GG Art 1.1
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GG Art 1.1
“Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Was das mit “Verkehrswesen“ zu tun hat?
Das:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 00822.html
Ist die im GG festgelegte Würde des Menschen verwirkt, wenn er als Leiche auf der Straße liegt und sich die Gaffer um die Leiche scharen, um einen, ihnen unbekannten Toten zu fotografieren und seine Leiche durchs Netz zu jagen? Möglichst noch, bevor die Familie über den Tod informiert wurde.
Mich widert solches sensationsgeiles Verhalten an.
Ginge es nach mir, dann würde jedem Gaffer, der sich so verhält, aufgrund Verstoßes gegen GG Art 1.1 für ein Jahr der Führerschein entzogen.
Aber vielleicht gibt es auch weniger drastische Maßnahmen, die zur Einsicht bewegen (könnten)?
Was das mit “Verkehrswesen“ zu tun hat?
Das:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 00822.html
Ist die im GG festgelegte Würde des Menschen verwirkt, wenn er als Leiche auf der Straße liegt und sich die Gaffer um die Leiche scharen, um einen, ihnen unbekannten Toten zu fotografieren und seine Leiche durchs Netz zu jagen? Möglichst noch, bevor die Familie über den Tod informiert wurde.
Mich widert solches sensationsgeiles Verhalten an.
Ginge es nach mir, dann würde jedem Gaffer, der sich so verhält, aufgrund Verstoßes gegen GG Art 1.1 für ein Jahr der Führerschein entzogen.
Aber vielleicht gibt es auch weniger drastische Maßnahmen, die zur Einsicht bewegen (könnten)?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
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Re: GG Art 1.1
Absolut, beim Wiederholungsfall sollte der Führerschein dann endgültig weg sein. Nicht nur das diese Gaffer, dadurch das sie dies auch noch Filmen, den Opfern und Angehörigen zusätzlichen Schmerz zufügen können, auch die Gefahren (Auffahrunfälle) und die Staubildung sind schon Grund genug diese Personen Drakonisch zu bestrafen.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 08:23)
“Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Was das mit “Verkehrswesen“ zu tun hat?
Das:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 00822.html
Ist die im GG festgelegte Würde des Menschen verwirkt, wenn er als Leiche auf der Straße liegt und sich die Gaffer um die Leiche scharen, um einen, ihnen unbekannten Toten zu fotografieren und seine Leiche durchs Netz zu jagen? Möglichst noch, bevor die Familie über den Tod informiert wurde.
Mich widert solches sensationsgeiles Verhalten an.
Ginge es nach mir, dann würde jedem Gaffer, der sich so verhält, aufgrund Verstoßes gegen GG Art 1.1 für ein Jahr der Führerschein entzogen.
Aber vielleicht gibt es auch weniger drastische Maßnahmen, die zur Einsicht bewegen (könnten)?
Seien wir ehrlich ein Blick riskiert jeder, aber wenn es so weit kommt, daß man stark abbremst , absichtlich ganz langsam fährt, oder sogar noch filmt ect. ist bei mir jede Akzeptanz verflogen.
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Re: GG Art 1.1
Schlimm wird es erst, wenn Dutzende Menschen die Einsatzkräfte angreifen, weil die halt Uniform tragen.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: GG Art 1.1
Dein Vorschlag wird problematisch bei ausländischen FE-en.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 08:23)
Ginge es nach mir, dann würde jedem Gaffer, der sich so verhält, aufgrund Verstoßes gegen GG Art 1.1 für ein Jahr der Führerschein entzogen.
Aber vielleicht gibt es auch weniger drastische Maßnahmen, die zur Einsicht bewegen (könnten)?
Drastischer wäre vielleicht sinnvoller: "Sie wollen helfen? Prima. Wir rekrutieren Sie zu Aufräumarbeiten. Fangen Sie bitte mit der Blutlache dahinten an."
Der Cop hat das übrigens großartig gemacht. Chapeau!
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Re: GG Art 1.1
Das ist beides ziemlich schlimm und inakzeptabel. In der Regel aber völlig unterschiedliche Situationen.Adam Smith hat geschrieben:(23 May 2019, 09:14)
Schlimm wird es erst, wenn Dutzende Menschen die Einsatzkräfte angreifen, weil die halt Uniform tragen.
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Re: GG Art 1.1
Der Polizist hat mir auch Ausserordentlch gut gefallen, wie er dies gehandhabt hat.PeterK hat geschrieben:(23 May 2019, 09:57)
Dein Vorschlag wird problematisch bei ausländischen FE-en.
Drastischer wäre vielleicht sinnvoller: "Sie wollen helfen? Prima. Wir rekrutieren Sie zu Aufräumarbeiten. Fangen Sie bitte mit der Blutlache dahinten an."
Der Cop hat das übrigens großartig gemacht. Chapeau!
Was die "Zwangsarbeit" angeht, ich befürchte dafür braucht man ein Gesetz, um dies durchzuführen zu können
Re: GG Art 1.1
Dann dürfen sie halt für ein Jahr nicht mehr in Deutschland fahren.PeterK hat geschrieben:(23 May 2019, 09:57)
Dein Vorschlag wird problematisch bei ausländischen FE-en.
Drastischer wäre vielleicht sinnvoller: "Sie wollen helfen? Prima. Wir rekrutieren Sie zu Aufräumarbeiten. Fangen Sie bitte mit der Blutlache dahinten an."
Der Cop hat das übrigens großartig gemacht. Chapeau!
Das sollte die Gehirntätigkeit anregen, statt den Smartphone Finger.
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Re: GG Art 1.1
relativ hat geschrieben:(23 May 2019, 09:06)
Absolut, beim Wiederholungsfall sollte der Führerschein dann endgültig weg sein. Nicht nur das diese Gaffer, dadurch das sie dies auch noch Filmen, den Opfern und Angehörigen zusätzlichen Schmerz zufügen können, auch die Gefahren (Auffahrunfälle) und die Staubildung sind schon Grund genug diese Personen Drakonisch zu bestrafen.
Seien wir ehrlich ein Blick riskiert jeder, aber wenn es so weit kommt, daß man stark abbremst , absichtlich ganz langsam fährt, oder sogar noch filmt ect. ist bei mir jede Akzeptanz verflogen.
Hier sind wir völlig einer Meinung.
Es menschenverachtend, einen Toten, einen Sterbenden, einen Verwundendeten aus reiner, grenzdebiler Sensationsgeilheit durchs Net zu jagen. Der Verstoß gegen GG Art 1.1 kann gar nicht hart genug geahndet werden.
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Re: GG Art 1.1
... und fahren halt woanders.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 11:24)
Dann dürfen sie halt für ein Jahr nicht mehr in Deutschland fahren.
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Re: GG Art 1.1
Prinzipiell bin ich auch dafür, dass Gaffer hart angepackt werden, aber mit Art 1 GG kommt man da nicht weit, da muss dann schon ein eigenes Gesetz her.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.
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Re: GG Art 1.1
Das gibt es bereits, Fotos oder Filme von einem Unfall zu machen kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen:Tom Bombadil hat geschrieben:(23 May 2019, 13:26)
Prinzipiell bin ich auch dafür, dass Gaffer hart angepackt werden, aber mit Art 1 GG kommt man da nicht weit, da muss dann schon ein eigenes Gesetz her.
https://www.bussgeldkatalog.org/gaffer/
Aber anscheinend sind Menschen derart abgebrüht, dass sie das nicht im geringsten stört.
Am Yisrael Chai
"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
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Re: GG Art 1.1
Das kann ich nicht verhindern, es sei denn die EU würde in ihrem Bereich flächendeckend gleich hart gesetzliche Ahndung beschließen.
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Re: GG Art 1.1
GG Art 1.1 wäre eine gute Grundlage für ein solches Gesetz.Tom Bombadil hat geschrieben:(23 May 2019, 13:26)
Prinzipiell bin ich auch dafür, dass Gaffer hart angepackt werden, aber mit Art 1 GG kommt man da nicht weit, da muss dann schon ein eigenes Gesetz her.
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Re: GG Art 1.1
Buß- oder Strafgelder, auch Freiheitsstrafen, gelten EU-weit und werden auch durchgesetzt.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 14:01)
Das kann ich nicht verhindern, es sei denn die EU würde in ihrem Bereich flächendeckend gleich hart gesetzliche Ahndung beschließen.
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Re: GG Art 1.1
Das ist offensichtlich nicht drastisch genug, um diesen Pöbel daran zu hindern, Tote oder Sterbende zu filmen oder zu fotografieren. Nur Führerscheinentzug wird sich positiv bemerkbar machen.Vongole hat geschrieben:(23 May 2019, 14:25)
Buß- oder Strafgelder, auch Freiheitsstrafen, gelten EU-weit und werden auch durchgesetzt.
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Re: GG Art 1.1
Nur ist das GG kein Strafrecht, es gib keine Strafandrohung...und, ein Privatmensch kann nicht unmittelbar gegen das GG verstoßen. Nur gegen damit konforme Gesetze.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 08:23)
“Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Was das mit “Verkehrswesen“ zu tun hat?
Das:
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Ist die im GG festgelegte Würde des Menschen verwirkt, wenn er als Leiche auf der Straße liegt und sich die Gaffer um die Leiche scharen, um einen, ihnen unbekannten Toten zu fotografieren und seine Leiche durchs Netz zu jagen? Möglichst noch, bevor die Familie über den Tod informiert wurde.
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Ginge es nach mir, dann würde jedem Gaffer, der sich so verhält, aufgrund Verstoßes gegen GG Art 1.1 für ein Jahr der Führerschein entzogen.
Aber vielleicht gibt es auch weniger drastische Maßnahmen, die zur Einsicht bewegen (könnten)?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
.....er wusste es
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Re: GG Art 1.1
Man wird m.E. nach nicht umhin kommen, klare Regeln für die Videoplattformen aufzustellen und die dann auch da unmissverständlich durchzusetzen.JJazzGold hat geschrieben:(23 May 2019, 14:57)
Das ist offensichtlich nicht drastisch genug, um diesen Pöbel daran zu hindern, Tote oder Sterbende zu filmen oder zu fotografieren. Nur Führerscheinentzug wird sich positiv bemerkbar machen.
Re: GG Art 1.1
sünnerklaas hat geschrieben:(24 May 2019, 09:33)
Man wird m.E. nach nicht umhin kommen, klare Regeln für die Videoplattformen aufzustellen und die dann auch da unmissverständlich durchzusetzen.
Das ist in der Tat dringend erforderlich. Die Entwicklung der digitalen Welt gesetzlich zu reglementieren wurde sträflich vernachlässigt.
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- sünnerklaas
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Re: GG Art 1.1
Ich erinnere hier nur an das große Vermächtnis des Bundespräsidenten Gustav Heinemann - den Presskodex. Gegen Heinemanns Vorhaben gab es massiven Widerstand. Vor allem die Boulevardmedien wollten weiterhin den vollen Namen eine festgenommenen Verdächtigen nennen.Das hatte fatale Folgen für Leute, die auf Grund eines bloßen Verdachts festgenommen wurden, ein Verdacht, der sich dann bei weiteren Ermittlungen oder gar erst im Strafprozess als haltlos heraus stellte.JJazzGold hat geschrieben:(24 May 2019, 09:47)
Das ist in der Tat dringend erforderlich. Die Entwicklung der digitalen Welt gesetzlich zu reglementieren wurde sträflich vernachlässigt.
Ich persönlich bin der Meinung, man sollte den Pressekodex nicht nur den digitalen Gegebenheiten anpassen. Vielmehr sollte er für jeden - also auch für journalistische Laien - ohne Ausnahme verpflichtend sein. Und dieser Kodex muss von Anfang an Bestandteil des Schulunterrichts - hier: z.B. des Deutsch- und des Kunstunterrichts - sein.
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Re: GG Art 1.1
Nicht das gleich der Kommunismusvorwurf im Raum steht.JJazzGold hat geschrieben:(24 May 2019, 09:47)
Das ist in der Tat dringend erforderlich. Die Entwicklung der digitalen Welt gesetzlich zu reglementieren wurde sträflich vernachlässigt.
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Re: GG Art 1.1
So viel mir bekannt ist gilt das Persönlichkeitsrecht, wozu auch die bildliche und namentliche Verwertung Dritter gehört, jetzt schon zu den zustimmungspflichtigen Dingen in der digitalen Welt bzw. sind nur unter gewissen Voraussetzungen ohne Zustimmung zulässig, oder?.sünnerklaas hat geschrieben:(24 May 2019, 10:36)
Ich erinnere hier nur an das große Vermächtnis des Bundespräsidenten Gustav Heinemann - den Presskodex. Gegen Heinemanns Vorhaben gab es massiven Widerstand. Vor allem die Boulevardmedien wollten weiterhin den vollen Namen eine festgenommenen Verdächtigen nennen.Das hatte fatale Folgen für Leute, die auf Grund eines bloßen Verdachts festgenommen wurden, ein Verdacht, der sich dann bei weiteren Ermittlungen oder gar erst im Strafprozess als haltlos heraus stellte.
Ich persönlich bin der Meinung, man sollte den Pressekodex nicht nur den digitalen Gegebenheiten anpassen. Vielmehr sollte er für jeden - also auch für journalistische Laien - ohne Ausnahme verpflichtend sein. Und dieser Kodex muss von Anfang an Bestandteil des Schulunterrichts - hier: z.B. des Deutsch- und des Kunstunterrichts - sein.
Re: GG Art 1.1
Wie ist überhaupt die rechtliche Situation bezüglich Fotografieren und Filmen von Unglücksorten? Kann es Probleme geben, wenn man ein brennendes Haus oder eine abgeknickte Windkraftanlage fotografiert, wenn man hierbei keine Einsatzkräfte behindert und auch sein Kraftfahrzeug an einem legalem Ort abgestellt hat? Macht es ein Unterschied, ob bei einem Unglücksfall ein Kraftfahrzeug beteiligt ist oder nicht? Wie ist es beim Fotografieren oder Filmen aus großer Entfernung, zum Beispiel mit einem Teleobjektiv, wenn man nicht in einem Kraftfahrzeug sitzt, die Räumung der Unfallstelle nicht behindert und auch nicht den Fluß des Verkehrs behindert?