Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
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Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Liebe Genossen,
in einer deutschen Großstadt hat nun erstmals ein Migrant ohne deutschen Pass eine Wahl zum Oberbürgermeister gewonnen. Ist das schon diese Umvolkung oder kann man das noch tolerieren?
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... ro100.html
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Meinst Du das ernst?frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 20:46)
Liebe Genossen,
in einer deutschen Großstadt hat nun erstmals ein Migrant ohne deutschen Pass eine Wahl zum Oberbürgermeister gewonnen. Ist das schon diese Umvolkung oder kann man das noch tolerieren?
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Mao sagte einmal, egal ob eine Katze schwarz oder grau ist, Hauptsache sie fängt Mäuse.frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 20:46)
Liebe Genossen,
in einer deutschen Großstadt hat nun erstmals ein Migrant ohne deutschen Pass eine Wahl zum Oberbürgermeister gewonnen. Ist das schon diese Umvolkung oder kann man das noch tolerieren?
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Ich überlege, bei den Bürgermeisterwahlen in Rom zu kandidieren. Und dann miste ich den Augiasstall dort aus.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
EU-Bürger besitzen bei Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht. Also alles ok.frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 20:46)
Liebe Genossen,
in einer deutschen Großstadt hat nun erstmals ein Migrant ohne deutschen Pass eine Wahl zum Oberbürgermeister gewonnen. Ist das schon diese Umvolkung oder kann man das noch tolerieren?
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Es handelt sich schlicht und ergreifend um EU-Recht.
RICHTLINIE 94/80/EG DES RATES vom 19. Dezember 1994
über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
"Das in Artikel 8b Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehene aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat stellt eine Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zwischen in- und ausländischen Unionsbürgern sowie eine Ergänzung des in Artikel 8a festgeschriebenen Rechts auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt [....]
Artikel 8b Absatz 1 des Vertrags zielt darauf ab, daß alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie Staatsangehörige des Wohnsitzmitgliedstaats sind oder nicht, dort ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen unter den gleichen Bedingungen ausüben können. Deshalb müssen für die Unionsbürger, die nicht Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats sind, insbesondere bezüglich der Wohnsitzdauer und des Wohnsitznachweises die gleichen Bedingungen gelten, wie sie gegebenenfalls für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten. Die Unionsbürger, die keine Staatsangehörigen des betreffenden Mitglieds- taats sind, dürfen keinen besonderen Voraussetzungen unterworfen sein, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Staatsangehörigen wäre durch besondere Umstände letzterer gerechtfertigt, die sie von den ersteren unterscheiden."
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 101:DE:PDF
RICHTLINIE 94/80/EG DES RATES vom 19. Dezember 1994
über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
"Das in Artikel 8b Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehene aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat stellt eine Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zwischen in- und ausländischen Unionsbürgern sowie eine Ergänzung des in Artikel 8a festgeschriebenen Rechts auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt [....]
Artikel 8b Absatz 1 des Vertrags zielt darauf ab, daß alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie Staatsangehörige des Wohnsitzmitgliedstaats sind oder nicht, dort ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen unter den gleichen Bedingungen ausüben können. Deshalb müssen für die Unionsbürger, die nicht Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats sind, insbesondere bezüglich der Wohnsitzdauer und des Wohnsitznachweises die gleichen Bedingungen gelten, wie sie gegebenenfalls für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gelten. Die Unionsbürger, die keine Staatsangehörigen des betreffenden Mitglieds- taats sind, dürfen keinen besonderen Voraussetzungen unterworfen sein, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Staatsangehörigen wäre durch besondere Umstände letzterer gerechtfertigt, die sie von den ersteren unterscheiden."
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 101:DE:PDF
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Woher soll das ein Undemokrat wie Frems wissen ?
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Ja, mich würde die Meinungen anderer dazu interessieren. Heute nur ein Bürgermeister, aber morgen vielleicht ein Minister oder gar Kanzler.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Vielleicht schaust Du Dir einfach mal das Wahlrecht an, so auf kommunaler, Landes- und Bundesebene an ....frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:06)
Ja, mich würde die Meinungen anderer dazu interessieren. Heute nur ein Bürgermeister, aber morgen vielleicht ein Minister oder gar Kanzler.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Dass es rechtlich in Ordnung ist, wollte ich ja nicht bestreiten. Aber deshalb muss man es ja nicht für richtig empfinden. Vielen stören auch die vier Grundfreiheiten Europas, obwohl es geltendes Recht ist.Troh.Klaus hat geschrieben:(16 Jun 2019, 20:57)
EU-Bürger besitzen bei Kommunalwahlen aktives und passives Wahlrecht. Also alles ok.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Das sagt mir wenig über die Meinung von Mitbürgern.Misterfritz hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:07)
Vielleicht schaust Du Dir einfach mal das Wahlrecht an, so auf kommunaler, Landes- und Bundesebene an ....
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Wenn es den Mitbürgern in den entsprechenden Städten passt, was sollte ein Demokrat dagegen haben?
Ich meine, solange kein Bayer in Hamburg gewählt würde
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Naja, nur weil es eine Mehrheit für richtig hält, muss man es ja nicht genau so sehen, sondern darf eine eigene Meinung haben. Die Briten setzen auch irgendwie ihren Brexit um, aber trotzdem können ja Bürger des Landes sagen, dass sie es für falsch halten, oder?Misterfritz hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:12)
Wenn es den Mitbürgern in den entsprechenden Städten passt, was sollte ein Demokrat dagegen haben?
Ich meine, solange kein Bayer in Hamburg gewählt würde
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Als Bürger Dänemarks ist er der dänischen Verfassung verpflichtet, nicht dem bundesdeutschen Grundgesetz.
Wenn es zwischen beiden Staaten Spannungen gäbe wie zwischen Ukraine und Rußland, dann wäre das ein Problem.
Wenn es zwischen beiden Staaten Spannungen gäbe wie zwischen Ukraine und Rußland, dann wäre das ein Problem.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Ja,Quatschki hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:20)
Als Bürger Dänemarks ist er der dänischen Verfassung verpflichtet, nicht dem bundesdeutschen Grundgesetz.
Wenn es zwischen beiden Staaten Spannungen gäbe wie zwischen Ukraine und Rußland, dann wäre das ein Problem.
diese Gefahr steht unmittelbar bevor
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Die Bürger von GB halten das aber nicht für falsch, selbst Jahre nach der ersten Abstimmung.frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:19)
Naja, nur weil es eine Mehrheit für richtig hält, muss man es ja nicht genau so sehen, sondern darf eine eigene Meinung haben. Die Briten setzen auch irgendwie ihren Brexit um, aber trotzdem können ja Bürger des Landes sagen, dass sie es für falsch halten, oder?
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Wenn EU-Bürger (und eigentlich auch Nicht-EU-Bürger) den Mittelpunkt ihres Lebens in Deutschland sehen, warum sollen sie dann nicht (mindestens) bei kommunalen Wahlen dabei sein dürfen? Es geht doch auch um ihre Angelegenheiten. Ich habe gute Bekannte aus Frankreich und England, die seit 40 Jahren hier ansässig sind. Auf kommunaler Ebene interessieren die sich nur noch aus Nostalgiegründen für das, was in ihren Herkunftsregionen passiert. Wobei der englische Freund im Frühjahr sicherheitshalber auch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, um allen potentiellen Brexit-Einschränkungen aus dem Weg zu gehen.frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:08)
Dass es rechtlich in Ordnung ist, wollte ich ja nicht bestreiten. Aber deshalb muss man es ja nicht für richtig empfinden. Vielen stören auch die vier Grundfreiheiten Europas, obwohl es geltendes Recht ist.
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Immerhin haben die Dänen schon einen Grenzzaun gebaut. Diewerden doch nicht den Trump pullen ? Werden wir mit Sanktionen bedroht wenn wir Migranten reinlassen ?Quatschki hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:20)
Als Bürger Dänemarks ist er der dänischen Verfassung verpflichtet, nicht dem bundesdeutschen Grundgesetz.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Als Bürger Rostocks und jetzt gewählter Oberbürgermeister ist er selbstverständlich auch dem deutschen Grundgesetz verpflichtet. Wie jeder, der sich in unserem Land dauerhaft nieder lässt.Quatschki hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:20)
Als Bürger Dänemarks ist er der dänischen Verfassung verpflichtet, nicht dem bundesdeutschen Grundgesetz.
Wenn es zwischen beiden Staaten Spannungen gäbe wie zwischen Ukraine und Rußland, dann wäre das ein Problem.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Die Mehrheit sieht es so, aber nicht alle. Deshalb sollte man den Brexit natürlich umsetzen, aber mit abweichender Meinung ist man ja nicht ein Undemokrat, auch wenn unsere Goldstücke das noch nicht verstehen. Mich stört das Ergebnis in Rostock auch nicht. Aber ich erinnere mich noch gut an die Wahl der Bürgermeister von Städten wie London und Rotterdam, wo trotz Staatsangehörigkeit ein ziemlicher Kackesturm losbrach. Daher der Strang.Misterfritz hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:22)
Die Bürger von GB halten das aber nicht für falsch, selbst Jahre nach der ersten Abstimmung.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Meinst du, dass Dänemark keine kleinen grünen Männchen hat, die nachts mit der Fähre rüberkommen könnten?
Die Hanse hat jedenfalls keine Kriegsflotte mehr, die intervenieren könnte, wenn eine ihrer Schwestern von den Dänen bedroht wird...
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL,Ebiker hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:23)
Immerhin haben die Dänen schon einen Grenzzaun gebaut. Diewerden doch nicht den Trump pullen ? Werden wir mit Sanktionen bedroht wenn wir Migranten reinlassen ?
sonst noch was?
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Und die Dänen können keine Kaperbriefe mehr an Störtebekker, Godeke Michels und die anderen Vitalienbrüder ausstellen. Also Unentschieden ...Quatschki hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:28)
Die Hanse hat jedenfalls keine Kriegsflotte mehr, die intervenieren könnte, wenn eine ihrer Schwestern von den Dänen bedroht wird...
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Heißt das der Boris könnte nach seinem Job als britischer Premierminister nach erfolgreicher Wahl auch noch als Oberbürgermeister von Berlin Angst und Schrecken verbreiten? Sollte man dann eher verbieten.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Er müsste dann über eine gewisse Zeit (fünf Jahre?) seinen ersten Wohnsitz in Berlin haben und die Berliner müssten ihn dann mehrheitlich wählen.Orbiter1 hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:59)
Heißt das der Boris könnte nach seinem Job als britischer Premierminister nach erfolgreicher Wahl auch noch als Oberbürgermeister von Berlin Angst und Schrecken verbreiten? Sollte man dann eher verbieten.
Nun gut, den Berlinern traue ich Alles zu ...
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Oberbürgermeister in Berlin fällt nicht unter das KommunalwahlgesetzOrbiter1 hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:59)
Heißt das der Boris könnte nach seinem Job als britischer Premierminister nach erfolgreicher Wahl auch noch als Oberbürgermeister von Berlin Angst und Schrecken verbreiten? Sollte man dann eher verbieten.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
In Berlin gibt es keinen Oberbürgermeister.Orbiter1 hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:59)
Heißt das der Boris könnte nach seinem Job als britischer Premierminister nach erfolgreicher Wahl auch noch als Oberbürgermeister von Berlin Angst und Schrecken verbreiten? Sollte man dann eher verbieten.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Und das mit Recht!Troh.Klaus hat geschrieben:(16 Jun 2019, 22:06)
Nun gut, den Berlinern traue ich Alles zu ...
Aber mal zum Thema: Ich wäre auch dafür, Nicht-EU-Ausländern die hier eine gewisse Zeit gelebt haben (mindestens 5 Jahre) das aktive und passive Wahlrecht zu geben.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Denen, die zum Konsulat rennen, um in Scharen Erdogan oder meinetwegen auch Putin zu wählen? Ernsthaft?Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2019, 18:41)
Und das mit Recht!
Aber mal zum Thema: Ich wäre auch dafür, Nicht-EU-Ausländern die hier eine gewisse Zeit gelebt haben (mindestens 5 Jahre) das aktive und passive Wahlrecht zu geben.
Es reicht doch schon, dass EU-Ausländer bei der EU-Wahl doppelt abstimmen können?!
Welche Staaten gibt es denn, wo Deutsche ohne deren Staatsbürgerschaft an dortigen Wahlen teilnehmen können?
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Können, ja. Dürfen, nein.Quatschki hat geschrieben:(18 Jun 2019, 19:04)
Es reicht doch schon, dass EU-Ausländer bei der EU-Wahl doppelt abstimmen können?!
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Der Sachstand ist bekannt.
Es gibt keinen Datenabgleich und somit auch keine Kontrolle und keine Sanktionen.
Außer im Fall der Dummköpfe, die damit prahlen und sich so quasi selbst anzeigen, haben die Staaten keine Handhabe.
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Ich sehe es pragmatisch. Es ist eine aufwendige Prozedur, um eine zweite Stimme in einem anderen Land abzugeben, und riskiert dabei eine Strafe. Aufwand und Nutzen halten sich nicht die Waage.Quatschki hat geschrieben:(18 Jun 2019, 19:22)
Der Sachstand ist bekannt.
Es gibt keinen Datenabgleich und somit auch keine Kontrolle und keine Sanktionen.
Außer im Fall der Dummköpfe, die damit prahlen und sich so quasi selbst anzeigen, haben die Staaten keine Handhabe.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Das weiß ich nicht. Es ist mir auch egal. Es geht um unsere Gesellschaft.Quatschki hat geschrieben:(18 Jun 2019, 19:04)
Welche Staaten gibt es denn, wo Deutsche ohne deren Staatsbürgerschaft an dortigen Wahlen teilnehmen können?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Meinst Du damit die Bundesrepublik oder Europa?Dampflok94 hat geschrieben:(19 Jun 2019, 11:45)
Das weiß ich nicht. Es ist mir auch egal. Es geht um unsere Gesellschaft.
Es ist ja Staatsziel, das internationale Recht anzugleichen und zu harmonisieren. Da braucht es keine neuen deutschen Sonderwege.
Und wenn man das nationale Wahlrecht für Bürger bestimmter Herkunftsstaaten wie der EU-Nachbarn öffnet, muß das immer auf gegenseitiger Basis geschehen.
Also wenn zum Beispiel in Deutschland lebende Monegassen hier über den Bürgermeister abstimmen, dann sollten auch in Monaco lebende Deutsche dort über den Fürsten abstimmen dürfen.
Tatsächlich aber hat Monaco zwar von allen den höchsten Ausländeranteil, gilt also als weltoffen.
Es führt aber praktisch kein Weg für da lebende Ausländer zur monegassischen Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte und Privilegien. Denn wer zu den Handverlesenen gehört, die die Staatsbürgerschaft erhalten, entscheidet allein der Fürst.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Das ist doch nur eine Ausrede für "Ich will nicht"! Denn wenn in Monaco das Recht geändert wird, findest Du ein anderes Land. Und das würde wahrscheinlich bis zur Gründung des Weltstaates so bleiben. Da haben dann sowieso alle Menschen die gleiche Staatsangehörigkeit.Quatschki hat geschrieben:(19 Jun 2019, 14:28)
Meinst Du damit die Bundesrepublik oder Europa?
Es ist ja Staatsziel, das internationale Recht anzugleichen und zu harmonisieren. Da braucht es keine neuen deutschen Sonderwege.
Und wenn man das nationale Wahlrecht für Bürger bestimmter Herkunftsstaaten wie der EU-Nachbarn öffnet, muß das immer auf gegenseitiger Basis geschehen.
Also wenn zum Beispiel in Deutschland lebende Monegassen hier über den Bürgermeister abstimmen, dann sollten auch in Monaco lebende Deutsche dort über den Fürsten abstimmen dürfen.
Tatsächlich aber hat Monaco zwar von allen den höchsten Ausländeranteil, gilt also als weltoffen.
Es führt aber praktisch kein Weg für da lebende Ausländer zur monegassischen Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte und Privilegien. Denn wer zu den Handverlesenen gehört, die die Staatsbürgerschaft erhalten, entscheidet allein der Fürst.
Ich sehe es genau anders rum. Ich will mir doch von den Monegassen nicht vorschreiben lassen, wie wir unsere Gesetze zu machen haben. Aber genau das ist der Fall, wenn wir erst von anderen verlangen das Gleiche wie wir zu tun.
Abgesehen davon teile ich deine Meinung über ein Staatsziel internationales Recht anzugleichen nicht. Es geht darum Dinge dort zu entscheiden, wo sie hingehören. Also z. B. in Brüssel das, was die ganze E betrifft. In Berlin jenes, was ganz D betrifft. Und so weiter über die Bundesländer bis ins letzte Dorf.
Und last but not least: Avantgarde währen wir mit einer solchen Regelung auf kommunaler Ebene nicht:
QuelleEtwa 52 Länder weltweit erlauben legal im Lande lebenden Ausländerinnen und Ausländern generell die Wahlbeteiligung, zumeist allerdings nicht auf nationaler Ebene, sondern nur bei Kommunal-, Bezirks- oder Provinzwahlen. Nur in vier Staaten auf der Erde, davon zwei in Lateinamerika, ist Ausländern auch die Beteiligung an nationalen Wahlen grundsätzlich – also nicht nur auf Gegenseitigkeit und nicht beschränkt auf bestimmte Nationalitäten – gestattet: Chile, Uruguay, Neuseeland, Malawi.
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Natürlich will ich das nicht. Ich bin ja kein Gutmensch.
Ich will den Wohlstand von Monaco. Tax refugees welcome!
Einschießlich der Möglichkeit, die Penner die ihre Kohle im Casino verzockt haben, diskret nach Frankreich hinauskomplimentieren zu können!
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Diese Wahlen muss er erst mal noch gewinnen.Orbiter1 hat geschrieben:(16 Jun 2019, 21:59)
Heißt das der Boris könnte nach seinem Job als britischer Premierminister nach erfolgreicher Wahl auch noch als Oberbürgermeister von Berlin Angst und Schrecken verbreiten?
Schlechter als das, was die Berliner CDU derzeit bietet, kann er ohnehin nicht werden.
Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Ganz persönlich meine ich, wer nicht Deutscher sein will, soll bitte woanders Bürgermeister werden. Das EU-Recht ist sicher korrekt so, aber ich finde das nicht so gut.frems hat geschrieben:(16 Jun 2019, 20:46)
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Re: Sollten Ausländer Bürgermeister werden dürfen?
Ich hatte ja generell nichts dagegen die Deutschen Politiker durch sagen wir skandinavische, Baltische, Schweizerische oder Ostasiatische zu ersetzen, da scheint teilweise einfach mehr Kompetenz zu liegen.
Also wenn demokratische gewählt, nur zu warum nicht.
Also wenn demokratische gewählt, nur zu warum nicht.
Ich bin linksliberal, ich habe mich testen lassen.