Mendoza hat geschrieben:(19 Jun 2019, 15:09)
Gesetzt den Fall das Enteignung überhaupt geht- ich bezweifele das. Die Wohnungen müssen ja zum Marktwert erworben werden. Womit will die Stadt das denn bezahlen. Berlin ist arm wie eine Kirchenmaus!
Der Senat hat bereits drei Gutachten erstellen lassen die sagen:
"Vergesellschaftung möglich, Entschädigung unter Verkehrswert"
"Aus Sicht von Verfassungsrechtler Dr. Reiner Geulen ist es grundsätzlich möglich, auch Wohnimmobilien gemäß Art. 15 GG in eine gemeinschaftliche, nicht-gewinnorientierte Form zu überführen. Dazu bräuchte es (...) ein formelles Gesetz, zuständig wäre das Land Berlin." das kann der Senat jederzeit verabschieden, weiter
(...) Eine Entschädigung an die Wohnungsunternehmen könnte laut Geulen auch deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilien liegen. Geulen verweist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, in Höhe des Verkehrswerts zu entschädigen."
"BGH-Anwalt Prof. Dr. Volkert Vorwerk, renommierter Bau- und Zivilrechtler, will die Berliner Pläne ebenfalls nur an Art. 15 GG messen, weil das geplante "Vergesellschaftungsgesetz" das Eigentum in eine Form der Gemeinwirtschaft überführen und nicht zugunsten der öffentlichen Hand entziehen will. (...)
Aus Sicht von Vorwerk fordert das Sozialstaatsprinzip einen Eingriff des Gesetzgebers zur Sozialisierung von Wohnraum, um bei ständig steigenden Mieten und angespanntem Wohnraumangebot einer Verarmung von Mietern als Teil der Gesellschaft entgegenzuwirken."
"Auch Beckmann, dessen Kanzlei überwiegend für die Öffentliche Hand und Verbände tätig ist, (...) beschäftigt sich wie die beiden anderen Gutachter mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3. Die Grenze von 3.000 Wohnungen, ab denen Unternehmen vergesellschaftet werden sollen, ist aus seiner Sicht begründbar, müsste aber auch begründet werden."
Aus:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... gutachten/
Also, namhafte Juristen sehen eine Möglichkeit Art.15 anzuwenden.
Finanzierbar durch langfristig Kredite,
und nicht vergessen, auch Mieter von vergesellschafteten Wohnungen zahlen Miete - und jetzt mußt du noch akzeptieren dass vergesellschaftete Wohnungen keine Gewinne an Aktionäre abführen müssen, sondern Mieteinnahmen zur Finanzierung der Kredite benutzt werden können, abzüglich Sicherungseinbehalt.
Wir schaffen das.