteten Haus gehört. Dabei kann es sich entweder um einen gemeinsamen Mietvertrag handeln oder um zwei Verträge. Wird eine Garage separat angemietet, gibt es praktisch keinen Mieterschutz. Laufzeiten, Miethöhe und Mieterhöhungen können frei vereinbart werden. Halten die Mieter sich nicht an die vorgeschriebene Nutzung der Garage als vorwiegender Pkw-Stellplatz, ist das ein Grund zur Kündigung.

Lesen Sie hier: Schönheitsreparaturen – Wozu Mieter verpflichtet sind

Wer ein einheitliches Mietverhältnis für Wohnung und Garage hat, muss hier besonders aufpassen: „Werde ich vom Vermieter mehrmalig gerügt, dass ich meine Garage nur als Rumpelkammer nutze, kann ich neben der Garage auch die Wohnung verlieren“, sagt Julia Wagner.

Was ist, wenn mir zwar eine Garage zur Verfügung steht, ich aber gar kein Auto habe?
Auch dann bleibt die Garage ein Abstellplatz für Autos. „In diesem Fall würde ich zumindest bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob ich den Platz anderweitig nutzen darf“, empfiehlt Julia Wagner von Haus & Grund. Denn streng genommen braucht man selbst in einer leeren Garage eine Genehmigung, um eine kleine Werkbank aufzustellen.

„Das ist zumindest die Theorie. In der Praxis stört sich daran ja zumeist keiner“, sagt Rechtsexpertin Julia Wagner. Versicherungsrechtlich kann es allerdings durchaus im Interesse des Garagenbesitzers liegen, eine solche Nutzungsänderung zu beantragen. Denn brennt es beispielsweise in einer widerrechtlich genutzten Garage, kann das dazu führen, dass die Versicherung den Schaden eben nicht übernimmt.

Was gilt für einen Carport?
Carports sind offene Garagen für das Auto. Es gelten daher für sie die gleichen Vorschriften wie jene für die Nutzung von ganz normalen Garagen.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 2cace.html
So manche Gerümpelheinis missbrauchen ihre Garage gerne für Plunder, daher sind Strafen absolut gerechtfertigt.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Maxxy01
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maxxy01 »

Ich kenne einen, der hat aus der Garage ein Wohnung gemacht. Zweites Stockwerk oben drauf, Fenster und Tür rein, Sogar eine Wasserleitung hat er gelegt. Nur das Klo ist im Nachbarhaus.
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jorikke
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von jorikke »

Quatschki hat geschrieben:(29 Jun 2019, 16:16)

Der Golf I fing mal mit 1,61 m an.
Der Golf VII hat 1799 mm Fahrzeugbreite
und ist damit genauso breit wie ein Russen-Wolga Gaz 24 und nur 40mm schmaler als Hitlers Staatskarosse Mercedes-Benz 770
Und so was nennt sich "Volkswagen"...
Kein Wunder, dass es immer enger wird in der Garage!
Gräm dich nicht.
Ich komme heute auch nicht mehr in die Hosen rein, die mir als 20 -jähriger passten.
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firlefanz11
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von firlefanz11 »

https://www.hochtaunuskreis.de/Hochtaun ... aragen.pdf

Bei uns war letztens eine Begehung durch die Feuerwehr. Leute, die in ihren Garagenboxen brennbare Materialien gelagert hatten oder anderes Zeug, das nicht in Bezug zum abgestellten Auto gehört, wurde verwarnt, und bekam als Auflage innerhalb von 14 Tagen die nicht erlaubten Gegenstände zu entfernen. Bei Nichteinhaltung wurde mit Geldbußen von 500 bis zu 5000 EUR gedroht.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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imp
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von imp »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Jul 2019, 19:00)

Weil es Platzverschwendung wäre alle Garagen auf einen 7,5 Tonner LKW auszulegen.
Mit den neueren Führerscheinen darfst du den nicht fahren.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

imp hat geschrieben:(11 Aug 2020, 18:14)

Mit den neueren Führerscheinen darfst du den nicht fahren.
Aber mit einem alten schon ;)
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Aldemarin
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Aldemarin »

Steht in der Garagenverordnung irgendwo drinnen, wie groß eine Garage sein muß? Kann eine Gemeinde eigenhändig festlegen, wie groß eine Garage sein muß und kann sie prinzipiell jemanden zwingen eine größere Garage zu bauen, zum Beispiel, weil jemand einen zum Wohnmobil umgebauten großen Lastwagen besitzt?
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naddy
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

Da kenne ich mich leider nicht aus.

Ich habe allerdings vor ein paar Tagen in irgendeinem Polit-Magazin(?) im TV einen Beitrag gesehen, in dem der Bürgermeister einer Kleinstadt erklärte, warum seine Kommune offensiv mit Kontrollen und Bußgeldern gegen die mißbräuchliche Verwendung von Garagen vorgeht. Sinngemäße Begründung: "Garagen sind für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen und nicht für das Abstellen von Hausrat, Müll oder sonstigen Gegenständen!".

Den hätte ich gerne mal gefragt, wie er das in seinem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf Wohnungen sieht und handhabt. Die sind nach allgemeiner Auffassung doch auch eindeutig zum Wohnen bestimmt - und nicht als Spekulationsobjekt für Finanzjongleure. Ob man dagegen wohl genau so entschlossen und rigide vorgeht?

Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt. Das Argument, Anderen damit Verkehrsfläche zu entziehen ist Blödsinn, das tut jeder, der erst gar keine Garage baut, ebenfalls. Dann müßte man schon jeden, der ein Auto kaufen will verpflichten, erstmal eine Garage zu bauen oder zu mieten. Das dürfte nicht nur an eine Grenze stoßen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Umetarek »

Man muß je nach Grundstücksgröße sonsoviel Stellplätze vorhalten, die Garage zählt dazu, also muß sie auch dementsprechend genutzt werden.

Naja bei uns lernen sies auch gerade, in der Hauptstraße ist jetzt in unserem Bereich überall Parkverbot.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

Ich möchte daran erinnern, daß die Garagenverordnungen je nach Bundesland, oder sogar Stadt/Gemeinde, unterschiedlich sind.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 14:04)

Mal im Ernst: Es gibt keine Verpflichtung eine Garage zu bauen, tut man es dennoch ist sie nach meiner Auffassung persönliches Eigentum, dessen Verwendung ausschließlich dem eigenen Gusto unterliegt.
Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:13)

Eine Garage ist zwar in der Regel nicht vorgeschrieben, aber oft ein Mindestanzahl von Stellplätzen.
Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)

Nebenbei: Die Diskussion in diesem Thread ist zwar kurzweilig, interessiert mich aber inhaltlich nicht besonders. Ich habe nach dessen Wiederbelebung durch Beitrag von "Aldemarin" nur eine gute Gelegenheit gesehen, auf die oben zitierte, in meinen Augen an den Haaren herbeigezogene Begründung des Bürgermeisters hinzuweisen.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)

Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)

.
Meine Anmerkung zielt eher darauf ab, dass wenn der notwendige Stellplatz eine Garage ist, dass diese auch logischerweise nicht zweckentfremdet verwendet werden soll.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von Maikel »

naddy hat geschrieben:(28 Aug 2020, 16:34)

Da - abgesehen von Mietskasernen - die weitaus häufigste Bebauungsform Einfamilien- oder Reihenhäuser entlang einer Straße sind, dürfte der zur Verfügung stehende Stellplatzraum wohl bei allen ähnlich aussehen. Erhält derjenige, der zusätzlich eine Garage baut, eine besondere Anerkennungsprämie wegen "Schonung der öffentlichen Verkehrsfläche"? ;)
Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
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Re: Zweckentfremdete Nutzung von Garagen

Beitrag von naddy »

Maikel hat geschrieben:(28 Aug 2020, 18:16)

Zu einer Garage gehört eine Ausfahrt. Dafür muß auf der Straße etwa so viel Platz freigelassen werden wie ein Parkplatz in Anspruch nimmt. Eine Garage (es sei denn Tiefgarage oder Garagenhof o.ä.) bringt also eigentlich keine zusätzliche Stellfläche auf der Straße.
Außer, man benutzt Auffahrt und Ausfahrt als zusätzliche Stellfläche für Zweit- und Drittfahrzeuge, wie des Öfteren zu beobachten. ;)

Aber jetzt ist auch wirklich gut... :)
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