Der Erwin hat geschrieben:(15 Jun 2019, 11:31)
Behauptet hast du das sehr wohl ich schrieb von ca. 18% EE am Gesamtenergiebedarf und deine Antwort waren die 38% Bruttostromerzeugung, du hast ja sogar behauptet ich hätte den kleinsten Betrag an EE genommen und auch diese Antwort zeigt wieder das du überhaupt keine Ahnung hast wie unser Stromnetz bzw. die Erzeugung und Einspeisung funktioniert.
Ich hoffe für dich du findest den argumentativen Fehler jetzt selber.
Du scheinst ein kleines schweinchen schlau zu sein das sich nichts sagen lässt.
Doch ich lass mir schon was sagen, nur nicht von Leuten die zu viel Unsinn schreiben.
Ich bin gelernter Elektoinstallateur, habe viele Jahre in diesem Beruf gearbeitet in so ziemlich allen Sparten, dann hab ich den Techniker gemacht (4 Jahre Abendschule) und über 10 Jahre in der Luftfahrt gearbeitet. Jetzt kommt jemand wie du aus dessen Texten man herauslesen kann, dass er überhaupt keine Ahnung hat wie das funktioniert und auch die Zusammenhänge nicht versteht und will mich belehren.
Na das ist ja ganz toll für dich. Dann solltest du evtl. nochmal 4 Jahre für Textverständnis investieren, dann wirds Rund.
Die Zwangsabnahme für EE Strom, dafür aber dem EE Strom bei der Einspeisung Vorrang gegeben werden, dass ist ein Wiederspruch in sich, was läuft bei dir?! Nur zu deiner Info, man kann Solaranlagen die nicht Autark sind nicht vom Netz trennen, dann brennt dir die Hütte ab, man muss sie einspeisen!
Es geht hierbei eher darum, daß EE Strom der nicht eingespeist wird , d.h. nicht beim Endverbraucher ankommt, trotzdem letztendlich vom Verbraucher mit bezahlt wird.
Einmal zur Erklärung und ich hoffe du akzeptierst das dann, Bruttostromerzeugung bei EE heißt:
Im Jahresdurchschnitt ergo von Jan. bis Dez., also aufs Jahr gesehen und 24 Std. pro Tag hätten wir theoretisch die von dir genannten 38%. Nun gibt es aber Jahreszeiten und auch Tageszeiten (Nacht inbegriffen), bei denen wir entweder kaum Strom oder Heizung usw. brauchen bzw. die EE kaum produziert weil Nacht oder Winter oder Windstille. Es gibt sogenannte spitzen im Stromverbrauch, leider ist es so das gerade dann wenn diese spitzen eintreten .zB: am Morgen wenn alle aufstehen, oder im Winter wenn es lange dunkel ist und alle heizen kaum etwas von den EE kommt. Soweit verstanden?! Nun zum Brutto, dieser Durchschnittswert ist deshalb so hoch weil gerade die EE in Zeiten (Sommer) einen Energieüberschuss liefert den wir zu diesen Zeiten aber nicht abrufen weil nicht gebraucht, am Morgen ist es hell, wir müssen nicht heizen usw. deshalb exportiern wir EE zu diesen Zeiten. Umgekehrt läuft es genauso, haben wir in Deutschland schlecht Wetter, importieren wir EE aus anderen Ländern die gerade einen Überschuss haben, dass hat es mit Brutto auf sich (Eigener Bedarf daraus resultierender Export oder Import) und so kommt man dann auch von den von mir genannten ca. 18% die tatsächlich zur Verfügung stehen.
Diese Art der Energieversorgung ist bis dato nicht dazu geeignet unsere Grundversorgung sicher zu stellen, nimmt man nun noch die Tatsache das wir als Exportnation gerade mal 2% am Weltweiten CO² Ausstoß ausmachen und die Tatsache das der CO² Ausstoß bei uns koninuierlich abnimmt wohingegen er in den USA, China ... steigt, muss man über die Kinder und Medien in diesem Zusammenhang sagen, sie haben nicht verstanden um was es geht! Schlimmer noch die meisten Medien sogenannten Experten usw. füllen sich damit die Taschen und niemandem ist geholfen.
Wir können es viel kürzer machen:
"Als Brutto-Stromerzeugung wird jene Menge an erzeugter elektrischer Arbeit bezeichnet, die in einem Kraftwerk direkt an den Generatorklemmen erzeugt wird."
Die Brutto-Stromerzeugung einer Region entspricht der elektrischen Arbeit, die sämtliche Kraftwerke dort erzeugen. Stromimporte und -exporte über die Grenzen dieser Region sowie der Eigenverbrauch der Erzeuger werden nicht berücksichtigt (vgl. ).
Der Netto-Stromverbrauch bezeichnet die elektrische Energie, die Verbraucher nutzen, ohne den Eigenbedarf der Kraftwerke und die Übertragungs- bzw. Netzverluste zu addieren.
So und jetzt kommt die Prozentzahl am Gesamt Nettoverbrauch. Die ist so wie Beschrieben und dies liegt eben daran, welcher Stron bevorzugt in die Netze gepumpt wird bzw. werden kann.
Das hat erstmal nix mit der Netzstabilität zu tun, die kommt erst dann zum Tragen, wenn mal wirklich zu wenig EE Brutto fürs Netz erzeugt wird.
Die Kosten sind wie ich es beschrieben habe, denn EE Strom muss noch von den Netzbetreibern abgenommen werden und bei zuviel EE Strom muessen natürlich Kraftwerke auch von Netz genommen werden war auch Kosten verursacht.
Also wir haben für EE Individualverkehr (worum es ja ging) schon noch ein paar Prozent Luft nach oben wie du unschwer an der Differenz zwischen Brutto undf Netto erkennen kannst. Neben der Weiterentwicklung in allen Bereichen natürlich.G
Hier nochmal das zugrundelegende Gesetz welches natürlich auch gleich das Problem der erneuerbaren Energien aufzeigt, nämlich die Verfügbarkeit der Transportwege.
§ 3
Abnahme- und Vergütungspflicht
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu vergüten. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage besteht. Ein Netz gilt auch dann als technisch geeignet, wenn die Abnahme des Stroms unbeschadet des Vorrangs nach Satz 1 erst durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau des Netzes möglich wird; in diesem Fall ist der Netzbetreiber auf Verlangen des Einspeisewilligen zu dem unverzüglichen Ausbau verpflichtet. Soweit es für die Planung des Netzbetreibers und des Einspeisewilligen sowie für die Feststellung der Eignung erforderlich ist, sind Netzdaten und Anlagedaten offen zu legen.
(2) Der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber ist zur Abnahme und Vergütung der von dem Netzbetreiber nach Absatz 1 aufgenommenen Energiemenge entsprechend §§ 4 bis 8 verpflichtet. Wird im Netzbereich des abgabeberechtigten Netzbetreibers kein inländisches Übertragungsnetz betrieben, so trifft die Pflicht zur Abnahme und Vergütung nach Satz 1 den nächstgelegenen inländischen Übertragungsnetzbetreiber.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.